„Arbeit darf nicht krank machen“ war die Erkenntnis zahlreicher Analysen, die dazu führten, dass im Jahr 1994 das ArbeitnehmerInnenschutzgesetz beschlossen wurde. Im Vorfeld klagte die Wirtschaft, dass ihr durch das Gesetz nur immense Kosten erwachsen und der administrative Aufwand in keinem Verhältnis zum Erfolg stehe würde. Aber das Gesetz wurde zur Erfolgsgeschichte.
Die Arbeitsunfälle mit Todesfolge konnten in den Folgejahren von 294 (1994) auf 211 (2010) gesenkt werden, die Zahl der Arbeitsunfälle insgesamt von rund 164.470 (1994) auf knapp 110.950 (2010) , die betriebswirtschaftlichen Kosten von über 542 Millionen auf rund 366 Millionen Euro und die volkswirtschaftlichen Kosten von über zwei Milliarden auf 1,3 Milliarden Euro reduziert werden.
Mit den Veränderungen in der Arbeitswelt haben sich auch die krankmachenden Faktoren in der Arbeit verändert. Mittlerweile ist anerkannt, dass psychische Erkrankungen als Folge von Arbeitsbelastungen auf dem Vormarsch sind. Um die psychischen Krankmacher in der Arbeit zu erfassen und erstmals deren Kosten für die Gesamtwirtschaft festzumachen, hat die AK eine Studie beim Wirtschaftsforschungsinstitut und der Donauuniversität Krems in Auftrag gegeben. Dafür wurden sowohl nationale wie internationale Datenquellen erhoben und zusammengeführt. Die Ergebnisse liegen jetzt vor. Read more