GPA Meine Gewerkschaft informiert: Pflegebonus für 2024!

Liebe Kollegin, lieber Kollege!
Der Pflegezuschuss wird 2024 fortgesetzt und beträgt monatlich € 137,50 brutto zum Gehalt. Dieser wird nach der Beschäftigungsdauer und bei Teilzeitbeschäftigten auch nach dem Beschäftigungsausmaß aliquotiert. Er gebührt nur für Zeiten, in denen ein Entgeltanspruch besteht.

Wie ist der Geltungsbereich, also wer bekommt’s?
Folgende Berufsgruppen bekommen den Zuschuss:

  • Pflegeassistent:innen (PA)
  • Pflegefachassistent:innen (PFA)
  • Diplomierte Gesundheits- und Krankenpfleger:innen (DGKP)
  • Fachsozialbetreuer: innen (FSB) in der Altenarbeit (AA), Behindertenarbeit (BA) und Behindertenbegleitung (BB)
  • Diplomsozialbetreuer:innen (DSB) in der Altenarbeit (AA), Behindertenarbeit (BA) und Behindertenbegleitung (BB) und Familienarbeit (FA)
  • Diesen Zuschuss erhalten all diese Berufsgruppen unabhängig davon, in welchem Bereich sie arbeiten.

Wann wird der Pflegezuschuss ausbezahlt?
Der formale Beschluss dazu in der DO.A soll in der SV-Konferenz am 20. März 2024 erfolgen.

Wir rechnen damit, dass mit der Märzverrechnung (bedeutet 31. März-April Gehaltszettel) der Pflegezuschuss rückwirkend ab 01. Jänner 2024 ausbezahlt wird.
(Information der GPA, 05.03.2024)

Meine Gewerkschaft GPA informiert: 24.000 Schritte im Nachtdienst!

Bist Du schon mal 24.000 Schritte👣 in einer Nacht gegangen? Für Beschäftigte in der Pflege ist das normal! Die körperliche und emotionale Belastung ist riesig, das Pflegepersonal am Limit.

Die Corona-Krise macht alles noch schwieriger. Wir erzählen Dir mehr über die Berufsgruppe, die wahrscheinlich jeder mal im Leben braucht.
Beit Interesse hier weiterlesen: Pflege – AlltagsheldInnen in der Warteschleife

Kündigungswelle droht: Jede zweite Pflegekraft will aufhören

Die Pandemie hat die angespannte Situation bei den Pflegekräften noch verschärft. Die Gewerkschaft fordert deshalb dringend mehr Personal, bessere Bezahlung und Nachwuchsarbeit. Laut einer aktuellen Umfrage will jede zweite Pflegekraft aufhören.

Hohe Belastung und Überstunden führen bei Pflegekräften immer öfter zu Burnout, laut einer aktuellen Umfrage der Gewerkschaft denkt bereits jede zweite Pflegekraft ans Aufhören. „Wir sind am Anfang einer Versorgungskrise im Gesundheits- und Pflegesystem“, sagt Gerald Mjka von der Gewerkschaft vida.

Kaum stabile Dienstpläne

Edgar Martin von der Gewerkschaft younion, die für das städtische Gesundheitspersonal in Wien zuständig ist, kritisiert: Sowohl in den städtischen Spitälern des Wiener Gesundheitsverbunds (WIGEV), aber auch in den Ordens- und Privatspitälern – von der Stadt mitfinanziert und in deren Aufsicht – gebe es kaum stabile Dienstpläne mehr.

Einspringen sei schon fast normal, sagt Martin. „Die letzten Jahre haben gezeigt, dass die Mindestbesetzung die neue Normbesetzung ist. Es ist härter geworden“. „Wir können nichts mehr abfedern, es muss alles nachbesetzt werden, sonst wird es gefährlich für die Patientinnen und Patienten“, ergänzt Mjka.

Personalbedarfspläne nachjustieren
In den Gemeindespitälern sind derzeit 10.720 Pflegekräfte beschäftigt, in den Ordensspitälern gibt es rund 1.700. Das macht mit den Privatspitälern gesamt rund 13.220 Spitalsbedienstete in Pflegeberufen. Für den körperlich und geistig fordernden Job liegt das Einstiegsgehalt für diplomierte Pflegekräfte bei rund 2.800 Euro brutto, für Pflegeassistenz bei 2.300 Euro brutto.

Bei der Bezahlung und bei der Ausbildung habe die Stadt zwar etwas nachjustiert, sagen die Gewerkschafter, aber: „Ich muss die Personalbedarfsberechnung evaluieren. Ich muss schauen, dass das zeitgemäß ist. Die passt hinten und vorne nicht mehr. Was man vor ein paar Jahren errechnet hat, bildet überhaupt nicht mehr unsere Realität ab“, sagt Martin.

Hacker fordert Rettungspaket
Die Bundesländer sollen sich mit den zuständigen Ministern zusammensetzen, fordern die beiden Gewerkschafter, und ein Budget und Gesetze ausarbeiten, die die Versorgungsqualität sicherstellen können. Der Wiener Gesundheitsstadtrat Peter Hacker (SPÖ) sagte in „Wien heute“, Wien habe etwa schon bei der Ausbildung weitere Angebote geschaffen, etwa durch neue Ausbildungsplätze an der FH Campus Wien.

Das Problem liege aber beim Bund. Mit dem gebe zwar regelmäßig Gespräche, „Faktum ist aber: Es gibt keine Entscheidungen“. Im Gegenteil gebe es durch die Steuerreform sogar weniger Geld für das Gesundheitssystem. Er appellierte daher auch selbst an die Bundesregierung.

„Es ist extrem unbefriedigend und auch inakzeptabel. Wir brauchen endlich ein Rettungspaket für das Gesundheitssystem und das kann nur auch von der Bundesregierung kommen.“

(Information gesehen auf orf.at, 19.10.2021)

Geschichte: Das dunkle Zeitalter der Krankenpflege

Personalmangel und chronische Überarbeitung gibt es in der Pflege nicht erst seit Corona. Ein Blick in die Geschichte zeigt, dass es eigentlich schon immer so war.

Die Geschichte beginnt im 18. Jahrhundert, im „Dunklen Zeitalter der Krankenpflege“. Damals erkannten Beamte, dass Frauen reinlicher seien, größeres Mitleid mit Kranken empfänden und mit „mäßiger Belohnung“ zufriedener wären als Männer. Absurde Gedanken. Aber genau damit wurde ein entscheidender Grundstein für die Pflege als Frauenberuf gelegt.

Im dunklen Zeitalter zogen ungeschulte Frauen in Verschläge in Krankensälen, um jederzeit verfügbar zu sein. Die Ärzte – Frauen dürfen erst seit 1900 Medizin studieren – sahen die Krankenwärterinnen nur als Hilfspersonal und erwarteten, dass sie sich im „idealen Frauenberuf“ aufopferten und unverheiratet blieben.

In keinem anderen Land gibt es ein unterdrückteres und mehr mit Füßen getretenes Pflegepersonal als in Österreich.

Pflegehistorikerinnen Mary Adelaide Nutting und Lavinia Dock

Lohn oder gratis Dienst aus Nächstenliebe?
Erst im Jahr 1864 wurden pro Krankenzimmer zwei ungeschulte Wärterinnen aufgenommen. Sie arbeiteten in 24-Stunden-Schichten, waren – wie selbstverständlich – schlecht bezahlt und hatten nur befristete Verträge: Schließlich wollte der Arbeitgeber sichergehen, dass sich der Zustand der PatientInnen tatsächlich verbesserte.

Kurz darauf folgten aber bereits erste Sparmaßnahmen. Die Spitalsbetreiber wollten die bezahlten Wärterinnen durch ungeschulte Nonnen ersetzen. Der Grund: Nonnen tun den Dienst aus Nächstenliebe und nicht wegen des Geldes. Die Antwort der Wärterinnen folgte auf dem Fuß: Sie forderten höhere Gehälter. Read more

AK fordert Flexi-Zuschlag für Pflegepersonal!

Ständiges Einspringen in den Krankenhäusern schreit nach Konsequenzen: AK fordert fairen Flexibilitätszuschlag!

Das Einspringen gehört in den oberösterreichischen Krankenhäusern zum Alltag. Auf die Ursachen weist die AK ständig hin: Personalknappheit und unzureichende Berücksichtigung von Urlauben, längeren Krankenständen und Weiterbildungen.
Beim Einspringen werden große Kontingente an Mehrstunden, Überstunden und Ersatzstunden für Nachtarbeit aufgebaut. Die können jedoch kaum konsumiert werden.

Die AK fordert deshalb erneut und eindringlich Konsequenzen: Mehr Personal, eine verlässliche Dienstplanung und einen fairen und spürbaren Flexibilitätszuschlag. „Dieser Zuschlag muss so hoch sein, dass der Druck steigt, endlich für ausreichendes Personal zu sorgen. Einspringen muss die absolute Ausnahme werden!“, so AK-Präsident Dr. Johann Kalliauer.

Arbeit statt Freizeit
9 von 10 Krankenhaus-Beschäftigten sagen nach einer aktuellen Studie der Arbeiterkammer, dass die zu bewältigenden Aufgaben in den letzten Jahren stark angestiegen sind. Die Zahl der Dienstposten stieg aber ihrer Ansicht nach nicht im gleichen Verhältnis. Um den regulären Betrieb aufrechterhalten zu können, müssen die Beschäftigten immer mehr Arbeit kompensieren. Sie werden häufig aus ihrer Freizeit in die Arbeit geholt, um für fehlende Kollegen/-innen einzuspringen. Die Folge: ein enormer Anstieg der Mehrstunden, der Überstunden und der nicht konsumierten Urlaubstage.

Zeitguthaben entsprechen 2.000 Dienstposten
In den oberösterreichischen Krankenhäusern haben sich insgesamt im Jahr 2018 gewaltige 3,2 Millionen Stunden (!) angesammelt. Davon wurde etwas mehr als die Hälfte als Zeitguthaben in das heurige Jahr übertragen. Pro Mitarbeiter/-in wurden durchschnittlich 100 Stunden Zeitguthaben mitgenommen. Alleine diese Stundenkontingente zeigen, dass in den oö. Krankenhäusern viel Personal fehlt. Die angehäuften Stunden entsprechen umgerechnet 2.000 Dienstposten!

Beschäftigte leiden unter Personalnot
Diese Mehrarbeit führt auch zu enormen Belastungen: Beschäftigte mit einer großen Zahl an Überstunden leiden häufiger unter starker emotionaler Erschöpfung, gesundheitlichen Beschwerden, geringerer Fähigkeit zur Arbeitsbewältigung und weisen einen erhöhten Ausstiegswunsch auf. Laut Arbeitsklima Index der Arbeiterkammer Oberösterreich ist es für 6 von 10 Beschäftigten in der Pflege beziehungsweise in der medizinischen Betreuung sehr oder eher unwahrscheinlich, dass sie in diesem Beruf bis zur Pension durchhalten.

AK-Präsident Dr. Johann Kalliauer fordert deutliche Konsequenzen: „Diese besonderen Belastungen durch Mehr- und Überstunden müssen deutlich höher abgegolten werden. Besonders dann, wenn die Mehrarbeit nicht planbar ist. Flexibilität muss auch etwas wert sein!“ Nach AK-Ansicht sollen alle Krankenhausbeschäftigten einen Flexibilitätszuschlag pro zusätzlicher Stunde und eine pauschale Zulage bekommen. Dabei muss garantiert werden, dass der Ausgleich auch in Zeit konsumierbar ist, weil durch das Einspringen ja Freizeit verloren gegangen ist.

Einspringen:  Ausnahme, nicht Regel!
Momentan gehört Einspringen zum Arbeitsalltag. In Zukunft soll das die Ausnahme sein, pocht die AK neuerlich auf eine Aufstockung des Personals um 20 Prozent. Das entspricht 2.500 Vollzeitarbeitsplätzen. Damit könnten Ausfälle (Krankenstände, Urlaube, Weiterbildungen) kompensiert und das Einspringen reduziert werden. „Die Beschäftigten in Oberösterreichs Krankenhäusern erbringen täglich Spitzenleistungen. Aber nur wenn die Beschäftigten nachhaltig entlastet werden und gute Arbeitsbedingungen vorfinden, kann die hohe Versorgungsqualität weiterhin gesichert werden“, so AK-Präsident Dr. Johann Kalliauer.
(Information der AK OÖ., 09.08.2019)

„Pflege ist kein Unfall“: Pflege bei der AUVA – keine gute Idee!

Fünf Gründe, warum die Unfallversicherung die Organisation und Finanzierung der Pflege nicht übernehmen sollte!
Die ÖVP hat ihre Ideen zur Finanzierung der Pflege präsentiert. Zuständig soll die Allgemeine Unfallversicherungsanstalt (AUVA) sein. Der ÖGB bringt fünf Gründe, warum das keine gute Idee ist.

1. AUVA-Kompetenz sind Unfälle, nicht Pflege
Die ÖVP will die Pflege neben Steuern auch aus den Mitteln der Unfallversicherung AUVA finanzieren. Diese soll dann auch organisatorisch zuständig sein. Keine gute Idee, sagt GPA-djp-Vorsitzende Barbara Teiber und spricht von „Themenverfehlung“: „Die AUVA ist hochgradig spezialisiert auf die Versorgung von Arbeitsunfällen, die Rehabilitation und die Prävention. Im Bereich Pflege besitzt die AUVA allerdings keine Kompetenz.“

2. Die AUVA hat mit Sicherheit nicht genug Geld, um die Pflege zu finanzieren
Die AUVA hat ein Budget von nicht einmal 1,5 Milliarden Euro, die Pflege kostet jährlich 5 Milliarden. Da geht sich was nicht aus! Stellt sich die Frage, woher der Rest kommen soll: Aus neuen Versicherungsbeiträgen, die die ArbeitnehmerInnen zahlen müssten, aus bisherigen Steuern, aus notwendigen, aber von der ÖVP immer abgelehnten Steuern auf große Vermögen – oder doch, wie vom Finanzminister der vorigen Bundesregierung mehrfach angedeutet, durch die Pflicht, sich bei privaten Versicherungskonzernen zu versichern?

3. AUVA-Pflegefinanzierung ändert nichts daran, dass nur der Faktor Arbeit einzahlt
Aus Sicht der ArbeitnehmerInnen hat die Finanzierung der Pflege aus den Mitteln der AUVA auf den ersten Blick einen Vorteil: nur die Arbeitgeber zahlen Beiträge in die AUVA ein. Aber auch, wenn ArbeitnehmerInnen keine Beiträge zahlen müssen, ändert sich nichts an der Tatsache, dass wieder einmal fast nur der Faktor Arbeit zur Finanzierung hinhalten müsste – wie auch schon bei Kranken-, Pensions- und Arbeitslosenversicherung. Die riesigen Vermögen der Millionäre und deren Erben würden wieder einmal nicht angetastet. Vida-Vorsitzender Roman Hebenstreit: „In Österreich gibt es über 200.000 Dollarmillionäre. Tatsächlich ließe sich die Pflege mit einer Millionärssteuer viel einfacher finanzieren. Es würden dann endlich auch jene einen Beitrag zahlen, die es sich auch wirklich leisten können.“

4. Die AUVA braucht ihr Geld für andere Dinge: Prävention, Heilung, Rehabilitation
Die ÖVP sagt, die AUVA kann ruhig für die Pflege zahlen, denn die Arbeitsunfälle, um die sie sich heute kümmert, werden ohnehin immer weniger. Neue Herausforderungen in der Arbeitswelt bringen aber auch neue Aufgaben für die AUVA – und dafür braucht die AUVA Geld. Immer wichtiger werden die Erforschung und Vorbeugung arbeitsbedingter Erkrankungen. Dazu sollten neue Gesetze die AUVA verpflichten!

Die Berufskrankheitenliste muss dringend modernisiert werden! Denn eine Listung bedeutet: Die AUVA ist für Heilbehandlung, Prävention sowie Rehabilitation und Umschulung zuständig. Auch „Psychische Erkrankungen (insbes. Angststörungen und depressive Störungen)“ müssten in die Liste aufgenommen werden. Die Anzahl an Krankenstandstagen aufgrund von psychischen Erkrankungen und Verhaltensstörungen hat sich seit Mitte der 90er Jahre verdreifacht. Darüber hinaus sind psychiatrische Erkrankungen seit Jahren die häufigste Ursache für Invaliditäts- und Berufsunfähigkeitspension.

5. Auch Beschäftigte in der Pflege brauchen Ausweitung der Berufskrankheitenliste
Brigitte S. (51 Jahre) arbeitet seit 22 Jahren in einem Pflegeheim als Pflegehelferin. Sie hatte die letzten Jahre immer wieder Beschwerden mit dem Kreuz – kein Wunder, muss sie doch in ihrem Beruf immer wieder schwer heben und tragen. Vor vier Jahren allerdings sind die Schmerzen eskaliert, sie war wegen starker Rückenschmerzen und Bewegungsunfähigkeit in ärztlicher Behandlung. Die ÄrztInnen haben ihr geraten, den Beruf zu wechseln: Heben und Tragen sei für ihre Wirbelsäule das Schlechteste.

Leider wird ihre Erkrankung des Bewegungs- und Stützapparats nicht als Berufskrankheit durch die AUVA anerkannt. Das hätte viele Vorteile: Erstens müsste die AUVA eine umfassende qualitativ hochstehende Heilbehandlung und Rehabilitationsmaßnahmen (berufliche, soziale) zur Umschulung anbieten, dies würde z. B. auch eine Höherqualifizierung umfassen. Eine Erweiterung und Aktualisierung der Berufskrankheitenliste hätte weiters zur Folge, dass die AUVA die Präventionsaktivitäten in den Betrieben verstärkt.

Weiter lesen: Was gegen eine Pflegeversicherung spricht 
(Information des ÖGB, 24.06.2019)

Pflege bei der AUVA? – Information des AUVA-Zentralbetriebsrats

Liebe Kolleginnen und Kollegen!
Gestern wurde die AUVA neuerlich Gegenstand der politischen Diskussion in Österreich. Anders als im Vorjahr – wo der AUVA sogar die Auflösung angedroht wurde – ist nun sogar von einer zusätzlichen Zuständigkeit – nämlich jener für die Pflege – die Rede.

Dies mag auf den ersten Blick positiv erscheinen, erweist sich bei näherem Hinsehen aber als überaus problematisch.

Der Vorschlag, der präsentiert wurde, geht davon aus, dass in der AUVA unter Beibehaltung des geltenden Beitragssatzes genügend finanzielle Ressourcen frei wären bzw. frei zu machen wären, um zur Finanzierung der Pflege in Österreich beizutragen.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, es kann nicht nachdrücklich genug gesagt werden, dass diese Darstellung schlicht und einfach falsch ist. Ein kurzer Blick auf das Budget der AUVA und seine Verwendung müsste eigentlich genügen, um zu erkennen, dass einer derartigen Behauptung jede reale Grundlage entbehrt.

Die AUVA verfügt über ein Jahresbudget von knapp 1,5 Milliarden Euro. Davon sind 35% oder knapp 530 Millionen Euro alleine für die Rentenzahlungen aufzuwenden. Knapp 210 Millionen sind der Österreichischen Gesundheitskasse für deren Leistungen nach Unfallversicherungsfällen zu überweisen und 125 Millionen Euro braucht die AUVA für die Zuschüsse zur Entgeltfortzahlung an die Klein- und Mittelbetriebe. Das heißt im Klartext, rund 58% unserer gesamten Einnahmen sind wieder zur Auszahlung zu bringen, ohne dass noch eine einzige Mitarbeiterin oder ein einziger Mitarbeiter entlohnt oder irgendein Sachaufwand getätigt wurde. Das heißt, es stehen rund 625 Millionen Euro oder 42% der Einnahmen zu Verfügung, um alle sieben UKH-Standorte, die vier Rehabilitationszentren, die gesamte Prävention, die Maßnahmen der beruflichen und sozialen Rehabilitation, Körperersatzstücke und Hilfsmittel für unsere Versehrten, den Vertrauensärztlichen Dienst und noch einiges mehr zu finanzieren.

Tatsächlich müssen wir aufgrund der letzten Beitragssenkung, die mit 1.1.2019 in Kraft getreten ist, für das heurige Jahr bereits mit einem Bilanzverlust rechnen. Wo hier die freien Ressourcen gesehen werden, die für andere Aufgaben zur Verfügung stünden, bleibt ein Rätsel.

Wer also behauptet, die AUVA könne Mittel für Pflegefinanzierung freimachen, der soll auch sagen, was sie dann nicht mehr machen soll. Soll der Beitrag der AUVA zur Unfallversorgung in Österreich zurückgefahren oder eingestellt werden, sollen die RZ in Frage gestellt werden, oder möchte man die Prävention zurückstutzen – und damit die Sicherheit und Gesundheit der arbeitenden Menschen – eines unserer Kernanliegen – zur Disposition stellen. Diese Fragen stellen sich, und wer derartige Vorschläge macht, wird sich um die Antworten nicht herumdrücken können.

Welches Torteneck steht zur Disposition??
Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Leistungen der AUVA sind unverzichtbar und sie dürfen nicht – dem Prinzip der Beliebigkeit und des Populismus folgend – in Frage gestellt werden, nur um sich einer ehrlichen Auseinandersetzung mit dem Thema Pflege zu entziehen.

Und eines noch zum Schluss: Die AUVA hat in ihrem ureigensten Aufgabengebiet noch einiges zu leisten. Es gibt seriöse Schätzungen die besagen, dass in Österreich eine jährliche Dunkelziffer von rund 1.800 Krebstoten existiert, die auf die Arbeitswelt zurückzuführen sind. Viele dieser Krebserkrankungen davon wären sogar klassische Berufskrankheiten, aber die AUVA erfährt nichts von diesen Fällen. Hier Anstrengungen zur Bewusstseinsbildung zu unternehmen, in Prävention aber auch in die Entschädigung der Opfer zu investieren, wäre dringend geboten. Von einer dringend notwendigen Überarbeitung der BK-Liste oder dem großen Thema der berufsbedingten Erkrankungen ist dabei noch gar nicht die Rede. Die AUVA würde also in Wahrheit mehr Mittel benötigen, als ihr gegenwärtig zur Verfügung stehen.

Der ZBR der AUVA hat ein Konzept für die Weiterentwicklung der AUVA erarbeitet, das auf einem Ausbau unserer ureigensten Kompetenzen beruht. Dieses Konzept würde massive humanitäre Gewinne im Sinne von Sicherheit und Gesundheit für die Menschen in unserem Land bringen, es könnte aber auch eine intelligente Form des

Sparens für das Gesundheits- und Sozialsystem sein – also Sparen mit der AUVA statt an der AUVA.

Es wäre schön, wenn sich die Politik ernsthaft mit den Ideen auseinandersetzte, die in der AUVA unter Mitarbeit vieler Expertinnen und Experten entwickelt werden, und nicht ohne seriöse Grundlage Gelder verteilt, die nicht vorhanden sind bzw. die dringend gebraucht werden – nämlich für das bewährte System aus Prävention, Unfallheilbehandlung, umfassender Rehabilitation und finanzieller Entschädigung.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich werde mich als ZBR-Vorsitzender immer und überall zu Wort melden, wenn in unsachlicher Weise Behauptungen und Vorschläge zur AUVA gemacht werden, egal von welcher politischen Gruppierung sie kommen.

Jede und jeder von Ihnen ist Meinungsbildnerin bzw. Meinungsbildner, und ich bitte Sie daher, im Rahmen ihrer Möglichkeiten, das Gleiche zu tun.

Mit herzlichen Grüßen
Erik Lenz

AK OÖ.: Zu wenig Personal in Oberösterreichs Spitälern

Für die oberösterreichischen  Krankenhäuser braucht es dringend verbindliche Personalberechnungs-Modelle, die den heutigen Anforderungen gerecht werden – von einem modernen Pflegeverständnis bis zur Zunahme von Demenzkranken. Das zeigt eine aktuelle Studie der AK Oberösterreich.

Mehr Personal ist unbedingt notwendig, denn verschiedene Entwicklungen bringen die Beschäftigten an die Grenzen der Belastbarkeit – und darüber hinaus. „Wir fordern eine rasche Personalaufstockung um 20 Prozent, verteilt über alle Berufsgruppen“, sagt AK-Präsident Dr. Johann Kalliauer.

Pflege wird immer wichtiger
In den 14 oberösterreichischen Krankenhäusern arbeiten an 18 Standorten – neben Ärztinnen und Ärzten – rund 25.000 Beschäfigte, davon rund 16.000 direkt in der Pflege, als Hebammen, in medizinisch-technischen und medizinischen Assistenzberufen sowie in weiteren Gesundheitsberufen.

Mehr als 80 Prozent sind Frauen, etwa die Hälte der Beschäftigten arbeitet in Teilzeit. Sie leisten täglich hochprofessionelle Arbeit und tragen dazu bei, dass im Jahr knapp 537.000 stationäre Aufenthalte, tausende Ambulanzbesuche, Therapien, Labortests und viele weitere Tätigkeiten mit einem hohen Qualitätsstandard durchgeführt werden.

Studie zeigt Versäumnisse des Landes
In einer qualitativen Studie hat die AK Oberösterreich die derzeitige Arbeitssituation in den heimischen Krankenhäusern erhoben. Neben einer Literaturanalyse, exemplarischen Zeitaufzeichnungen und Blitzlichtabfragen bei Betriebsräten/-innen und Beschäftigten wurden über 200 Gespräche mit unterschiedlichen Akteuren/-innen geführt: unter anderem mit Pflegekräften, Hebammen, Angehörigen der MTD und MAB-Berufe, Angehörigen der unterstützenden Berufe, Betriebsratsmitgliedern, Pflegedirektoren/-innen sowie Bereichs- und Stationsleitern/-innen.

Beschäftigte extrem belastet
Fazit der AK-Studie: Ein stark verändertes Leistungsangebot, ein neues Pflegeverständnis, die massive Zunahme von Demenzkranken, die Veränderung der Beschäftigtenstruktur in den Krankenhäusern sowie die Nichtbeachtung von Krankenständen oder Weiterbildungen belasten die Beschäftigten enorm und gefährden die Versorgungsqualität.

Es braucht dringend neue leistungsorientierte Modelle der Personalberechnung und eine ausreichende Finanzierung der berechneten Dienstposten. Knappe Personalbesetzungen sind ein Hauptgrund für die belastenden Arbeitsbedingungen. Die verwendeten Berechnungsmodelle entsprechen nicht mehr den heutigen Anforderungen und Aufgaben im Krankenhaus.

„Damit die Beschäftigten in Oberösterreichs Krankenhäusern gesund das Regelpensionsalter erreichen können und damit die hohe Versorgungsqualität für die Patientinnen und Patienten erhalten bleibt, muss das Personal – verteilt über alle Berufsgruppen – möglichst rasch um 20 Prozent aufgestockt werden“, verlangt AK-Präsident Kalliauer. Es geht um rund 2.500 Vollzeitäquivalente.

Damit soll garantiert sein, dass

  • Ausfallszeiten (Krankenstände, Urlaube, Weiterbildungen, Umkleidezeiten) in den Personalberechnungen verbindlich berücksichtigt werden können.
  • Schwangerschaften ab dem Tag der Meldung im Dienstpostenplan entsprechend berücksichtigt werden können und sofortiger Ersatz ermöglicht wird.
  • verbindliche Regelungen für die Besetzung der Nacht- und Wochenenddienste inklusive  Qualifikationsniveau geschaffen werden und diese nicht zulasten der Tagesbesetzung gehen.
  • zusätzliche Zeitressourcen für alle Bereiche, in denen vermehrt Patienten/-innen mit Demenz betreut werden, geschaffen werden.
  • Unterstützungsberufe zur Entlastung der Gesundheitsberufe wie wie etwa Abteilungshilfen, Stationssekretariate eingesetzt werden.
  • ein verstärkter Fokus auch auf die Dienstpostenpläne und Arbeitsbedingungen aller weiteren Berufsgruppen im Krankenhaus ( unter anderem Küche, Reinigung, Verwaltung, Wäscherei, Haustechnik) gelegt wird.
  •  Längerfristig muss die Tätigkeit aller Berufsgruppen im Krankenhaus arbeitswissenschaftlich bewertet werden und sich in transparenten, gesetzlich verbindlichen Personalbedarfs-Berechnungen abbilden.
  • Als Garantie für eine zukunftsorientierte Versorgungs- und Arbeitsqualität in Oberösterreichs Krankenhäusern muss die Landesregierung sich klar zur öffentlichen Finanzierung der Gesundheitsleistungen bekennen und die notwendigen Mittel zur Verfügung stellen.

(Information der AK OÖ., 15.10.2018)

Gewalt im Spital: Schutz für Personal

AK-Präsident Kalliauer zur Causa Wilhelminenspital: Arbeitgeber müssen medizinisches und Pflegepersonal wirksam vor Gewalt schützen!
Die Medienberichte der vergangenen Tage über gewalttätige Übergriffe auf das Personal im Wiener Wilhelminenspital in Wien lassen aufhorchen. Die Krankenhausleitung möchte ab Februar 2018 „in erster Linie als präventive Maßnahme“ im Bereich der Notaufnahme eine Videoüberwachung installieren. Geht es nach AK-Präsident Dr. Johann Kalliauer, bietet die Videoaufzeichnung aber nur begrenzt Schutz vor Übergriffen: „Wirksamer wäre es, mehr Personal in der Pflege und medizinischen Versorgung einzusetzen“, so Kalliauer.

Musterbetriebsvereinbarung hilft Betriebsräten
Gewalt in der Pflege gehört leider auch in Oberösterreich für viele Beschäftigte zum Berufsalltag. Die AK Oberösterreich startete deswegen bereits im Jahr 2016 eine Informations- und Beratungsoffensive zu diesem Thema. Für medizinische- und Pflegeeinrichtungen hat die AK eine Musterbetriebsvereinbarung entwickelt, die Gewerkschaften und Betriebsräten dabei unterstützt, das Problem betrieblich besser lösen zu können.

Prävention statt Dokumentation: mehr Personal
Generell empfiehlt AK-Präsident Dr. Johann Kalliauer, Gewalt gegen medizinisches und Pflegepersonal präventiv abzufangen, anstatt diese auf Band zu dokumentieren: „Inwiefern Videoaufnahmen einen Schutz vor Übergriffen darstellen, ist unklar. Diese können zwar dabei helfen, dass bei Angriffen rasch Sicherheitspersonal entsandt wird und dass die Täterinnen bzw. Täter identifiziert werden. Die Angriffe selbst können im Nachhinein allerdings nicht mehr abgewehrt werden“, so Kalliauer.

Zielführender wäre, mehr Personal beziehungsweise Sicherheitspersonal einzusetzen und andere technische Vorkehrungen zum Schutz der Beschäftigten, etwa einen Notfallknopf oder Handys, zu installieren.

Betriebsräte sollen eingebunden werden
Die AK empfiehlt, in den betroffenen Betrieben wie Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen, Einrichtungen zur unter anderem (sozialen) Betreuung von beeinträchtigten Personen ein Problembewusstsein für das Thema Gewalt in der Pflege zu schaffen. Die Arbeitgeber/-innen müssen in Absprache mit den Betriebsräten gemeinsame Maßnahmen entwickeln, etwa:

  • Den Patienten/-innen und Klienten/-innen muss klargemacht werden, dass Gewalt gegen Pflegekräfte kein Kavaliersdelikt ist. Angriffe können angezeigt werden und gewalttätige Patienten/-innen aus der Einrichtung weggewiesen werden.
  • Auch vermeintliche „Bagatellangriffe“ müssen bei der Arbeitsplatzevaluierung berücksichtigt werden. Die Prävention muss durch laufende Anpassung der Evaluierung verbessert werden.
  • Bereits in der Aus- und Weiterbildung für Kranken- und Pflegeberufe muss die Sensibilität für das Thema geschaffen werden. Pflegekräfte dürfen nicht die Verantwortung der Gewalt gegen sie übernehmen, es müssen Selbstverteidigungstechniken gelehrt werden.
  • Technische Sicherheitsmaßnahmen wie Notruftasten oder Handys müssen sicherstellen, dass Pflegekräfte schnelle Hilfe anfordern können.
  • Bei Dienstbesprechungen muss auch die Gewaltbereitschaft von Patienten/-innen Thema sein, gemeinsame Handlungen müssen geplant werden.
  • Für die Dienstübergabe muss genügend Zeit vorhanden sein, es müssen besondere Vorkommnisse der letzten Schicht besprochen werden.
  • Es muss ausreichend Personal zur Verfügung stehen, insbesondere im Nachtdienst sollte immer eine zweite Person in Reichweite sein.

(Information der AK OÖ., 07.01.2018)

Pflege und Betreuung sind alles andere als unqualifizierte Arbeit!

Beschäftigte an ihren Grenzen – Arbeitszeitverkürzung gefordert
„Der Gesundheits-, Pflege und Betreuungs-Bereich hat mit Personalmangel zu kämpfen, aber es kann  wirklich nicht die Lösung sein, arbeitslose Menschen für die 24-Stunden-Betreuung am Land einzusetzen.  Wer das ernsthaft fordert, hat die Herausforderung wohl nicht verstanden“,

kommentiert Reinhard Bödenauer, stv. Geschäftsbereichsleiter in der GPA-djp (Gewerkschaft der Privatangestellten, Druck, Journalismus, Papier) den dementsprechenden Vorschlag von Wolfgang Mazal.

„Pflege und Betreuung sind alles andere als unqualifizierte Arbeit, dafür braucht es neben einer Ausbildung viel Herzblut und Engagement. Arbeitslose sind nicht automatisch dafür geeignet, in die Pflege zu wechseln. Wer sich dafür entscheidet, kann sich jederzeit umschulen lassen.“

Arbeitsbedingungen verbessern und Qualität sichern
„Die Beschäftigten leisten hervorragende Arbeit, sie gehen oft bis an die Leistungsgrenzen und werden dabei nicht selten in Stich gelassen“, so Bödenauer weiter. „Soll die Qualität der Pflege gesichert werden, geht es nicht ohne Verbesserung der Arbeitsbedingungen der Beschäftigten. Ein ganz wesentlicher Schlüssel ist die Arbeitszeitverkürzung –  wir fordern eine generelle Arbeitszeitverkürzung für den Gesundheits- und Sozialbereich im ersten Schritt auf 35 Stunden pro Woche bei vollem Lohn- und Personalausgleich, damit die emotionale Schwerarbeit über längere Zeit geleistet werden kann.“

Pflege und Betreuung fit für die Zukunft machen
Arbeitszeitverkürzung ist nur eine von vielen Maßnahmen, die es brauche, um den Pflegeberuf aufzuwerten, erklärt Bödenauer abschließend: „Es geht darum, die Weichen so zu stellen, dass Pflege und Betreuung fit für die Zukunft sind. Das funktioniert nur mit gesunden, motivierten Beschäftigten. Die Gewerkschaften sind ein verlässlicher Partner für nachhaltige Lösungen.“
(Information der GPA-djp, 24.07.2017)

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