Neu ab 2014: Pflegekarenz und Pflegeteilzeit

Pflege

Wir haben darüber schon im Juli berichtet, möchten dieses Thema aber nochmals in Erinnerung rufen:

Höhe des Pflegegeldes, Einstufungsverfahren, Absicherung von Beschäftigten im Pflege- und Betreuungsbereich, Stellung der Angehörigen, langfristige Finanzierung, …

Die  Themen  Pflege  und  Betreuung  befinden  sich  in  ständiger  Diskussion.  Mehr  als  120.000 ÖsterreicherInnen  pflegen  ihre  Angehörigen  zu Hause,  schätzt  die  Wirtschaftsuniversität Wien. 1   Der Großteil davon sind Frauen. Teilweise sind sie bereits selbst in Pension, zum Teil berufstätig und meist Ende 40 oder älter. Zu dieser neuen Herausforderung daheim taucht immer öfters die Frage auf, wie sich Pflege und Beruf eigentlich vereinbaren lassen.

Auf die Verbesserung dieses schwierigen Verhältnisses zielt  nun die Einführung der neuen Pflegekarenz ab. Diese soll es ermöglichen, eine Versorgung zu organisieren, wenn bei Angehörigen plötzlich ein Pflegebedarf eintritt.

Die Erkenntnis, dass es akuten Handlungsbedarf gibt, hat sich dabei quer durch alle Parteigrenzen hinweg durchgesetzt. So wurden die neuesten Gesetze zum Pflegebereich auch von der Opposition mitgetragen: Pflegekarenz und -teilzeit wurden einstimmig im Nationalrat beschlossen. Auch wir GewerkschafterInnen begrüßen diesen Reformschritt ausdrücklich, auch wenn wir auf  den  Wermutstropfen  hinweisen  müssen,  dass  es  keinen  Rechtsanspruch  auf  die Pflegekarenz gibt. Denn Unternehmen können ein Ansuchen auf Pflegekarenz ohne Angabe von Gründen einfach ablehnen.

Alle Informationen zur neuen Pflegekarenz und Pflegeteilzeit sind hier zusammengefasst: Pflegekarenz und Pflegeteilzeit
(Information der GPA-djp)

ÖGB fordert Recht auf Wechsel der Arbeitszeit

Teilzeit - Vollzeit

Bedürfnisse von Eltern in der Arbeitswelt besser berücksichtigen
Eine gute Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist der Schlüssel zu einer höheren Frauenerwerbsquote und geringeren Einkommensunterschieden zwischen den Geschlechtern. Arbeitszeiten, die sich an den Bedürfnissen von Eltern orientieren, sind auch für Väter wichtig. Zu Schulbeginn fordert ÖGB-Landesvorsitzender Johann Kalliauer deshalb mehr Flexibilität – allerdings von den Unternehmen. „Wir fordern ein Recht auf Wechsel der Arbeitszeit. Wenn Eltern auf Teilzeit reduzieren, sollen sie auch einen Rechtsanspruch auf Rückkehr zur Vollzeit haben“, sagt Kalliauer. Arbeiten Teilzeitbeschäftigte regelmäßig mehr, sollen sie ebenfalls ein Recht auf Anhebung der Arbeitszeit haben.

Die Mitgestaltungsrechte der ArbeitnehmerInnen müssten ausgebaut werden. „Die Beschäftigten wissen selbst am besten, welche Regelungen ihnen das Leben erleichtern würden“, betont Kalliauer. „Ein Zwölf-Stunden-Normalarbeitstag, der noch dazu die MitarbeiterInnen um Überstundenzuschläge bringt, trägt bestimmt nicht zu einer besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf bei.“

Reduzieren ArbeitnehmerInnen ihre Arbeitszeit, sei zudem sicherzustellen, dass sie eine zumindest gleichwertig qualifizierte Tätigkeit verrichten. „Wenn in einem Betrieb Vollzeit-Jobs offen sind, sind Teilzeitbeschäftigte, die wieder Vollzeit arbeiten möchten, zu bevorzugen“, schlägt Kalliauer vor. „Schließlich hat der oft beklagte Karriereknick wegen Familiengründung oft damit zu tun, dass Frauen keine Chance bekommen, nach einigen Jahren Teilzeit wieder Vollzeit zu arbeiten und viele Betriebe nicht bereit sind, Führungspositionen mit Teilzeitbeschäftigten zu besetzen.“ Ein Rechtsanspruch auf Wechsel der Arbeitszeit ohne Karriererückschritt könnte zudem mehr Männer dazu motivieren, beruflich eine Zeit kürzer zu treten und mehr Aufgaben in der Familie zu übernehmen.
(Information vom ÖGB OÖ., 10.09.2013)

Altersteilzeit: Neues ab 01. Jänner 2013

Altersteilzeit

Ab 1. Jänner 2013 gibt es Änderungen bei der Altersteilzeit.

Die Laufzeit wird auf maximal fünf Jahre verkürzt.

Bei Blockmodellen muss wieder eine Ersatzarbeitskraft eingestellt werden.

Arbeitszeit reduzieren
Die Altersteilzeit gibt älteren Beschäftigten die Möglichkeit, ihre Arbeitszeit mit Zustimmung des Arbeitgebers zu reduzieren. So kann ein gleitender Übergang in die Pension geschaffen werden. Die Arbeitszeit wird um 40 bis 60% verringert und das Entgelt beträgt dabei je nach Modell zwischen 70 und 80% des bisherigen Einkommens. Der Betrieb bekommt dazu eine Förderung vom AMS.

Blockmodelle
Es gibt unter bestimmten Bedingungen nach wie vor sogenannte Blockmodelle, die es ermöglichen, im ersten Durchrechnungszeitraum voll weiter zu arbeiten, um dann im zweiten Abschnitt die eingearbeiteten Zeiten zu verbrauchen und damit vom Dienst freigestellt zu sein.

Laufzeit verkürzt
Die Laufzeit der geförderten Altersteilzeit wird für neue Vereinbarungen ab 1. Jänner 2013 von derzeit noch bis zu sieben Jahren auf maximal fünf Jahre verkürzt.

Zugangsalter bleibt gleich
Das Mindestalter für Altersteilzeit bleibt gleich: Für Männer 58 Jahre und für Frauen 53 Jahre. Ob altersabhängig mit der neuen Höchstlaufzeit von dann nur mehr fünf Jahren ein nahtloser Übergang in die Pension möglich ist oder eine Altersteilzeitvereinbarung diesbezüglich erst entsprechend später abgeschlossen werden kann, muss im Einzelfall geprüft werden.

Ersatzkraft
Ab Jänner 2013 sind geförderte Blockzeitvereinbarungen nur noch möglich, wenn spätestens mit Beginn der Freizeitphase entweder eine zuvor arbeitslose Person über der Geringfügigkeitsgrenze als Ersatzarbeitskraft neu eingestellt oder zusätzlich ein Lehrling ausgebildet wird.
(Information der AK OÖ., 27.11.2012)

Teilzeitarbeit und Dienstverhinderung – kein Widerspruch!

GPA-DJP

Immer wieder taucht in der täglichen Rechtsberatung der GPA-djp die Frage auf, ob man als teilzeitbeschäftigte Person auch das Recht hat, Dienstverhinderungen in Anspruch zu nehmen. Von Seiten der Arbeitgeber kommt immer wieder das Argument, man könnte es sich ja einteilen, den Termin in der Freizeit zu erledigen.

Grundsätzlich ist diese Aussage korrekt – für JEDEN Beschäftigten (auch Vollzeit) gilt: Dienstverhinderungen sind – wenn möglich – in die Freizeit zu verlagern.
Leider geht das nicht immer!
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