Einladung zur Betriebsversammlung Mittwoch, 26. April 2017, 14 Uhr!

Wir möchten alle Kolleginnen und Kollegen der AUVA-Landesstelle und des UKH Linz zur Betriebsversammlung herzlich einladen!

Folgender Ablauf ist vorgesehen:
Anlässlich des 130-jährigen Bestehens der AUVA wird ein sehr interessanter Film über die AUVA zu sehen sein. Weiters gibt es Videobotschaften der AUVA-Führung sowie des AUVA-Zentralbetriebsrats zur aktuellen Diskussion zur Zukunft der Sozialversicherung und der AUVA.
Schließlich informieren vor Ort die Betriebsratsvorsitzenden des Hauses sowie die Direktion. Alles in allem ist ein Zeitraum von ca. einer Stunde eingeplant.

Also mit einem Wort: Es ist eine wichtige Veranstaltung, Termin vormerken! 
Wir freuen uns auf einen voll gefüllten Hörsaal!

AUVA-Führung: „Ohne AUVA geht es nicht!“

Zur Information und zum jederzeitigen Nachlesen die heutige Presseaussendung der AUVA-Führung:

Österreich braucht die AUVA. Nur durch das gebündelte Know-How der AUVA gibt es eine Unfallversorgung in höchster Qualität.

„Wir haben eine große Verantwortung unseren Patientinnen und Patienten gegenüber. Höchste Qualität in der Unfallversorgung muss gewährleistet sein und bleiben. Nur das spezielle Know-How der AUVA stellt dies sicher. Daher ist die Erhaltung der Unfallversicherung als eigenständige Versicherungssparte für die Allgemeinheit von größter Bedeutung“, sagte Anton Ofner, Obmann der AUVA, heute im Rahmen einer Pressekonferenz.

Die AUVA ist in Österreich der einzige Sozialversicherungsträger, in dem das gesamte Fachwissen, das mit Unfall und Trauma zu tun hat, gebündelt ist. Dieses erstreckt sich von Unfallvermeidung, über Heilbehandlung von Verletzungen, Rehabilitation und Wiedereingliederung in die Arbeitswelt, bis hin zur finanziellen Abgeltung.

„Gäbe es die Unfallversicherung nicht mehr, müsste damit gerechnet werden, dass diese Kompetenz zu Lasten der Patientinnen und Patienten verloren geht und die Qualität der Versorgung massiv sinken würde“, sagte Ofner. „Auch die Zukunft der Unfallkrankenhäuser wäre damit ungewiss. Eine flächendeckende Unfallversorgung wäre massiv gefährdet“, so Ofner.

Kostenreduktion ohne Qualitätsverlust
„Mit der Beitragssenkung von 1,4 Prozent auf 1,3 Prozent der Beitragsgrundlage haben wir die Lohnnebenkosten für die Beitragszahler um rund 100 Millionen Euro gesenkt. Flächendeckende Maßnahmen zur Kostenreduktion waren notwendig, um den Einnahmensentfall ohne Qualitätsverlust um über die Hälfte zu reduzieren“, sagte Helmut Köberl, Generaldirektor der AUVA, im Rahmen der Pressekonferenz.

Im Jahr 2016 stiegen die Aufwendungen lediglich um 2,5 Prozent, die Erträge im Vergleich zum Jahr 2015 sind ebenfalls um 2,5 Prozent gestiegen. Die höchsten Ausgaben entfallen mit rund 508 Millionen Euro auf den Bereich der Rentenleistungen. Als weitere große Positionen können mit 453 Millionen Euro die Kosten für die Unfallheilbehandlung, mit 95 Millionen Euro die Ausgaben für die Rehabilitation sowie mit 78 Millionen Euro die Ausgaben für die Prävention genannt werden.

Hervorragende Ergebnisse der Patientenbefragung
Die Ärztinnen und Ärzte der AUVA haben in den Fächern Unfallchirurgie, Intensivmedizin und Anästhesie eine spezielle Ausbildung und mit ca. 58.000 operativen Eingriffen und 365.000 Versorgungen jährlich besonders viel Erfahrung und Expertise. Die Versorgung von Schwerstverletzten, wie Patientinnen und Patienten mit schweren Schädel-Hirnverletzungen oder Querschnittslähmung, ist eine Kernkompetenz der AUVA.

„Eine aktuelle Patientenbefragung belegt eine äußerst hohe Patientenzufriedenheit von 98 Prozent in unseren Unfallkrankenhäusern. Dies und die ebenso hohen  Weiterempfehlungsraten bestätigen die Kompetenz und das außergewöhnliche Engagement der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in unseren Unfallkrankenhäusern“, sagte Köberl.

ASVG – Happy Birthday! – 60 Jahre sozialer Frieden in Österreich!

Sozialversicherung Logo

Der Sozialstaat Österreich feiert ein denkwürdiges Jubiläum: Vor 60 Jahren, am 9. September 1955, hat der Nationalrat das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz (ASVG) beschlossen. Für die Menschen in unserem Land bedeutet dieses Gesetzeswerk soziale Absicherung in allen Lebenslagen.

Jetzt geht es nicht nur darum, die ständigen Angriffe auf unseren Sozialstaat abzuwehren. Es geht vor allem darum, die soziale Absicherung der Menschen auszubauen und die Finanzierung auf neue, zeitgemäße Beine zu stellen,

sagt AK-Präsident Dr. Johann Kalliauer.

ASVG sichert sozialen Frieden
Die Sozialversicherung ist die wichtigste Einrichtung im System der sozialen Sicherheit. „Diese Errungenschaft hat uns 60 Jahre sozialen Frieden gebracht. Darauf können wir stolz sein“, so Kalliauer. Jetzt gelte es, gegen eine verfehlte Sparpolitik anzukämpfen und einem weiteren Leistungsabbau Einhalt zu gebieten: „Keine weiteren Verschlechterungen bei den Pensionen, keine Leistungskürzungen beim Arbeitslosengeld oder bei Kuren!“

Das ASVG beruht auf dem Prinzip der Solidarität. Die Versichertengemeinschaft, die grundlegend an die Erwerbstätigkeit anknüpft, bildet eine mächtige und finanziell potente Risikogemeinschaft. Die Pflichtversicherung ist Ausgangspunkt für die Einhebung der Sozialversicherungsbeiträge.
Schon der Bestand eines Arbeitsverhältnisses über der Geringfügigkeitsgrenze führt zur Pflichtversicherung. Nicht nur Beitragszahler/-innen, auch nahe Angehörige werden vom Versicherungsschutz erfasst, und das in der Regel ohne eigene Beiträge.
Der Leistungskatalog des ASVG ist klar und transparent gestaltet. Da es sich dabei um öffentlich-rechtliche Ansprüche handelt, können im Streitfall unabhängige Gerichte angerufen werden, wodurch ein hohes Maß an Rechtsschutz erzielt wird. Das Prinzip der Selbstverwaltung sichert eine unbürokratische und faire Vollziehung durch die Sozialversicherungsträger.

Schutz und Hilfe in vielen Lebenslagen
„Von der Wiege bis zur Bahre sind wir auf die Hilfe anderer angewiesen. Diesen sozialen Zusammenhalt reguliert das ASVG“, stellt AK-Präsident Kalliauer fest. Ob Krankheit, Unfall, Alter, Mutterschaft oder Invalidität – die Sozialversicherung schützt in allen Lebenslagen. Außerdem arbeitet die Selbstverwaltung der Sozialversicherungsträger sehr effizient. Bei der Pensionsversicherungsanstalt (PVA) zum Beispiel beträgt der Verwaltungsaufwand weniger als ein Prozent. Private Versicherungen dagegen arbeiten gewinnorientiert, sie haben hohe Werbekosten und müssen ihre Aktionäre und Gesellschafter bedienen. Diese Kosten tragen letztlich die Versicherten.

ASVG wird laufend modernisiert
Insgesamt sichern die Leistungen des ASVG den gesellschaftlichen Wohlstand und wirken armutsvermeidend. Die Beiträge richten sich jeweils nach der Leistungsfähigkeit der Versicherten. Durch jährliche Anpassungen und Aufwertungen wird die Inflation berücksichtigt und die Kaufkraft erhalten. Sichern die sozialversicherungsrechtlichen Geldleistungen die Lebenserhaltung nur unzureichend, dann wird aufgestockt – wie zum Beispiel bei der Ausgleichszulage oder dem Mindestbetrag beim Rehabilitationsgeld. Mittlerweile 84 Novellen belegen außerdem, dass das ASVG stets am Puls der Zeit bleibt.

Auch „das Kapital“ muss Beitrag leisten
Damit die Finanzierung des Sozialstaates auch in Zukunft gewährleistet ist, sind auch weiterhin ständige Anpassungen notwendig. Diese Anpassungen dürfen aber nicht immer auf Kosten der Versicherten gehen. Ein echtes Problem stellt die seit Jahrzehnten sinkende Lohnquote dar, während die Gewinnquote steigt. „Es ist höchste Zeit, dass das Kapital einen adäquaten Beitrag leistet“, sagt Kalliauer: „Wir brauchen eine Wertschöpfungsabgabe sowie Steuern auf Vermögen, Erbschaften und Finanztransaktionen.“

Das ASVG ist ein Meisterstück der österreichischen Gesetzgebung, in gewisser Weise das nach innen gerichtete Gegenstück zum ebenfalls 1955 errichteten Staatsvertrag. Es wahrt die Würde der Menschen, stellt Sicherheit und Gerechtigkeit her: „Das lassen wir uns nicht kaputt machen. Die Arbeiterkammer wird sich immer für den Erhalt und den Ausbau unseres Sozialsystems einsetzen“, so Kalliauer.
(Information der AK OÖ., 08.09.2015)

Das bringt 2015 für Arbeitnehmer und Konsumenten

AK-Logo-neuManches neu macht das Jahr 2015 für Arbeitnehmer und Konsumenten: das Lohn- und Sozialdumpinggesetz wird verschärft, zu Verbesserungen kommt es im Arbeitszeitgesetz sowie im Mietrecht und im Sozialrecht gibt es einige Anpassungen.

Die Änderungen, die 2015 wirksam werden, im Detail (ohne Anspruch auf Vollständigkeit):

Schutz vor Lohn- und Sozialdumping
Die behördlichen Lohn-Kontrollmöglichkeiten werden nun auf das gesamte (durch Gesetz, Verordnung oder Kollektivvertrag) zustehende Entgelt – unter Beachtung der jeweiligen Einstufungskriterien – erweitert. Damit wird die verwaltungsstrafrechtliche Verfolgung von Verstößen ausgedehnt. Bisher konnte nur der Grundlohn überprüft werden.

Weiters wird eine Informationspflicht der Arbeitnehmer über einen (ihr Arbeitsverhältnis betreffenden) Strafbescheid gegen den Arbeitgeber im Falle von Lohndumping eingeführt. Die Forderung der Arbeiterkammer in ihrer Parlamentarischen Bürgerinitiative ist damit noch nicht zur Gänze erfüllt. Die AK verlangt ja, dass die Beschäftigten bereits verständigt werden müssen, wenn eine Kontrolle durch Gebietskrankenkasse und Finanzamt zeigt, dass sie zu wenig Lohn oder Gehalt bekommen haben – nicht erst nach Ausstellung eines Strafbescheides.

Änderungen im Arbeitszeitrecht
Einerseits kommt es zu einer Erleichterung für die Arbeitgeber bei den Arbeitszeitaufzeichnungen, andererseits wird das Recht der Arbeitnehmer zur Übermittlung von Arbeitszeitaufzeichnungen erweitert. Die rechtliche Konsequenz für die Nichterfüllung der Übermittlung der Arbeitszeitaufzeichnungen ist die Hemmung der Verfallsfristen.

Sozialwerte
Die Höchstbeitragsgrundlage, bis zu deren Höhe Sozialversicherung zu zahlen ist, erhöht sich auf 4650 Euro brutto monatliches Entgelt (2014: 4530 Euro), die Geringfügigkeitsgrenze steigt auf 405,98 Euro monatlich bzw. 31,17 Euro täglich (2014: 395,31 Euro monatlich bzw. 30,35 Euro täglich), die Rezeptgebühr steigt um 15 Cent auf 5,55 Euro pro Medikament und das höchstmögliche Arbeitslosengelt erhöht sich auf 48,30 Euro täglich (2014: 48,02).

Weitere Informationen dazu siehe auch hier: Sozialversicherungsbeiträge 2015

Pflegegeld
Derzeit ist für die Pflegestufe 1 ein durchschnittlicher Mindest-Stundenwert von mehr als 60 Stunden erforderlich, ab Jänner 2015 sieht der Gesetzesentwurf mehr als 65 Stunden vor. In der Pflegestufe 2 wird sich der Mindest-Stundenwert um zehn auf über 95 Stunden erhöhen.

Pensionsversicherung
Bei der Korridorpension steigt die Anzahl der erforderlichen Versicherungsmonate von 38,5 Jahren auf 39 Jahre.

Das Alter für die Anwendung des Tätigkeitsschutzes bei Gewährung einer Invaliditäts- oder Berufsunfähigkeitspension steigt von 58 Jahren auf 59 Jahre.

Für die vorzeitige Alterspension bei langer Versicherungsdauer müssen 36,5 Beitragsjahre der Pflichtversicherung oder 39 Versicherungsjahre vorliegen, jeweils um sechs Monate mehr als bisher.

Mietrechtsgesetz-Änderung
Die Erhaltungskosten von Gasthermen, E-Boilern und Durchlauferhitzern ist ein fast schon „ewiges“ Streitthema. Hier hat der Gesetzgeber nun eine klare Regelung getroffen: Die Vermieter haben die Kosten für Reparatur oder Austausch dieser Geräte zu übernehmen. Andererseits müssen die Mieter für die regelmäßige Wartung auf ihre Kosten sorgen.
(Information der AK OÖ., 22.12.2014)

Aktuelle Mitarbeiter-Information des AUVA-Zentralbetriebsrats Dezember 2014

ZBRV Gratzer WolfgangSehr geehrte Kollegin, sehr geehrter Kollege!

Das Jahr 2014 geht seinem Ende zu und so wie es in diesem Jahr häufig der Fall war, sind auch die letzten Wochen turbulent und ereignisreich.

So wurde vergangene Woche Obfrau Römer abberufen und Ing. Thomas Gebell als neuer AUVA Obmann angelobt.

Als weiteres Highlight wurden in der Vorwoche auch die Gespräche zum Dienstrecht und zu den Gehaltsverhandlungen aufgenommen. Aber alles der Reihe nach.

Mit Montag, den 24. November, wurde die ins Kreuzfeuer geratene Obfrau KommR Renate Römer seitens des Gesundheitsministeriums von ihrer Funktion abberufen. Der für diesen Tag anberaumte VAV sollte der letzte der Obfrau sein und den Rahmen für die von der Obfrau beantragte Abberufung bilden. Die „Noch Obfrau“ nahm den Termin jedoch nicht mehr wahr und wurde von ihrem 1. Stv. Wolfgang Birbamer bei der Sitzung vertreten. Man las in Aussendungen, dass Römer dem neuen Obmann viel Erfolg etc. wünsche, wer eine offizielle Übergabe oder auch Verabschiedung der Obfrau erwartete, wurde jedoch enttäuscht.

Am Dienstag, den 25. November wurde schließlich der seitens des Wirtschaftsbundes nominierte Ing. Thomas Gebell, nachdem er sich dem Vorstand vorgestellt hatte, im Rahmen einer Vorstandssitzung (VOS) einstimmig zum neuen Obmann gewählt. Der sichtlich um Einigkeit bemühte steirische Unternehmer musste allerdings gleich mehrere Punkte, wie z. B. das Budget 2015, von der Tagesordnung nehmen (s. unten), um kontroversielle Diskussionen und Grundsatzdebatten im Rahmen seiner ersten VOS zu vermeiden.

In Obmann Gebell, den der Ruf eines gestandenen Sozialpartners mit Handschlagqualität voraus eilt, wird schließlich die Hoffnung gesetzt, wieder Ruhe und Einigkeit in die in Turbulenzen geratene AUVA zu bringen. So war auch der Einschaubericht der Aufsichtsbehörde (s. ZBR Information / Oktober), zu dessen Vorwürfen die Obfrau bis zu dieser VOS Stellung nehmen sollte, nur Thema am Rande. Dazu ist lediglich anzumerken, dass nunmehr die Staatsanwaltschaft prüft, ob es zu strafrechtlich relevanten Fehlverhalten gekommen ist und etwaige (rechtliche) Konsequenzen zu ziehen sind.

Mit Freitag, den 28. November fiel schließlich auch der Startschuss zu den diesjährigen Lohnverhandlungen. Der neue Verbandsvorsitzende Mag. Peter Mc Donald, der seine ersten Lohnverhandlungen leitete, war ganz offenkundig um ein gutes Gesprächsklima mit den Gewerkschaften (GPA-djp und VIDA) bemüht. Den sehr engen Rahmen für die Verhandlungen hatten im Vorfeld die „Metaller“ mit einem Lohnabschluss von 2,1% und die Beamten mit einem Abschluss von 1,7% vorgegeben (s. unten).

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Aktuell: Sozialversicherungsbeträge für 2014

Sozialversicherung

Für Interessierte können wir heute schon mitteilen, wie hoch die Sozialversicherungsbeträge für 2014 sind, das sind u. a.

  • Höchstbeitragsgrundlagen, Geringfügigkeitsgrenzen, Beitragssätze
  • Rezeptgebühr
  • Service-Entgelt für die e-Card
  • Kostenanteil Heilbehelfe, Hilfsmittel
  • Kinderbetreuungsgeld
  • Erhöhung der Pensionen, Richtsätze für Ausgleichszulagen
  • Pflegegeldstufen

Hier geht’s weiter zur entsprechenden Information:
Sozialversicherungsbeträge 2014

AUVA will einheitliches Begriffsverständnis in Gesundheitswelt schaffen

AUVA-Logo 1

Obfrau Römer: „Um uns besser abzustimmen, müssen wir uns zuerst einigen, worüber wir sprechen“
Die AUVA will ein einheitliches Begriffsverständnis für „Prävention“ und „Gesundheitsförderung“ schaffen. Dazu lädt sie alle wichtigen Stakeholder der heimischen Gesundheitswelt zu ihren Gesprächen nach Alpbach.

In Österreich werden nur rund 1,8 Prozent des Gesundheitsbudgets (knapp unter 500 Millionen Euro) für Prävention aufgewendet. In der aktuellen Gesundheitsreform sollen nun weitere 150 Millionen Euro über zehn Jahre hinzukommen.

„Doch bevor wir dieses Geld in die Hand nehmen, ist es wichtig, die Begriffe zu klären“, sagt die Obfrau der Allgemeinen Unfallversicherungsanstalt (AUVA), Renate Römer. Um ein gemeinsames Verständnis für Prävention und Gesundheitsförderung zu schaffen und sich auf eine einheitliche Verwendung der Begriffe zu einigen, lädt die AUVA zu ihrer Veranstaltungsreihe „Präventions-Charta Österreich“ ein. Im Rahmen der Gesundheitsgespräche von Alpbach sollen sich dabei die wichtigsten Stakeholder der Gesundheitswelt – Sozialversicherungen, Sozialpartner, Ministerien, Bund und Länder und andere – auf ein gemeinsames Sprachverständnis einigen.
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