Mitarbeiter-Information von Hrn. Obmann-Stv. Birbamer

Geschätzte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, geschätzte Funktionärskolleginnen und -kollegen!
Vor wenigen Tagen hat sich der Obmann der AUVA, DDr. Ofner, in einem offenen Brief an die Unternehmerinnen und Unternehmer gewandt und ist dabei auf die im Regierungsprogramm enthaltenen Aussagen zur AUVA eingegangen.

Bekanntlich haben die Koalitionsparteien dort die Absicht festgehalten, den Beitrag zur Unfallversicherung von 1,3% auf 0,8% zu senken. Die AUVA wird aufgefordert, ein Konzept vorzulegen, wie diese Beitragssenkung möglich gemacht werde kann. Sollte ihr das nicht gelingen, wird ihr die Auflösung angedroht.

Ich kann mich als stellvertretender Vorstandsvorsitzender der AUVA vielen Aussagen von Obmann DDr. Ofner durchaus anschließen und sie sogar unterstreichen. Tatsächlich liefert die AUVA um einen konkurrenzlos günstigen Beitrag eine Haftpflichtversicherung für die Unternehmen und sichert diese gegen Schadenersatzforderungen verunfallter oder durch Berufskrankheiten geschädigter Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ab, die in schweren Fällen existenzbedrohend für die Betriebe sein können. Gerade für die klein- und mittelbetriebliche Struktur Österreichs ist dieser Schutz von großer Bedeutung.

Ebenso ist es richtig, dass die AUVA für Menschen, die durch Arbeitsunfälle oder Berufskrankheiten zu Schaden kommen, eine optimale Versorgung sicherstellt – von der Heilbehandlung und Rehabilitation mit allen geeigneten Mitteln über berufliche und soziale Rehabilitationsmaßnahmen bis hin zur finanziellen Entschädigung beibleibenden gesundheitlichen Beeinträchtigungen.

Den Ausführungen des AUVA Obmanns ist auch zuzustimmen, wenn er auf die Erfolge der AUVA Prävention hinweist, ohne die die Schadenszahlen mit Sicherheit höher wären als sie es heute sind – etwas, das man Jenen zu bedenken geben sollte, die vielleicht meinen, man solle für die Prävention künftig weniger ausgeben. Auch der Hinweis auf die Leistungen der Unfallkrankenhäuser – und ich möchte ergänzen auch der Rehabilitationszentren einschließlich unserer Spezialeinheit für Berufskrankheiten – ist gut und richtig.

Allerdings sollte nicht der Eindruck entstehen, eine Beitragssenkung im Ausmaß von 0,5% Punkten wäre durch das Ende von Querfinanzierungen zu Lasten der AUVA, sowie durch den Wegfall versicherungsfremder Leistungen relativ problemlos kompensierbar. Tatsächlich muss bewusst sein, dass dies für das österreichische Sozial- und Gesundheitssystem spürbare Konsequenzen haben wird, die ich kurz andeuten möchte. Read more

Zusammenfassung der Betriebsversammlung zum Regierungsprogramm

Für alle, die an der Betriebsversammlung vor Weihnachten nicht teilnehmen konnten (aber auch für alle anderen), möchten wir hier eine Zusammenfassung des Vortrags von BRV Erik Lenz und BRV Martina Kronsteiner zum jederzeitigen Nachlesen veröffentlichen.

Besprochen wurden Auszüge aus dem Regierungsprogramm und die Auswirkungen auf die AUVA und ihre Beschäftigten sowie allgemeine Auswirkungen im Gesundheitswesen. Fettgedruckt und grau unterlegt = direkt aus dem Regierungsprogramm kopiert.

Im Gegenzug müssen immer noch bestehende Sonderpensionsprivilegien im staatlichen und halbstaatlichen Bereich endgültig abgeschafft werden.

 

 

Diese Privilegien kosten den Staat Millionen und privilegieren nur die Begünstigten.

 

 

Ablöse des Berufsschutzes durch Einkommensschutz unter Einbindung der Sozialpartner.

 

 

Stufenweise, konsequente und nachhaltige Abschaffung aller noch verbliebenen Pensionsprivilegien.

Wieder einmal will also der Gesetzgeber unsere Dienstordnungspension abschaffen. Die Auszahlung der Dienstordnungspension für all jene, die vor 1996 in die AUVA eingetreten sind, ist abhängig vom Weiterbestehen der AUVA. Würde es die AUVA nicht mehr geben und würden die Beschäftigten auch aus der Dienstordnung fallen, gibt es auch keine Zusatzpension mehr!

Der Berufsschutz für all jene, deren Berufsausbildung zumindest zwei Jahre gedauert hat, garantiert im Falle einer Arbeitslosigkeit und Arbeitssuche, dass keine Tätigkeiten unter dem derzeitigen Berufsbild angeboten bzw. angenommen werden müssen.

Evaluierung aller bestehenden Selbstbehalte im Gesundheitssystem mit Untersuchung auf Lenkungswirkung und Neukonzipierung von ökonomischen Anreizen im Gesundheitswesen.

 

 

Reduktion der Uberregulierung für private Gesundheitsanbieter.

 

 

Diskussion der Reform der Krankenanstalten-Finanzierungssystem.

 

 

Adaptierung des Krankenanstalten-Arbeitszeitgesetzes.

Über die Evaluierung der Selbstbehalte ist sonst nichts Genaueres beschrieben, es ist aber zu befürchten, dass noch weitere Selbstbehalte mit Anreizsystemen angedacht sind.

Privaten Anbietern soll der Zugang erleichtert werden, dies würde eine zunehmende Privatisierung unseres Gesundheitssystems bedeuten. Ein Ausbau der Zweiklassenmedizin würde dazu führen, dass gewisse Leistungen nur mehr für zahlungskräftige Kranke möglich wären.

Über die Finanzierung des Krankenanstaltensystems ist keine Erklärung ausgeführt, die Länder werden sich jedoch die Entscheidungshoheit ihrer Krankenanstalten nicht nehmen lassen.

Bei der Adaptierung des KA-AZG ist zu befürchten, dass die Arbeitszeitgrenzen wieder ausgeweitet werden und die Ruhezeiten verkürzt werden könnten. Read more

AK OÖ.: Auflösung der AUVA wäre Angriff auf Arbeitnehmer und Arbeitgeber!

„Eine Zerschlagung der AUVA würde ein vorbildlich funktionierendes System eliminieren, Arbeitnehmer/-innen und Arbeitgeber/-innen unter Umständen Hunderte Millionen Euro kosten und dazu führen, dass Versicherte bisher garantierte Versicherungsleistungen mit ungewissem Ausgang in extrem teuren Prozessen einklagen müssten“ warnt AK-Präsident Dr. Johann Kalliauer.

Risiko für Unternehmer und Beschäftigte
Die Übertragung der Aufgaben der Unfall- auf die Kranken- und Pensionsversicherung würde immense Verschlechterungen und Risiken für die Unternehmen und die Arbeitnehmer/-innen bedeuten! Derzeit zahlen die Unternehmen alleine die Unfallversicherungsbeiträge an die AUVA. Dafür genießen sie das sogenannte Haftungsprivileg. Eine Auflösung der AUVA wäre ein Systembruch und würde dem Haftungsprivileg der Unternehmer/-innen die Grundlage entziehen!

Unternehmen drohen enorme Schadenersatzforderungen
Leistungen aus der Unfallversicherung werden unabhängig von der Verschuldensfrage ausbezahlt und eine Haftung der Unternehmer/-innen für Verschulden ist systemisch ausgeschlossen. Fällt das Haftungsprivileg weg, müssten Unternehmen bei Arbeitsunfällen mit teils existenzbedrohenden Schadenersatzforderungen rechnen. Es ist daher völlig unverständlich, warum sich die Wirtschaftsvertreter nicht massiv gegen eine drohende Abschaffung der Unfallversicherung zur Wehr setzen.

Auflösung kostet Beschäftigten 250 Millionen Euro
Auch für die Arbeitnehmer/-innen würde sich die Lage dramatisch verschlechtern. Wenn diskutiert wird, dass bei einer Übertragung der Beiträge in die Kranken- und Pensionsversicherung die Unternehmer nur 0,8 statt bisher 1,3 Prozent der Beitragsgrundlage einzahlen sollen, fehlen dort 500 Millionen Euro für die Finanzierung der bisherigen Unfallversicherungsleistungen.
Anders als in der Unfallversicherung teilen sich in diesen Versicherungssystemen Arbeitgeber/- und Arbeitnehmer/-innen die Beiträge. 250 Millionen der fehlenden 500 Millionen Euro müssten dann statt der Arbeitgeber/-innen die Arbeitnehmer/-innen aufbringen! Oder Leistungen werden drastisch gekürzt.

Beschäftigte müssen Fehlverhalten beweisen
Fällt das Haftungsprivileg, müssten Versicherte nicht nur in einem Zivilrechtsverfahren das Vorliegen eines Körperschadens und die Verursachung durch die Beschäftigung beweisen, sondern zudem ein rechtswidriges und schuldhaftes Verhalten des Arbeitgebers. Ein Mitverschulden würde zu einer Minderung oder dem gänzlichen Verlust des Schadenersatzanspruches führen.

Unternehmen müssen Prozesskosten zahlen
Für die Unternehmer/-innen entsteht ein unter Umständen existenzgefährdendes Risiko. Solche Verfahren sind überaus aufwendig. Beträge jenseits der 100.000 Euro sind keine Seltenheit. Verliert der Unternehmer den Prozess, weil ihm Fahrlässigkeit nachgewiesen wurde, haftet er in voller Höhe und muss auch noch die Prozesskosten zahlen.

Der große Unterschied ist evident: Steht nach geltendem Recht fest, dass es sich um einen Arbeitsunfall handelt, erhält der verunfallte Arbeitnehmer auf jeden Fall die nötigen Leistungen. Auf ein etwaiges rechtswidriges Verhalten und Verschulden des Arbeitgebers kommt es nicht an! Die Prozesskosten werden auf alle Fälle von der Unfallversicherung getragen. Ein Streitwert – wie oben beschrieben – existiert in diesen Fällen nicht. Nimmt man zudem an, dass den Arbeitgeber „nur“ leicht fahrlässiges Verhalten trifft, ist auch ein Regress gegenüber diesem seitens der Unfallversicherung nicht möglich.

Vorbildliches System beibehalten und verbessern
„Alles spricht daher für eine Aufrechterhaltung und für eine Verbesserung des geltenden Systems“ sagt der AK Präsident und fordert die Erhaltung und Stärkung der AUVA, sowie die Beibehaltung der Selbstverwaltung und der Pflichtversicherung.

Psychische Berufskrankheiten anerkennen
Auf keinen Fall dürfen Finanzierungskosten der Unfallversicherung auf die Arbeitnehmer/-innen abgewälzt werden. Und die Unfallversicherungskrankenhäuser müssen unbedingt aufrechterhalten werden. Der Unfallversicherungsbeitragssatz soll wieder auf 1,4 Prozent der Beitragsgrundlage angehoben werden und das Unfallversicherungsrecht weiter verbessert werden. Insbesonders müssen die psychischen Berufskrankheiten endlich anerkannt werden.
(Information der AK OÖ., 14.12.2017)

AUVA-Obmann: AUVA bleibt Garant für hochqualitative Unfallversorgung

AUVA treibt Strukturreform weiter voran – Beitragssenkung erfordert vollständige und sofortige finanzielle Entlastung bei „versicherungsfremden Leistungen“ – Weiterbestand der AUVA muss gesichert bleiben

„Die Regierungsverhandler sind zu dem Schluss gekommen, dass die AUVA mit ihrem speziellen Know-how als eigenständiger Träger eine unersetzbare Säule im österreichischen Sozialversicherungssystems darstellt“, sagt AUVA-Obmann Anton Ofner in Reaktion auf die heutige Präsentation des Programms der künftigen Regierung.

Ofner zeigt sich zufrieden, dass die zukünftige Regierung die Hinweise der AUVA ernst genommen hat und die versicherungsfremden Leistungen und Querfinanzierungen zu überprüfen und einzustellen sind.
Dass Unternehmen in Zukunft entlastet werden sollen, hält Ofner im Sinne einer Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit für legitim. „Eine Senkung des Unfallbeitrages in dieser Höhe würde an den Versicherten jedoch nicht spurlos vorübergehen. Will man die Unfallversorgung der Menschen nicht gefährden, ist es richtig, die AUVA bei der Finanzierung jener Leistungen, die nichts mit ihrem Auftrag zu tun haben, finanziell zu entlasten“, sagt Ofner.

„Die AUVA wird selbstverständlich ihren bereits eingeschlagenen Reformweg entschlossen weitergehen und Strukturen noch straffer und effizienter gestalten. Denn unser Ziel bleibt es, Arbeitsunfälle zu vermeiden, den Unternehmern und ihren Mitarbeitern Rechtssicherheit zu geben sowie die Qualität der Unfallversorgung für die Menschen weiter zu erhöhen“, so Ofner.

Sofortige finanzielle Entlastung bei Freizeitunfällen, Pauschalzahlung und Entgeltfortzahlung unerlässlich
Bereits 2014 war die AUVA mit einer Senkung des Beitragssatzes von 1,4 Prozent auf 1,3 Prozent konfrontiert, das entspricht einem Einnahmenentfall von 100 Millionen Euro jährlich. „Wir haben es aus eigener Kraft geschafft, das so abzufedern, dass die Menschen nichts davon gespürt haben“, betont Ofner und warnt gleichzeitig: „Wir brauchen eine vollständige und sofortige finanzielle Entlastung bei den versicherungsfremden Leistungen der AUVA.“

„Die AUVA trägt Kosten für das Gesundheitssystem, die mit der Finanzierung der beruflichen Unfallversicherung und -versorgung nichts zu tun haben“, so Ofner. So werden Leistungen der Krankenkassen, die nach Arbeitsunfällen erbracht werden, von der AUVA überproportional abgegolten. „Die AUVA leistet eine Pauschalzahlung von über 200 Millionen Euro, das sind etwa 150 Millionen zu viel“, betont Ofner. Zudem erhält die AUVA viel zu wenig Mittel für die Behandlung von Freizeitunfällen in ihren UKH. Die Krankenkassen erstatten der AUVA derzeit lediglich ein Viertel der tatsächlichen Kosten für eine Unfallbehandlung.
Eine weitere versicherungsfremde Leistung ist der Zuschuss zur Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, für die die AUVA zusätzlich 47 Mio Euro im Jahr aufwenden muss.

„Die AUVA trägt große Verantwortung ihren rund 4,9 Millionen Versicherten gegenüber. Die Prävention und nahtlose Behandlung von Arbeitsunfällen – von der Akutbetreuung über die Reha bis zu einer möglichen Unfallrente – ist nur mit der Erhaltung der Unfallversicherung als eigene Sparte gewährleistet“, sagt AUVA-Obmann Anton Ofner.

AUVA ist Spitzenleister in der unfallchirurgischen Versorgung in Österreich
Die AUVA gibt seit Jahren die Standards in der unfallchirurgischen Versorgung vor. Als innovativer Träger betreibt sie beispielsweise mit dem Traumazentrum Wien das größte Traumazentrum Europas. Weiters hat sich die AUVA Partner wie die Landeskliniken Kärnten und Salzburg ins Boot geholt.
„Gemeinsam mit unseren Partnern haben wir alle notwendigen Spezialisten jederzeit verfügbar. Diese neue Form der kooperativen Unfallchirurgie ermöglicht es, die Behandlung der Patienten auf ein noch höheres Niveau zu heben. Verletzte bekommen schnellstmöglich Hilfe und immer bessere Möglichkeiten, wieder ganz gesund zu werden. Gleichzeitig entstehen mit diesen Kooperationen durch zahlreiche Synergieeffekte wirtschaftliche Vorteile“, so Ofner.

Fast 370.000 Patienten jährlich
„Die AUVA ist ein enorm erfahrener und innovativer Betreiber von Unfallkrankenhäusern und Rehazentren“, so Ofner. Etwa 370.000 Patienten österreichweit verlassen sich Jahr für Jahr auf ihre Unfallkrankenhäuser. Mehr als die Hälfte aller Unfallpatienten wird im Raum Wien und Graz sowie in der Stadt Salzburg von den Unfallkrankenhäusern der AUVA versorgt. Im Raum Linz und Klagenfurt sind es fast zwei Drittel.

AUVA-Prinzip „Alles aus einer Hand“ sichert beste Versorgung
Die AUVA bietet Präventionsmaßnahmen, Akutversorgung, Rehabilitation und Rentenleistungen aus einer Hand. Die starke Verzahnung dieser vier Säulen und damit die enge Zusammenarbeit der Ärzte und Experten der AUVA ist notwendig für die guten Erfolge bei der Versorgung unserer Versicherten. „Das einzigartige System der AUVA funktioniert nur durch den engen Austausch der Erkenntnisse aus den einzelnen Bereichen. Deshalb ist es so wichtig, dieses System beizubehalten“, so Ofner.

Warum AUVA-Unfallbeitrag?
Der AUVA-Unfallbeitrag ist ein seit langem bewährtes Modell, das Arbeitgeber und Arbeitnehmer gleichermaßen absichert.
Mit der Bezahlung dieses Beitrages durch den Arbeitgeber werden sämtliche Leistungen im Falle eines Arbeitsunfalles durch die AUVA abgedeckt: Von der medizinischen Versorgung über die Rehabilitation bis zur Rentenzahlung. Bei Arbeitsunfällen übernimmt die AUVA die Haftung.

Präventionsmaßnahmen der AUVA tragen Früchte
Die AUVA ist bewährter Partner für Arbeitgeber und Arbeitnehmer in allen Fragen der Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz. Die Präventionsmaßnahmen haben maßgeblich dazu beigetragen, die Anzahl der Arbeitsunfälle seit 1990 fast zu halbieren. Dies verringert nicht nur menschliches Leid, sondern hilft auch den Unternehmen und der Volkswirtschaft, Kosten zu reduzieren.
(APA, 16.12.2017)

Auszug aus dem Regierungsprogramm: AUVA und Sozialversicherung

Reform der AUVA und ggf. Überführung in die Kranken- und Pensionsversicherung:
„Um zu einer vereinbarten Lohnnebenkostensenkung im Ausmaß von 500 Millionen Euro zu kommen, ist eine nachhaltige Reform der AUVA (u. a. Aufgabenüberprüfung, Synergien, Strukturanalyse, Zahlungsströme) notwendig.

Der erste finanzielle Erfolg muss bis Ende 2018 nachweisbar sein. Sollte dieses Ziel nicht erreicht werden, so sind gesetzliche Maßnahmen zu setzen, um die Leistungen der AUVA in die Kranken- bzw. Pensionsversicherung überzuführen. Dabei sind der volle Umfang des Versicherungsschutzes sowie der Haftungsausschluss der Dienstgeber zu gewährleisten. Kooperationen mit bestehenden Einrichtungen anderer öffentlicher Träger (z.B. Fondsspitäler) sind, dort wo es sich regional anbietet, anzustreben.

Reform der Sozialversicherungen:
Um leistungsfähige, moderne und bürgernahe Sozialversicherungen zu gewährleisten, ist es unser Ziel, für jetzt schon eingehobene, gleiche Beiträge den Menschen auch österreichweit die gleichen Leistungen anbieten zu können.

Weiters sollen Mehrfachversicherungen generell abgeschafft werden. Darüber hinaus müssen die sich aus der Struktur der derzeit bestehenden 22 Sozialversicherungsträger und ihrer Doppel- und Mehrgleisigkeiten ergebenden Verwaltungskosten gesenkt sowie Einsparungs- und Optimierungs-potenziale gehoben werden, um aus den dadurch frei gewordenen Mitteln den Menschen einen Gesundheitsbonus und eine noch bessere Versorgung zu sichern.

Deshalb wollen wir eine nachhaltige Reduktion der Sozialversicherungsträger auf maximal 5 Träger erreichen, wobei die Prinzipien einer partizipativen Selbstverwaltung, die Wahrung der länderspezifischen Versorgungsinteressen sowie die speziellen Anforderungen der unterschiedlichen Berufsgruppen in den einzelnen Versicherungssparten berücksichtigt werden. Dazu wird ein organisatorisch, personell, finanziell und inhaltlich nachhaltiger Umsetzungsprozess mit den Bundesländern aufgesetzt. Dabei ist eine länderweise Budgetautonomie gesetzlich festzulegen. Die bisherigen Rücklagen verbleiben im jeweiligen Bundesland für die Zielsteuerung. Die nachhaltige Leistungsharmonisierung ist als integraler Bestandteil der Trägerzusammenlegung sicherzustellen.

Die neu zu errichtende Österreichische Krankenkasse (ÖKK) hat in der Übergangsphase die bisher in den Ländern durch die GKKs finanzierten Leistungen weiterhin sicherzustellen.

Um die Verwaltungskosten nachhaltig zu senken und Synergien zu heben, soll zudem innerhalb der ÖKK eine Aufgabenbündelung (Vertragspartnerabrechnung, Lohnverrechnung etc.) festgeschrieben werden, die bei gleichzeitiger Beibehaltung des Leistungsniveaus für die Menschen eine Optimierung der Strukturen und Aufgaben zum Ziel hat.
In weiterer Folge muss ein österreichweiter Ärztegesamtvertrag mit der Möglichkeit von regionalen Zu- und Abschlägen verhandelt werden. Eine einheitliche Prüfung der Lohnabgaben sowie eine einheitliche Abgabenstelle für die Einhebung aller lohnabhängigen Abgaben werden die Erreichung der Zielsetzungen nachhaltig unterstützen.“

Hier geht’s weiter zu einer Zusammenfassung und zum gesamten Regierungsprogramm:  Read more

Aktuelle Mitarbeiterinformation des AUVA-Zentralbetriebsrates Dez. 2017

Liebe Kolleginnen und Kollegen!
Die aktuelle Mitarbeiter-Information des AUVA-Zentralbetriebsrates liegt wieder vor.

Dieses Mal geht es vor allem um folgende Themen:

• Aktuelle politische Diskussion über AUVA / Sozialversicherung
• Betriebsvereinbarungen
• Dienstpostenplan 2018

Zum Weiterlesen bitte hier klicken:
ZBR-Mitarbeiterinformation Dezember 2017

Aktuelle Mitarbeiterinformation der Betriebsräte AUVA-Landesstelle und UKH Linz

Liebe Kolleginnen und Kollegen!
Da aufgrund des plötzlichen und tragischen Ablebens unseres Zentralbetriebsratsvorsitzenden Wolfgang Gratzer die Betriebsversammlung abgesagt werden musste, möchten die Betriebsräte der AUVA-Landesstelle und des UKH Linz die dort geplanten Informationen auf diesem Wege weitergeben.

Die Videobotschaften von AUVA-Obmann DDr. Ofner und Wolfgang Gratzer sowie auch den sehr gut gemachten Film anlässlich des 130jährigen Bestehens der Unfallversicherung („AUVA Augenblicke“) haben wir im BR-Ordner im j-Laufwerk abgelegt.

Das Ansehen ist an den PC’s hier im Haus möglich, bitte dafür den folgenden Pfad wählen:
Konkret geht es um die aktuelle Diskussion zur österreichischen Sozialversicherung und die bis jetzt vorliegenden Ergebnisse mehrerer Studien. Aktuell stellt sich die Situation wie folgt dar: Read more

AUVA-Führung: „Ohne AUVA geht es nicht!“

Zur Information und zum jederzeitigen Nachlesen die heutige Presseaussendung der AUVA-Führung:

Österreich braucht die AUVA. Nur durch das gebündelte Know-How der AUVA gibt es eine Unfallversorgung in höchster Qualität.

„Wir haben eine große Verantwortung unseren Patientinnen und Patienten gegenüber. Höchste Qualität in der Unfallversorgung muss gewährleistet sein und bleiben. Nur das spezielle Know-How der AUVA stellt dies sicher. Daher ist die Erhaltung der Unfallversicherung als eigenständige Versicherungssparte für die Allgemeinheit von größter Bedeutung“, sagte Anton Ofner, Obmann der AUVA, heute im Rahmen einer Pressekonferenz.

Die AUVA ist in Österreich der einzige Sozialversicherungsträger, in dem das gesamte Fachwissen, das mit Unfall und Trauma zu tun hat, gebündelt ist. Dieses erstreckt sich von Unfallvermeidung, über Heilbehandlung von Verletzungen, Rehabilitation und Wiedereingliederung in die Arbeitswelt, bis hin zur finanziellen Abgeltung.

„Gäbe es die Unfallversicherung nicht mehr, müsste damit gerechnet werden, dass diese Kompetenz zu Lasten der Patientinnen und Patienten verloren geht und die Qualität der Versorgung massiv sinken würde“, sagte Ofner. „Auch die Zukunft der Unfallkrankenhäuser wäre damit ungewiss. Eine flächendeckende Unfallversorgung wäre massiv gefährdet“, so Ofner.

Kostenreduktion ohne Qualitätsverlust
„Mit der Beitragssenkung von 1,4 Prozent auf 1,3 Prozent der Beitragsgrundlage haben wir die Lohnnebenkosten für die Beitragszahler um rund 100 Millionen Euro gesenkt. Flächendeckende Maßnahmen zur Kostenreduktion waren notwendig, um den Einnahmensentfall ohne Qualitätsverlust um über die Hälfte zu reduzieren“, sagte Helmut Köberl, Generaldirektor der AUVA, im Rahmen der Pressekonferenz.

Im Jahr 2016 stiegen die Aufwendungen lediglich um 2,5 Prozent, die Erträge im Vergleich zum Jahr 2015 sind ebenfalls um 2,5 Prozent gestiegen. Die höchsten Ausgaben entfallen mit rund 508 Millionen Euro auf den Bereich der Rentenleistungen. Als weitere große Positionen können mit 453 Millionen Euro die Kosten für die Unfallheilbehandlung, mit 95 Millionen Euro die Ausgaben für die Rehabilitation sowie mit 78 Millionen Euro die Ausgaben für die Prävention genannt werden.

Hervorragende Ergebnisse der Patientenbefragung
Die Ärztinnen und Ärzte der AUVA haben in den Fächern Unfallchirurgie, Intensivmedizin und Anästhesie eine spezielle Ausbildung und mit ca. 58.000 operativen Eingriffen und 365.000 Versorgungen jährlich besonders viel Erfahrung und Expertise. Die Versorgung von Schwerstverletzten, wie Patientinnen und Patienten mit schweren Schädel-Hirnverletzungen oder Querschnittslähmung, ist eine Kernkompetenz der AUVA.

„Eine aktuelle Patientenbefragung belegt eine äußerst hohe Patientenzufriedenheit von 98 Prozent in unseren Unfallkrankenhäusern. Dies und die ebenso hohen  Weiterempfehlungsraten bestätigen die Kompetenz und das außergewöhnliche Engagement der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in unseren Unfallkrankenhäusern“, sagte Köberl.

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