Viel Kritik hat sich Sozialministerin Beate Hartinger-Klein (FPÖ) auch heute für die von ihr in den Raum gestellte Auflösung der Allgemeinen Unfallversicherungsanstalt (AUVA) eingehandelt.
SPÖ-Bundesgeschäftsführer Max Lercher unterstellte ihr, das Ansinnen aus „persönlichen Rachegelüsten“ zu betreiben. „Offensichtlich bilden hier persönliche Rachegelüste von Ministerin Hartinger-Klein, die sich vergeblich um eine AUVA-Führungsposition beworben hat, und der schwarz-blaue Kürzungswahn eine unheilige Allianz“, meinte Lercher in einer Aussendung.
Kaske warnt vor Rückschritten
Auch Arbeiterkammer-Präsident Rudolf Kaske warnte, dass eine Zerschlagung der hochspezialisierten AUVA nur Rückschritte bringen und die im internationalen Vergleich exzellente Versorgung von Unfallopfern in den Unfallspitälern gefährden würde.
FSG-Bundesgeschäftsführer Willi Mernyi meinte, durch die in den Raum gestellte Zerschlagung der AUVA den Versicherten ihre Unfallversorgung rauben zu wollen grenze schon fast an Enteignung und erinnere an Regime in anderen Ländern. „Massiven Widerstand“ kündigte Rainer Wimmer, der Bundesvorsitzende der Gewerkschaft Pro-Ge, an.
Auch NEOS gegen Auflösung ohne neues Konzept
NEOS lehnt eine Auflösung der AUVA ohne neues Konzept für die gesetzliche Unfallversicherung ab. Sozialsprecher Gerald Loacker mutmaßte, dass mit den Rücklagen der AUVA die maroden Krankenversicherungen saniert werden sollten. NEOS forderte stattdessen nach dem Vorbild der betrieblichen Mitarbeitervorsorge eine Umstellung auf eine Versicherungspflicht. Jeder Betrieb sollte die Unfallversicherung für seine Mitarbeiter auf dem freien Markt abschließen.
Ludwig will mit Bund sprechen
Wiens designierter Bürgermeister Michael Ludwig (SPÖ) will wegen der geplanten AUVA-Auflösung und damit verbunden dem Verlust von zwei Unfallspitälern mit der Regierung sprechen. Auch Proteste wurden angekündigt. Die Verunsicherung ist auch in anderen Bundesländern groß.
(Information von orf.at, 06.04.2018)
ÖGB: Weniger Prävention bedeutet mehr Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten
„Das Regierungsmotto, wonach nicht bei den Menschen gespart werden soll, gilt offensichtlich nicht für Menschen, die Opfer eines Arbeitsunfalls geworden sind“, kommentiert Bernhard Achitz, Leitender Sekretär des ÖGB und stv. Hauptverbandsvorsitzender, die von Sozialministerin Beate Hartinger-Klein angekündigte Abschaffung der Unfallversicherung AUVA.
„Die AUVA leistet hervorragende Arbeit im Bereich der Prävention, Unfallheilbehandlung, Rehabilitation und Entschädigung. Keine andere Versicherung hat auf diesen Gebieten so viel Erfahrung wie die AUVA. Sie muss daher als eigenständiger Träger mit gesicherter Finanzierung erhalten bleiben.“
Die von Hartinger-Klein geforderten Einsparungen von 500 Millionen Euro seien völlig unrealistisch, wenn man nicht bei den Leistungen für die PatientInnen und Versicherten kürzen wolle. Achitz: „Hartinger-Klein soll endlich klar sagen, ob sie auf Kosten der Menschen sparen oder einfach nur grundlos und mutwillig bewährte Strukturen zerschlagen will.“ Eine Übertragung der Zuständigkeiten der AUVA an andere Versicherungsträger würde nämlich zu keinen Einsparungen führen – außer man kürzt die Leistungen.
Besonders empörend findet Achitz das Vorgehen der Ministerin: „Erst wird eine Frist bis Jahresende für Einsparvorschläge gesetzt, jetzt ist gerade einmal ein Drittel der Frist vorbei, und schon macht die Sozialministerin klar, dass sie die AUVA ohnehin zerstören will. So werden die Versicherten vor den Kopf gestoßen, die Sorgen der Unfallopfer ignoriert und vor allem auch die Beschäftigten, die ausgezeichnete Arbeit leisten, verunsichert“, sagt Achitz.
Die Zerschlagung der AUVA würde auch die erfolgreiche Präventionsarbeit der AUVA in Frage stellen. Achitz: „Das wäre Sparen auf Kosten der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, denn weniger Prävention bedeutet mehr Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten.“
(APA, 05.04.2018)
Die aktuelle ZBR-Mitarbeiter-Information liegt vor! Dieses Mal geht es vor allem um folgende Themen:
• Aktuelle politische Diskussion über die AUVA
• Auswirkungen auf die Beschäftigten
• Wem nützt die Beitragssenkung?
Weitere Themen, welche uns als Betriebsräte beschäftigen, findest du in dem sehr informativen Newsletter:
Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter!
Ich war in den vergangenen Wochen bereits in einigen Häusern sowie Landesstellen der AUVA unterwegs und werde meine Tour auch noch fortsetzen. Heute möchte ich Ihnen einen kurzen Zwischenbericht dazu geben.
Mir ist es wichtig, Sie aus erster Hand darüber zu informieren, wie wir mit den Plänen zur AUVA im Regierungsprogramm umgehen. Ich verstehe, dass sich manche unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter deswegen Sorgen machen, insbesondere was ihren Arbeitsplatz betrifft. Ich kann Ihnen an dieser Stelle versichern: Wir arbeiten intensiv an einer guten Lösung für die AUVA.
Was tun wir derzeit?
Die Führung der AUVA hat sich zur Aufgabe gemacht, bis zum Junivorstand ein akkordiertes Konzept zu den Vorgaben im Regierungsprogramm vorzulegen. Bis dahin führen Herr Generaldirektor Dr. Köberl und ich regelmäßig Gespräche mit Frau Bundesministerin Mag. Hartinger-Klein. Ziel ist es, eine weitere Senkung der Lohnnebenkosten um ein Zehntel-Prozent (von 1,3 auf 1,2 Prozent) per 1. Jänner 2019 zu erzielen. Dies ist ein wichtiger erster Schritt, denn im Regierungsprogramm werden „erste Erfolge bis Ende des Jahres“ gefordert.
Des Weiteren haben wir uns zum Ziel gesetzt, bis zum Ende der Gesetzesperiode die so genannten versicherungsfremden Leistungen aus der Finanzgebarung der AUVA zu entfernen. Damit können wir eine Senkung des Unfallbeitrags auf 0,8 Prozent gegenfinanzieren.
Zusätzlich zu den Gesprächen mit der Ministerin halte ich laufend Kontakt zu Interessensvertreterinnen und -vertretern der Wirtschaft sowie zu den Mitgliedern der Landesregierungen. Auf meinen Vorschlag hin wurde unter dem Dach des Hauptverbandes eine Arbeitsgruppe eingerichtet, in der alle Sozialversicherungsträger ein Gesamtpaket für eine Reform schnüren. Nur wenn alle einzelnen Komponenten des Gesamten miteinander kommunizieren, kann ein System funktionieren. Read more
Wie soll die AUVA die verlangten 500 Millionen Einsparungen schaffen?
Da gibt es Möglichkeiten. Das soll sich die AUVA überlegen.
In der AUVA sagt man, man könne 100 Millionen schaffen, das restliche Volumen wäre nur zu erreichen, wenn Leistungen verlagert werden.
Das Ziel ist im Regierungsprogramm festgeschrieben. Sollte dieses nicht erreicht werden, so sind die entsprechenden Konsequenzen zu ziehen.
Sie halten das für machbar?
Ich wüsste, wie es geht.
Und warum sagen Sie es der AUVA nicht?
(lacht.) Die sollen auch lernen.
Frau Minister, vielen Dank für das Gespräch!
Quelle:
Auszug aus einem Interview mit BM Hartinger-Klein – Pharmaceutical Tribune, 07.03.2018 (S. 2-3)
Die AUVA muss laut Regierungsprogramm bis Ende des Jahres ein Konzept zur Einsparung von 500 Millionen vorlegen, sonst droht ihr die Auflösung. Aus eigener Kraft schafft sie allerdings nur 100 Mio., sagte Obmann Anton Ofner am Donnerstag in einem Pressegespräch mit dem Präsidenten der Industriellenvereinigung, Georg Kapsch.
Nachdem der Unfallversicherungsbeitrag für die Unternehmer schon 2014 von 1,4 Prozent auf 1,3 Prozent gesenkt wurde, will Ofner mit 1. Jänner 2019 noch um einen weiteren Zehntel-Prozentpunkt auf 1,2 hinuntergehen, was ohne Freisetzungen von Mitarbeitern und ohne Bettenabbau möglich sei. Dies entspreche etwa 100 Mio. Euro, sagte er.
Die Hälfte des Betrags schaffe man aufgrund der guten Konjunkturlage einnahmenseitig. Der Rest soll durch Konsolidierungsschritte hereingebracht werden, etwa durch die teilweise Verlegung isolierter Reha-Zentren – für Ofner ein „Relikt aus der Vergangenheit“ – direkt zu den Unfallkrankenhäusern.
Enthalten sein soll dies in einem Konzept, das Mitte des Jahres fertig und mit Gesundheits- und Sozialministerin Beate Hartinger-Klein (FPÖ) akkordiert sein soll. Im Juni könnte der Beschluss im AUVA-Vorstand fallen, die Beitragssenkung soll dann mit Jahresbeginn 2019 in Kraft treten.
Allerdings verlangt die Regierung eine Beitragssenkung auf 0,8 und nicht nur auf 1,2 Prozent. „Das kann man nicht aus dem Betrieb heraus einsparen“, betonte Ofner einmal mehr: „Um in diese Größenordnung zu kommen, müssen systemfremde Leistungen entfernt werden.“
An den Kragen gehen soll es aus seiner und Kapsch‘ Sicht etwa dem im Paragraf 319a ASVG geregelten sogenannten Pauschbetrag, den die AUVA an Fondsspitäler für dort behandelte Unfallpatienten an den Hauptverband der Sozialversicherungsträger abführen muss. Dieser wurde zuletzt von 205 auf 209 Mio. Euro jährlich erhöht. Die AUVA will stattdessen auf eine transparente Einzelfallabrechnung umstellen. Dann wären nämlich nur rund 50 Mio. Euro zu zahlen, man würde sich also eine Überzahlung von 150 bis 160 Mio. Euro sparen.
Weitere 40 bis 50 Mio. Euro wären zu holen, wenn die AUVA nicht mehr für Entgeltfortzahlungen im Krankheitsfall aufkommen müsste, und 160 Mio. würde es bringen, wenn die Versicherung mehr für die Behandlung von Freizeitunfällen in ihren Krankenhäusern bekäme. Statt 850 bis 1.000 Euro pro Tag bekomme die AUVA hier nämlich nur 240 bis 250 Euro ersetzt. „Wenn wir das zusammenrechnen, dann kommen wir schon in die Größenordnung der geforderten Senkung der Arbeitgeberbeiträge“, sagte der AUVA-Obmann.
Kapsch betonte, die AUVA könne Vorbild für Reformmöglichkeiten im gesamten Sozial-versicherungsbereich sein. Er sprach sich auch dafür aus, dass es zu einer Entflechtung zwischen den politischen Zielsetzungen und der operativen Führung der Träger kommen müsse. Die geplante Reduktion auf nur noch fünf Sozialversicherungsträger begrüßte er. Dies solle schnell umgesetzt werden, und zwar ohne Rücksichtnahme auf die „Befindlichkeit“ einzelner Landeshauptleute.
Dass die AUVA mit der Auflösungsdrohung unter Druck gesetzt wird, wertete er als ungerecht, aber nur, weil es in anderen Bereich des Systems nicht geschehen sei. „Wenn Sie keine Konsequenz an die Wand malen, geschieht in den meisten Fällen nichts“, sagte der IV-Präsident.
Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter!
Um Sie, wie versprochen, über die Entwicklungen der aktuellen Situation unserer AUVA auf dem Laufenden zu halten, möchte ich Ihnen heute kurz berichten, dass Generaldirektor Dr. Helmut Köberl und ich vergangenen Freitag unseren ersten Besuch bei Bundesministerin Mag.a Beate Hartinger-Klein absolviert haben.
In einem gut einstündigen Gespräch haben wir der Frau Bundesministerin dargelegt, dass es für die AUVA nicht einfach sein wird, eine Beitragssenkung in der Höhe, wie sie im Regierungsprogramm festgeschrieben ist, kompensieren zu können. Wichtig dabei war es uns, zu erläutern, dass es Ziel der AUVA ist – und bleiben muss – Arbeitsunfälle zu vermeiden und den Unternehmerinnen und Unternehmern sowie Ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern Rechtssicherheit und beste Betreuung bei Arbeitsunfällen und deren Folgen angedeihen zu lassen – und den Menschen in Österreich weiterhin eine Unfallversorgung in Topqualität zu bieten.
Deshalb haben wir die Forderungen der neuen Regierung, unsere AUVA von den versicherungsfremden Leistungen, die sie seit Jahren zu leisten hat, vollständig zu entlasten, im Gespräch mit Bundesministerin Hartinger-Klein unterstrichen. Denn diese Entlastung ist Voraussetzung, um einen weiteren, erheblichen finanziellen Abgang abfedern, und uns auf unsere Kernkompetenzen konzentrieren zu können.
Nach einer gemeinsamen Bestandsaufnahme mit der Frau Bundesministerin haben wir vereinbart, auf Basis von Berechnungen und Lösungsvorschlägen, die die AUVA durchführt und erarbeitet, einen gemeinsamen Weg für eine positive Entwicklung unserer AUVA zu finden und bis Ende des Jahres erste finanzielle Erfolge zu erreichen. Diese Vorgehensweise entspricht auch den im Regierungsprogramm gestellten Forderungen. Die Forderungen lauten nicht, bis Ende des Jahres 500 Millionen Euro einzusparen.
Unseren bereits eingeschlagenen Reformweg, Strukturen noch straffer und effizienter zu gestalten, setzen wir fort, damit es für die Versicherten zu keinen Qualitätsverlusten in der Unfallversorgung kommt.
Der Herr Generaldirektor und ich konnten uns davon überzeugen, dass Bundesministerin Hartinger-Klein an einer Lösung im Sinne des Weiterbestandes der AUVA ebenso interessiert ist, wie wir und Sie, liebe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
Das Büro und die Selbstverwaltung der AUVA stehen dafür ein, dass bei allen strukturell notwendigen Veränderungen keine bestehenden Arbeitsverhältnisse gefährdet werden.
Ich bin überzeugt, dass wir mit viel Einsatz – und vor allem gemeinsam – ein gutes Ergebnis für eine erfolgreiche Zukunft der AUVA erreichen können.
Ich danke Ihnen allen für Ihr Vertrauen!
Ihr DDr. Anton Ofner