GPA – Meine Gewerkschaft informiert: Krank im Urlaub – und jetzt?

Das musst du beachten, wenn du während deines Urlaubs erkrankst.
In ihrem Urlaub gönnen sich viele ArbeitnehmerInnen eine ausgedehnte, wohlverdiente Pause. Statt ausgiebig zu relaxen, müssen viele aber das Bett hüten – eine Erkrankung macht der Auszeit einen Strich durch die Rechnung.

Viele sind verunsichert, wie sie sich verhalten sollen bzw. was mit ihrem Urlaub passiert, wenn sie während ihrer freien Tage erkranken.
ÖGB-Arbeitsrechtsexperte Michael Trinko hat die wichtigsten Antworten zum Thema: „Krank im Urlaub“.

Was muss ich machen, wenn ich während meines Urlaubs krank werde?
Wer krank wird, sollte zum Arzt gehen und sich krankschreiben lassen. Grundsätzlich muss man dem Arbeitgeber unverzüglich mitteilen, dass man krank ist. Bin ich im Urlaub, muss ich das aber erst nach drei Tagen machen. Man sollte mit der Mitteilung jedoch nicht drei Tage warten, wenn feststeht, dass die Krankheit länger als drei Tage dauern wird.

Gibt es eine bestimmte Form, wie ich den Arbeitgeber über meinen Krankenstand informieren muss?
Es gibt keine gesetzlichen Formvorschriften. Man kann dem Arbeitgeber auch per WhatsApp, SMS oder E-Mail mitteilen, dass man krank ist. Eine schriftliche Mitteilung hat den Vorteil, dass man im Zweifel leichter beweisen kann, dass man sich beim Arbeitgeber gemeldet hat.

Grundsätzlich ist die Meldung an den Arbeitgeber zu richten, viele Betriebe haben jedoch eigene Regelungen, an wen bzw. wie eine Krankmeldung zu erfolgen hat – etwa an den Vorgesetzten oder die Personalabteilung. Gibt es eine solche Regelung, muss man sich auch daran halten.

Was passiert mit meinem Urlaub, wenn ich krank werde?
Wenn der Krankenstand mehr als drei Tage gedauert hat, dann werden keine Urlaubstage verbraucht. Das heißt: Die Tage, die man krank ist bzw. war, werden wieder auf das Urlaubskonto zurückgebucht.

Achtung: Ist man während des Urlaubs länger als drei Kalendertage (nicht Arbeitstage!) krank, muss man das sofort am Arbeitsplatz bekanntgeben. Unerlässlich ist auch die Krankenstandsbestätigung. Sobald man wieder zu arbeiten beginnt, ist sie unaufgefordert vorzulegen.

Wichtig: Ist man nur zwei Tage krank, werden diese Tage sehr wohl als Urlaubstage gerechnet. Ein Beispiel: Wer zwei Wochen Urlaub hat (Urlaubsbeginn an einem Montag und Ende am Freitag der Woche darauf) und am Mittwoch der ersten Urlaubswoche krank wird, muss unbedingt am Montag darauf seinem Arbeitgeber melden, dass man erkrankt ist.

Ist man dann am Donnerstag (also drei Tage nach der Krankmeldung) wieder gesund, bekommt man sechs Urlaubstage auf sein Urlaubskonto zurückgebucht. Der Urlaub endet regulär am Freitag und bei Arbeitsbeginn am Montag darauf ist eine ärztliche Krankmeldung vorzulegen.

Kann ich meine Krankenstandstage einfach am Urlaubsende anhängen?
Nein. Der Urlaub verlängert sich nicht um die Krankenstandstage. Er endet am ursprünglich vereinbarten Datum.

Was muss ich tun, wenn ich im Ausland erkranke?
Wenn man im Ausland erkrankt, muss an neben dem ärztlichen Zeugnis eine behördliche Bestätigung vorlegen, aus der hervorgeht, dass das ärztliche Zeugnis von einem zugelassenen Arzt ausgestellt wurde. Diese Bestätigung braucht man nicht, wenn man nachweisen kann, dass man in einem öffentlichen Krankenhaus behandelt wurde.

Ob man mit seiner e-card auch im Ausland zum Arzt gehen kann und die Kosten vollständig von der Sozialversicherung übernommen werden, hängt vom jeweiligen Urlaubsland ab. Es ist daher sinnvoll, sich vorher bei der österreichischen Sozialversicherung darüber zu informieren.  Man benötigt auf jeden Fall eine Europäische Krankenversicherungskarte (EKVK), die auf der Rückseite der E-Card zu finden ist. Die EKVK muss vollständig ausgefüllt sein und darf nicht abgelaufen sein.
(Information des ÖGB, 21.02.2024)

GPA-Info: Grippe und grippale Infekte! Was ist rechtlich zu beachten?

Grippe und grippale Infekte! Was ist rechtlich zu beachten?
Im Zuge der Grippewelle werden vermehrt arbeitsrechtliche Fragen betroffener Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen an die GPA-djp gerichtet.

Was muss ich tun, wenn ich an der Grippe erkranke?
Kranke Arbeitnehmer/innen müssen sich umgehend krank melden, wobei die innerbetrieblichen Spielregeln zu beachten sind.
Keine Verpflichtung besteht, dem/der Arbeitgeber/in mitzuteilen, woran man erkrankt ist.

Kann mein/e Arbeitgeber/in von mir verlangen, dass ich mich gegen Grippe impfen lasse?
Grundsätzlich nicht. Die Entscheidung, ob sich jemand impfen lässt oder nicht, wird von dem/der Einzelnen, nicht von dem/der Arbeitgeber/in getroffen. Eine Anweisung zur Impfung überschreitet im Normalfall die Weisungsbefugnis des/der Arbeitgeber(s)/in.

(Bei bestimmten Berufsgruppen mag es anderweitige (gesetzliche) Regelungen geben – dies ist im Einzelfall zu klären!)

Mein Kind (mein/e Ehepartner/in) ist an Grippe erkrankt. Habe ich Anspruch auf Pflegefreistellung?
Die Pflegefreistellung ist in § 16 Urlaubsgesetz umfassend geregelt. Sie gebührt pro Jahr

a) wegen der notwendigen Pflege eines im gemeinsamen Haushalt lebenden erkrankten nahen Angehörigen (z.B. Ehepartner/in, der/die eingetragene Partner/in, Verwandte/r in gerader Linie, Wahl- und Pflegekind, Lebenspartner/in) oder

b) wegen der notwendigen Betreuung eines Kindes infolge Ausfalles einer Person, die das Kind ständig betreut oder

c) wegen der Begleitung eines erkrankten Kindes bei einem stationären Aufenthalt in einer Heil- und Pflegeanstalt, sofern das Kind das 10. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.

im Ausmaß einer regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit (also idR 1 Woche/Jahr). Für die Zeit der Pflegefreistellung gebührt Entgeltfortzahlung.

Lassen Sie sich bezüglich der konkreten Voraussetzungen in Ihrer individuellen Situation bitte in Ihrer zuständigen Regionalgeschäftsstelle beraten. Im Anlassfall ist auch stets zu berücksichtigen, ob der Anspruch schon ausgeschöpft ist oder nicht.

Hat der/die Arbeitnehmer/in den Anspruch verbraucht, besteht ein weiterer Freistellungsanspruch im selben Ausmaß, wenn die Pflege eines im gemeinsamen Haushalt lebenden erkrankten Kindes, welches das 12.Lebensjahr noch nicht überschritten hat, notwendig ist.
Dieser Anspruch besteht nur, sofern nicht ohnedies ein anderer Dienstverhinderungsgrund geltend gemacht werden kann (zB § 8 Abs 3 AngG).

Für Angestellte gibt es gemäß § 8 Absatz 3 Angestelltengesetz einen Anspruch auf Entgeltfortzahlung wegen einer Dienstverhinderung aus wichtigem Grund. Hier ist jedoch stets die Zumutbarkeit anderweitiger Vorkehrungen zu prüfen.

Die Schule/der Kindergarten  ist wegen der Grippe geschlossen. Muss ich Urlaub oder Zeitausgleich nehmen, um mein Kind betreuen zu können?
Wenn die Schule oder der Kindergarten grippebedingt geschlossen wird, hat der/die Arbeitnehmer/in Anspruch auf Betreuungsfreistellung gemäß § 16 Urlaubsgesetz („wegen der notwendigen Betreuung eines Kindes infolge Ausfalles einer Person, die das Kind ständig betreut“), sofern dieser nicht schon ausgeschöpft ist.
Auch hier ist außerdem § 8 Absatz 3 Angestelltengesetz heranzuziehen.

ÖGB-Erfolg: Telefonische Krankmeldung bis 31.12.2021 verlängert!

ÖGB-Forderung erfüllt
Erkrankte ArbeitnehmerInnen müssen sich keinem unnötigen Risiko aussetzen.

Wer jetzt krank wird, muss nicht zwingend zum Arzt – denn die telefonische Krankmeldung wird bis zum 31. Dezember 2021 verlängert. Das hat Andreas Huss, Obmann der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) und Gewerkschafter, im Ö1-Morgenjournal bekanntgegeben. Laut Huss könnte es auch zu einer Dauereinrichtung werden über eine „elektronische Visite“, die mit Ärztekammer und einigen Bundesländern vereinbart wurde. Dabei sprechen Arzt und Patient per Video. Auf die Kritik, ob die Krankmeldung missbraucht werde, antwortet Huss: „Es gibt keine solchen Hinweise. Krankenstände sind eher zurückgegangen als dass sie gestiegen wären“.

Damit wird die ÖGB-Forderung nach einer Verlängerung der telefonischen Krankmeldung erfüllt und ein völlig unnötiges Risiko für PatientInnen vermieden. Ursprünglich war die im Zuge der Corona-Pandemie eingeführte Möglichkeit der kontaktlosen Arbeitsunfähigkeitsmeldung bis Ende Juni befristet worden und bis September aufgehoben worden.

Jetzt, wo die Corona-Infektionen hochschnellen und der Bedarf an Schutz größer wird, braucht es diese Möglichkeit für alle Versicherten.
Ingrid Reischl, Leitende Sekretärin im ÖGB

Der ÖGB war von Anfang an für die Wiedereinführung der telefonischen Krankmeldung. Schon im vergangenen Jahr forderte die Leitende Sekretärin des ÖGB, Ingrid Reischl, die telefonische Krankmeldung wieder einzuführen: „Jetzt, wo die Corona-Infektionen hochschnellen und der Bedarf an Schutz größer wird, braucht es diese Möglichkeit für alle Versicherten”. Zuvor liefen PatientInnen Gefahr, sich in den vollen Wartezimmern der Arztpraxen anzustecken.

Absurdes Argument der Wirtschaft
Erst im August 2020 ist die Möglichkeit, sich telefonisch krankschreiben zu lassen, wieder ausgelaufen. Nur auf Druck des ÖGB hin konnte eine Wiedereinführung erzielt werden. Als Hauptargument dagegen waren von Seiten der Wirtschaft mögliche „Missbrauchsfälle” ins Treffen geführt worden – ein absurdes Argument, wie man hier nachlesen kann.

AK OÖ.: Weniger Krankenstände, dafür länger

Zahl der Kranken­stände in Ober­österreich ge­sunken, aber Dauer ge­stiegen – immer mehr Menschen gehen krank zur Arbeit
Die Zahl der Krankenstände ist im Pandemiejahr 2020 in Oberösterreich gesunken. Bei der Dauer gab es jedoch einen Anstieg – von durchschnittlich 8,7 Tagen 2019 auf 10,1 Tage im vergangenen Jahr. Mehr als 4 von 10 Personen waren vergangenes Jahr keinen einzigen Tag im Krankenstand.

Das liegt auch daran, dass immer mehr Menschen krank zur Arbeit gehen. „Wer krank ist, ist krank und muss sich auskurieren. Darum wäre ein Kündigungsschutz im Krankenstand so wichtig“, sagt AK-Präsident Dr. Johann Kalliauer.

Krebs, Lunge und Psyche
Bei manchen Krankheiten stieg die durchschnittliche Krankenstandsdauer deutlich an:

  • Etwa bei Krebs von 41,6 Tagen (2019) auf 51,9 Tage (2020)
  • Bei Krankheiten des Atmungssystems gab es eine Steigerung von 4,7 Tagen (2019) auf 5,5 Tage (2020).
  • Auch bei den psychischen Krankenständen zeigt sich dieses Bild. Die Dauer stieg von 32 Tagen (2019) auf 36 Tage (2020) an.

„Das liegt daran, dass sich depressive Symptome während Corona verfünffacht haben. Angstzustände und Schlafstörungen sind für viele Arbeitnehmer/-innen zum ständigen Begleiter geworden. Die Zahlen der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) zeigen, dass rund 10 Prozent aller Krankenstandstage auf psychische Probleme und Verhaltensstörungen zurückzuführen sind“, sagt AK-Präsident Dr. Johann Kalliauer.

Kranken­stände: weniger, dafür aber länger
Dass die Krankenstandfälle insgesamt zurück gingen, ist auf die Lockdowns, weniger Sozialkontakte und erhöhte Hygienevorschriften zurückzuführen. Deshalb entfiel die Grippewelle und es kam zu viel weniger Erkrankungen aufgrund ansteckender Infekte. Eine weitere Ursache ist, dass etliche Beschäftigte nicht in Krankenstand gingen, weil sie sich in Kurzarbeit oder Home-Office befanden und keine Krankmeldung machten. Dafür dauerten viele Krankenstände deutlich länger. Die Gründe dafür liegen laut einer im Februar 2021 veröffentlichten Studie der Gesundheit Österreich GmbH darin, dass Krankenanstalten wegen der Corona-Pandemie ihren Betrieb auf das Wesentliche reduzierten und zu einem Großteil keine neuen Termine für Behandlungen oder Untersuchungen vereinbarten.

Corona und sonst nichts?
Auch die Angst, sich beim Arzt/bei der Ärztin oder im Krankenhaus mit dem Virus anzustecken, führte zu einer verringerten Inanspruchnahme von Gesundheitsleistungen. Die Folge: Krankheiten wurden erst später erkannt. „Die Pandemie war in jeder Hinsicht eine sehr herausfordernde Zeit, aus der gelernt werden muss. Dass die Versorgung anderer Krankheitsbilder derartig an Aufmerksamkeit verloren hat, darf nicht wieder passieren“, so Präsident Kalliauer.

Krank zur Arbeit? 

Gleichzeitig stieg jedoch in allen Branchen die Zahl jener Personen, die krank zur Arbeit gegangen sind, an.

Laut Arbeitsklima Index der AK gaben im Jahr 2019 39 Prozent der Oberösterreicher/-innen an, zumindest einmal krank gearbeitet zu haben, im ersten Quartal 2021 traf das schon auf 53 Prozent zu.

Arbeitnehmer/-innen im Home-Office haben eine etwas höhere Tendenz zu Präsentismus als jene Personen, die am üblichen Arbeitsort gearbeitet haben.
„Die Arbeit im Home-Office darf nicht als Ersatz für einen Krankenstand gesehen werden“, stellt Kalliauer klar.
(Information der AK OÖ., 16.07.2021)

Nein, wir sind nicht zu oft krank!

ArbeitnehmerInnen würden zu lange krank sein, wiederholt die Wirtschaft gebetsmühlenartig. Warum diese Argumentation vollkommen falsch ist, zeigt eine oegb.at-Analyse.

Es ist fast schon ein Ritual. Eine seriöse Studie belegt, dass die Krankenstände der ArbeitnehmerInnen zurückgehen und nur wenige Minuten später wird per Aussendung geklagt: „13,3 Krankenstandstage sind zu viel”.

Diesmal sagt das Peter Lehner, Obmann der Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen. Diese Haltung grenzt an Realitätsverweigerung: Denn Österreich liegt mit 13 Tagen laut OECD im europäischen Durchschnitt und nur minimal vor dem Nachbarland Deutschland, was die Krankenstandsquote angeht.

Wenn man von den besagten 13 Tagen die Langzeitkrankenstände wegen psychischer oder Krebserkrankungen oder anderer schwerer Erkrankungen abzieht sind wir gar nur 5 Tage im Jahr krank. Gerade bei den psychischen Erkrankungen könnte man mit mehr Prävention viel mehr erreichen.

Präsentismus – das unsichtbare Phänomen
Zudem sind die Krankenstände im Mai im Vergleich zum Vorjahr um ganze 55 Prozent zurückgegangen. Damit wird das Problem des Präsentismus, also krank in die Arbeit zu gehen, deutlich. Laut aktuellem Fehlzeitenreport erreichten die krankheitsbedingten Fehlzeiten mit 17,4 jährlichen Krankenstandstagen 1980 ihren Höchstwert. Von da an ging es sukzessive nach unten. 1990 waren es durchschnittlich 15,2 Tage, zehn Jahre später waren die Beschäftigten nur mehr rund 14,4 Tage krank, schließlich sank der Wert im Jahr 2019 auf 13,3 Kalendertage.

Das ist der Wirtschaft immer noch „zu viel”. Gleichzeitig belegen Umfragen der vergangenen Jahre, dass immer mehr Menschen krank zur Arbeit gehen – ein Phänomen, das in der Fachsprache als Präsentismus bekannt ist. Laut einer ÖGB-Umfrage sind 92 Prozent der Befragten schon einmal krank zur Arbeit gegangen.

Faktor Arbeitsbedingungen
Wenn Wirtschaftsvertreter sich darüber aufregen, dass 13 Tage zu viel seien, dann sollten sie sich auch anschauen, wie es eigentlich dazu kommt: Da wären die Arbeitsbedingungen, die krank machen –körperlich und psychisch. Die Folgen sind Leid für Betroffene, aber auch hohe Kosten für die Wirtschaft und das Gesundheits- und Sozialsystem.

Zu lange Arbeitszeiten
Aus arbeitsmedizinischer und arbeitswissenschaftlicher Sicht ist zudem auch der 12-Stunden-Arbeitstag schlecht für die Gesundheit, weil durch die lange Arbeitsdauer körperliche, psychische und gesundheitliche Belastungen entstehen. Bei Arbeitszeiten von täglich neun, zehn oder sogar zwölf Stunden steigt das Arbeitsunfallrisiko deutlich und auch die Krankenstände nehmen folglich zu.

Österreich arbeitet am drittlängsten in Europa
Gleichzeitig liegt Österreich bei den geleisteten Wochenstunden im europäischen Spitzenfeld: Mit durchschnittlich 41,1 Arbeitsstunden pro Woche belegt Österreich Platz drei. Nur die ArbeitnehmerInnen auf Zypern und Malta arbeiten noch länger. Das ergibt eine Erhebung von Eurostat bezogen auf das Jahr 2019. Selbst in Schweden, Dänemark und Deutschland – alle sehr wettbewerbsfähige Volkswirtschaften – wird über das Jahr kürzer gearbeitet als in Österreich.

Homeoffice – entgrenztes Arbeiten
Nicht zuletzt seit der Corona-Pandemie hat sich auch die Art und Weise, wie wir arbeiten verändert. Laut einer aktuellen Studie, die von der Arbeiterkammer und dem Institut für empirische Sozialforschung (IFES) durchgeführt wurde, gaben 39 Prozent der ArbeitnehmerInnen an, im Homeoffice auch dann zu arbeiten, wenn sie krank sind.

All diese Argumente und Zahlen belegen angesichts der Aussage „13,3 Tage sind zu viel” eine gemeingefährliche Realitätsverweigerung einiger Wirtschaftsvertreter. Der ÖGB wird jedenfalls weiterhin auf die Ungleichheiten im Arbeitsleben hinweisen und dort sachlich mit Zahlen entgegnen, wo es notwendig ist. Um die Gesundheit der ArbeitnehmerInnen möglichst zu erhalten, fordert der ÖGB zudem eine Arbeitszeitverkürzung.
(Information des ÖGB, 14.12.2020)

ÖGB-Erfolg: Telefonische Krankmeldung kommt wieder!

Durch den Druck des ÖGB wurde die telefonische Krankmeldung bis März 2021 wieder eingeführt
Nach dem der ÖGB eine erneute Wiedereinführung der telefonischen Krankmeldung gefordert hat, wurde diese nun von Seiten der Bundesregierung wieder ins Leben gerufen. Das ist ein großer Erfolg für die Gewerkschaft. Zuvor liefen PatientInnen Gefahr, sich in den vollen Wartezimmern der Arztpraxen anzustecken. Wer dieser Tage krank wurde, musste also ganz regulär zur Ärztin oder zum Arzt, um sich nach persönlicher Überprüfung krankschreiben zu lassen. Und das, obwohl die Gefahr einer Corona-Ansteckung in den Wartezimmern der Praxen lauerte. Dies hat sich nun durch den Druck des ÖGB geändert.

ÖGB von Anfang an für Wiedereinführung der telefonischen Krankmeldung
Erst vor einigen Tagen forderte die Leitende Sekretärin des ÖGB, Ingrid Reischl, die Krankmeldung wieder einzuführen: „Jetzt, wo die Corona-Infektionen hochschnellen und der Bedarf an Schutz größer wird, braucht es diese Möglichkeit für alle Versicherten”.

Jetzt, wo die Corona-Infektionen hochschnellen und der Bedarf an Schutz größer wird, braucht es diese Möglichkeit für alle Versicherten”
Ingrid Reischl, Leitende Sekretärin im ÖGB

Auch ÖGK-Arbeitnehmervertreter und Ärztekammer für Wiedereinführung
Auch die Arbeitnehmervertreter in der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) drängten auf eine Wiedereinführung der telefonischen Krankschreibung. So plädierte etwa Andreas Huss, Obmann der ÖGK, im Ö1-Morgenjournal dafür, die telefonische Krankmeldung befristet bis 31. März 2021 wieder einzuführen. Und auch Ärztekammer-Vizepräsident Johannes Steinhart forderte die Erneuerung der telefonischen Krankschreibung.

An Wirtschaft gescheitert, durch ÖGB-Druck wieder eingeführt
Erst im August ist die Möglichkeit, sich telefonisch krankschreiben zu lassen, wieder ausgelaufen. Nun folgt nach Druck des ÖGB also die Wiedereinführung. Als Hauptargument dagegen waren von Seiten der Wirtschaft mögliche Missbrauchsfälle ins Treffen geführt worden. Dies erscheint absurd, wenn man weiß, dass die Fälle sogar zurückgegangen sind.
(Information des ÖGB, 30.10.2020)

Wer krank ist, muss sich erholen dürfen!

ÖGB wehrt sich gegen die absurde Idee von „Teil-Krankenständen” 
Angeblicher Missbrauch von Krankenständen ist ein von Arbeitgeberseite gerne und oft aufgegriffenes Thema. De facto ist das Problem allerdings kaum vorhanden – übrigens ebenso, wie es den flächendeckenden Missbrauch von E-Cards, dessen folglich sinnlose Verhinderung weit mehr als 20 Millionen Euro gekostet hat, nie gegeben hat.

Der Arzt trifft die Entscheidung
Der neueste Vorstoß des Wirtschaftsbundes verwundert die leitende Sekretärin des ÖGB, Ingrid Reischl, trotzdem. Man fordert nämlich sogenannte „Teil-Krankenstände”, also nichts anders, als ArbeitnehmerInnen auch krank arbeiten lassen zu können. „Es ist auch jetzt schon so, dass der Arzt aufgrund einer Erkrankung oder Verletzung über die Arbeitsfähigkeit seiner Patienten in deren jeweiliger Tätigkeit entscheidet. Ein Buchhalter wird zum Beispiel mit heiserer Stimme vermutlich arbeiten dürfen und können, ein Opernsänger wahrscheinlich nicht”, hält Reischl fest und stellt klar: „Fragwürdige Ideen wie Teil-Krankenstände oder Menschen krank im Homeoffice arbeiten zu lassen, lehnen wir strikt ab. Einziger Sinn dieser Vorstöße ist es, die ArbeitnehmerInnen unter Druck zu setzen.”

Gesundheit ist im Interesse aller Beteiligten
Die Gesundheit der arbeitenden Menschen müsse außerdem im Interesse aller Beteiligten sein, wie Reischl, die auch aktuelle Vorsitzende der Österreichischen Gesundheitskasse ist, erinnert: „Im Krankenstand sollen Patienten wieder gesund werden und die dafür nötige Erholung bekommen. Diese dubiosen Vorschläge stören beides massiv. Das ist sicher nicht im Sinne der ArbeitnehmerInnen und sollte auch nicht im Sinne eines verantwortungsvollen Arbeitgebers sein.“

ÖGB-Community klar gegen Druck der Arbeitgeber 
Dazu hat auch die ÖGB-Community auf Facebook deutlich Stellung bezogen. Nahezu alle Kommentare wiesen den ÖVP-Vorstoß entschieden zurück: Auf die Frage „Krank arbeiten zu müssen, finde ich…”, reagierten 1.588 UserInnen mit “Frechheit”. Für lediglich 78 UserInnen war es “Kein Problem”. 

User Manfred B. hat im Laufe seines beruflichen Lebens so einiges miterlebt: „Bei uns hat man nach dem Krankenstand so genannte Rückkehrgespräche geführt, beim ersten Mal mit dem Meister, beim nächsten Mal mit dem Koordinator und beim dritten Krankenstand musste man ins Personalbüro”, schildert er. „Da gab es viele, die nach dem zweiten Mal lieber mit Fieber arbeiten gingen”, fügt er hinzu. Diese Erfahrung teilt auch Chris F.: „Wenn ich mir so mein Arbeitsfeld anschaue, dann gehen eh schon sehr viele zumindest eingeschränkt arbeiten. Viele bleiben erst dann Zuhause, wenn sie in der Früh nicht mehr aus dem Bett kommen!”

„Wenn man krank ist, ist man krank”, findet Johann S. Von der Firma hätte man ohnehin keinen bis wenig Dank dafür, führt er fort. „Als Kranker arbeiten zu gehen, damit ist niemanden geholfen”, sagt Manfred B. abschließend. Dem kann sich der ÖGB nur anschließen.
(Information des ÖGB, 09.10.2020)

AK OÖ.: Krank in die Arbeit gehen ist ungesund!

Husten, Schnupfen, Fieber, Influenza: Tausende Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer hat dieser Tage wieder eine Grippewelle erfasst. Leider schleppt sich fast jede/-r dritte Beschäftigte krank in die Arbeit. Damit wird der Arbeitsplatz zur Virenfalle. Erkrankte stecken wieder andere an – ein Teufelskreis. „Leider gehen viele aus Verantwortungsbewusstsein oder Angst vor Jobverlust zur Arbeit, obwohl sie sich besser auskurieren sollten“, sagt AK-Präsident Dr. Johann Kalliauer. Die AK fordert daher einen Kündigungsschutz im Krankenstand.

Krankheit wird manchmal noch schlimmer
Fast jede/-r dritte Beschäftigte geht krank zur Arbeit. Das zeigt der Arbeitsgesundheitsmonitor der AK Oberösterreich. Und das oft mit schwerwiegenden Folgen: Neben der drohenden Verschlimmerung einer Krankheit, weil man auf die Erholung und Genesung verzichtet, und der Ansteckungsgefahr für die Kollegen/-innen, steigt das Unfall- und Fehlerrisiko und sinkt die Produktivität.

Warum krank zur Arbeit?
Aus den Daten des Arbeitsgesundheitsmonitors gehen die Gründe hervor, krank zur Arbeit zu gehen: Pflichtgefühl gegenüber den Kolleginnen und Kollegen (60 Prozent), keine Vertretung, die die Arbeit erledigen könnte (37 Prozent), Arbeit bleibt liegen (32 Prozent) und Angst vor Konsequenzen (16 Prozent).

Müde, unkonzentriert und weniger produktiv
In vielen Fällen hat das schlimme Folgen: 55 Prozent derer, die nicht das Bett gehütet haben, klagen darüber, dass sie sich müde und abgeschlagen fühlen. 44 Prozent sagen, dass sie deswegen länger krank waren. Fast ebenso viele meinen, bei der Arbeit unkonzentriert zu sein. 29 Prozent hatten einen Rückfall und jede/-r Fünfte hatte später stärkere gesundheitliche Probleme.

Arbeitgeber haben Fürsorgepflicht
„Wenn, direkt oder indirekt, Druck auf kranke Mitarbeiter/-innen ausgeübt wird, ist das der falsche Weg. Die Arbeitgeber sollten stattdessen ihre Fürsorgepflicht wahr- und ernst nehmen. Das fördert einerseits die Gesundheit der Beschäftigten und nutzt andererseits auch dem Betrieb selbst, weil er auf gesunde, aufmerksame und konzentrierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zählen kann“, sagt Kalliauer.

Kündigungsschutz im Krankenstand würde helfen
Der AK-Präsident fordert einen Kündigungsschutz im Krankenstand. „Die Beschäftigten hätten dann weniger Angst, wegen Krankheit den Job zu verlieren. Betriebe wiederum wären gezwungen, mehr Personalressourcen für Urlaubs- und Krankenstandsvertretungen einzuplanen“, erklärt Kalliauer.
(Information der AK OÖ., 28.01.2018)

OÖ.: Krankenstandstage stagnieren auf niedrigem Niveau

40 Prozent der oberösterreichischen Beschäftigten sind das ganze Jahr keinen einzigen Tag im Krankenstand!

Die Zahl der Krankenstandstage in Oberösterreich stagniert auf niedrigem Niveau.

Im Durchschnitt waren die oberösterreichischen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer 2016 ebenso wie im Jahr zuvor 12,9 Kalendertage krank.

Die Krankenstandsstatistik der Oberösterreichischen Gebietskrankenkasse zeigt auch, dass in den vergangenen Jahren rund 40 Prozent der oberösterreichischen Beschäftigten keinen einzigen Tag im Krankenstand waren.

Ein Drittel geht auch krank zur Arbeit
„Das bedeutet aber nicht, dass die Leute nie krank waren“, sagt AK-Präsident Dr. Johann Kalliauer. Laut dem aktuellen Arbeitsgesundheitsmonitor der Arbeiterkammer Oberösterreich gehen 33 Prozent der Beschäftigten auch krank zur Arbeit. „Von Blaumachen kann keine Rede sein“, stellt Kalliauer fest.

In den vergangenen Jahren ist die Zahl der Krankenstandstage kontinuierlich gesunken. Im Jahr 2000 waren die Arbeitnehmer/-innen im Schnitt noch 15 Tage im Krankenstand, 2016 waren es nur noch 12,9 Tage. Auf rund 7 Prozent der Beschäftigten – nämlich die schwer und chronisch Kranken – entfällt die Hälfte aller Krankenstandstage. Für diese Menschen ist es oft schwierig, sich nach langer Krankheit wieder in den Arbeitsalltag einzugliedern. „Da ist es wichtig, den Wiedereinstieg sorgsam zu gestalten. Die neue Regelung zur Wiedereingliederungsteilzeit ist in diesem Zusammenhang zu begrüßen“, sagt AK-Präsident Kalliauer. Notwendig sei es aber auch, in den Betrieben auf krankmachende  Arbeitsbedingungen zu schauen und sie abzustellen.

Pflichtgefühl wichtiger als Gesundheit
Beim jüngsten Arbeitsgesundheitsmonitor aus dem Jahr 2016 haben 33 Prozent der Befragten die Frage „Ist es in den letzten 6 Monaten zumindest einmal vorgekommen, dass sie krank zur Arbeit gegangen sind?“ mit „ja“ beantwortet. Als Gründe dafür haben sie „Pflichtgefühl gegenüber den Kolleginnen und Kollegen“, „keine Vertretung“, „Arbeit bleibt sonst liegen“ und „Angst um den Job“ angegeben. Die Folgen dieses sogenannten Präsentismus sind oft längere Krankenstände  bis hin zu chronischen Erkrankungen. „Die Menschen müssen die Möglichkeit haben, sich in Ruhe auszukurieren“, so Kalliauer.

Psychische Belastung ernst nehmen
Auffallend ist auch der Anstieg bei den Krankenstandstagen durch psychische Erkrankungen, was sicherlich auch auf den steigenden Druck in der Arbeitswelt zurückzuführen ist. Diese Krankenstände dauern besonders lange – im Schnitt rund 35,8 Tage. Ein Krankenstand aufgrund einer körperlichen Erkrankung dauert im Schnitt 13,6 Tage.

Sowohl bei körperlichen als auch bei seelischen Erkrankungen braucht es im Genesungsprozess jedenfalls auch gesundheitsfördernde Rahmenbedingungen. Im Krankenstand auch noch um den Job bangen zu müssen, ist sicher nicht gesundheitsfördernd. Die Arbeiterkammer fordert daher einen Kündigungsschutz im Krankenstand. „Das wäre ein wichtiger Schritt in Richtung mehr Sicherheit für die Beschäftigten“, so Kalliauer.
(Information der AK OÖ., 04.05.2017)

AK OÖ. fordert mehr Schutz für Kranke!

Während der Grippewelle krank zur Arbeit: AK-Präsident Kalliauer fordert Kündigungsschutz im Krankenstand
Husten, Schnupfen, Fieber: Tausende Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer hat in den letzten Tage die aktuelle Grippewelle erfasst.

„Leider gehen viele von ihnen aus Verantwortungsbewusstsein oder Angst vor dem Jobverlust zur Arbeit, obwohl sie sich besser auskurieren sollten“, erklärt AK-Präsident Dr. Johann Kalliauer.

Die Arbeiterkammer Oberösterreich fordert daher unter anderem einen Kündigungsschutz im Krankenstand und eine Personalplanung, die die Beschäftigten entlastet.

Pflichtbewusstsein mit negativen Folgen
Jede/-r dritte Beschäftigte geht krank zur Arbeit. Das zeigt der Arbeitsgesundheitsmonitor der AK Oberösterreich. Und das oft mit schwerwiegenden Folgen: Neben der drohenden Verschlimmerung einer Krankheit, weil man auf die Erholung und Genesung verzichtet, und der Ansteckungsgefahr für die Kollegen/-innen steigt das Unfall- und Fehlerrisiko und sinkt die Produktivität.

Warum gehen so viele krank zur Arbeit?
Aus den Daten des Arbeitsgesundheitsmonitors gehen die Gründe hervor, krank zur Arbeit zu gehen, diese sind aber je nach Branche sehr unterschiedlich:

  • Im Gesundheits- und Sozialbereich und im Unterrichtswesen sagen über 70 Prozent, sie wollen die Kollegen/-innen nicht im Stich lassen.
  • Am Bau, im Fremdenverkehr sowie im Nahrungs- und Genussmittelbereich gehen Kranke zur Arbeit, weil es keine Vertretung gibt und niemand sonst die Arbeit erledigen kann.
  • Bei den Beschäftigten von Banken und Versicherungen gaben fast 60 Prozent an, dass die Arbeit liegen bleibt, wenn sie krank zuhause bleiben, und damit der Stress nach dem Krankenstand nur umso höher sein würde.
  • In der Leasing- und Nahrungs- und Genussmittelbranche haben mehr als 20 Prozent Angst vor Konsequenzen, wie etwa Jobverlust, und gehen deswegen auch krank zur Arbeit.

Über alle Branchen hinweg ist hoher Zeitdruck eine der Hauptursachen, dass Beschäftigte krank in die Arbeit gehen. Etwa die Hälfte jener, die durch Zeitdruck oder seelisch aufreibende Arbeit belastet sind, geht krank zur Arbeit. Bei jenen, die sich nicht durch Zeitdruck oder seelisch aufreibende Arbeit belastet fühlen, sind es „nur“ rund 30 Prozent.

Krank zur Arbeit und dann noch länger krank
In vielen Fällen hat das schlimme Folgen: 47 Prozent derer, die nicht das Bett gehütet haben, klagen darüber, dass sie sich müde und abgeschlagen fühlen. Fast ebenso viele glauben, dass sie deswegen länger krank waren. Mehr als ein Drittel meint, bei der Arbeit unkonzentriert zu sein.

„Es wäre also der falsche Weg der Unternehmen und ihrer Interessenvertretungen, Druck auf kranke Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auszuüben. Vielmehr ist es notwendig, dass die Arbeitgeber ihre Fürsorgepflicht wahrnehmen und ernst nehmen. Das fördert die Gesundheit der Beschäftigten und nutzt auch dem Betrieb selbst, weil er auf gesunde, aufmerksame und konzentrierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zählen kann“, sagt Kalliauer.

Wer krank ist, muss geschützt werden
Der AK-Präsident fordert einen Kündigungsschutz im Krankenstand. „Die Beschäftigten hätten dann weniger Angst, wegen Krankheit den Job zu verlieren. Betriebe wiederum wären gezwungen, krankmachende Arbeitsbedingungen abzustellen und etwa mehr Zeitpuffer bei Aufträgen oder Personalressourcen für Urlaubs- und Krankenstandsvertretungen einzuplanen“, erklärt Kalliauer.
(Information der AK OÖ., 08.01.2017)

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