Am Montag begannen die neu gebildeten Gremien mit der Umsetzung der Sozialversicherungsreform. Bis 2020 muss alles funktionieren.
Es gibt neue Chefs, neue Machtverhältnisse – und durchaus lukrative Beraterverträge in Millionenhöhe.
Aus 21 mach fünf
Das ist ab Montag, den 1. April, die Mammutaufgabe der Überleitungsgremien der neuen Sozialversicherungsträger. Sie müssen die bereits in Gesetze gegossene – umstrittene – Kassenreform nun auch umsetzen. Operativer Start der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK), des Flaggschiffs, ist 2020. Bis dahin muss die Struktur stehen, die Leistungen der neun Gebietskrankenkassen müssen vereinheitlicht sein. Und es gilt einige Probleme zu lösen.
Die neuen Chefs
Die gewichtigsten Personalentscheidungen für die Vorstandsgremien der fünf neuen Träger sind gefallen. Die Führungsposten sind für die nächsten fünf Jahre und neun Monate vergeben. Einige interessante Entscheidungen fallen auf: Der freiheitliche Wirtschaftskammer-Vizepräsident Matthias Krenn wurde auf Vorschlag des Sozialministeriums und mit Unterstützung des Wirtschaftsbundes als erster Obmann der neuen Österreichischen Gesundheitskasse designiert.
Dass somit ein Arbeitgebervertreter (der selbst bei der Selbstständigenversicherung ist) die Neuordnung der größten Kasse für rund sieben Millionen Versicherte (hauptsächlich Arbeiter und Angestellte) organisiert, sorgt bei Gewerkschaft und Arbeiterkammer für Kritik.
Die Industriellenvereinigung darf sich über gewichtige Besetzungen freuen: Helwig Aubauer ist Leiter des Bereichs Soziales in der Industriellenvereinigung und gilt als einer der wichtigsten Berater von Kanzler Sebastian Kurz in sozialen Fragen. Er soll nun auf einem Ticket des ÖVP-Wirtschaftsbundes in den neuen Verwaltungsrat, so nennt sich der neue Vorstand, entsandt werden.
Mit Martina Rosenmayr-Khoshideh zieht eine weitere Mitarbeiterin der Industriellenvereinigung auf einem Ticket des Sozialministeriums in die Chefriege der Pensionsversicherungsanstalt ein. Und Roland Weinert, Generalsekretär im Beamten- und Sportministerium von FPÖ-Vizekanzler Heinz-Christian Strache, wird Führungskraft in der Beamtenversicherung, die vom Gewerkschafter Norbert Schnedl angeführt wird. Die Selbstständigen und Bauern werden zu einem Träger zusammengelegt und werden vom Unternehmer Peter Lehner geleitet.
Die neuen Machtverhältnisse
Auch die Machtverhältnisse zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern wurden in den erschlankten Gremien neu geordnet: In der ÖGK, der Allgemeinen Unfallversicherung (AUVA) und der Pensionsversicherungsanstalt (PVA) wurde die Arbeitgeberseite gestärkt und Parität mit den Arbeitnehmern hergestellt. Beide Seiten entsenden je sechs Personen. Die Selbstständigen und die Bauern werden fusioniert – dass die Selbstständigen sieben Vertreter im Führungsgremium haben und die Bauern nur drei, sorgt hinter den Kulissen für großen Unmut und Streitereien.
Nur bei den Beamten wurde an den Machtverhältnissen nichts geändert: Im Führungsgremium haben die Dienstnehmer weiterhin mit sieben Vertretern die Mehrheit. Ordnet man die entsendeten Personen auf der Dienstgeberseite grob nach Parteinähe, fällt auf, dass sie zu mehr als zwei Dritteln der ÖVP zuzuordnen sind.
Die Stolpersteine und Hürden
Der Sitz der neuen ÖGK soll in Wien sein, und auch sonst soll die neue Kasse zentral gesteuert werden. In der Verfassung ist festgeschrieben, dass die Länder ein Recht auf Selbstverwaltung haben. Diese sieht die Oberösterreichische Gebietskrankenkasse (OÖGKK) nicht mehr gegeben. Außerdem würde mit Steuergeld fahrlässig umgegangen. Eine Zusammenlegung würde nach Meinung von OÖGKK-Obmann Albert Maringer eine Verschlechterung für die Patienten zur Folge haben. Insgesamt sieht er Verstöße gegen die Verfassung und zieht darum vor den Verfassungsgerichtshof. Mit einer Entscheidung des Höchstgerichts wird noch vor 2020 gerechnet.
Als weiterer Stolperstein erweist sich auch die Zusammenführung der Prüfer der Sozialversicherung in das Finanzressort. Bisher gab es sowohl bei der Finanz als auch bei den Kassen Prüfer, die Betriebe prüften. Die beiden Gruppen haben unterschiedliche Dienstorte und Arbeitsverträge. Darum wehren sich die Prüfer gegen die Zusammenführung – ob eine solche rechtlich überhaupt möglich ist, wird von Experten angezweifelt. Das Finanzministerium versuchte mehrfach, alle Bedenken auszuräumen, was bisher nicht gelang.
Die Kosten
Die Regierung kündigte an, dass mit der Reform eine Einsparung von einer Milliarde Euro möglich ist. Das kann der Rechnungshof aber nicht nachvollziehen, und auch Experten sprechen davon, dass die Fusion eher viel Geld kosten werde, anstatt Einsparungen zu bringen. Zumindest am Anfang.
Ein interessantes Detail: Derzeit sucht das Ministerium per Ausschreibung Beraterfirmen für die Reform – allerdings, nachdem diese unter massivem Protest der Opposition bereits gesetzlich verankert wurde. Der „Presse“ liegt ein Ausschreibungstext vor – Auftragsvolumen: rund eine Million Euro. Derzeit gibt es vier derartige Ausschreibungen – es handelt demnach um Aufträge in Millionenhöhe.
(Information der „Presse“, 29.03.2019)