Neu ab 2014: Pflegekarenz und Pflegeteilzeit

Pflege

Wir haben darüber schon im Juli berichtet, möchten dieses Thema aber nochmals in Erinnerung rufen:

Höhe des Pflegegeldes, Einstufungsverfahren, Absicherung von Beschäftigten im Pflege- und Betreuungsbereich, Stellung der Angehörigen, langfristige Finanzierung, …

Die  Themen  Pflege  und  Betreuung  befinden  sich  in  ständiger  Diskussion.  Mehr  als  120.000 ÖsterreicherInnen  pflegen  ihre  Angehörigen  zu Hause,  schätzt  die  Wirtschaftsuniversität Wien. 1   Der Großteil davon sind Frauen. Teilweise sind sie bereits selbst in Pension, zum Teil berufstätig und meist Ende 40 oder älter. Zu dieser neuen Herausforderung daheim taucht immer öfters die Frage auf, wie sich Pflege und Beruf eigentlich vereinbaren lassen.

Auf die Verbesserung dieses schwierigen Verhältnisses zielt  nun die Einführung der neuen Pflegekarenz ab. Diese soll es ermöglichen, eine Versorgung zu organisieren, wenn bei Angehörigen plötzlich ein Pflegebedarf eintritt.

Die Erkenntnis, dass es akuten Handlungsbedarf gibt, hat sich dabei quer durch alle Parteigrenzen hinweg durchgesetzt. So wurden die neuesten Gesetze zum Pflegebereich auch von der Opposition mitgetragen: Pflegekarenz und -teilzeit wurden einstimmig im Nationalrat beschlossen. Auch wir GewerkschafterInnen begrüßen diesen Reformschritt ausdrücklich, auch wenn wir auf  den  Wermutstropfen  hinweisen  müssen,  dass  es  keinen  Rechtsanspruch  auf  die Pflegekarenz gibt. Denn Unternehmen können ein Ansuchen auf Pflegekarenz ohne Angabe von Gründen einfach ablehnen.

Alle Informationen zur neuen Pflegekarenz und Pflegeteilzeit sind hier zusammengefasst: Pflegekarenz und Pflegeteilzeit
(Information der GPA-djp)

Pflegekarenz und Pflegeteilzeit

Pflege

Bessere Vereinbarkeit von pflegenden Angehörigen und Beruf
„Mit der Pflegekarenz wird künftig verhindert, dass sich pflegende Angehörige komplett vom Arbeitsmarkt zurückziehen müssen. Derzeit sind vor allem Frauen praktisch gezwungen, ihren Beruf aufzugeben, wenn ein Angehöriger pflegebedürftig wird“, sagt Bernhard Achitz, Leitender Sekretär des ÖGB.
Neben der Pflegekarenz wird auch die Möglichkeit der Pflegeteilzeit geschaffen. Die Regelungen treten mit 1. Jänner 2014 in Kraft.

Pflegende Angehörige können bis zu drei Monate in Pflegekarenz oder -teilzeit gehen. Während der Karenz wird ein einkommensbezogenes Karenzgeld in Höhe des Arbeitslosengelds ausbezahlt. Bei Pflegeteilzeit wird die Geldleistung anteilig vom reduzierten Einkommen errechnet. Dabei darf die Arbeitszeit auf ein Minimum von zehn Wochenstunden reduziert werden. Beantragt werden können die Modelle ab der Pflegegeldstufe 3 des Angehörigen, ab Stufe 1 bei minderjährigen Kindern oder bei Demenz.

ÖGB fordert Rechtsanspruch
Nach den drei Monaten Karenz oder Teilzeit kann ein anderer Angehöriger daran anschließen – ebenfalls maximal drei Monate. Sollte sich der Zustand des zu pflegenden Angehörigen verschlechtern, ist es erneut möglich, eine Pflegekarenz oder -teilzeit zu beantragen. Voraussetzung für all das ist allerdings die Zustimmung des Arbeitsgebers. Der ÖGB hat vorab ein Rechtsanspruch darauf gefordert. „Es darf nicht von der Gnade des Arbeitgebers abhängen, wer in Pflegekarenz gehen darf und wer nicht. Wir werden daher auf einen Rechtsanspruch auf eine befristete Pflegekarenz nicht vergessen.“

Karenzgeld auch bei Familienhospizkarenz
Der ÖGB begrüßt, dass das Pflegekarenzgeld künftig auch bei der Familienhospizkarenz bezogen werden kann, bei der es bisher nur in Härtefällen Geld gab. Nun erhalten alle, die sterbende Angehörige oder schwerstkranke Kinder pflegen, die analoge Leistung der Pflegekarenz.

Der Artikel ist der Juli-Ausgabe von ÖGB aktuell erschienen.
(Information des ÖGB, 04.07.2013)

Nach der Karenz wieder einsteigen

Karenz

Viele Menschen brauchen aus den unterschiedlichsten Gründen eine Auszeit vom Berufsleben. Sei es für die Betreuung der Kinder, die Pflege von Angehörigen oder zur Weiterbildung. In Österreich gibt es dafür relativ gute gesetzliche und kollektivvertragliche Regelungen. Allerdings gilt es, einiges zu beachten, damit die Karenz nicht zu unnötigen Einkommensverlusten oder in die berufliche Sackgasse führt.

Nach wie vor gehen deutlich mehr Frauen als Männer in Elternkarenz, sie sind daher besonders häufig betroffen. Die GPA-djp setzt sich seit Jahren für arbeitsrechtliche Verbesserungen im Bereich der Karenz ein und liefert in einer österreichweiten Aktionswoche von 15. bis 19. April hilfreiche Informationen zum Thema Elternkarenz. Einige Tipps haben wir auch hier aufgelistet.
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