Auch bei Quarantäne: Arbeitgeber muss Lohn bezahlen

Was oft unklar scheint, ist gesetzlich eindeutig: Wer sich in behördlich an­geordneter Quarantäne befindet, hat Anspruch auf Lohn/Gehalt.

Immer mehr Anfragen zu Quarantäne von Be­schäftigten – AK ortet viele Missstände
Bei der AK Oberösterreich melden sich immer mehr Arbeitnehmer/-innen, die während der Quarantäne kein Entgelt vom Arbeitgeber erhalten. Zudem verlangen vermehrt Firmen von ihren Beschäftigten, Urlaub oder Zeitausgleich zu verbrauchen. Für AK-Präsident Dr. Johann Kalliauer ist dies inakzeptabel, denn die rechtliche Lage ist völlig klar. Bei behördlich verordneter Qu­arantäne muss der Arbeitgeber weiterzahlen.

Aufpassen sollten Beschäftigte aber bei Quarantäne-„Anordnungen“ durch Arzt oder 1450-Hotline. Die entsprechen nämlich nicht behördlichen Bescheiden. Hier verlangt AK-Präsident Dr. Johann Kalliauer „eine bessere Zusammenarbeit von Arzt/Ärztin, Gesundheitshotline und Gesundheitsbehörden. Und wenn Arbeit­geber ihre Beschäftigten wegen Krankheits- oder Ansteckungsverdacht selbst freistellen, sollte es einen Ersatz des fortgezahlten Entgelts durch den Bund geben.“

Entgeltfortzahlung bei behördlicher Quarantäne
Rechtlich eindeutig ist die Situation, wenn die Gesundheitsbehörde Arbeitnehmer/-innen mit einem schriftlichen Bescheid absondert. Schickt sie diese in Quarantäne, haben sie laut Epidemiegesetz Anspruch auf Entgeltfortzahlung. Die Arbeitgeber können den Ersatz der geleisteten Entgeltfortzahlung beim Bund rückfordern. Derartige Bescheide kann die Gesundheits­behörde auch telefonisch erlassen. Inhalt und Verkündung eines telefonischen Bescheides müssen allerdings beurkundet und der in Quarantäne befindlichen Person zugestellt werden. Die schriftliche Bestätigung muss innerhalb von 48 Stunden eintreffen, ansonsten endet die Absonderung.

Arzt und Hotline 1450 sind keine Be­hörden
Oft wird Beschäftigten von ihrem Hausarzt oder von der Gesundheitshotline 1450 empfohlen, sich abzusondern, also jeglichen Kontakt mit der Außenwelt zu unterbinden.

Falls der Arzt/die Ärztin meint, dass die Betroffenen nicht arbeitsfähig seien, ist eine entsprechende Krankmeldung erforderlich, um der Arbeit fern zu bleiben. Die Arbeitsunfähigkeit begründet einen Krankenstand mit entsprechender Entgeltfortzahlungspflicht des Arbeitgebers. Als Callcenter und mangels Behördeneigenschaft kann auch die Hotline 1450 keine rechtswirksamen Empfehlungen erteilen. Stellen die Hotline-Mitarbeiter/-innen einen Verdacht auf eine CoVid-19-Infektion fest, sollten Betroffene verlangen, an die Gesundheits­behörde weitergeleitet zu werden. Diese kann dann einen Quarantänebescheid erlassen.

Dienstfreistellung: Kein Urlaub oder Zeit­ausgleich notwendig
Wer keine Krankmeldung hat und auch nicht von der Gesundheitsbehörde per Bescheid in Quarantäne abgesondert wurde, sollte „Empfehlungen“ von Arzt oder Hotline dem Arbeitgeber mitteilen und sich nachweislich arbeitsbereit erklären. „Falls der Arbeitgeber eine kurzzeitige Dienstfreistellung ausspricht, kann man zu Hause bleiben und behält für diese Zeit auch den Entgeltanspruch. Urlaubstage zu verbrauchen oder Zeitausgleich zu konsumieren, ist in diesem Fall nicht notwendig“, sagt Kalliauer. Auch jene Beschäftigten, die nach einem telefonischen Bescheid durch die Gesundheitsbehörde innerhalb von 48 Stunden keine schriftliche Bestätigung erhalten, sollten sich gegenüber dem Arbeitgeber arbeitsbereit erklären und mit ihm die weitere Vorgangsweise abklären.
(Information der AK OÖ., 22.11.2020)

Die Gewerkschaft GPA: Neuer Name – neues Logo – neue Homepage!

Bei ihrem Online-Bundesforum hat die Gewerkschaft der Privatangestellten, Druck, Journalismus, Papier (GPA-djp) ihren Namen mit überwältigender Mehrheit von 96,6 Prozent auf Gewerkschaft GPA geändert. Außerdem wurde Barbara Teiber mit 96,1 Prozent der Stimmen zur Vorsitzenden der Gewerkschaft GPA gewählt.

„Es erfüllt mich mit Stolz und Demut, Vorsitzende der größten Gewerkschaft Österreichs zu sein. Vor uns liegen große Herausforderungen, allen voran die Bekämpfung der Rekord-Arbeitslosigkeit“, so Teiber. Wie schon in der Vergangenheit werde sich die Gewerkschaft GPA weiter mit innovativen Ideen und Modellen in gesellschaftliche Debatten einbringen: „Wir treten weiter mit aller Kraft für Arbeitszeitverkürzung ein, denn das bringt neue Jobs. Wir kämpfen für bessere Gehälter und gute Arbeitsbedingungen. Wir setzen uns dafür ein, dass Millionäre und Online-Giganten wie Amazon einen gerechten Beitrag zu den Krisenkosten leisten. Wir stehen auf der Seite der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.“

Mit der Umbenennung in Gewerkschaft GPA geht auch eine umfangreiche Markenneuaufstellung einher. Logo, Auftritt und Design werden an aktuelle Trends angepasst. Die Gewerkschaft GPA präsentiert sich mit www.gpa.at auch auf einer neuen Homepage, die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern Service und Orientierung in der Arbeitswelt bietet.

Beim Online-Bundesforum fand auch die Wahl zur Frauenvorsitzenden der Gewerkschaft GPA statt. Sandra Steiner, Betriebsratsvorsitzende bei Atos IT Solutions and Services GmbH, wurde mit 97,8 Prozent gewählt. Steiner: „Die Corona-Krise zeigt, dass es Frauen sind, die unsere Gesellschaft tragen. Wir werden weiter für die Schließung der Gehaltsschere kämpfen.“

Die Gewerkschaft GPA hat über 280.000 Mitglieder, verhandelt jährlich 170 Kollektivverträge für über zwei Millionen ArbeitnehmerInnen in 26 Wirtschaftsbereichen und organisiert 14.000 Betriebsrätinnen und Betriebsräte. Im Juli 2021 findet der Präsenzteil des Bundesforums unter dem Titel „Zeit für mehr Gerechtigkeit“ statt.
(Information der Gewerkschaft GPA, 20.11.2020)

Kritik an Verordnung: Gesundheitspersonal will mehr Schutz!

Für Kritik von der Gesundheitsberufe-Plattform „Offensive Gesundheit“ (hier auch BRV Martina Kronsteiner involviert – Anmerkung des Schreibers dieser Zeilen) sorgt eine Bestimmung in der Lockdown-Verordnung. Die Plattform sieht darin ein Schlupfloch für das Virus, in die Gesundheitsanstalten zu gelangen und Mitarbeitende und Patienten zu gefährden. Das Ministerium widerspricht und schließt dies aus.

Konkret kritisiert die Juristin Silvia Rosoli von der Wiener Arbeiterkammer: „Derzeit kann der Arbeitgeber (im Pflege- und Spitalswesen, Anm.) die Leute in die Arbeit rufen, wenn sie positiv getestet sind, einen Ct-Wert größer 30 (wenig infektiös, Anm.) haben, aber symptomlos sind“.
Der Ct-Wert gibt nach PCR-Tests den Grad der wahrscheinlichen Infektiosität des Betroffenen zum Zeitpunkt des Tests an.

In der Covid-19-Notverordnung findet sich in Paragraf 10 (Alters-, Pflege- und Behindertenheime) sowie in Paragraf 11 (Krankenanstalten) folgende Bestimmung: Prinzipiell müssen Bedienstete einmal pro Woche per Antigen- oder PCR-Test untersucht werden und ein negatives Testergebnis aufweisen.

Doch dann heißt es weiter: „Im Fall eines positiven Testergebnisses kann das Einlassen (in die Arbeitsstelle, Anm.) abweichend davon dennoch erfolgen, wenn (1) jedenfalls mindestens 48 Stunden Symptomfreiheit vorliegen und (2) aufgrund der medizinischen Laborbefunde, insbesondere aufgrund des Ct-Werts größer 30, davon ausgegangen werden kann, dass keine Ansteckungsgefahr mehr besteht.“ Read more

Gehaltsabschluss Sozialversicherung für 2021: Details und Gehaltstabellen

Liebe Kolleginnen und Kollegen!
Die diesjährigen Kollektivvertragsverhandlungen für die Arbeiter und Angestellten konnten von uns am 10.11.2020 im Rahmen eines Spitzengesprächs mit VertreterInnen der Konferenz der Sozialversicherungsträger erfolgreich abgeschlossen werden.

Der Abschluss wurde nun heute am 18.11.2020 auch durch die Konferenz der Sozialversicherungsträger beschlossen und ist damit rechtsverbindlich.

Folgendes Ergebnis wurde erzielt:

Gehaltsrecht
Die Lohn- und Gehaltsansätze werden mit Wirkung vom 01.01.2021 linear um 1,5 % erhöht. Die Zulagenbemessungsgrundlagen sowie die Anlagen der Dienstordnung werden um 1,5 % erhöht.

Covid-19-Krisenabgeltung:
MitarbeiterInnen, die in den Eigenen Einrichtungen beschäftigt sind und im Zeitraum vom 16. März bis zum 31. Mai 2020 mehr als die Hälfte ihrer Normalarbeitszeit tatsächlich erbracht haben, erhalten auf Grund der besonderen Umstände eine einmalige Abgeltung im Ausmaß von EUR 500,- (aliquote Auszahlung bei Teilzeitkräften).

MitarbeiterInnen der Verwaltungsdienststellen, die durch die Auswirkungen der Covid-19-Krise einer besonderen Arbeitsbelastung ausgesetzt waren, kann eine Prämie gewährt werden.

Anpassung der DO-Pensionen mit dem Faktor 1,015. Für die Anpassungen der DO-Pensionen gelten die Bestimmungen des §263 DO.A in Verbindung mit der Anlage 14 (DO.B, DO.C analoge Bestimmungen) für den Zeitraum von 2021 bis 2025. Die Anpassung der Pensionskassenbeiträge um 0,17% wird für das Jahr 2021 ausgesetzt.

Rahmenrecht
Auch heuer konnten wir im Rahmenrecht wieder Verbesserungen durchsetzen, wie zum Beispiel:

Zugrundelegung der vorangegangenen Arbeitszeit bei der Berechnung der Pensionsbeiträge sowie der Bildung der Bemessungsgrundlagen für die Dienstordnungspensionen und der fiktiven gesetzlichen Pension bei Kurzarbeit

Gleichstellung von freien Dienstverhältnissen bei der Einstufung in das Gehaltsschema sowie für das Urlaubsausmaß für Eintritte ab 1. Jänner 2021

Anpassung der Projektleitungsabgeltung unter Anwendung eines Anrechnungsmodells an die Integrationsprojekte der ÖGK

Einführung einer Fachzulage für IT – InfrastrukturbetreuerInnen der SVS im Ausmaß von 3 bis 10 % der Zulagenbemessungsgrundlage

Einreihung der PflegefachassistentInnen in Gehaltsgruppe I, Dienstklasse D, sowie Schaffung einer Fachzulage in Höhe von 5 %

Gespräche sind zu folgenden Themen vereinbart:

    • Neues Gehaltsschema für die Gesundheitsberufe
    • Umsetzung der AUVA-Struktur in den Einreihungsbestimmungen der DO.A
    • Verlängerung der Kündigungsfristen für ÄrztInnen sowie Aufsaugmodell für 3 Bezugsstufen analog den bereits in der DO.A und DO.C bestehenden Regelungen auch in der DO.B
    • Erhöhung der Abgeltung für Arbeitsbereitschaft und Rufbereitschaft
    • Zulage für Praxisbetreuer*innen
    • Weiterführung der Arbeitsgruppe Mobiles Arbeiten, wobei die Sozialpartner außer Streit stellen, dass die rechtlichen Grundsätze, berücksichtigt werden
    • Kuraufenthalte in Zusammenhang mit dem Entfall von Zusatzurlaub in den Dienstordnungen
    • Neugestaltung des Dienstprüfungswesens

Danke an alle Gewerkschaftsmitglieder, ohne die ein positiver Abschluss nicht möglich gewesen wäre. Je besser wir organisiert sind, desto mehr können wir erreichen!

Hier geht’s weiter zu den Gehaltstabellen Sozialversicherung 2021:
Gehaltsschema der Gesundheitsberufe 2021
Gehaltsschema für Verwaltungsangestellte 2021
Gehaltsschemata A und B für ÄrztInnen 2021

Wolfgang Katzian, ÖGB: 45 Jahre sind genug!!!

ÖGB-Katzian: „Aus für die abschlagsfreie Hacklerregelung ist unfair und macht auch finanzpolitisch wenig Sinn”

Frühstarterbonus als schlechter Tausch: „Langzeitversicherten werden durchschnittlich 300 Euro weggenommen und maximal 60 Euro refundiert”

Die von den Regierungsparteien geplante Abschaffung der abschlagsfreien Hacklerpension löst keine Probleme, sie schafft nur Unruhe. „Der Vorschlag macht aus finanzpolitischer Sicht wenig Sinn. Die Streichung dieser Hacklerpension würde Menschen, die 45 Jahre lang gearbeitet oder diese Leistung bald geschafft haben, bestrafen. Das ist unfair!”, kritisiert ÖGB-Präsident Wolfgang Katzian. Für Tausende Langzeitversicherte würde das ein durchschnittliches monatliches Minus von 300 Euro bedeuten, das der Frühstarterbonus bei weitem nicht ausgleicht, so Katzian weiter.

Das zu Wochenbeginn den Medien präsentierte und nicht mit den Sozialpartnern abgestimmte Modell, für das auch keine Begutachtung vorgesehen ist, sieht folgendes vor: Für jeden Beitragsmonat zwischen dem 15. und 20. Geburtstag soll die Pension um einen Euro erhöht werden, maximal also um 60 Euro. „Das heißt, Langzeitversicherten, sprich Hacklern, werden 300 Euro weggenommen und maximal 60 Euro refundiert – ein schlechter Tausch!“, erklärt der ÖGB-Präsident.

Außerdem werde immer wieder damit argumentiert, die Hacklerregelung würde hohe Kosten verursachen. „Ein seriöser Blick auf die Zahlen zeichnet aber ein anderes Bild: Laut Schätzungen vom Dezember 2019 geht das Sozialministerium von einem jährlichen Mehraufwand von 26 Millionen Euro aus, das Finanzministerium von jährlich 70 Millionen. Wie es dann am Ende tatsächlich ausschaut, wird man Anfang 2021 bewerten können, da die abschlagsfreie Hacklerregelung erst seit 1. Jänner 2020 in Kraft ist”, erklärt Katzian.

Der gesamte Pensionsaufwand in der gesetzlichen Pensionsversicherung betrug im Jahr 2019 rund 39 Milliarden Euro. „Im Verhältnis dazu ist der Aufwand für die abschlagsfreie Hacklerregelung auf jeden Fall ein leistbarer Beitrag, der Gerechtigkeit für fleißig arbeitende Menschen in Österreich schafft”, sagt Katzian. Die abschlagsfreie Hacklerregelung habe unabhängig davon, ob man von den Zahlen des Sozialministeriums oder des Finanzministeriums ausgeht, keine wesentlichen Auswirkungen auf die Finanzierung des Pensionssystems.

Geplante Neuregelung reicht nicht aus, um Gender Pension Gap zu schließen
Auch das Argument, dass Frauen nicht von der abschlagsfreien Hacklerregelung profitieren, sei kurzsichtig. Ab 2024 wird das Frauenpensionsalter schrittweise an jenes der Männer angeglichen. „Dann werden auch Frauen von der Hacklerregelung profitieren”, sagt Katzian.  Von der geplanten Neuregelung würden zwar auch Frauen profitieren, aber immer noch viel zu wenig. Was wirklich helfen kann, wäre die bessere Anrechnung der Kindererziehungszeiten. Die ÖGB-Frauen haben dazu ein gutes Modell ausgearbeitet, das von der Regierung aber weiterhin ignoriert wird.

Alles in allem würde eine Abschaffung der Hacklerregelung den Betroffenen also nur Nachteile, aber keine nennenswerten Spielräume für das Budget bringen, appelliert der ÖGB-Präsident wenige Tage vor der Abstimmung an die Abgeordneten zum Nationalrat. „Wer 45 Jahre arbeitet und Beiträge bezahlt, darf nicht bestraft werden! Stimmen Sie dieser Ungerechtigkeit nicht zu!“
(Information des ÖGB, 17.11.2020)

Schwedenbomben-Frischdienstverkauf AUVA/UKH Linz November 2020!

Fa. Niemetz freut sich, auch in Zeiten wie diesen für uns unterwegs zu sein und uns mit besonderen Genussmomenten verwöhnen zu können!

Die Abwicklung des Verkaufs erfolgt wie immer draußen in der frischen Luft im Bereich zwischen der AUVA-Landesstelle und dem UKH Linz, wird Covid-konform von geschulten Mitarbeitern durchgeführt, inklusive Bankomat-Terminal zur kontaktlosen Bezahlung!

November-Aktion:
– diverse Weihnachtsprodukte
– exklusive Tafel-Aktion: 8 Heidi-Tafeln um nur € 9,99!

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