GuKG-Novelle: Wer darf was in der Pflege?

wer-darf-was-in-der-pflegeMit der Novelle zum Gesundheits- und Krankenpflegegesetz ändern sich ab 1. September 2016 die medizinischen Kompetenzen für die Pflegeberufe.

Dadurch kommt es zum Teil zu einer erheblichen Ausweitung der Aufgaben. Das heißt aber nicht, dass die neuen Tätigkeiten ab sofort erbracht werden müssen. Generell dürfen Beschäftigte eine neue Tätigkeit bzw. Kompetenz erst nach Erwerb der erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten ausüben. Diese können sie beispielsweise durch Fortbildungen erwerben.

Welcher Pflegeberuf darf was genau?
Dieser handliche Ratgeber wurde von der AK in Zusammenarbeit mit dem ÖGKV und der FGV im ÖGB erstellt.
Die neu gestaltete wertvolle Broschüre ist hier zu finden:
Wer darf was in der Pflege?

Pflegebeschäftigte vor Gewalt schützen – neuer Online-Check der AK OÖ.!

Gewalt gegen PflegepersonalGewalt durch Patienten/-innen gegenüber dem Pflegepersonal war bislang ein Tabuthema. Und das, obwohl der Großteil der Beschäftigten in den Kranken- und Pflegeeinrichtungen regelmäßig mit Gewalt konfrontiert ist. Das belegen aktuelle Studien.

Tatort Patientenzimmer
Aggression und Gewalt finden sich in allen Bereichen der Pflege: in der Geriatrie, auf psychiatrischen Stationen, aber auch auf allen anderen Stationen – in der Aufnahme, in der Notfallambulanz, im Behindertenbereich und auch in der Mobilen Pflege.

Laut einer  Erhebung in einer oberösterreichischen Krankenanstalt geschehen allerdings mit Abstand die meisten Vorfälle auf den psychiatrischen Stationen. 77 Prozent der dort dokumentierten Vorfälle passierten direkt in den Patientenzimmern.

Gewalt hat viele Gesichter
Gewalt kommt in verschiedenen Formen vor: Schläge, sexuelle Belästigung, Beschimpfungen, Beleidigungen, Drohungen, Mobbing oder Diskriminierung. Die Folgen für die Opfer können fatal sein und reichen von Krankenständen oder Burn Out bis hin zum Berufsausstieg.

Sind auch Sie betroffen? Machen Sie unseren Online-Check!

Auslöser für aggressives Verhalten bei Patientinnen und Patienten gibt es viele: krankheitsbedingte Veränderungen im Gehirn, medikamentenbedingte Persönlichkeitsstörungen, Drogen und Alkohol, Angst, Hilflosigkeit, gefühlter Freiheitsentzug oder schlicht ungewohnte Umgebung.

 Verständnis ist okay, nicht aber das Erdulden von Aggressionen gegen die eigene Person!

Gewalt ist kein Berufsrisiko
Für die Arbeiterkammer ist klar:

  • Beschäftigte müssen vor Übergriffen geschützt werden – und zwar wirksam. Gewalt ist kein Berufsrisiko, das stillschweigend hingenommen werden muss.
  • Unser Ziel ist es daher, das Thema anzusprechen und alle Betroffenen dafür zu sensibilisieren: die Pflegekräfte, ihre Vorgesetzten, die Betriebsrätinnen und Betriebsräte, die Träger der Einrichtungen in denen sie arbeiten und auch die Patientinnen und Patienten.
  • Wir wollen die Unternehmen in die Pflicht nehmen: Sie sind es, die dafür sorgen müssen, dass ihre Beschäftigten vor jeglicher Art von Gewalt geschützt werden.
Rat und Hilfe

Schon jetzt stehen unsere Rechtsexpertinnen und -experten den Beschäftigten und Betriebsräten/-innen jederzeit gerne mit Rat und Tat zur Seite, wenn es um Gewalt gegen Pflegende geht.
(Information der AK OÖ., 01.06.2016)

Siehe auch hier:
Aggression und Gewalt gegen Pflegekräfte
Online-Check der AK OÖ.

 

Aggression und Gewalt gegen Pflegekräfte: AK OÖ. fordert wirksame Schutzmaßnahmen!

Gewalt gegen Pflegepersonal35.000 Männer und Frauen arbeiten in Oberösterreich in Pflegeberufen. Viele von ihnen sind regelmäßig mit Aggressionen von Patienten/-innen oder deren Angehörigen konfrontiert.

Die Folgen: Krankenstände, Burn Out, Berufsausstieg.AK-Präsident Kalliauer: „Gewalt ist kein Berufsrisiko, das stillschweigend hingenommen werden muss. Beschäftigte müssen vor Übergriffen geschützt werden.“

Er will die Arbeitgeber stärker in die Pflicht nehmen und fordert unter anderem eine verpflichtende Dokumentation von aggressiven Übergriffen unter Einbindung des Arbeitsinspektorats, den Einsatz von mehr Personal im Falle höherer Gefährdung sowie einen eigenen Schwerpunkt in der Ausbildung.

Einschüchterungen und Drohungen
Aggression ist für die Beschäftigten in den Krankenhäusern, den Alten- und Pflegeheimen, den Behinderteneinrichtungen und im Krankentransport leider ein großes Thema: Sie erleben verbale Gewalt, wie etwa Einschüchterungen, Spott oder Drohungen; körperliche Gewalt wie gekratzt, bespuckt, gebissen oder geschlagen werden bis hin zu sexuellen Übergriffen wie anzügliche Bemerkungen, unerwünschte Berührungen, exhibitionistische Handlungen.

Aggressionen allgegenwärtig
Dass Aggression und Gewalt gegen Pflegende allgegenwärtig ist, zeigen verschiedene Erhebungen. Im Rahmen einer Masterarbeit aus der Gesundheits- und Pflegewissenschaft wurden im Jahr 2013 in Graz 226 Krankenpflegeschülerinnen und –schüler befragt:
Mehr als 90 Prozent von ihnen berichteten, dass sie verbale Übergriffe erfahren mussten, 60 Prozent erzählten von körperlicher Gewalt. Und eine Studie des Zentrums für Qualität in der Pflege von 2010 zeigt auf, dass 63 Prozent der Beschäftigten in der stationären Pflege in den vergangenen zwölf Monaten Gewalt erlebt haben. 78 Prozent waren verbalen Attacken ausgeliefert.

Am meisten von Übergriffen betroffen sind Pflegekräfte (78 Prozent) , erst mit Abstand folgen Ärztinnen und Ärzte (19 Prozent) und Therapeuten/-innen (3 Prozent).
„Auslöser für aggressives Verhalten im Gesundheits- und Pflegebereich gibt es viele – die meisten Patientinnen und Patienten sind schlicht in Ausnahmesituationen. Dennoch darf Gewalt nicht zum Berufsrisiko gehören“, so AK-Präsident Dr. Johann Kalliauer, der in diesem Zusammenhang auch auf die gesetzlichen Regelungen – wie Fürsorgepflicht des Arbeitgebers, ArbeitnehmerInnenschutzgesetz und Gleichbehandlungsgesetz – hinweist. Kalliauer: „Pflegende müssen und dürfen sich nicht alles gefallen lassen.“

Tabus aufbrechen!
Bislang war aggressives Verhalten gegenüber Pflegekräften ein Tabuthema. „Damit muss endlich Schluss sein!“, so der AK-Präsident. „Es geht nicht nur darum, alle Betroffenen – die Pflegekräfte, ihre Vorgesetzten, die Betriebsräte und die Patientinnen und Patienten – für das Thema zu sensibilisieren, es müssen auch verstärkt die Arbeitgeber in die Pflicht genommen werden. Sie sind es, die dafür sorgen müssen, dass ihre Beschäftigten vor jeglicher Art von Übergriffen geschützt werden.“

Die AK fordert:

  • Aggression und Gewalt gegen Beschäftigte muss im Rahmen der verpflichtenden Arbeitsplatzevaluierung erhoben und schriftlich dokumentiert werden. Das Arbeitsinspektorat soll die Umsetzung entsprechender Maßnahmen zum Schutz der Beschäftigten dann überprüfen.
  • Das Thema Gewalt soll ein eigener Schwerpunkt in der Ausbildung von Pflegekräften werden. Die Fortbildungspflicht bei den Pflegekräften soll dazu genutzt werden, regelmäßig Kurse zu Gewaltprävention anzubieten.
  • Pflegekräfte müssen einen Rechtsanspruch auf Supervision bekommen.
  • Das jeweilige Gefährdungs- und Gewaltpotenzial muss auch beim Personalschlüssel Berücksichtigung finden. Wo erhöhte Aggression zu erwarten ist, muss es möglich sein, dass Beschäftigte ihre Tätigkeit zumindest zu zweit verrichten können.
  • Betriebe müssen verpflichtet werden, Mitarbeiter/-innen auch durch technische und bauliche Maßnahmen vor Übergriffen zu schützen (z.B. Notfall-Pieper mit Ortung).

Rat und Hilfe bekommen Beschäftigte und Betriebsräte in der AK OÖ. Alle Infos finden Sie unter ooe.arbeiterkammer.at/pflege.
(Information der AK OÖ., 30.05.2016)

Operation Menschlichkeit: für akzeptable Arbeitsbedingungen und Bezahlung in den oö. Spitälern

Operation Menschlichkeit

Der Druck auf die Beschäftigten in den oberösterreichischen Spitäler steigt, die Zufriedenheit der PatientInnen mit der Gesundheitsversorgung nimmt ab.

BetriebsrätInnen oberösterreichischer Spitäler haben sich zusammengeschlossen, um ihren Forderungen nach menschenwürdigen Arbeitsbedingungen, genug Zeit für die Pflege der PatientInnen und angemessener Bezahlung in den Krankenhäusern Nachdruck zu verleihen.

Unter dem Motto „Operation Menschlichkeit“ befragen sie ihre KollegInnen nach deren Anliegen und machen auf die prekäre Lage der Krankenhausbeschäftigten in der Öffentlichkeit aufmerksam.

So haben ProponentInnen der Plattform „Operation Menschlichkeit“ bereits Mitte November eine Straßenaktion organisiert und VertreterInnen der Landtagsparteien einen Maßnahmenkatalog überreicht – entgegengenommen hat ihn allerdings nur LAbg. Julia Röper-Kelmayr von der sozialdemokratischen Fraktion.

BetriebsrätInnen bündeln ihre Kräfte
Die Plattform „Operation Menschlichkeit“ sieht sich als Sprachrohr für Spitalsbeschäftigte, egal, bei welchem Träger sie angestellt sind.

„Die Beschäftigten wollen in allen Häusern das gleiche: Menschenwürdige Arbeitsbedingungen, die nicht krank machen und eine angemessene Entlohnung für ihre verantwortungsvolle Arbeit. Mit der Spitalsreform ist die Lage der KollegInnen aber noch schwieriger geworden. Daher war es nur logisch, dass wir BetriebsrätInnen uns zusammenschließen, unsere Kräfte bündeln und gemeinsam öffentlich für unsere Forderungen eintreten“, sagt Sonja Reitinger, Betriebsratsvorsitzende im Klinikum Wels-Grieskirchen.

Akzeptables Einkommen auch für nicht-ärztliches Personal gefordert
Eine Anpassung der Grundgehälter des ärztlichen Personals im Zusammenhang mit der Novelle des Krankenanstalten-Arbeitszeitgesetzes und der damit verbundenen Arbeitszeitverkürzung halten die Krankenhaus-BetriebsrätInnen für angemessen. Das dürfe jedoch nicht dazu führen, dass die Schere zwischen Niedrig- und HöchstverdienerInnen im Spitalswesen noch weiter aufgehe. Auch für andere Berufsgruppen seien Lohnerhöhungen längst überfällig.

„Dazu kommt, dass sich viele Tätigkeiten von einer Berufsgruppe zu einer anderen verschoben haben, wie etwa von ÄrztInnen zu diplomierten Pflegekräften. Die Arbeitsplätze in den Krankenhäusern müssen insgesamt neu bewertet werden“, betont Branko Novakovic, Betriebsratsvorsitzender im Linzer AKH. Die Beschäftigten erwarten selbstverständlich auch einen Ausgleich für die Reallohnverluste der letzten Jahre.

Personalmangel im Spital: Sofort nachbesetzen!
Eine der Hauptursachen für die schwierigen Arbeitsbedingungen in den oberösterreichischen Spitälern ist der Personalmangel. Die BetriebsrätInnen fordern nachvollziehbare Personalbedarfsberechungen, die kalkulierbare Fehlzeiten wegen Urlaubs, Weiterbildung oder Krankheit berücksichtigen. Bei Nichteinhaltung muss es Sanktionen geben.

„Bei Nachbesetzungen muss das Tempo erhöht werden. Fehlendes Personal ist unverzüglich aufzunehmen, um zu vermeiden, dass KollegInnen für zwei arbeiten müssen und überlastet werden“, stellt Erich Linner, Betriebsratsvorsitzender in der Landesnervenklinik Wagner-Jauregg klar.

Steigender Druck macht kürzere Arbeitszeiten notwendig
46 Prozent der Beschäftigten in den Krankenhäusern fühlen sich von ihrer aufreibenden Arbeit psychisch-seelisch belastet, während es quer über alle Berufsgruppen nur 13 Prozent sind. Das hat eine IFES-Studie ergeben. 42 Prozent der Beschäftigten geben an, auch krank zur Arbeit zu gehen – aus Rücksicht auf die KollegInnen, um Ausfälle abzufangen oder weil zu wenig Personal da ist. Die Spitalsreform wird auf Kosten der Beschäftigten ausgetragen.

Die hohen psychischen und physischen Anforderungen an die Spitalsbeschäftigten machen eine Arbeitszeitverkürzung notwendig. Die BetriebsrätInnen fordern eine Wochenarbeitszeit von 38,5 Stunden – allerdings unter der Prämisse, dass die Arbeit nicht noch intensiver wird, weil die gleiche Tätigkeit in geringerer Zeit verrichtet werden muss. Dazu fordern die BetriebsrätInnen eine sechste Urlaubswoche für alle ab dem 43. Lebensjahr.
(Information des ÖGB, 15.12.2014)

Neu ab 2014: Pflegekarenz und Pflegeteilzeit

Pflege

Wir haben darüber schon im Juli berichtet, möchten dieses Thema aber nochmals in Erinnerung rufen:

Höhe des Pflegegeldes, Einstufungsverfahren, Absicherung von Beschäftigten im Pflege- und Betreuungsbereich, Stellung der Angehörigen, langfristige Finanzierung, …

Die  Themen  Pflege  und  Betreuung  befinden  sich  in  ständiger  Diskussion.  Mehr  als  120.000 ÖsterreicherInnen  pflegen  ihre  Angehörigen  zu Hause,  schätzt  die  Wirtschaftsuniversität Wien. 1   Der Großteil davon sind Frauen. Teilweise sind sie bereits selbst in Pension, zum Teil berufstätig und meist Ende 40 oder älter. Zu dieser neuen Herausforderung daheim taucht immer öfters die Frage auf, wie sich Pflege und Beruf eigentlich vereinbaren lassen.

Auf die Verbesserung dieses schwierigen Verhältnisses zielt  nun die Einführung der neuen Pflegekarenz ab. Diese soll es ermöglichen, eine Versorgung zu organisieren, wenn bei Angehörigen plötzlich ein Pflegebedarf eintritt.

Die Erkenntnis, dass es akuten Handlungsbedarf gibt, hat sich dabei quer durch alle Parteigrenzen hinweg durchgesetzt. So wurden die neuesten Gesetze zum Pflegebereich auch von der Opposition mitgetragen: Pflegekarenz und -teilzeit wurden einstimmig im Nationalrat beschlossen. Auch wir GewerkschafterInnen begrüßen diesen Reformschritt ausdrücklich, auch wenn wir auf  den  Wermutstropfen  hinweisen  müssen,  dass  es  keinen  Rechtsanspruch  auf  die Pflegekarenz gibt. Denn Unternehmen können ein Ansuchen auf Pflegekarenz ohne Angabe von Gründen einfach ablehnen.

Alle Informationen zur neuen Pflegekarenz und Pflegeteilzeit sind hier zusammengefasst: Pflegekarenz und Pflegeteilzeit
(Information der GPA-djp)

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