… denn sie fühlen wie Du den Schmerz!“
Dienstprüfungen sind für viele Beschäftigte in der Sozialversicherung deshalb wichtig, weil damit das Recht auf Weiterbildung ermöglicht wird, der erhöhte Kündigungsschutz erworben wird und damit eine Weiterentwicklung in der Sozialversicherung verbunden ist.
In den Kollektivvertragsverhandlungen am 10. November 2020 wurde vereinbart, dass das bisherige System der Dienstprüfungen reformiert werden soll.
- „Grundausbildung für alle Mitarbeiter*innen im Verwaltungsbereich
- Führungskräfteausbildung Teil 1 für alle in die Gehaltsgruppen D und E eingereihten und mit Führungsaufgaben betrauten Angestellten
- Führungskräfteausbildung Teil 2 für alle in den Gehaltsgruppen F und G eingereihten Leiter*innen einer Organisationseinheit, die in Kooperation mit Fachhochschulen erfolgen wird
- trägerinterne Organisation der fachlichen Aus- und Weiterbildung“
Dazu sollen im Rahmen einer Arbeitsgruppe zwischen Gewerkschaft GPA und allen Trägern die genaue Struktur und deren Inhalte erarbeitet werden.
Was die Inhalte z. B. der Grundausbildung im Vergleich zur bisherigen SV-Fachausbildung sein werden, ist entgegen der Aussendungen einzelner SV-Träger Anfang des Jahres bislang nicht vereinbart. Da die Umsetzung spätestens mit 1. Oktober 2021 erfolgen soll, es außer einzelner Aussendungen von Trägern an ihre Beschäftigten aber bisher wenig konkrete Inhalte gibt, haben wir als Gewerkschaft GPA darauf gedrängt, im September 2021 mit den SV-Träger-Vertreter*innen eine gemeinsame Lösung für Struktur und Inhalte der neuen Dienstprüfung zu vereinbaren.
Worum geht es?
- Wir sehen in den Dienstprüfungen einen Wissenserwerb aller Beschäftigten,
- eine Vergleichbarkeit der Ausbildung und Einstufung in allen Trägern, und
- damit verbunden eine Möglichkeit zum Wechsel innerhalb des Systems SV,
- den Erwerb von Rechten wie den erhöhten Kündigungsschutz,
- die Umsetzung des Rechts auf Weiterbildung und
- die Möglichkeit, sich für Karriereschritte zu qualifizieren.
- Man kann die Dienstprüfungen auch getrost als „2. Bildungsweg“ verstehen.
- Sie ermöglichen ein Lebensphasen-gerechtes Lernen. Dienstprüfungen sollen die Entwicklung der Beschäftigten fördern.
- Sie sind nicht dafür gedacht, Menschen unter Druck zu setzen und Prüfungsängste zu erzeugen.
- Darüber hinaus muss die Durchlässigkeit gewährleistet sein. Es dürfen nicht nur Führungskräftekarrieren abgebildet sein, sondern auch Fachkarrieren.
- Eine vernünftige Grundausbildung muss gewährleistet sein. Dazu gehören auch Arbeits- und Dienstrecht, Grundwissen über die Struktur der SV und das Erkennen von Zusammenhängen im System des sozialen Schutzes.
- Keine Schlechterstellung von bereits beschäftigten Kolleg*innen gegenüber Neueinstellungen.
Vereinfacht gesagt:
Wir wollen kein Auswendiglernen gesetzlicher Bestimmungen und keine Schikanen beim Antreten.
Wir wollen vom Dienstprüfungswesen zu einem Ausbildungswesen mit transparenter Erfolgskontrolle!
Dafür setzen wir uns als Gewerkschaft GPA in den Verhandlungen ein!
Das Projekt Kassenfusion von ÖVP und FPÖ hatte ein Ziel: Die Entmachtung der ArbeitnehmerInnen. Darunter leidet die Gesundheitsversorgung.
Was kann man nach einem Jahr Kassenfusion sagen?
Verbessert hat sich nichts, ganz im Gegenteil: In vielen Bereichen hat es sich sogar verschlechtert. Dabei hatte es sich die türkis-blaue Bundesregierung auf die Fahnen geschrieben, die Krankenkassenlandschaft grundlegend zu erneuern. Nach nur wenigen Monaten der Vorbereitung wurde ein massiver Umbau des Gesundheitssystems umgesetzt. Von 21 Sozialversicherungsträgern sind fünf übriggeblieben. Die größten Einschnitte gab es bei den Gebietskrankenkassen: Aus neun wurde eine einzige Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK). Daneben wurden berufsspezifische Krankenkassen – wie etwa für BeamtInnen – gegründet.
Akt, um ArbeitnehmerInnen zu entmachten
Zwar wurde von Seiten der damaligen Bundesregierung ständig wiederholt, dass die Sozialversicherung zu teuer sei, faktisch belegbar war dies jedoch zu keinem Zeitpunkt, wie Ingrid Reischl, Leitende Sekretärin im ÖGB, betont. Vielmehr ging es um eine historische Machtverschiebung – von den ArbeitnehmerInnen hin zu den Arbeitgebern. „Das war ein Akt, um ArbeitnehmerInnen zu entmachten”, unterstreicht Reischl, die jahrelange Erfahrung im Bereich Sozialversicherung hat.
Durch die sogenannte Parität wurde ein Instrument geschaffen, bei dem nun die Arbeitgeber das Sagen haben, wenn es um wichtige gesundheitspolitische Entscheidungen geht. Doch was hat die Kassenfusion eigentlich ausgelöst? Oegb.at mit einem Überblick:
Was die Kassenfusion bislang gebracht hat:
Milliardengrab statt Patientenmilliarde: Versprochen wurde eine Patientenmilliarde und die Harmonisierung der Leistungen, aber zu spüren ist davon knapp ein Jahr nach der Fusion noch nichts -> es ist ein Milliardengrab geworden.
Unterschiedliche Leistungskataloge: Weiterhin gelten nicht nur für die Versicherten der BVAEB und der SVS unterschiedliche Leistungskataloge, auch ÖGK-Versicherte haben – je nach Bundesland – unterschiedlichen Zugang zu Kassenleistungen. Das betrifft auch das Leistungsangebot bei ÄrztInnen. Selbst wenn natürlich viele Untersuchungen und Behandlungen durch KassenärztInnen in allen Bundesländern durchgeführt werden, gibt es nach wie vor manche Untersuchungen, die nicht überall Teil des so genannten Leistungskatalogs sind.
Rückerstattung von Beiträgen sind unterschiedlich: Die unterschiedlichen Leistungskataloge haben aber nicht nur Auswirkungen darauf, welche Behandlungen und Untersuchungen Versicherte in den einzelnen Bundesländern mit der e-card erhalten: Sie haben auch Auswirkungen darauf, welchen Betrag sie nach einem Besuch bei WahlärztInnen rückerstattet bekommen. Anders als erwartet sind nämlich auch diese Beträge ein Jahr nach der Fusion noch nicht vereinheitlicht.
Keine Harmonisierung in Sicht: Es ist auch nicht zu erwarten, dass es hier bald zu einer Harmonisierung kommt. Der Grund dafür liegt darin, dass auf Basis der jetzigen Rechtslage auch diese wichtige Vereinheitlichung erst dann erfolgen kann, wenn es einen österreichweit einheitlichen Leistungskatalog gibt.
Unterschiedliche Honorare bei ÄrztInnen: Das hat zur Folge, dass nicht nur die ÄrztInnen für eine bestimmte Untersuchung je nach Bundesland ein anderes Honorar erhalten. Auch ein Versicherter erhält für dieselbe Untersuchung, die von einer/einem Wahlärztin/Wahlarzt durchgeführt wird, je nach Bundesland einen anderen Betrag erstattet.
Keine gleichen Leistungen für gleiche Beiträge: Von dem von türkis-blau versprochenen Grundsatz „Gleiche Leistung für gleiche Beiträge“ ist man daher ein Jahr nach der Fusion meilenweit entfernt. Nicht nur Beamte und Selbständige bekommen mit ihren Beiträgen einen anderen Zugang und andere finanzielle Gegebenheiten – auch die zahlreichen unselbständig Beschäftigten behalten zwischen Bodensee und Neusiedlersee unterschiedliche Leistungen. Eine rasche Vereinheitlichung erscheint weit entfernt, selbst der Gesundheitsminister sagt, „das wird noch einige Zeit dauern“.
Leistungsharmonisierungspaket wurde bereits beschlossen: Besonders schwerwiegend ist: Bereits vor einigen Jahren haben die damaligen Sozialversicherungsträger unter Führung des Hauptverbands ein Leistungsharmonisierungspaket beschlossen, wesentliche Schritte zur Angleichung wurden damit eingeleitet, zahlreiche Verbesserungen und Annährungen auf den Weg gebracht. Hier gab es ein Commitment über alle Träger und Interessensvertretungen gemeinsam dafür zu sorgen, dass sich die Leistungen schrittweise (am höchsten Niveau) angleichen. Was daher 18 Krankenversicherungsträger geschafft haben, schaffen drei offenbar nicht mehr.
Veränderung im Dachverband: Auch der Dachverband scheint seinen Gestaltungspielraum als Koordination über die einzelnen Träger aufgegeben zu haben. Gab es in der Mustersatzung des damaligen Hauptverbands noch zahlreiche Bestimmungen, die verbindlich von allen SV-Trägern in deren Satzungen umzusetzen gewesen sind – darunter auch einige aus dem Leistungsbereich -, zeigt die neue Mustersatzung des Dachverbands dies nicht mehr.
(Information des ÖGB, 21.01.2021)
Katastrophale Zahlen aus der Sozialversicherung. Sogar die Verwaltungskosten explodieren nach der „Reform“.
Die neuen Zahlen aus der heute veröffentlichten Gebarungsvorschau zeigen, wie viel Geld unserem Gesundheitssystem in Pandemie-Zeiten fehlt: 558 Millionen Euro sind es laut aktueller Prognose im laufenden Jahr in der Krankenversicherung; ursprünglich waren 217 Millionen prognostiziert – weniger als die Hälfte. Dazu kommen noch insgesamt 61 Millionen von der AUVA und den Pensionsversicherungen.
Insgesamt beträgt das Minus also nach aktuellem Stand 619 Millionen Euro. Schockierende Zahlen zeigen sich auch beim Verwaltungsaufwand: Schon 2019 lag dieser bei 7,2 statt den geplanten 3,5 Prozent, 2020 steigt er weiter auf 7,8 Prozent. Der Großteil der Fusionskosten ist da nicht einmal enthalten. Hier wird deutlich: Es ging bei der sogenannten „Reform“ jedenfalls nicht ums oft zitierte „Sparen im System“.
Für die nächsten Jahre sieht die Prognose auch nicht besser aus: 3,3 Milliarden Euro werden von 2021 bis 2024 in allen Krankenversicherungsträgern fehlen – allein in der ÖGK 2,7 Milliarden. (Link zur detaillierten Gebarungsvorschau, falls vorhanden). Auch in den Trägern wird das Minus größer: In der ÖGK etwa hat es sich mehr etwa als verdoppelt.
ÖGB kritisierte Strukturen seit Langem
Diese Geschichte ist nicht neu. Ingrid Reischl, Leitende Sekretärin im ÖGB und Vorsitzende im Dachverband der Sozialversicherungsträger hat vor dieser finanziellen Schieflage schon lange zuvor gewarnt. Angefangen hatte alles mit dem türkis-blauen Umbau der Krankenkassen, der Kosten in Millionenhöhe auslöste und wirtschaftsnahe Manager in wichtige Funktionen hievte.
Finanzspritze jetzt!
Doch wie kommt man aus dieser Schieflage heraus? „Um eine gute Versorgung im Gesundheitssystem zu sichern, braucht es ganz bald eine Finanzspritze vom Bund“, fordert Reischl. „Sonst drohen den Versicherten Leistungskürzungen im Gesundheitswesen“, gibt sie zu bedenken. Eine Aussicht, die viele aus der Wirtschaft und der ÖVP stets ablehnen, obwohl die Zahlen eine deutliche Sprache sprechen.
Risikostrukturausgleich langfristig
Eine Finanzspritze sei aber nur die Hilfe für jetzt auf der Stelle. Ein gut funktionierendes Gesundheitssystem müsse allen Versicherten gleiche Leistungen auf höchstem Niveau für eine möglichst lange Zeit garantieren: “Durch den sogenannten Risikoausgleich, also dem finanziellen Ausgleich zwischen allen Trägern, wird das möglich.” Dadurch entstehe eine neue Finanzierungsmöglichkeit, kommt Reischl zum Schluss.
Interessengegensatz wird größer
Damit das Minus in der Sozialversicherung nicht zur unendlichen Geschichte wird, braucht es wieder Verhandlungen, um an Verbesserungen zu arbeiten, ist Reischl überzeugt: “Das wäre im Interesse von uns allen”. Seit Monaten schon werden von Seiten der Wirtschaftsvertreter und der ÖVP schwere Fouls gespielt. „Es geht hier um unterschiedliche Interessen zwischen Arbeitgebern und ArbeitnehmerInnen – den sogenannten „Interessengegensatz“, fasst Reischl die unvorteilhafte Lage zusammen. Damit dieser nicht größer wird, wäre es wichtig wieder zurück an den Verhandlungstisch zu kommen und gemeinsam an Verbesserungen zu arbeiten.
Keine Einsparungen im Gesundheitssystem
“Im Gesundheitssystem zu sparen, zahlt sich nicht aus”, findet auch Andreas Huss, Vizeobmann der ÖGK. Die Pandemie habe uns klar vor Augen geführt, wie wichtig ein gut funktionierendes Gesundheitssystem sei. Auf die Gesundheit zu setzen sei immer eine Win-Win-Situation. „Durch die richtigen Investitionen im Gesundheitsbereich kann man die Lebensqualität der Bevölkerung steigern und langfristig betrachtet so auch Geld im Gesundheitssystem sparen”, betont Huss.
(Information des ÖGB, 17.08.2020)
Liebe KollegInnen und Kollegen!
Die Corona-Krise hat alle Bereiche unseres Lebens vor beispiellose Herausforderungen gestellt. Bei allen Unwägbarkeiten konnten sich die Österreicherinnen und Österreicher aber immer auf unser gutes Gesundheitssystem verlassen.
Das ist auch Ihr Verdienst. Ohne die Beschäftigten in der österreichischen Sozialversicherung wäre es nicht gegangen.
Durch Ihre Leistung und Ihr Engagement war es auch in dieser Ausnahmesituation allen Versicherten möglich ohne Blick ins Geldbörsel notwendige Untersuchungen und Behandlungen vornehmen zu lassen.
Dafür möchten wir Ihnen von ganzem Herzen danken!
Sie waren für die Österreicherinnen und Österreicher da, als es schwierig wurde. Wir wollen für Sie da sein, wenn es schwierig wird.
Als Gewerkschaft GPA-djp vertreten wir bereits über 280.000 Mitglieder in allen arbeitsrechtlichen Fragen sowie politisch gegenüber der Regierung. Wir haben es geschafft, dass in der Sozialversicherung keine Kündigungen und auch keine Kurzarbeit notwendig waren.
Wir stehen immer als verlässlicher Partner an Ihrer Seite.
Wenn Sie bereits Mitglied sind zögern Sie bitte nicht, sich bei Fragen oder Anliegen unter 050301/301 oder service@gpa-djp.at bei uns zu melden.
Sollten Sie Interesse an einer Mitgliedschaft haben, finden Sie alle Informationen unter https://mitgliedwerden.gpa-djp.at/
Alles Gute und bleiben Sie gesund!
Barbara Teiber MA, Bundesvorsitzende der GPA-djp
Mag. Michael Aichinger, Vors. Bereich Sozialversicherung in der GPA-djp
Das Minus in der Sozialversicherung: Wie es zustande kam und wie es sich entwickeln wird
Am 1. April 2019 läutete der Startschuss zum Kassenumbau auch den Beginn der hohen Verluste in der Sozialversicherung ein. Was war zuvor geschehen?
Türkis-Blau sahen im Kassenumbau vor allem ein Prestigeprojekt. Es sollte als frühes Musterbeispiel für sogenannte „Effizienz“ und „Synergieeffekte“ gelten und die neue Regierung hervorheben.
Wie aber schon von ÖGB und vielen weiteren Kritikern zuvor gewarnt, schlug es dann in das genaue Gegenteil um. Statt der von ÖVP und FPÖ versprochenen Ersparnis von einer Milliarde Euro, der sogenannten „Patientenmilliarde“, standen die Versicherten nun vor einem „Milliardengrab“, wie es die Leitende Sekretärin im ÖGB, Ingrid Reischl, auf den Punkt bringt.
Finanzielle Schlaglöcher durch Kassaumbau
Durch den Kassaumbau wurden große finanzielle Schlaglöcher geschaffen. Denn während die Krankenkassen in den letzten Jahren gut bilanziert hatten, wurden durch die Beschlüsse von Kurz und Strache große Verluste verursacht. Ein Blick auf die Zahlen zeigt das: Im Jahr 2018 hatten die neun Gebietskrankenkassen noch einen Überschuss von 75 Millionen Euro erreicht. 2019 drehte sich das Ergebnis. Die Kassen machten bereits einen Verlust von 50,7 Millionen Euro.
Und schon die Zukunftsperspektiven vor der Corona-Krise sahen ganz und gar nicht rosig aus: Für 2021 wurde ein Minus von 178,1 Millionen Euro und für 2022 eines von 295 Millionen Euro prognostiziert. Kumuliert bedeutete das in fünf Jahren einen Bilanzverlust von insgesamt 1,7 Milliarden Euro.
Sozialversicherung schlittert weiter in tiefes Minus
Vor dem Hintergrund der Corona-Krise wird es dieses Jahr bis zum Jahresende an 400 Millionen Euro in der Sozialversicherung fehlen, schätzt Andi Huss, ArbeitnehmerInnen-Obmann in der ÖGK.
Die offizielle Gebarungsstatistik vom Februar 2020, also vor der Coronakrise, zeigt ein ähnliches Bild. Für 2020 fehlte der Sozialversicherung mehr als 216 Millionen Euro. Für die Jahre 2020/21 sollen es 225 Millionen und für 2021/2022 schon 365 Millionen. Nun ist aufgrund der aktuellen Krise allerdings mit deutlich schlechteren Zahlen zu rechnen, die Gebarenvorschaurechnung wurde bedingt durch die Krise erstmal von Mitte Mai auf die kommenden Monate verschoben.
(Information des ÖGB, 18.05.2020)
Weitere Informationen zum Thema siehe hier: Read more
Sehr geehrte Kollegin, sehr geehrter Kollege!
Nach dem ereignisreichen Jahr 2018, der öffentlichen Debatte um die AUVA und die gesamte Umstrukturierung der Sozialversicherung, starteten 2019 erste gravierende Veränderungen. Die Vorgaben zu den Änderungen finden sich in einem Gesetz, welches nicht unumstritten ist und zurzeit auf seine Verfassungsmäßigkeit hin überprüft wird.
So ist in diesem Gesetz beschrieben, dass die AUVA ihre UKH’s und Rehabilitationszentren ab 2020 in einer Betreibergesellschaft verwalten muss. Auch die Struktur der neuen Selbstverwaltung ist dort geregelt, ebenso, dass Selbständige und Beschäftigte im Bergbau künftig nicht mehr bei der AUVA unfallversichert sind.
Der Beschluss des Vorstandes vom August 2018 beschreibt weitere Aufgaben. Ob Personalabbau in der Verwaltung, die Frage, ob AUVAsicher ein Teil der AUVA bleibt, die Zusammenlegung von Hauptstelle und Landesstelle Wien oder Änderungen in der Abteilungsstruktur – Themen über Themen, an denen derzeit gearbeitet wird und welche uns sicher noch über Jahre beschäftigen. Zusätzlich brachte das Jahr 2019 noch personelle Neubesetzungen in der Selbstverwaltung, der Generaldirektion und eine neue Strukturierung der Verantwortungsbereiche.
Dass die Versicherten weiterhin so gut behandelt werden wie bisher, dass Leistungen in der Prävention, der Unfallheilbehandlung, der Rehabilitation, bei den Entschädigungen und natürlich auch bei den internen Supportleistungen in der gewohnt hohen Qualität erbracht werden, wird da schon fast als selbstverständlich vorausgesetzt, ist es aber keinesfalls. Ihre Tätigkeit zum Wohle der Versicherten und Patienten war es, die große Teile der Öffentlichkeit dazu brachte, sich für den Erhalt der AUVA auszusprechen.
Wir sehen, dass der Arbeitsdruck in den letzten Monaten enorm gestiegen ist, und befürchten, dass dieser auch noch weiter steigen wird. Weniger Menschen müssen die gleiche Arbeitsmenge bewältigen und zusätzlich noch Kapazitäten für interne Umstrukturierungen bereitstellen. Vielfach ist derzeit nicht absehbar, wie die Tätigkeit in Zukunft aussehen wird und ob Kolleginnen und Kollegen bei ihrem Ausscheiden aus der AUVA nachbesetzt werden oder deren Arbeit auf die Verbleibenden aufgeteilt wird.
Die nächsten Monate werden zeigen, ob die AUVA durch politische Entscheidungen wieder in den Fokus rückt – Stichwort Pflegeversicherung – Stichwort Beitragssenkung.
Viele Ungewissheiten, die derzeit noch nicht absehbar sind. Eines ist jedoch gewiss: Die Betriebsrätinnen und Betriebsräte der AUVA werden alles dafür tun, Sie in Ihrer wichtigen Arbeit zu unterstützen. Scheuen Sie sich nicht, Ihre Sorgen und Anliegen mit diesen zu besprechen und die betriebsrätliche Unterstützung in Anspruch zu nehmen.
In diesem Sinne wünsche ich Ihnen und Ihrer Familie alles Gute, viel Glück und Gesundheit für das Jahr 2020. Uns allen wünsche ich viel Freude und Erfolg bei der Arbeit in unserer AUVA.
Mit kollegialen Grüßen
Erik Lenz, Vorsitzender des AUVA-Zentralbetriebsrates
Ab 8. Oktober prüft der Verfassungsgerichtshof (VfGH), ob die Sozialversicherungsreform gegen verfassungsrechtliche Grundsätze der Selbstverwaltung verstößt. Insgesamt wurden vierzehn Anträge auf Gesetzesprüfung gegen die Ende 2018 verabschiedete SV-Reform beim VfGH eingebracht, unter anderem von mehreren Arbeiterkammern und Gebietskrankenkassen. Die Verhandlungen werden nach Schätzung von ExpertInnen mehrere Wochen dauern.
Einfluss von ArbeitnehmerInnen wird zurückgedrängt
Die Anträge richten sich laut VfGH vor allem gegen die Vereinigung der Gebietskrankenkassen und der Betriebskrankenkassen zur Österreichischen Gesundheitskasse (ÖAK), die Neuregelung der staatlichen Aufsicht über die Sozialversicherungsträger und die Neugestaltung der Verwaltung.
Bisher haben die Gremien der Sozialversicherung die gesellschaftlichen Mehrheitsverhältnisse widergespiegelt — zwei Drittel der VertreterInnen kamen aus Gewerkschaft und Arbeiterkammer (ArbeitnehmerInnen) und ein Drittel aus der Wirtschaftskammer (Arbeitgeber).
In Zukunft sollen Arbeitgeber und ArbeitnehmerInnen stimmengleich vertreten sein. Damit würde die Macht der Arbeitgeber gestärkt werden, während der Einfluss der ArbeitnehmerInnen zurückgedrängt wird.
Privatisierungen, Selbstbehalte und schlechtere Leistungen
Ab 1.1. 2020 sollen die neun Gebietskrankenkassen zu einer Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) fusioniert werden. Eisenbahner und Beamte werden ebenso zusammengelegt wie Selbstständige und Bauern, eigenständige Träger bleiben die Pensionsversicherung und die Unfallversicherungsanstalt — in Summe gibt es daher künftig fünf statt 21 Träger. Unter dem Deckmantel der “Entbürokratisierung“ drohen allerdings Privatisierungen, Selbstbehalte und schlechtere Leistungen.
„Mit der Zusammenlegung wird den Krankenkassen Geld entzogen – und zwar rund eine Milliarde Euro. Das wird unweigerlich irgendwann zu spüren sein. Deshalb ist zu befürchten, dass es zu Leistungskürzungen bei PatientInnen kommt oder diese durch Selbstbehalte zur Kasse gebeten werden“, betont Ingrid Reischl, Leitende Sekretärin im ÖGB.
Gutachten bestätigt falsch berechnetes Einsparungspotential
Die vergangene ÖVP-FPÖ-Regierung hat die Zusammenlegung der neun Gebietskrankenkassen auf den Weg gebracht und diese mit einem Einsparungspotential in der Höhe von 300 Millionen Euro pro Jahr argumentiert — zu diesem Ergebnis kam eine von der ehemaligen Sozialministerin Beate Hartinger-Klein (FPÖ) in Auftrag gegebene Studie.
Ein von der Arbeiterkammer Wien in Auftrag gegebenes Gutachten der Uni Graz bestätigte allerdings die Zweifel von ÖGB und AK, dass fast alle angegebenen Zahlen falsch berechnet wurden. Die Einsparungskosten wurden zu hoch eingeschätzt und die Ausgaben zu niedrig. Die Einsparungen liegen damit nicht bei 100 Millionen Euro jährlich, sondern nur bei 30 Millionen.
(Information des ÖGB, 08.10.2019)