Die Sozialpartner haben sich geeinigt. Mit 2013 soll das novellierte ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASCHG) in Kraft treten. Jetzt haben wir es amtlich, dass es psychische Belastungen am Arbeitsplatz gibt und dass etwas gegen sie unternommen werden muss.
In Studien wurde ja schon mehrmals ein Zusammenhang zwischen psychischen Belastungen und Arbeitsdruck mit steigenden Pensionsanträgen (32% der Neuzugänge bleiben aufgrund psychischer Erkrankungen dem aktiven Arbeitsmarkt fern) und Krankenständen hergestellt. Auch internationale Forschungsergebnisse aus Deutschland oder Großbritannien sehen eine zunehmende psychische Belastung der ArbeitnehmerInnen. Im deutschen Fernsehen wird psychische Belastung durch permanente Erreichbarkeit heiß diskutiert.
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