AK OÖ.: Hacklerregelung ist finanzierbar und gerecht!

Regierung will Abschlags­freiheit nach 45 Arbeits­jahren kippen – AK-Kalliauer: „Hackler­regelung ist finanzier­bar und gerecht!“
Im Vorjahr beschloss der Nationalrat, mit Zustimmung der ÖVP, dass Beschäftigte nach 45 Arbeitsjahren abschlagsfrei in Pension gehen können – auch, wenn sie dann noch nicht 65 Jahre alt sind. Nun soll die Hacklerregelung nach dem Willen der ÖVP noch im November wieder abgeschafft werden.

AK-Präsident Dr. Johann Kalliauer ist verärgert: „45 Jahre Arbeit verdienen Respekt in Form von Abschlagsfreiheit. Die Hacklerpensionen sind finanzierbar, weil die Beiträge ohnehin von den Versicherten selbst eingezahlt wurden“, sagt er. Auch Daniel Mühlböck, Landesstellenvorsitzender der Arbeitnehmer-Kurie in der Pensionsversicherung, kritisiert das Vorhaben: „Weil Präsenzdienst und Zivildienstzeit nicht angerechnet werden, erreichen ohnehin weniger Versicherte die Abschlagsfreiheit. Wer trotzdem die 45 Jahre zusammenbringt, hat es wirklich verdient, ohne Abschläge in Pension gehen zu können!“

Ungerechtig­keit hat andere Ursachen
Laut ÖVP soll noch diese Woche die 2019 beschlossene Abschlagsfreiheit bei Pensionsantritt nach 45 Arbeitsjahren wieder abgeschafft werden. Unsachlich wird dies von der ÖVP mit den Frauenpensionen verknüpft, indem sie die Hacklerregelung als „reine Männerpension“ bezeichnet. „Abgesehen davon, dass auch für Frauen künftig die Abschlagsfreiheit gilt, sind für den sogenannten Gender Pension Gap ganz andere Gründe die Ursache“, so AK-Präsident Kalliauer. Zudem ist das von der Regierungspartei betriebene Gegeneinanderausspielen von Frauen und Männern aus demokratiepolitischen Gründen abzulehnen.

Regierung riskiert mehr Arbeits­lose
Für Versicherte mit 45 Arbeitsjahren muss es die Möglichkeit geben, abschlagsfrei in Pension zu gehen. Die Abschaffung der Abschlagsfreiheit wäre auch angesichts der Krise am Arbeitsmarkt mit den ohnedies sehr vielen Arbeitslosen kontraproduktiv.

Politische Entscheidung der Regierung
„Jedenfalls bleibt es eine Entscheidung des politischen Willens, wie wichtig den Regierungsparteien die berechtigten Anliegen von Menschen, die 45 Jahre lang gearbeitet haben, sind“, stellt Mühlböck von der Pensionsversicherung fest. Und AK-Präsident Kalliauer fordert: „Die Abschlagsfreiheit darf nicht zum politischen Zankapfel auf Kosten von Menschen mit langer Erwerbstätigkeit  werden, sondern muss für alle gelten. Und zwar auch unter Einbeziehung der zurzeit ausgeschlossenen Jahrgänge sowie der Präsenz- und Zivildienstzeiten.“
(Information der AK OÖ., 08.11.2020)

AK OÖ.: mehr Telefon- und e-mail-Beratung – persönlich nur mit Termin!

Die AK Oberösterreich verstärkt die Telefon- und E-Mail-Beratung, per­sönliche Beratung ausschließlich mit Termin
Der harte Lockdown sorgt bei den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern wieder für Unsicherheiten und wirft viele arbeitsrechtliche Fragen auf – wie Sonderbetreuungszeit, Kurzarbeit oder Home-Office. Die AK Oberösterreich erhöht daher ihre Kapazitäten in der telefonischen und in der Online-Beratung. Persönliche Beratung gibt es nur noch nach Terminvereinbarung.

Arbeitnehmer/-innen sind verunsichert
„Bereits die Ankündigung des erneuten harten Lockdowns ab Dienstag hat am Wochenende eine Flut an E-Mails und Anrufen an unseren Rechtsschutz ausgelöst. Wir rüsten uns für einen weiteren großen Beratungsandrang unserer Mitglieder, ähnlich wie im März“, berichtet AK-Präsident Dr. Johann Kalliauer.

Die meisten Anfragen gibt es seit dem Wochenende bereits zu den Themen Sonderbetreuungszeit, Home-Office, Kurzarbeit, Schutz vor Ansteckung im Betrieb und dem Umgang von Arbeitgebern mit Corona.

Arbeiterkammer schafft Sicherheit
Die AK Oberösterreich schichtet ihre Kapazitäten um – alle Veranstaltungen sind abgesagt, der Großteil der Beschäftigten arbeitet im Home-Office – das Beratungs­angebot bleibt voll aufrecht. Präsident Kalliauer: „In der Telefonie und in der E-Mail-Beratung haben wir unsere Kapazitäten noch verstärkt. Unsere Expertinnen und Experten werden alle Anfragen so rasch wie möglich und in gewohnt kompetenter Weise beantworten. Wir sind für die Mitglieder da, auch im Lockdown.“ Der Andrang in der Telefonberatung ist bereits enorm – Ratsuchende werden daher aufgerufen, vorwiegend die E-Mail-Beratung zu nutzen, um Wartezeiten am Telefon zu vermeiden.

Persönliche Beratung gibt es in der AK-Zentrale in Linz sowie in den 14 AK-Bezirksstellen ausschließlich nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung.

Die AK-Experten/-innen sind wie folgt erreichbar:
Arbeits- und Sozialrecht: am Telefon 050/6906-1, per Mail: rechtsschutz@akooe.at
Konsumenteninformation: am Telefon 050/6906-2, per mail: konsumentenschutz@akooe.at 
Bildungsberatung: am Telefon 050/6906-1601, bildungsinfo@akooe.at 

Weihnachtslachs Fa. Zettl, Oftering: verlängert bis 22. November 2020!

Sehr geehrte Damen und Herren!
Es freut uns sehr, dass wir unsere Premium-Räucherlachse ganz aus Norwegen zum selben Preis wie im Vorjahr anbieten können.

Wir ersuchen Sie, unser Weihnachtslachs-Angebot für Ihre MitarbeiterInnen zu veröffentlichen. Die Bestellung erfolgt direkt bei uns (telefonisch, per Mail oder in unserem webshop), Lieferung und Rechnung gehen direkt zu Handen des Bestellers. Für den Betriebsrat fällt kein Zusatzaufwand an.

Weiters möchten wir darauf hinweisen, dass Ihre MitarbeiterInnen mit dem Rabattcode zettl20 die Sonderpreise in unserem Webshop ansehen können und 20 % Rabatt auf das gesamte Sortiment in unserem Webshop (ausgenommen Aktionen und Herzkindergeschenke) erhalten.

Herzlichen Dank vorab für Ihre Bemühungen und bleiben Sie gesund!
Beste Grüße aus Oftering, Brigitta Zettl

Zettl-Mitarbeiter-Aktion Weihnachtslachs 2020
Zettl GmbH, web-shop

Auch bei uns erhältlich: Gedichtband „Kunterbunt – … so ist das Lebm“

In Gallneukirchen ist die Mundartdichterin Elfriede „Mucki“ Gattringer längst bekannt. Nun gibt der Heimatverein einen Gedichtband mit ihren gesammelten Werken unter dem Titel „Kunterbunt – so is des Lebm“ heraus.

Mehr als 70 Gedichte hat Elfriede „Mucki“ Gattringer sowohl in Mundart als auch auf Hochdeutsch verfasst. Bei öffentlichen Vorlesungen, die sie nicht nur in der näheren Umgebung abhielt, hat sich die Gallneukirchnerin bereits einen hohen Bekanntheitsgrad „erlesen“. Sie gilt als begnadete Vortragende, die jedes Gedicht zum Erlebnis macht.

1947 in Linz geboren, ist Gattringer mittlerweile seit mehr als 50 Jahren in Gallneukirchen zu Hause. Sie schreibt aus Leidenschaft und gießt ihre Gedanken sowohl in lustige als auch in nachdenkliche Gedichte und liebt „ihr Gallneukirchen“. Aus diesem Anlass gibt der Heimatverein Gallneukirchen und Umgebung nun die gesammelten Gedichte von „Mucki“ in dem Gedichtband „Kunterbunt – so is des Lebm“ heraus. Sowohl Gattringer als auch der Heimatverein hoffen auf zahlreiche Interessanten an dem Gedichtband!

Der Gedichtband ist auch bei uns zum Preis von € 12,– erhältlich – Muster zum Anschauen sind vorhanden. Wer Interesse hat, bitte bis spätestens Freitag, 04. Dezember 2020, bei uns melden!

jobundcorona.at: Die Infoseite von ÖGB und AK startet wieder durch!

Alle Fragen und Antworten rund um den Arbeitsplatz in der Corona-Krise
Die Internetseite jobundcorona.at war ein ganz wichtiger Anker für hunderttausende ArbeitnehmerInnen während des ersten Lockdowns in Österreich. Über eine Million Besuche wurden auf der Seite gezählt. Jetzt ist die Seite von ÖGB und AK wieder da und bietet auch im Lockdown Nummer 2 Antworten auf viele offene Fragen: Was darf der Chef? Wie ist es, wenn man selbst in Quarantäne muss? Muss man dann arbeiten? Oder was ist, wenn das Kind nicht mehr in die Schule gehen kann?

Schnell und unkompliziert
Geht es um Kurzarbeit, einvernehmliche Auflösungen, Arbeitslosengeld, Kinderbetreuung, Regelungen im Homeoffice oder auch Risikogruppen, dann ist jobundcorona.at die beste Anlaufstelle.

Bestens informiert durch die Krise
Die ExpertInnen von ÖGB und Arbeiterkammer sorgen dafür, dass die Seite immer auf dem neuesten Stand ist. Damit bieten sie den vielen Menschen Halt und Schutz, die von den neuen Verordnungen verunsichert sind oder in der Arbeit gerade nicht weiterwissen. Zusätzlich gibt es die Möglichkeit, persönlich Fragen zu stellen, die auf der Plattform noch nicht erfasst sind.
(Information des ÖGB, 06.11.2020)

Berufskrankheiten: Covid-19-Erkrankung unbedingt melden!

Zum Schutz aller Menschen in Österreich: ÖGB fordert längst überfälliges Update der Berufskrankheitenliste!
Über Covid-19 wissen wir acht Monate nach den ersten Fällen in Österreich nach wie vor wenig. Das ist schlecht. Für Menschen, die täglich im Beruf stehen, sogar noch schlechter. Denn bislang wissen wir nicht, ob und welche Art von Spätfolgen für die Betroffenen entstehen können. Dies ist vor allem bei asymptomatischen und milden Verläufen der Fall.
Umso wichtiger ist es, den Unfallversicherungsträgern wie beispielsweise der AUVA in Corona-Zeiten jegliche Infektion mit Covid-19 zu melden, bei der der Verdacht auf einen beruflichen Zusammenhang gegeben ist.

Was der ÖGB empfiehlt
– Hast du dich mit Covid-19 infiziert und ist der Verdacht auf einen beruflichen Zusammenhang gegeben, solltest du deinen Betriebsrat oder Arbeitgeber davon in Kenntnis setzen und sie dazu veranlassen diese an den jeweiligen Unfallversicherungsträger zu melden.
– Somit stellst Du sicher, dass du Heilbehandlungen, Rehabilitation oder möglicherweise auch finanzielle Unterstützung erhältst.
– Deshalb ist es wichtig, deinen Arbeitgeber oder auch deinen behandelnden Arzt bzw. deine behandelnde Ärztin darauf hinzuweisen, deine Infektion an die zuständige Stelle zu melden.

Immer der Unfallversicherung melden
Auch wenn Erkrankte jetzt als geheilt gelten, können sie, wenn eine Meldung gemacht wurde, auch Jahre später von der AUVA kontaktiert und entsprechend behandelt werden. Auf ihrer Website weist die AUVA darauf hin, dass jene Fälle zu melden sind, in denen ein positiver Labortest auf Covid-19 vorliegt und der Verdacht auf einen beruflichen Zusammenhang gegeben ist.

Infektionskrankheiten am Arbeitsplatz
Doch für welche Bereiche würde eine Covid-19-Erkrankung gelten? Diese sind: Krankenhäuser, Heil- und Pflegeanstalten, Entbindungsheime und sonstige Anstalten, die Personen zur Kur und Pflege aufnehmen. Gelten würde es aber auch für öffentliche Apotheken, Einrichtungen und Beschäftigungen in der öffentlichen und privaten Fürsorge.

Auch Schulen, Kindergärten, Säuglingskrippen sowie der Gesundheitsdienst und Laboratorien für wissenschaftliche und medizinische Untersuchungen und Versuche gehören dazu. Genauso Justizanstalten und Hafträumen der Verwaltungsbehörden bzw. Unternehmen, in denen eine vergleichbare Gefährdung besteht.

Im Zweifelsfall immer melden
Unabhängig davon ist aber grundsätzlich jeder Verdacht auf eine Berufskrankheit laut Gesetz zu melden – und zwar vom Arbeitgeber bzw. von den behandelnden Ärzten. Dies gilt auch für Covid-19. Die Beurteilung, ob eine Berufskrankheit vorliegt, obliegt dem Unfallversicherungsträger. Somit gilt: Auch im Zweifelsfall ist eine Berufskrankheiten-Meldung zu erstatten. Auch die Bestimmungen des ArbeitnehmerInnenschutzgesetzes (z. B. Dokumentationspflicht) sind zu beachten.

Aktualisierung längst ausständig
Eine Einschränkung auf bestimmte Unternehmen ist angesichts der Erfahrungen mit der Pandemie nicht gerechtfertigt. 2013 wurde die Berufskrankheitenliste das letzte Mal geringfügig angepasst. Zwar wird die Modernisierung der Berufskrankheitenliste im türkis-grünen Regierungsprogramm als ein Punkt genannt – geschehen ist jedoch nach wie vor nichts.

Dabei würde es insgesamt einen großen Aktualisierungsbedarf bei der Berufskrankheitenliste geben. Das betrifft z. B. bandscheibenbedingte Erkrankungen der Hals- und Lendenwirbelsäule durch langjähriges Heben oder Tragen schwerer Lasten oder arbeitsbedingte Krebserkrankungen wie den weißen Hautkrebs. Dies sind Erkrankungen, die in der Liste nicht vorkommen.

Links
Meldepflicht einer möglichen Berufskrankheit durch das Coronavirus
Definition von Berufskrankheiten – Gesundheitsministerium
(Information des ÖGB, 05.11.2020)

ÖGB: Rechtsanspruch auf Sonderbetreuungszeit durchgesetzt!

Der ÖGB setzte sich mit Forderung nach Rechtsanspruch auf Sonderbetreuungszeit durch! Die Bundesregierung hat endlich eingesehen, dass Eltern nicht zurückgelassen werden dürfen

Der ÖGB hat in den letzten Monaten mit der Forderung nach einem Rechtsanspruch auf Sonderbetreuungszeit Druck aufgebaut und nicht lockergelassen – jetzt hat die Politik endlich reagiert: Am 5. November wurde im Nationalrat einen Antrag eingebracht, um den Rechtsanspruch umzusetzen. Unser unermüdlicher Einsatz für die ArbeitnehmerInnen hat sich ausgezahlt! 

 „Spät aber doch hat auch die Bundesregierung den Ernst der Lage erkannt und eingesehen, dass wir Familien jetzt nicht im Regen stehen lassen dürfen.“
ÖGB-Vizepräsidentin Korinna Schumann

Der im Nationalrat von den Regierungsparteien eingebrachte Initiativantrag soll den Rechtsanspruch auf Sonderbetreuungszeit bei voller Kostenübernahme durch den Bund ermöglichen. Die Sonderbetreuungszeit gleichzeitig bis Juni 2021 verlängert und auf 4 statt bisher 3 Wochen ausgedehnt werden – rückwirkend gültig ab 1. November.

Entlastung für Eltern
Gerade jetzt, wo wir uns bereits im zweiten Lockdown befinden und an Schulen und in Kindergärten coronabedingt große Unsicherheit herrscht, brauchen Eltern mehr denn je Entlastung und Unterstützung bei der Kinderbetreuung. „Spät aber doch hat auch die Bundesregierung den Ernst der Lage erkannt und eingesehen, dass wir Familien jetzt nicht im Regen stehen lassen dürfen“, so ÖGB-Vizepräsidentin und -Frauenvorsitzende Korinna Schumann.

Viel Unterstützung für ÖGB-Kampagne
Der ÖGB hat monatelang vehement einen Rechtsanspruch auf Sonderbetreuungszeit und die volle Kostenübernahme durch den Bund gefordert. Dazu wurde auch eine Online-Kampagne gestartet, kinderbetreuung.oegb.at, die von zahlreichen verzweifelten Eltern unterstützt wurde. Vielfach haben sie ihren Urlaub bereits aufgebraucht, die Betreuung der Kinder wurde damit zu einer großen Herausforderung.
(Information des ÖGB, 05.11.2020)

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