AK-Tipps zum Thema "Ferialjob"

AK

Ferialarbeitnehmer/Innen sind Schüler/Innen und Studenten/Innen, die während der Ferien arbeiten, um Geld zu verdienen.

In der Regel sind sie ganz „normale“ Arbeitnehmer/Innen, sie sind unter anderem weisungsgebunden, in die betriebliche Organisation eingegliedert und an betriebliche Arbeitszeiten gebunden – mit befristetem Arbeitsvertrag. Das Dienstverhältnis endet mit Ablauf der Zeit automatisch. Voraussetzung für die Ausübung eines Ferialjobs ist die erfüllte Schulpflicht und das vollendete 15. Lebensjahr.

Tipps für Euch bzw. Eure Angehörigen haben wir hier zusammengefasst.
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Entwicklung des Urlaubsrechts

Urlaub

Der Sommer beginnt – nächste Woche gibt’s das Urlaubsgeld – das ist der richtige Zeitpunkt, um einmal einen Blick auf die Entwicklung des Urlaubsrechts zu werfen.

Der Urlaubsanspruch wird heute oft als Selbstverständlichkeit empfunden.

Dabei wird oft vergessen, dass die rechtliche Absicherung und die Durchsetzung dieser Ansprüche erst seit wenigen Jahrzehnten gesichert sind. Dem vorausgegangen waren langwierige und oft konfliktreiche Verhandlungen von ArbeiterInnen und Angestellten mit Arbeitgebern und Behörden. Der Urlaub für alle ArbeitnehmerInnen ist daher keine Selbstverständlichkeit, sondern das Ergebnis effektiver und solidarischer Interessenvertretung.  
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Fragen & Antworten zum Krankenanstalten-Arbeitszeitgesetz

Paragraphen-Zeichen

Liebe Kolleginnen und Kollegen!

Gerade in letzter Zeit tauchen immer wieder Fragen und Unklarheiten zum Krankenanstalten-Arbeitszeitgesetz auf – vermehrt auch in Zusammenhang mit neuen Betriebsvereinbarungen, mit der Einführung eines neuen Dienstplansystems und der Einführung von Stechuhren.

BRV-Stv. Dr. Christian Rodemund wird sich am Montag, den 23. Mai 2011, von 14 bis 16 Uhr die Zeit nehmen und versuchen, aktuell auftretende Fragen zu beantworten bzw. eventuelle Unklarheiten zu beseitigen.

Ort und Zeit:
Betriebsrats-Sitzungszimmer, 1. UG (neben den BR-Büros)
Montag, 23. Mai 2011, 14 bis 16 Uhr

Also, wer Fragen hat – keine Scheu! Es kann jeder kommen.
Falls das Interesse an dieser Fragestunde groß ist, können wir jederzeit auch eine Wiederholung anbieten.

UKH Linz: AK bekämpft Kettenarbeitsvertrag mit Erfolg

Arbeitsrecht

Weil der Arbeitsvertrag einer Diplomkrankenschwester aus Linz vier Mal befristet verlängert wurde, ging die AK Oberösterreich für sie vor Gericht.


Mit Erfolg:
Das Oberlandesgericht Linz stellte fest, dass das Aneinanderreihen von befristeten Arbeitsverhältnissen sachlich nicht gerechtfertigt ist.

Das Linzer Unfallkrankenhaus verlängerte das Dienstverhältnis einer diplomierten Krankenschwester, die als für Vertretung für eine karenzierte Kollegin geholt wurde, insgesamt vier Mal. Zuerst wurde sie 2006 für sechs Monate befristet aufgenommen, diese Befristung wurde dann jeweils einige Monate verlängert.

Ohne sachliche Rechtfertigung sittenwidrig
Da der Abschluss sogenannter Kettenarbeitsverträge zur Umgehung diverser arbeitsrechtlicher Vorschriften führt, wird er ohne sachliche Rechtfertigung als sittenwidrig angesehen. Je öfter eine Aneinanderreihung erfolgt, desto strenger sind die inhaltlichen Anforderungen an die Rechtfertigungsgründe.

Im konkreten Fall sah das Oberlandesgericht Linz die Aneinanderreihung von befristeten Arbeitsverhältnissen als sachlich nicht gerechtfertigt an, weil im Vorhinein klar war, dass die Arbeitnehmerin – auch wenn sie als Vertretung aufgenommen wurde – auf längere Zeit benötigt werde. Das Oberlandesgericht befand, dass eine dauerhafte Beschäftigung vorliegt und das Arbeitsverhältnis ein unbefristetes ist.
(Artikel gesehen auf www.arbeiterkammer.com, 02.05.2011, und auch auf linz.orf.at, 02.05.2011)

Verbrauch Resturlaub

Resturlaub

Diesen Artikel haben wir auf dem BR-Blog der GKK Steiermark gefunden, ist auch für uns interessant.

Es geht um das Thema „Urlaub“ – und zwar genauer um das Thema „Resturlaub“. Da es auch bei uns schon mal vorgekommen ist, dass ein alter, nicht verbrauchter Urlaub verfallen ist, nutzen wir hier mal die Gelegenheit, die Situation aus rechtlicher Sicht zu erläutern.

Die rechtliche Grundlage für den Verbrauch des Urlaubes ist im Urlaubsgesetz §4 Abs1 bzw. DO A und DO B §19 Abs.5.geregelt: 
„(5) Der Urlaub ist bis Ende März eines jeden Jahres unter Rücksichtnahme auf die Erfordernisse des Dienstes und die Erholungsmöglichkeiten des Angestellten zu vereinbaren. Diese Vereinbarung hat so zu erfolgen, dass der Urlaub möglichst bis zum Ende des Urlaubsjahres, in dem der Anspruch entstanden ist, verbraucht werden kann.“
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Pflegefreistellung – Fragen und Antworten

GPA-DJP

Da jetzt eine Zeit ist, in der relativ viele durch Verkühlungen, grippale Infekte, etc. geschwächt sind, möchten wir hier auf unserem BR-Blog die Gelegenheit nutzen, immer wieder auftretende Fragen zum Thema Pflegefreistellung beantworten.

Besteht Anspruch auf Pflegefreistellung?
Anspruch auf Freistellung von der Arbeitsleistung unter Fortzahlung des Entgelts besteht wegen der notwendigen Pflege eines im gemeinsamen Haushalt lebenden erkrankten nahen Angehörigen.  
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Der "berühmte" § 8 (3) im Angestelltengesetz

Paragraphen-ZeichenGründe und Arten der Dienstverhinderung
In diesem Zusammenhang werden immer wieder Fragen an den Betriebsrat gerichtet und es kommt öfters zu Unklarheiten oder Unsicherheiten gegenüber dem Arbeitgeber, daher werden wir im folgenden Beitrag versuchen, Einiges zu erklären.

Den Artikel haben wir vom Betriebsrats-Blog der Gebietskrankenkasse Steiermark übernommen – nochmals herzlichen Dank für die Erlaubnis dazu!

Anspruch auf Entgelt bei Dienstverhinderung
Die Voraussetzungen zur Weiterbezahlung des Gehalts bei Dienstverhinderungen werden für Angestellte im § 8 des Angestelltengesetzes geregelt. Hierbei gehen die Absätze 1 und 2 von einer Dienstverhinderung durch Krankheit oder Unfall aus. 

§ 8 Absatz 3 des Angestelltengesetzes = § 8(3) AngG besagt außerdem:
„Der Angestellte behält ferner den Anspruch auf das Entgelt, wenn er durch andere wichtige, seine Person betreffende Gründe ohne sein Verschulden während einer verhältnismäßig kurzen Zeit an der Leistung seiner Dienste verhindert wird.“ 
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Beim Surfen am Arbeitsplatz baden gegangen?

Übersicht über Gerichtsurteile zur Nutzung von Informations- und Kommunikationstechnologien am Arbeitsplatz

SurfenDie Internet-Nutzung am Arbeitsplatz wird von einer gefährlichen Brandung umspült.

Wann darf ein Arbeitnehmer welche Seiten ansurfen und wer sieht die dabei entstehenden Log-Files? Ist Surfen ein Entlassungsgrund?

In Österreich gibt es kaum Rechtsprechung zum Thema ArbeitnehmerInnen-Datenschutz im WorldWideWeb.

Ein paar wenige Menschen haben sich in den letzten Jahren dazu vor ein Gericht gewagt.

Wie das Urteil dann ergeht, erfahrt Ihr, wenn Ihr weiterlest.
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AK-Infos: von A wie "Abfertigung" bis V wie "Vorzeitiger Austritt"

Liebe Kolleginnen und Kollegen!
Wir möchten wieder einmal auf die lange Liste der AK-Infos hinweisen, die wir im J-Laufwerk in unserem BR-Ordner zum jederzeitigen Nachlesen abgespeichert haben – dies ist allerdings nicht von zu Hause aus, sondern nur im UKH möglich.

Die Infos reichen von A wie „Abfertigung“ bis V wie „Vorzeitiger Austritt“. Eine Übersicht über diese Infos ist hier zu sehen (für Vergrößerung bitte draufklicken).

Liste der AK-Infos

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