Alle, die im Urlaub ins Ausland fahren, sollten sich rechtzeitig Gedanken zu ihrem Krankenversicherungsschutz machen. Den Anspruch auf Krankenbehandlung in der EU (sowie EWR – Island, Liechtenstein, Norwegen) und der Schweiz weist die „Europäische Krankenversicherungskarte“ („EKVK“) auf der Rückseite der e-card nach.
Die OÖGKK empfiehlt, sich im Krankheitsfall zu erkundigen, welche Ärzte bzw. welche Krankenhäuser im näheren Umkreis des Urlaubsgebietes die EKVK akzeptieren. Wer dies nicht tut, muss damit rechnen, die Krankenbehandlung vorerst bar bezahlen zu müssen.
Die OÖGKK refundiert von diesen Beträgen maximal 80 Prozent der in Österreich geltenden Tarife. Heimtransportkosten im Krankheitsfall können von der OÖGKK gar nicht übernommen werden, dafür empfiehlt sich der Abschluss einer privaten Zusatzversicherung. Dieser Versicherungsschutz sichert in der Regel auch die Abdeckung der Differenzkosten zwischen dem gezahlten Rechnungsbetrag und dem Erstattungsbetrag der Kasse.
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