Arbeitszeitüberschreitung – kein Kavaliersdelikt

Arbeitszeit

AK-Präsident Kalliauer: „Angriffe von Unternehmern auf das Arbeitsinspektorat sind ungeheuerlich!“
Zum Großangriff auf die Arbeitsinspektorate blasen Unternehmer und deren Vertreter. Bei Kontrollen sind massive Arbeitszeitüberschreitungen aufgeflogen, die zu Strafanträgen von mehreren Hunderttausenden Euro geführt haben. Anstatt die systematischen Gesetzesübertretungen im eigenen Bereich endlich abzustellen, gehen die Wirtschaftsvertreter auf die Behörden los. „Diese Angriffe auf das Arbeitsinspektorat sind eine Sauerei“, so AK-Präsident Dr. Johann Kalliauer.

Es sei nur um Überschreitungen von wenigen Minuten gegangen und die Unternehmer könnten ja nichts dafür, wenn Arbeitnehmer zu spät ausstempeln, verniedlicht die Wirtschaft die eklatanten Gesetzesbrüche.

Bei diesen Strafanträgen ging es nicht um Bagatelldelikte, sondern um wiederholte, systematische Gesetzesüberschreitungen. Das waren nicht Minuten, sondern da ging es um Arbeitszeiten von bis zu 15 Stunden täglich. Und nicht nur in Einzelfällen oder an einzelnen Tagen, sondern in Permanenz.

Alle einschlägigen Studien zeigen:

  • lange Arbeitszeiten, flexible Arbeitszeitgestaltung oder Arbeiten unter massivem Zeitdruck können sich negativ auf die körperliche und seelische Gesundheit auswirken;
  • das Risiko eines Arbeitsunfalles steigt mit der Dauer der täglichen Arbeitszeit;
  • auch Schlafstörungen und Rückenschmerzen steigen mit zunehmender Arbeitszeit.

Auch Unternehmer müssen sich an Gesetze halten
„Diese Untergriffe auf ordentlich arbeitende Behörden sind unerträglich“, ist der AK-Präsident empört. „Die Überprüfung der Einhaltung der Arbeitszeiten gehört explizit zu den Aufgaben der Arbeitsinspektorate – und zwar aus gutem Grunde.“ Auch die Wirtschaft hat sich an die Gesetze in Österreich zu halten.
(Information der AK OÖ., 16.01.2013)

Altersteilzeit: Neues ab 01. Jänner 2013

Altersteilzeit

Ab 1. Jänner 2013 gibt es Änderungen bei der Altersteilzeit.

Die Laufzeit wird auf maximal fünf Jahre verkürzt.

Bei Blockmodellen muss wieder eine Ersatzarbeitskraft eingestellt werden.

Arbeitszeit reduzieren
Die Altersteilzeit gibt älteren Beschäftigten die Möglichkeit, ihre Arbeitszeit mit Zustimmung des Arbeitgebers zu reduzieren. So kann ein gleitender Übergang in die Pension geschaffen werden. Die Arbeitszeit wird um 40 bis 60% verringert und das Entgelt beträgt dabei je nach Modell zwischen 70 und 80% des bisherigen Einkommens. Der Betrieb bekommt dazu eine Förderung vom AMS.

Blockmodelle
Es gibt unter bestimmten Bedingungen nach wie vor sogenannte Blockmodelle, die es ermöglichen, im ersten Durchrechnungszeitraum voll weiter zu arbeiten, um dann im zweiten Abschnitt die eingearbeiteten Zeiten zu verbrauchen und damit vom Dienst freigestellt zu sein.

Laufzeit verkürzt
Die Laufzeit der geförderten Altersteilzeit wird für neue Vereinbarungen ab 1. Jänner 2013 von derzeit noch bis zu sieben Jahren auf maximal fünf Jahre verkürzt.

Zugangsalter bleibt gleich
Das Mindestalter für Altersteilzeit bleibt gleich: Für Männer 58 Jahre und für Frauen 53 Jahre. Ob altersabhängig mit der neuen Höchstlaufzeit von dann nur mehr fünf Jahren ein nahtloser Übergang in die Pension möglich ist oder eine Altersteilzeitvereinbarung diesbezüglich erst entsprechend später abgeschlossen werden kann, muss im Einzelfall geprüft werden.

Ersatzkraft
Ab Jänner 2013 sind geförderte Blockzeitvereinbarungen nur noch möglich, wenn spätestens mit Beginn der Freizeitphase entweder eine zuvor arbeitslose Person über der Geringfügigkeitsgrenze als Ersatzarbeitskraft neu eingestellt oder zusätzlich ein Lehrling ausgebildet wird.
(Information der AK OÖ., 27.11.2012)

Auf YouTube, Facebook und im Internet geht die AK neue Wege

AK Supermarkt

Spiele, Filme, Rechner – Spielerisch gibt es Infos zur Selbsthilfe, Diskussionsforen und Filme
Was kostet ein Kilo Äpfel oder 250 Gramm Schlagobers? Beim AK Supermarktspiel können Sie per Mausklick Preise einschätzen und viele werden sich wundern, wie wenig sie für 30 Euro im Einkaufskorb haben. „Mit dem Supermarktspiel auf der Internetseite der AK lernt man schnell Preise zu überschlagen, bevor die böse Überraschung an der Supermarktkassa kommt“, sagt Doris Himsl, Leiterin des AK Internet-Teams. Rund 6000 Menschen haben in der ersten Woche mitgespielt, ein gutes Ergebnis fürs AK Spiel im Internet.

Das Spiel ist Teil einer ganzen Reihe von neuen Info-Möglichkeiten, die Himsl gemeinsam mit ihren Kollegen Andreas Krejska und Gabriele Pflug entwickelt und ins Netz gestellt hat:

  • Auf Facebook diskutieren inzwischen 7.500 „Freunde“ die Themen der AK.
  • Mit Filmen auf Youtube/AKoesterreich zu Jobthemen, Steuerfragen oder zur Berufswahl informiert die AK in ganz Österreich über 100.000 Interessierte.
  • Dazu laufen auf youtube und facebook und der AK Internetseite Filme zu den politischen Anliegen der AK, etwa zu Managergehältern, zur Vermögenssteuer mit 7.000 Klicks pro Woche.
  • Tipps fürs tägliche Leben gibt es außerdem mit den 24 AK-Rechnern, die im Internet abrufbar sind.
  • Die App „Frag uns“ (kostenfrei auf AppStore und Google Play) wird allein 30.000 mal im Jahr herunter geladen.
  • Metis, die virtuelle Beraterin der AK für Arbeitsrecht

Weitere Informationen gibt es hier zu finden: Wieviel kostet 1 kg Äpfel oder 1 x 250g Schlagobers? 
(Information gesehen auf dem BR-Blog der Fa. Metro, 12.11.2012)

Keine Pflicht, Sklave seines Handys zu sein

Handy

Klare Trennlinie zwischen Beruf und Freizeit gehört gezogen – Bereitschaftsdienst darf nicht mit Arbeitszeitgesetz kollidieren

Die Hälfte aller Dienstnehmer arbeitet im Urlaub, in Deutschland sind zwei Drittel der Berufstätigen auch außerhalb ihrer Arbeitszeit für Berufliches erreichbar, in Österreich klagen 30 Prozent über berufliche Belastungen in ihrer Freizeit.

Die deutsche Arbeitsministerin Ursula von der Leyen hat die alarmierenden Zahlen zum Anlass genommen, eine deutlichere Trennung zwischen Arbeit und Freizeit zu fordern. Und zwar mittels Gesetz, zum Selbstschutz vieler Arbeitnehmer. Die Schattenseite von Technologien, die mobiles Arbeiten ermöglichen, heißt Überlastung, die durch ständige Konfrontation mit beruflichen Belangen entsteht. Mit dem Resultat, dass sich viele Erwerbstätige ins Burn-out manövrieren. Die Vehikel: Laptops und Smartphones.
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Hitzefrei? Leider nicht!

Hitze

Auch bei 35 Grad im Schatten gibt es keine Hitzeferien für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Es gibt keine gesetzliche Grundlage dafür, den Arbeitsplatz zu verlassen, wenn die sommerliche Temperatur zu hoch ist.  

An heißen Tagen nimmt die Leistungsfähigkeit und die Konzentration aber deutlich ab. Das hat die Arbeitswissenschaft sowohl bei körperlichen Tätigkeiten als auch bei geistigen Tätigkeiten herausgefunden. An „Hundstagen“ sinkt die Arbeitsleistung um 30 bis 70 Prozent gegenüber Tagen mit „normalen“ Temperaturen. Gleichzeitig leidet die Arbeitsqualität, die Fehlerhäufigkeit und das Unfallrisiko steigen. 
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Wie geheim ist meine Gesundheit?

Dr. Datenschutz berichtet aus der Praxis

Arzt

Die Sachlage:
Eine Arbeitnehmerin hat einen Arzttermin, der sich durch zwei Merkmale auszeichnet:
a) liegt er in der Arbeitszeit und
b) handelt es sich um einen Termin bei einer Fachärztin, deren Fachgebiet dem Arbeitgeber besser nicht bekannt werden sollte.

Es gab bereits unangenehme Vorfälle, wo über eine Kollegin und deren seelische Verfassung eifrig spekuliert wurde, nachdem bekannt wurde, welchen Facharzt sie mehrmals im Monat konsultiert. Es ist in dem Unternehmen aber zugleich vorgegeben, bei jedem Arztbesuch eine Bestätigung desselben zu bringen.
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Teilzeitarbeit und Dienstverhinderung – kein Widerspruch!

GPA-DJP

Immer wieder taucht in der täglichen Rechtsberatung der GPA-djp die Frage auf, ob man als teilzeitbeschäftigte Person auch das Recht hat, Dienstverhinderungen in Anspruch zu nehmen. Von Seiten der Arbeitgeber kommt immer wieder das Argument, man könnte es sich ja einteilen, den Termin in der Freizeit zu erledigen.

Grundsätzlich ist diese Aussage korrekt – für JEDEN Beschäftigten (auch Vollzeit) gilt: Dienstverhinderungen sind – wenn möglich – in die Freizeit zu verlagern.
Leider geht das nicht immer!
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Man darf auch mal "Nein" sagen

Information der AK OÖ. aus dem kleinen 1 x 1 des Arbeitsrechts

Nein sagen

Überstunden
Bei einem „Nein“ zum Chef geht es oft um Überstunden. Dazu sollten Sie wissen: Es gibt Höchstgrenzen für die Arbeitszeit. Normalerweise müssen Sie nicht mehr als maximal 10 Stunden täglich oder 50 Stunden pro Woche arbeiten. Aber bei diesen Höchstgrenzen gibt es viele Ausnahmen.

Fragen sie im Zweifel vorher bei der AK nach. Sie dürfen bei einem hohen Ausmaß an Überstunden auch nein sagen, wenn Ihre Gründe für das Nein schwerer wiegen als das Interesse der Firma, etwa wenn Sie kleine Kinder betreuen müssen.

Wenn die Firma Ihnen Urlaub vorschreiben will
Wenn die Firma Ihnen Urlaub oder Zeitausgleich einfach vorschreiben will, geht das nicht ohne Ihre Zustimmung. Sollte Ihr Chef trotzdem darauf bestehen, erklären Sie sich schriftlich arbeitsbereit. Dann darf Ihnen kein Urlaub oder Zeitausgleich abgezogen werden, auch wenn sie auf „Zwangsurlaub“ gehen.

Aufgaben, zu denen Sie nicht verpflichtet sind
Sie dürfen auch „Nein“ sagen zu Tätigkeiten, zu denen Sie laut Arbeitsvertrag nicht verpflichtet sind, etwa wenn Sie als Telefonistin angestellt sind, aber vom Chef zum Einkaufen geschickt werden. Aber Vorsicht: Wenn Sie für Ihren Chef schon längere Zeit neue Aufgaben erledigt haben, zu denen Sie ursprünglich nicht verpflichtet waren, müssen Sie das im Zweifel weiterhin tun. Dann kommt Ihr „Nein“ zu spät.

Und: Viele Verträge enthalten Klauseln, die Ihrem Arbeitgeber die Zuweisung neuer Aufgaben durchaus erlauben. Ein unberechtigtes „Nein“ kann als Arbeitsverweigerung gewertet werden und eine „Fristlose“ zur Folge haben. Fragen Sie im Zweifel vorher bei Ihrer AK nach.

Ein Nein sollte gut begründet sein
Gut formuliert wird ein „Nein“ leichter akzeptiert: Verschaffen Sie sich Zeit, eine gute Begründung zu formulieren, etwa so: „Ich fühle mich im Moment überrumpelt. Geben Sie mir bitte zehn Minuten.“ Einfühlungsvermögen entschärft manche Situation – und manches Nein. „Es tut mir leid, dass Sie in Zeitstress sind. Dennoch kann ich heute nicht aushelfen, weil …“
(Information gesehen auf http://www.arbeiterkammer.com)

Also sprach das Gericht…

Paragraphen-Zeichen

Entscheidungen zum Thema Internet und Email am Arbeitsplatz
Mit dieser Information der GPA-djp möchten wir wieder mal ein bisschen über den UKH-Tellerrand hinausblicken und schauen, wie’s woanders läuft.

Immer wieder kommt es zu Streitfällen, ob eine Internet-Nutzung eines Beschäftigten eine Kündigung oder gar Entlassung rechtfertigt.

Als Orientierungshilfe, wie in solchen Fällen die Rechtslage ausgelegt wird, sind hier einige Urteile zusammengefasst.

Natürlich wird bei Urteilen immer ganz genau auf den Einzelfall geschaut und sie sind folglich nicht eins zu eins umsetzbar auf jede beliebige Arbeitssituation, aber sie sind hilfreich, um gegebenenfalls gute Argumente zur Hand zu haben.
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Info zum Themenbereich Krankenanstalten-Arbeitszeitgesetz (KAAZG)

Arbeitsrecht

Liebe Kolleginnen und Kollegen!
Aus aktuellem Anlass möchten wir zum Themenbereich Krankenanstalten-Arbeitszeitgesetz (KAAZG) aufgrund vielfacher Diskussionen zu einigen Punkten informieren:

Regelung der Ruhepausen
Generell möchten wir festhalten, dass eine Mittagspausenregelung definitiv nicht mit Zustimmung des Betriebsrats festgelegt wurde! Vom BR wurde festgestellt, dass es keine Arbeitsanweisung bezüglich der gesetzlich vorgeschriebenen Ruhepause gibt und somit eine große Unsicherheit in der Belegschaft besteht, wie sie sich zu verhalten hat.  

Von der Führung wurde nur bekräftigt, dass sie nicht bereit ist, für bestimmte Bereiche und Dienste den Marker regelmäßig zu setzen. Wir sind der Meinung, dass die Kollegen auch weiterhin melden sollen, wenn ihre Ruhepause nicht eingehalten werden konnten. Ob die Führung dann einen entsprechenden Marker setzt oder nicht, liegt vorerst in ihrer Verantwortung, wird aber von uns über das Arbeitsinspektorat und/oder juridischen Weg abgeklärt werden.

Ausnahmefall
Auch eine Definition – in Übereinstimmung mit dem BR – , was ein „begründeter Ausnahmefall“ sein soll, wurde mit uns nicht gefunden.

Dect
Der Punkt „Abschalten des Handys“ erscheint etwas „festgefahren“ und wird wohl eine Abklärung über das Arbeitsinspektorat und/oder auf juridischem Weg erfahren.

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KAAZG – Krankenanstaltenarbeitszeitgesetz
Wir möchten nun noch auf einige grundsätzliche Bestimmungen des KAAZG eingehen, die immer wieder kontrovers im Haus diskutiert werden, auch teilweise mit Zitaten aus Kommentaren renommierter Arbeitsrechtsexperten.
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