Die Geschichte des Weihnachts- und Urlaubsgeldes

Weihnachtsgeld

Keine Selbstverständlichkeit, sondern ein Erfolg der Kollektivvertrags-politik der GPA-djp
Aus historischer Sicht stammen die Sonderzahlungen wie das 13. Gehalt (= das sog. „Weihnachtsgeld“) und das 14. Gehalt (= das sog. „Urlaubsgeld“) von den Remunerationen ab, die Fabrikbesitzer schon im 19. Jahrhundert manchen ihrer MitarbeiterInnen bei besonderen Gelegenheiten zukommen ließen. 

Zunächst waren es noch Naturalien und/oder Geschenke, die der Arbeitgeber seinen MitarbeiterInnen auf freiwilliger Basis zukommen ließ – aus mehr oder weniger humanitären oder sozialen Gründen (etwa zu Weihnachten) oder zu besonderen Anlässen (etwa anlässlich eines Firmenjubiläums).

Die Geschichte des Weihnachs- und Urlaubsgeldes – sehr interessant – für alle hier zum Nachlesen zusammengefasst!
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Wir wünschen einen schönen Urlaub!

Urlaub 2

Die Schule geht zu Ende, der Sommer ist da und viele von uns gehen demächst auf Urlaub.
Wir wünschen allen eine gute Erholung!

Falls es Fragen zum Thema „Urlaub“ gibt, verweisen wir auf einige Artikel, die wir hier auf dieser Seite schon veröffentlicht haben. Alle können jederzeit mit Klicken angewählt werden, sind aber über die Schlagwortsuche auch jederzeit aufrufbar.

Die Tücken der e-card im Urlaub 

Häufige Fragen rund um das Thema Urlaub  

Verbrauch Resturlaub  

Krank im Urlaub 

Erreichbar auch im Urlaub? 

Sommerzeit ist Urlaubszeit!

Die Tücken der e-card im Urlaub

e-card

Seit 2006 soll die Benützung der Europäischen Krankenversicherungskarte (EKVK) Arzt- und Spitalsbesuche in Europa vereinfachen. Aber das System läuft längst nicht so reibungslos wie gewünscht. Die Konditionen sind kompliziert und unübersichtlich, und oftmals wird die Karte nicht akzeptiert. Auch in Österreich wird ausländischen Urlaubern gerne der teurere Privattarif verrechnet.

Die EKVK gilt in der Schweiz und dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR), also in der EU sowie Island, Liechtenstein und Norwegen. Bei österreichischen Bürgern findet sich die EKVK auf der Rückseite der E-Card. Die internationale Vereinbarung soll sicherstellen, dass die Dienste sämtlicher Vertragsärzte und -krankenhäuser in den erwähnten Ländern „rasch und unkompliziert“ in Anspruch genommen werden können, heißt es im Informationsfolder des Hauptverbands der Sozialversicherungsträger. Besitzer einer EKVK müssen in den ausländischen Kassenpraxen und -spitälern die gleiche Behandlung erhalten wie einheimische Bürger.
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Häufige Fragen rund um das Thema "Urlaub"

Urlaub 3

Der Sommer kommt und immer wieder gibt es Fragen zum Thema „Urlaub“ wie z. B.:

  • Wie viel Urlaub steht mir im Jahr zu?
  • Wann habe ich Anspruch auf 36 Werktage Jahresurlaub (somit auf 6 Wochen)?
  • Werden Karenzzeiten nach dem Mutterschutzgesetz für den Urlaubsanspruch angerechnet?
  • Ist Urlaubsjahr gleich Kalenderjahr?
  • Haben auch Teilzeitkräfte und geringfügig Beschäftigte Anspruch auf Urlaub?
  • Wer bestimmt, wann Urlaub konsumiert werden kann?
  • Was ist ein „Betriebsurlaub“?
  • Unterbricht eine Erkrankung den Urlaub?
  • Kann Urlaub, den ich nicht konsumiere, verjähren?
  • Kann ich mir nicht konsumierte Urlaubstage finanziell abgelten lassen?
  • Habe ich während der Urlaubskonsumation finanzielle Einbußen?
  • Wo finde ich Regelungen zum Urlaub?

Jede Menge Fragen – und alle Antworten gibt’s, wenn Du hier klickst.
(Information der GPA-djp, 31.05.2011)

Entwicklung des Urlaubsrechts

Urlaub

Der Sommer beginnt – nächste Woche gibt’s das Urlaubsgeld – das ist der richtige Zeitpunkt, um einmal einen Blick auf die Entwicklung des Urlaubsrechts zu werfen.

Der Urlaubsanspruch wird heute oft als Selbstverständlichkeit empfunden.

Dabei wird oft vergessen, dass die rechtliche Absicherung und die Durchsetzung dieser Ansprüche erst seit wenigen Jahrzehnten gesichert sind. Dem vorausgegangen waren langwierige und oft konfliktreiche Verhandlungen von ArbeiterInnen und Angestellten mit Arbeitgebern und Behörden. Der Urlaub für alle ArbeitnehmerInnen ist daher keine Selbstverständlichkeit, sondern das Ergebnis effektiver und solidarischer Interessenvertretung.  
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Verbrauch Resturlaub

Resturlaub

Diesen Artikel haben wir auf dem BR-Blog der GKK Steiermark gefunden, ist auch für uns interessant.

Es geht um das Thema „Urlaub“ – und zwar genauer um das Thema „Resturlaub“. Da es auch bei uns schon mal vorgekommen ist, dass ein alter, nicht verbrauchter Urlaub verfallen ist, nutzen wir hier mal die Gelegenheit, die Situation aus rechtlicher Sicht zu erläutern.

Die rechtliche Grundlage für den Verbrauch des Urlaubes ist im Urlaubsgesetz §4 Abs1 bzw. DO A und DO B §19 Abs.5.geregelt: 
„(5) Der Urlaub ist bis Ende März eines jeden Jahres unter Rücksichtnahme auf die Erfordernisse des Dienstes und die Erholungsmöglichkeiten des Angestellten zu vereinbaren. Diese Vereinbarung hat so zu erfolgen, dass der Urlaub möglichst bis zum Ende des Urlaubsjahres, in dem der Anspruch entstanden ist, verbraucht werden kann.“
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Hoxami.com – ganzer Urlaub, halber Preis

Hoxami.com

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Wie funktioniert hoxami.com?
Gute Frage. Die Antwort erfahren Sie, wenn Sie hier klicken.
Weiterführende Informationen auch auch auf www.hoxami.com

Erreichbar auch im Urlaub?

Vorgesetzte und Kollegen erwarten von Mitarbeitern im Urlaub Erreichbarkeit. Die Akzeptanz dafür steigt, der Erholungswert sinkt.
Sonne, Strand, Meer - und Mobiltelefon
Die Füße im Sand, vor sich das Meer, dazu das sanfte Rauschen der Palmen im Wind und die warmen Sonnenstrahlen auf der Haut – und dann läutet das Handy. Immer mehr Menschen kennen diese Situation und immer öfter ist am anderen Ende der Leitung der Chef höchst persönlich mit einem Anliegen.

Viele Berufstätige sind bereits außerhalb ihrer regulären Arbeitszeit für Kunden, Kollegen oder Vorgesetzte erreichbar, immer mehr werden auch im Urlaub nicht verschont. Bei einer Umfrage von lastminute.de stellte sich nun bereits im dritten Jahr in Folge heraus, dass für immer mehr Urlauber die Erholung dank der modernen Kommunikationsmittel Handy, Laptop und Internet zu kurz kommt.

Dabei ist es für viele scheinbar schon völlig normal, auch während des Urlaubs immer verfügbar zu sein. Mehr als jeder zweite, nämlich 53 Prozent der 1.100 Befragten, investiert auch während des Urlaubs Zeit in die Arbeit. Noch im vergangenen Jahr waren es nur 34 Prozent.

Ein Viertel aller Urlauber verbringen täglich mehrere Minuten oder sogar Stunden mit ihrem Job. Unregelmäßig bzw. nach Bedarf arbeiten 75 Prozent der Befragten während ihres Urlaubs. Auch die Zahl derer, die früher weniger Zeit mit Arbeit im Urlaub verbracht haben, sinkt. Dafür steigt das Verständnis bei den Partnern, die dieses Situation zunehmend als normal empfinden und akzeptieren. Nur für 20 Prozent der Befragten artet diese „Urlaubsbeschäftigung“ in Streit aus.

Die Arbeitgeber setzen die ständige Erreichbarkeit immer mehr voraus. 2009 waren noch acht Prozent der Vorgesetzten der Ansicht, dass Mitarbeiter auch im Urlaub erreichbar sein müssten, 2010 waren es bereits 19 Prozent. Was dabei auf der Strecke bleibt, ist die Erholung und 61 Prozent sind der Meinung, dass sie sich im Urlaub nicht erholen können, wenn ständig E-Mails abgerufen oder Telefonate beantwortet werden müssen. Allerdings ist die Anzahl derer, die dies als nicht erholsam empfinden, im Sinken begriffen.

Und scheinbar nimmt man es auch mit der Abgrenzung von Berufs- und Privatleben nicht mehr ganz so genau. Würde nämlich der oder die Vorgesetzte im gleichen Hotel am Urlaubsort auftauchen, würden laut Umfrage nur sieben Prozent das Hotel wechseln. Von jenen, die trotzdem bleiben würden, würden sich sogar nur 47 Prozent durch die Anwesenheit des Chefs oder der Chefin gestört fühlen.
(Der Standard.at, 07.06.2010)

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