Der ÖGB informiert: Kassenfusion – ein Jahr türkis-blauer Pfusch!

Das Projekt Kassenfusion von ÖVP und FPÖ hatte ein Ziel: Die Entmachtung der ArbeitnehmerInnen. Darunter leidet die Gesundheitsversorgung.
Was kann man nach einem Jahr Kassenfusion sagen?

Verbessert hat sich nichts, ganz im Gegenteil: In vielen Bereichen hat es sich sogar verschlechtert. Dabei hatte es sich die türkis-blaue Bundesregierung auf die Fahnen geschrieben, die Krankenkassenlandschaft grundlegend zu erneuern. Nach nur wenigen Monaten der Vorbereitung wurde ein massiver Umbau des Gesundheitssystems umgesetzt. Von 21 Sozialversicherungsträgern sind fünf übriggeblieben. Die größten Einschnitte gab es bei den Gebietskrankenkassen: Aus neun wurde eine einzige Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK). Daneben wurden berufsspezifische Krankenkassen – wie etwa für BeamtInnen – gegründet.

Akt, um ArbeitnehmerInnen zu entmachten
Zwar wurde von Seiten der damaligen Bundesregierung ständig wiederholt, dass die Sozialversicherung zu teuer sei, faktisch belegbar war dies jedoch zu keinem Zeitpunkt, wie Ingrid Reischl, Leitende Sekretärin im ÖGB, betont. Vielmehr ging es um eine historische Machtverschiebung – von den ArbeitnehmerInnen hin zu den Arbeitgebern. „Das war ein Akt, um ArbeitnehmerInnen zu entmachten”, unterstreicht Reischl, die jahrelange Erfahrung im Bereich Sozialversicherung hat.

Durch die sogenannte Parität wurde ein Instrument geschaffen, bei dem nun die Arbeitgeber das Sagen haben, wenn es um wichtige gesundheitspolitische Entscheidungen geht. Doch was hat die Kassenfusion eigentlich ausgelöst? Oegb.at mit einem Überblick:

Was die Kassenfusion bislang gebracht hat:
Milliardengrab statt Patientenmilliarde: Versprochen wurde eine Patientenmilliarde und die Harmonisierung der Leistungen, aber zu spüren ist davon knapp ein Jahr nach der Fusion noch nichts -> es ist ein Milliardengrab geworden.

Unterschiedliche Leistungskataloge: Weiterhin gelten nicht nur für die Versicherten der BVAEB und der SVS unterschiedliche Leistungskataloge, auch ÖGK-Versicherte haben – je nach Bundesland – unterschiedlichen Zugang zu Kassenleistungen. Das betrifft auch das Leistungsangebot bei ÄrztInnen. Selbst wenn natürlich viele Untersuchungen und Behandlungen durch KassenärztInnen in allen Bundesländern durchgeführt werden, gibt es nach wie vor manche Untersuchungen, die nicht überall Teil des so genannten Leistungskatalogs sind.

Rückerstattung von Beiträgen sind unterschiedlich: Die unterschiedlichen Leistungskataloge haben aber nicht nur Auswirkungen darauf, welche Behandlungen und Untersuchungen Versicherte in den einzelnen Bundesländern mit der e-card erhalten: Sie haben auch Auswirkungen darauf, welchen Betrag sie nach einem Besuch bei WahlärztInnen rückerstattet bekommen. Anders als erwartet sind nämlich auch diese Beträge ein Jahr nach der Fusion noch nicht vereinheitlicht.

Keine Harmonisierung in Sicht: Es ist auch nicht zu erwarten, dass es hier bald zu einer Harmonisierung kommt. Der Grund dafür liegt darin, dass auf Basis der jetzigen Rechtslage auch diese wichtige Vereinheitlichung erst dann erfolgen kann, wenn es einen österreichweit einheitlichen Leistungskatalog gibt.

Unterschiedliche Honorare bei ÄrztInnen: Das hat zur Folge, dass nicht nur die ÄrztInnen für eine bestimmte Untersuchung je nach Bundesland ein anderes Honorar erhalten. Auch ein Versicherter erhält für dieselbe Untersuchung, die von einer/einem Wahlärztin/Wahlarzt durchgeführt wird, je nach Bundesland einen anderen Betrag erstattet.

Keine gleichen Leistungen für gleiche Beiträge: Von dem von türkis-blau versprochenen Grundsatz „Gleiche Leistung für gleiche Beiträge“ ist man daher ein Jahr nach der Fusion meilenweit entfernt. Nicht nur Beamte und Selbständige bekommen mit ihren Beiträgen einen anderen Zugang und andere finanzielle Gegebenheiten – auch die zahlreichen unselbständig Beschäftigten behalten zwischen Bodensee und Neusiedlersee unterschiedliche Leistungen. Eine rasche Vereinheitlichung erscheint weit entfernt, selbst der Gesundheitsminister sagt, „das wird noch einige Zeit dauern“.

Leistungsharmonisierungspaket wurde bereits beschlossen: Besonders schwerwiegend ist: Bereits vor einigen Jahren haben die damaligen Sozialversicherungsträger unter Führung des Hauptverbands ein Leistungsharmonisierungspaket beschlossen, wesentliche Schritte zur Angleichung wurden damit eingeleitet, zahlreiche Verbesserungen und Annährungen auf den Weg gebracht. Hier gab es ein Commitment über alle Träger und Interessensvertretungen gemeinsam dafür zu sorgen, dass sich die Leistungen schrittweise (am höchsten Niveau) angleichen. Was daher 18 Krankenversicherungsträger geschafft haben, schaffen drei offenbar nicht mehr.

Veränderung im Dachverband: Auch der Dachverband scheint seinen Gestaltungspielraum als Koordination über die einzelnen Träger aufgegeben zu haben. Gab es in der Mustersatzung des damaligen Hauptverbands noch zahlreiche Bestimmungen, die verbindlich von allen SV-Trägern in deren Satzungen umzusetzen gewesen sind – darunter auch einige aus dem Leistungsbereich -, zeigt die neue Mustersatzung des Dachverbands dies nicht mehr.
(Information des ÖGB, 21.01.2021)

Lorenz-Böhler-Spital: Schließung vom Tisch!

Lorenz-Böhler-Spital: Schließung vom Tisch
Lange Zeit war die Zukunft des Lorenz-Böhler-Spitals ungewiss. Auch die Schließung des renommierten Unfallkrankenhauses in Wien-Brigittenau stand im Raum. Doch das ist jetzt vom Tisch. Die Allgemeine Unfallversicherungsanstalt (AUVA) will das Spital weiterführen.

Es gab Protestaktionen vor dem Spital, mit Unterschriftenlisten wurde gegen eine Schließung demonstriert. Nun ist die Rettung des Lorenz-Böhler-Spitals – bzw. des Traumazentrums Wien – Standort Lorenz Böhler, wie es inzwischen offiziell heißt – offenbar geglückt. Der Standort sei gesichert, bestätigte der Ärztliche Direktor der AUVA, Roland Frank, gegenüber Radio Wien. Das sei Ende des Vorjahres beschlossen worden.

Das Krankenhaus werde als Grundversorgungsspital weitergeführt, mit Ambulanz und Tagesklinik, für Patientinnen und Patienten mit weniger schweren Verletzungen. Ein Schwerpunkt würden künftig planbare und rekonstruktive Operationen sein, sagte Frank. Die Zahl der Akutbetten werde längerfristig reduziert, die Zahl der Nachsorgebetten erhöht. Das alles passiere in Abstimmung mit der Stadt Wien, so der Ärztliche Direktor zu Radio Wien. Man wolle die Traumaversorgung in Wien ökonomisch und sinnvoll organisieren.

Stillgelegter Schockraum wieder in Betrieb

Schwerstverletzte werden von der AUVA schon länger nur im Unfallkrankenhaus Meidling (Traumazentrum Wien – Standort Meidling) behandelt. Weil dort nun bis zum Sommer der Landeplatz für die Rettungshubschrauber umgebaut werden muss, wird ab Februar an einem Tag pro Woche wieder das Lorenz-Böhler-Spital angeflogen. Der mittlerweile stillgelegte Schockraum dort wird vorübergehend reanimiert.

Zuletzt war geplant, das Lorenz-Böhler-Spital in ein Ambulanzzentrum umzuwandeln. Zudem war die Rede davon, dass enger mit der Klinik Donaustadt zusammengearbeitet werden sollte. Ein alleinstehendes Unfallspital sei kein zeitgemäßes Modell mehr, hieß es. Überlegt wurde, den Spitalsbetrieb komplett in die Klinik Donaustadt zu verlegen bzw. dort zuzubauen – mehr dazu in UKH Lorenz Böhler bald ohne Schockraum.
(Information gesehen auf orf.at, 21.01.2021)

AK OÖ.: Verschiebung der Semesterferien bringt Urlaubspläne durcheinander!

Verschiebung der Semesterferien bringt bei vielen die Urlaubs­pläne durcheinander: AK plädiert für familienfreundliche Lösungen
Die verkündete Vorverlegung der Semesterferien in Oberösterreich war für viele berufs­tätige Eltern ein Schlag ins Gesicht.

Wer nämlich mit seinem Arbeitgeber bereits einen Urlaub vereinbart hatte, kann diesen nicht einfach um eine Woche vorverlegen. AK-Präsident Dr. Johann Kalliauer empfiehlt daher den Beschäftigten, das Gespräch mit ihrem Arbeitgeber zu suchen, um die getroffene Urlaubs­vereinbarung einvernehmlich zu ändern. Und an die Unternehmen plädiert Kalliauer, familienfreundliche Lösungen zu ermöglichen.

Urlaubs­vereinbarungen sind bindend
Grundsätzlich ist eine Urlaubsvereinbarung für beide Seiten bindend – ein einseitiger Rücktritt ist nur ausnahmsweise rechtlich zulässig. Die gesetzliche Verlegung der Semesterferien wird nach Ansicht der AK-Experten/-innen keinen Grund für einen Rücktritt von einem vereinbarten Semester­ferienurlaub darstellen. Das wird nur dann möglich sein, wenn der Zweck in einem Familienurlaub mit den Kindern lag. Da die Kinder durch die Verschiebung nun im Home-Schooling sind, kann man davon ausgehen, dass der Erholungszweck hier wegfällt.

Sollte der Arbeitgeber einer ein­vernehmlichen Aufhebung der Urlaubsvereinbarung nicht zustimmen, kann die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer den Rücktritt des Urlaubs erklären und dem Arbeitgeber gegenüber seine Arbeitsbereitschaft nachweislich erklären. Empfehlenswert ist diese Vorgangsweise aber nicht, weil damit Konflikte vorprogrammiert sind.

Urlaub nicht einseitig antreten
Problematisch ist jedenfalls die Verschiebung des Urlaubs zum vorverlegten Termin der Semesterferien. „Auf gar keinen Fall dürfen Beschäftigte ohne Vereinbarung ihren Urlaub in den neuen Semesterferien einseitig antreten. Das wäre ein glasklarer Entlassungsgrund“, sagt AK-Präsident Kalliauer und empfiehlt den betroffenen Eltern: „Suchen Sie gleich das Gespräch mit Ihrem Arbeitgeber und holen Sie sich seine Zustimmung zur Verschiebung des Urlaubs. Dann sind Sie auf der sicheren Seite.“ Denn die Beschäftigten haben keinen rechtlichen Anspruch, dass ihre Arbeitgeber die Urlaubsanträge zum vorverlegten Ferien­termin genehmigen müssen. Darum bedarf es einer neuerlichen Urlaubsvereinbarung.

Einvern­ehmliche Lösungen suchen!
„Im Sinne eines gesamtgesellschaftlichen solidarischen Umgangs mit der aktuellen Krise sollen möglichst einvernehmliche und familien­freundliche Lösungen angestrebt werden. Ich appelliere daher an die Arbeitgeber, den berufstätigen Eltern hier einen Schritt entgegen zu kommen und ihnen die Stornierung des ursprünglichen Urlaubs oder die Vorverlegung zu ermöglichen“, sagt der AK-Präsident. Damit können innerbetriebliche Konflikte und wohl auch zahlreiche Arbeits­gerichtsverfahren vermieden werden.
(Information der AK OÖ., 19.01.2021)

Darum solltest Du 2021 Gewerkschaftsmitglied werden!

Nach der Krise geht’s darum, wer für die Kosten der Krise zahlen wird müssen
Die gute Aussicht im neuen Jahr: Das Coronavirus könnte langsam nach und nach zurückgedrängt werden. Die schlechte: Wer wird wohl für die Kosten der Krise zahlen müssen? Damit droht das nächste Ungemach.

Konnten der ÖGB und starke Gewerkschaften unter anderem mit ihrem Modell der Corona-Kurzarbeit während der Krise Schlimmstes verhindern, ist eine Herausforderung im neuen Jahr, für eine gerechtere Verteilung zu sorgen. Denn während die Reichsten auch noch während der Krise immer reicher wurden und die Internet-Giganten noch immer fast keine Steuern gezahlt haben, mussten ArbeitnehmerInnen während der Krise Einkommensverluste hinnehmen.

ArbeitnehmerInnen dürfen die Kosten nicht allein stemmen
Geht’s nach den Gewerkschaften werden die ArbeitnehmerInnen die Kosten sicher nicht allein stemmen müssen. Und auch Leistungskürzungen im Gesundheitssystem sind für Gewerkschaften ein Tabu. Gerade die Corona-Krise hat vielen vor Augen geführt, wie wichtig der von ÖGB und Gewerkschaften erkämpfte Sozialstaat für ArbeitnehmerInnen in Wahrheit ist, um das Leben auch in der Krise am Laufen halten zu können.

Die Herausforderungen im neuen Jahr werden an Schärfe noch zunehmen. Daher ist es umso wichtiger, dass viele den Rücken der Gewerkschaften stärken und Mitglied werden.

„Gäbe es keine Gewerkschaften, gäbe es keinen ÖGB, wir müssten ihn erfinden.“
Bundespräsident Alexander van der Bellen

Selbst Österreichs Bundespräsident Alexander van der Bellen sagte anlässlich des 75. Geburtstags des ÖGB mitten in der Corona-Krise im vergangenen Jahr: „Gäbe es keine Gewerkschaften, gäbe es keinen ÖGB, wir müssten ihn erfinden.“ In einer Krise wird das besonders deutlich.

Aber auch nach der Krise, wenn es ums Aufräumen und um gerechte Beiträge aller geht, spielen ÖGB und Gewerkschaften eine wichtige Rolle. Natürlich wird eine Bundesregierung nicht alle Forderungen zu 100 Prozent erfüllen, schließlich geht es auch darum, einen für alle Seiten tragbaren Kompromiss zum Wohle vieler zu finden.

Die Vorteile auf Deiner Seite
Aber abgesehen davon: Wer nachrechnet sieht genau, dass es sich immer lohnt, Gewerkschaftsmitglied zu sein. Am Ende eines jeden Jahres haben Mitglieder mehr in der Tasche, als sie die Mitgliedschaft bei der Gewerkschaft kostet.

Jedes Jahr verhandeln die Gewerkschaften rund 500 Kollektivverträge und damit deine Lohn- oder Gehaltserhöhung aus. Auch Urlaubs- und Weihnachtsgeld müssen jedes Jahr bei den Kollektivvertragsrunden neu ausverhandelt werden.

Die Gewerkschaften helfen Dir zudem bei Problemen am Arbeitsplatz oder auch schon während der Ausbildung, bieten Dir kostenlosen Rechtsschutz bei Auseinandersetzungen im Job, eine Vielzahl an Fort- und Weiterbildungsangeboten sowie unzählige Preisvorteile bei deinem persönlichen Einkauf oder bei Tickets für Kulturveranstaltungen.

Jetzt Gewerkschaftsmitglied werden: www.gpa.at/mitgliedwerden 

Wenn Du mit KollegInnen darüber nachdenkst, einen Betriebsrat zu gründen, kannst du auch dabei mit der vollen Unterstützung deiner Gewerkschaft rechnen.
Und übrigens: Dein Mitgliedsbeitrag ist in voller Höhe von der Lohnsteuer bzw. Einkommensteuer absetzbar.

Eine Mitgliedschaft lohnt sich für Dich nicht nur als ArbeitnehmerIn, sondern auf jeden Fall auch, wenn Du gerade eine Lehre machst, studierst, geringfügig beschäftigt bist oder auch als Ein-Personen-UnternehmerIn erwerbstätig bist.

Was Du auch wissen solltest
Gewerkschaften kämpfen noch für viel mehr: Sie stehen für eine gerechtere Verteilung der Reichtümer in unserem Land. Eine erst Ende 2020 veröffentlichte Berechnung der Arbeiterkammer zeigt, dass die Reichsten in Wahrheit noch reicher sind als bisher angenommen wurde. Der Berechnung zufolge gehören dem reichsten einem (!) Prozent der Bevölkerung statt 23 Prozent fast 40 Prozent des Gesamtvermögens in Österreichs. Und sie zahlen oft weniger Steuern als die Imbissbude ums Eck.

Selbst wenn Dein Arbeitsverhältnis gut ist, Du auch gut verdienst, Du nicht wirklich unmittelbar Hilfe von Deiner Gewerkschaft brauchst, setzt Du Dich mit Deinem Gewerkschaftsbeitrag auch dafür ein, dass Du Menschen hilfst, die gerade mit einer schlechteren Situation zu kämpfen haben. Aber auch dafür, dass Deine Arbeitsbedingungen so bleiben wie sie sind oder verbessert werden.

Unterstütze auch Du uns!
Werde jetzt Mitglied: www.gpa.at/mitgliedwerden 

So schaut’s arbeitsrechtlich aus: Dienstverhinderung bei Schneechaos

Wenn sich Frau Holle austobt, Straßen und Schienen unter dem Schnee verschwinden und alle Pläne durch Glatteis ins Schleu­dern geraten, stellt sich die Frage: Schaffe ich es heute über­haupt in die Arbeit? Und falls ja, wann? Mit welchen Kon­se­quenz­en muss ich rechnen, falls ich nicht oder zu spät komme?

So schaut’s arbeitsrechtlich aus
Wenn extreme Wetterbedingungen herrschen und Sie deshalb nicht oder nicht pünktlich Ihre Arbeit antreten können, liegt ein so genannter Dienstverhinderungsgrund vor. Das heißt, Ihr Fernbleiben oder Ihre Verspätung ist entschuldigt – allerdings nur, wenn Sie vorher alles Zumutbare unternommen haben, um es trotz Schnee und Eis (pünktlich) in die Arbeit zu schaffen. Sie müssen beispielsweise früher als sonst aufbrechen, wenn der Wetterbericht schon am Vorabend das Schneechaos vorhersagt. Oder vom Auto auf Öffis umsteigen, falls das eine gangbare Option ist.

Was ist „zumutbar“?
Was aber letztendlich zumutbar ist, hängt immer vom Einzelfall ab. Einem gesunden Arbeitnehmer wird es etwa zuzumuten sein, wenn er ein paar Kilometer zu Fuß marschiert, sollte auf Schiene oder Straße nichts mehr gehen.

Arbeitgeber sofort informieren
Melden Sie sich sofort bei Ihrem Arbeitgeber, sobald sich abzeichnet, dass Sie nicht oder nicht pünktlich zur Arbeit kommen können!

Kein Urlaub, keine Gleitzeit
Wenn Sie wetterbedingt nicht oder zu spät am Arbeitsplatz erscheinen, müssen Sie keinen Urlaubstag nehmen und sich auch keinen Zeitausgleich verrechnen lassen. Bei Gleitzeit gelten Dienstverhinderungen in der fiktiven Normalarbeitszeit als entgeltpflichtige Arbeitszeit.

Beispiel zur Gleitzeit

  • In Ihrem Betrieb ist es möglich, zwischen 6 Uhr und 20 Uhr im Rahmen der Gleitzeit zu arbeiten.
  • Für den Fall, dass eine Dienstverhinderung eintritt, wird für alle eine genormte Arbeitszeit von 8 bis 16 Uhr angenommen (fiktive Normalarbeitszeit).
  • Sollten Sie es aufgrund von Schneeverwehungen erst um 10 Uhr in die Arbeit schaffen, wird Ihnen die Zeit zwischen 8 und 10 Uhr als Arbeitszeit angerechnet – ungeachtet dessen, dass Sie sonst meist schon um 7 Uhr zu arbeiten beginnen.

Kein Grund zur Entlassung
Sollte Sie Ihr Arbeitgeber entlassen, weil Sie wegen Schnee und Eis zu spät oder gar nicht in die Arbeit gekommen sind, ist diese Entlassung unberechtigt. Wichtig ist allerdings immer, dass Sie alles Zumutbare unternommen haben, um es (zeitgerecht) in die Arbeit zu schaffen.

Weniger Geld wegen Dienstverhinderung?
Wie schaut es aus mit der Bezahlung, wenn mich das extreme Wetter daran hindert, meine Arbeit zu leisten?
Sowohl Angestellte als auch ArbeiterInnen müssen auch für die Zeit der Dienstverhinderung ihr Entgelt bekommen.
(Information der AK OÖ.)

AK OÖ.: Die ÖGK braucht sofortige Finanzspritze des Bundes!

AK-Präsident Dr. Johann Kalliauer: Österreichische Gesundheits­kasse braucht sofortige Finanz­spritze des Bundes
Mit der von der letzten Bundes­regierung durchgeboxten Fusion der Gebietskrankenkassen wurde der neuen Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) ein gewaltiger finanzieller Rucksack umgehängt. Auch die Corona-Pandemie bringt die ÖGK in zusätzliche finanzielle Schwierigkeiten. „Um das Gesundheitssystem in gewohnt hoher Qualität aufrecht erhalten zu können, braucht die ÖGK sofort eine ausreichend dotierte Finanzspritze des Bundes“, schlägt AK-Präsident Dr. Johann Kalliauer Alarm.

Die finanzielle Ausgangslage der ÖGK war schon vor Beginn der Corona-Krise schlecht: Der Gebarungsvorschau zufolge wurde für 2020 mit einem Bilanzverlust von 175,3 Millionen Euro gerechnet, bis zum Jahr 2024 mit einem Defizit von 544 Millionen Euro. Während die Kranken­versicherung der Arbeitnehmer/-innen 174 Millionen Euro weniger an Beihilfen erhält, soll sie zugleich 65 Millionen Euro mehr an Privatkrankenhäuser bezahlen.

Politisch umgefärbt statt Leistung verbessert
Kosten für die in Aussicht gestellte und noch nicht umgesetzte Leistungsharmonisierung auf höchstem Niveau oder für die vom Bundes­kanzler großspurig versprochene Patientenmilliarde sind hier noch nicht enthalten. Auf der anderen Seite wurde viel Geld für die neuen ÖGK-Logos und Beraterhonorare ausgegeben. „Daran sieht man, dass es der schwarz-blauen Bundesregierung nie um eine Leistungsverbesserung, sondern nur um die politische Umfärbung der Krankenkassen ging“, sagt AK-Präsident Dr. Johann Kalliauer.

ÖGK: Dringend Geld vom Bund notwendig
Die Corona-Pandemie hat die finanzielle Lage der ÖGK weiter verschärft: Beiträge wurden gestundet, die Beitragsprüfung ausgesetzt, die Kosten für Medikamente sind gestiegen. In der aktuellen Gebarungsvorschau vom November 2020 geht die ÖGK von einem Verlust in Höhe von 200 Millionen Euro für 2020 aus. Dabei sind noch nicht die Stundungs­außenstände von 1,7 Milliarden (für die gesamte Sozialversicherung) mitbedacht. Sollte ein Großteil davon abgeschrieben werden müssen, fehlen der ÖGK im nächsten und übernächsten Jahr nochmals zusätzliche rund 320 Millionen Euro. Bis 2024 könnte sich der Bilanzverlust auf 2 Milliarden Euro summieren.

Gesundheitssystem nachhaltig sichern
Daher braucht die ÖGK dringend eine Finanzspritze des Bundes. Gesundheitsminister Anschober hat bisher nur einen Betrag von 60 Millionen Euro fix zugesagt – dieser ist bei weitem nicht ausreichend. Der von der Bundesregierung eingebrachte Initiativantrag für ein ÖGK-Covid-19-Zuwendungsgesetz sieht eine vage Unterstützung des Bundes „mittels einer an Zielen verknüpften Zahlung für einen begrenzten Zeitraum“ vor. Wie hoch diese Unterstützung sein wird und welche Ziele die ÖGK dafür zu erreichen hat, ist völlig offen.

„Es geht um nicht weniger als die nachhaltige Sicherung des Gesundheits­­systems und den notwendigen zeitnahen Ausbau von Versorgungskapazitäten. Was die Regierung hier betreibt, ist grob fahrlässig. Ich fordere daher eine konkrete Zusage des Bundes für die Rücknahme der Belastungen aus der Fusion und die vollständige Finanzierung der Corona-Ausfälle“, sagt Kalliauer.

Hofmarcher sieht dringenden Finanzierungsbedarf
Akuten Finanzierungsbedarf sieht auch die Ökonomin Maria Hofmarcher, die einen eigenen staatlichen Fonds für die Gesundheitsversorgung fordert – dotiert mit 4,2 Milliarden Euro. Mit diesem Geld sollen Beitragsausfälle der ÖGK ausgeglichen und die dringend notwendige Harmonisierung der Leistungen unter den Krankenversicherungsträgern vorangetrieben werden. Die schwarz-blaue Bundesregierung hat die Harmonisierung im Zuge der Zusammenlegung der Krankenkassen versprochen, passiert ist bisher wenig.

Für die kommenden 10 Jahre wäre ein jährlicher Mehraufwand von bis zu 650 Millionen Euro notwendig, um das Leistungsniveau der ÖGK an das der Kranken­versicherung der Beamten/-innen und Eisenbahner/-innen anzupassen. „Es ist nicht einzusehen, warum Beamtinnen und Beamte für ein Zahn­­implantat einen Zuschuss von 350 Euro erhalten, während unsere Mitglieder das Implantat zur Gänze selbst bezahlen müssen“, sagt der AK-Präsident.

Um die Leistungsharmonisierung zu finanzieren, braucht es laut Maria Hofmarcher einen Risikoausgleich zwischen allen Krankenversicherungsträgern. „Damit könnten sämtliche Leistungen, wie etwa die genannten Implantate allen Versicherten, unabhängig von ihrem Beruf, über die E-Card kostenlos zur Verfügung gestellt werden“, sagt die Expertin.
(Information der AK OÖ., 27.12.2020)

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