UKH Salzburg: Krankenakten illegal eingesehen

Eine Krankenschwester, die im UKH arbeitet, wurde dort Anfang des Vorjahres auf ihr gesundheitliches Problem angesprochen – nachdem sie dort behandelt worden war. Sie schöpfte den Verdacht, dass der damalige Pflegedirektor ihre Krankenakte eingesehen haben könnte.

„Dieser Verdacht hat sich über den Datenschutzkoordinator bestätigt“, sagte der Betriebsratsvorsitzende des UKH, Hans-Peter Kreuzer. „Danach wurden die Daten aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter angeschaut, und da hat sich herausgestellt, dass es an die 20 Fälle gab, wo auch Einschau gehalten wurde. Und das ist ein klarer Verstoß gegen die Datenschutzverordnung“, sagte Kreuzer.

Rückverfolgung nur zeitlich begrenzt möglich
Vor zweieinhalb Jahren habe das Salzburger Unfallkrankenhaus ein neues digitales Patienteninformationssystem bekommen. Dieses System zeichne jeden Zugriff auf eine Patientenakte auf, sagte Kreuzer. Nur des neuen Systems wegen konnte überhaupt bestätigt werden, dass illegale Einsichten in die Krankenakten von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern genommen wurden.

Eine Rückverfolgung der Einsichten ist nur über die vergangenen zweieinhalb Jahre, also seit der Einführung des aktuellen Patienteninformationssystems möglich. Ob der damalige Pflegedirektor auch zuvor Einsicht in die Krankenakten seines Personals genommen hatte, sei deshalb nicht mehr nachvollziehbar. Er war fast 15 Jahre lang als Pflegedirektor im UKH tätig.

Ehemaliger Pflegedirektor kündigte im Vorjahr
Die Spitalsträgerin AUVA ging in einer schriftlichen Stellungnahme nicht auf die Frage ein, weshalb die Spitalsleitung den langjährigen Pflegedirektor nicht entlassen habe:

„(Wie von Ihnen erwähnt) hat der ehemalige Pflegedirektor des UKH Salzburg sein Dienstverhältnis im letzten Jahr durch Dienstnehmerkündigung beendet“, ließ die AUVA schriftlich ausrichten. Die von diesem vorgenommenen und „zu Recht kritisierten Einsichten“ in Akten von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern seien gemeinsam mit den Betroffenen „in enger Abstimmung mit dem Datenschutzbeauftragten der AUVA sowie der Rechtsabteilung behandelt“ worden. Die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen seien persönlich über ihre Rechte und Möglichkeiten aufgeklärt worden, keiner von ihnen habe sich in seinen Rechten beeinträchtigt gefühlt, so die AUVA.

Die Belegschaft des UKH habe die Kündigung gutgeheißen, sagte der Betriebsratsvorsitzende Kreuzer. „Eine Person, die den Datenschutz in dieser Dimension verletzt, ist für die Belegschaft nicht mehr tragbar, und ich denke, dass er das früher oder später auch selbst erkannt und dann auch selbst gekündigt hat“, sagte Kreuzer über den damaligen Pflegedirektor. Nach der Kündigung des Pflegedirektors vergangenen August hat das Spital seine Stellvertreterin als Nachfolgerin bestellt.
(Information gesehen auf ORF Salzburg, 10.06.2024)

Was ist eine Gewerkschaft?

Gewerkschaften spielen eine wichtige Rolle in der Arbeitswelt. Als Vertretungen der Arbeitnehmer:innen verbessern sie Arbeitsbedingungen und Einkommen und sorgen somit auch für mehr Gesundheit und Sicherheit im Job. In diesem Artikel beantworten wir die wichtigsten Fragen zu Gewerkschaften und ihrer Arbeit.

Drei Fakten, die du wissen solltest:
  • Arbeitnehmer:innen organisieren sich in Gewerkschaften, um ihre Rechte gegenüber Arbeitgebern zu vertreten.
  • In Österreich gibt es sieben Gewerkschaften, denen die Mitglieder – je Branche, in der sie arbeiten – angehören. Diese sieben Gewerkschaften finden sich im ÖGB, der Dachorganisation, wieder. Insgesamt zählt der ÖGB über 1,2 Millionen Mitglieder.
  • Kollektivverträge werden zwischen Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden verhandelt und abgeschlossen.

Seit 79 Jahren ist der ÖGB der zuverlässige Partner an der Seite der Arbeitnehmer:innen.

Weitere Informationen zur Gewerkschaft findet ihr hier: Was ist eine Gewerkschaft

EU-Wahl am 9. Juni 2024 – Die Top Wahlmotive & der Podcast

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In Zeiten von Message Control hören wir ganz genau nach, was PolitikerInnen oder wichtige EntscheidungsträgerInnen vorhaben. Und dann denken wir mit unseren Gästen vor, was das für die Beschäftigten wirklich bedeutet. Wir bringen ans Tageslicht, welche konkreten Auswirkungen und Folgen die geplanten Vorhaben für ArbeitnehmerInnen in Österreich haben.
Hier der Link zum Podcast: Nachgehört / Vorgedacht (oegb.at)

EU-Wahl am 9. Juni 2024 – Geh wählen!

Nur wer zur EU-Wahl am 9. Juni hingeht, bestimmt auch mit!
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Es geht nicht ausschließlich um die Sicherung der erworbenen Rechte, es geht darüber hinaus um die Weiterentwicklung von Gleichstellung und sozialer Gerechtigkeit, ja es geht um die Zukunft der Mitbestimmung selbst!

WAS WIRD GEWÄHLT?
Die Zusammensetzung des Europäischen Parlaments als Vertretungsorgan aller EU-Bürger:innen.

WARUM IST DAS WICHTIG?
Das Europäische Parlament entscheidet insbesondere (zusammen mit dem Rat der EU) über die meisten EU-Gesetze, die unser tägliches Leben und die gesellschaftliche Chancenverteilung regeln – von Handygebühren über Sozialleistungen bis zur Unterstützung echter Gleichberechtigung und einer klimagerechten Zukunft.

WIE WÄHLEN?
Wählen darf, wer am Wahltag 16 und österreichischer Staatsbürger:in ist. Bürger:innen aus anderen EU-Mitgliedstaaten können ebenfalls wählen, müssen sich dafür aber in der Europa-Wählerevidenz eingetragen haben. Gewählt wird dann in den dafür ausgewiesenen Wahllokalen am Hauptwohnsitz. Wer mag, kann auch per Wahlkarte wählen, muss dafür aber rechtzeitig (schriftlich bis 5. Juni) eine Wahlkarte bei der zuständigen Gemeinde beantragen. Mehr dazu unter Beantragung der Wahlkarte – Europawahl 2024 (oesterreich.gv.at).

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