Angebot: SARS-COV-2 Antigen-Tests für den privaten Gebrauch

Folgendes Angebot gilt für alle AUVA-Beschäftigte:
SARS-COV-2 NOVEL ANTIGEN TEST für den privaten Gebrauch,
€ 5,80 netto Test (pro Verpackung sind 25 Tests enthalten).

Dieser Preis ist ein Sonderpreis für AUVA-Mitarbeiter. Wer Fragen oder Interesse hat, bestellt nicht über den Betriebsrat, sondern direkt bei der Firma:

Detailinformation zu den Test bzw. Testanleitung gibt’s hier: Novel SARS-COV 2 Antigen-Test Anleitung

AUVA: Änderung der Berechnung der Belastungszulage ab 2021

Liebe Kolleginnen und Kollegen!
Die Generaldirektion der AUVA hat letzte Woche eine Nachricht an jene Beschäftigten in Auftrag gegeben, die eine Belastungszulage beziehen.
In diesem Mail wird darauf hingewiesen, dass die Berechnungsmethode, ob die Belastungszulage zusteht, rückwirkend mit 01. Jänner 2021 geändert wurde (Neu: jeweils monatliche Prüfung, ob Zulage zusteht).

Diese Änderung war nicht mit dem Zentralbetriebsrat abgesprochen und ist eine einseitige Interpretation der Dienstordnung, in der die Belastungszulage geregelt ist.

Laut §48 DO.A. steht eine Belastungszulage dann zu, wenn die Voraussetzungen (Nachtdienst und/oder Wochenenddienst) regelmäßig erfüllt werden. Als regelmäßig wird durchschnittlich einmal im Lohnverrechnungszeitraum definiert.

Bisher erstreckte sich der Beobachtungszeitraum immer über mehrere Monate und am Ende des Kalenderjahres wurde überprüft, ob die Voraussetzungen erfüllt wurden. So konnten auch längere Urlaube und Krankenstände kompensiert werden und Dienstverschiebungen lösten nicht gleich einen Entfall der Zulage aus.

Diese eigenmächtige Änderung des Beobachtungszeitraumes führt eindeutig zur Verschlechterung und es ist zu erwarten, dass in den nächsten Monaten viele diese Zulage teilweise verlieren.

Darum habe ich noch in der Vorwoche die Rechtsabteilung der GPA darüber informiert und um ein Rechtsgutachten gebeten. Sollten auch die Juristen der GPA der Meinung sein, dass diese Vorgehensweise nicht der Dienstordnung entspricht und die AUVA in den kommenden Gesprächen nicht wieder zu den ursprünglichen Regelungen zurückkehrt, werden wir wieder einmal das Gericht um eine Klärung bitten müssen.

In diesem Zusammenhang möchte ich darauf hinweisen, dass eine Klärung vor Gericht mit Unterstützung der Gewerkschaft nur dann möglich ist, wenn auch ausreichend Gewerkschaftsmitglieder davon betroffen sind. Daher möchte ich mich bei allen bedanken, die bereits Gewerkschaftsmitglied sind, und all jene, die es noch werden möchten, auffordern, sich bei mir oder einem anderen Betriebsratsmitglied zu melden!
BRV Martina Kronsteiner

Gratis Covid-19-Antigen-Test: Aufstellung aller teilnehmenden Apotheken

Liebe Kolleginnen und Kollegen!
Für Euch bzw. vor allem für Eure Angehörigen findet Ihr hier – siehe unten – eine Aufstellung aller öffentlichen Apotheken, die die Durchführung von Gratis-Covid-19-Antigen-Tests als Spezialgebiet anbieten.

Die hier angeführten Apotheken führen Gratis-Covid-19-Antigentests an symptomfreien Menschen durch.

Testungen können ausschließlich gegen telefonische Voranmeldung in der Apotheke durchgeführt werden. Bitte nehmen Sie zur Testung Ihre e-card mit!

Hier geht’s weiter zur Aufstellung: Apotheken Gratis-Antigentests

Kulinarische Auswahl für Valentinstag, Aschermittwoch und Ostern 2021!

Sehr geehrte Damen und Herren!
Auch wenn die aktuelle Situation Restaurantbesuche nicht erlaubt, so sollten Geschmackserlebnisse nicht zu kurz kommen.

Das „HomeCooking“ boomt und so mancher Kochlöffelverweigerer hat in den letzten Monaten eine neue Leidenschaft entdeckt.

Im Angebot (siehe unten) finden Sie wieder eine Auswahl an Köstlichkeiten in bester Qualität für Ihre MitarbeiterInnen.

In unserem kulinarischen Kalender haben wir für Valentinstag, Aschermittwoch und Ostern wieder Delikatessen um mehr als 25% vergünstigt.

Ich würde mich sehr freuen, wenn Sie das Angebot wieder für Ihre MitarbeiterInnen im Intranet veröffentlichen. Vielen lieben Dank!

Hier geht’s weiter zur kulinarischen Auswahl: Zettl Valentinstag – Aschermittwoch – Ostern 2021

Mit freundliche Grüßen, Brigitta Zettl
Zettl GmbH, Lehnerstraße 1, 4064 Oftering
Tel: 07221 63981-0; Fax: 07221 63981-6
office@zettlgmbh.at 
www.zettlgmbh.at

AK OÖ.: Auch Spitalsbeschäftigte brauchen Pausen!

AK-Präsident übt heftige Kritik an Landesrätin Haberlander: „Die Gesundheit der Spitalsbeschäftigten ist nicht nachrangig!“
Beschäftigte im Krankenhaus müssen laut Covid-19-Schutzmaßnahmenverordnung durchgehend FFP2- oder FFP3-Masken tragen. Das Arbeitnehmer­Innenschutzgesetz stellt klar, dass die Arbeitgeber Maskenpausen gewähren müssen, weil diese die Sauerstoffzufuhr erschweren.

In Oberösterreichs Spitälern ist die Einhaltung dieser Pausen allerdings nicht sichergestellt. Die AK hat die zuständige Landesrätin Christine Haberlander in einem Schreiben darauf aufmerksam gemacht, dass die Führungen der Krankenhäuser für die Einhaltung der notwendigen Maskenpausen sorgen müssen. „In ihrer Antwort bekundete sie allerdings, dass die Gesundheit der Spitals­beschäftigten nachrangig sei. Ich fordere die Landesrätin umgehend auf, diese gesundheitsgefährdende Sichtweise abzulegen und für den Schutz des Krankenhauspersonals zu sorgen“, sagt AK-Präsident Dr. Johann Kalliauer.

„Beschäftigte in Krankenhäusern, Kuranstalten und in Alten- und Pflegeheimen leisten derzeit Großartiges unter besonders anstrengenden Bedingungen. Umso mehr muss darauf geachtet werden, dass deren Gesundheit nicht noch zusätzlichen Belastungen ausgesetzt wird, die durch gute Arbeitsorganisation vermeidbar wären“, sagt Kalliauer.

Tagtäglich arbeitet das Krankenhaus­personal stundenlang ohne ausreichende Verschnaufpausen mit FFP2- oder FFP3-Masken, die die Sauerstoffaufnahme erschweren. Schwindel sowie Konzentrationsstörungen und somit auch die Gefahr von Arbeitsunfällen und Behandlungsfehlern können die Folgen sein. Deswegen verlangt das österreichische Arbeitsinspektorat Maskenpausen und bezieht sich dabei auf einen Richtwert der deutschen gesetzlichen Unfallversicherung, wonach diese Masken nach 75 Minuten für 30 Minuten abgenommen werden sollen. Dies sei laut Arbeitsinspektorat also auch im österreichischen ArbeitnehmerInnenschutzgesetz als Stand der Technik anzusehen.

Oft sind keine Pausen möglich!
„Von Betriebsräten und Beschäftigten in den Spitälern wissen wir aber, dass Masken­pausen vielfach nicht oder bei weitem nicht im empfohlenen Ausmaß sichergestellt werden und manche über viele Stunden nicht zu einer einzigen Minute Verschnaufpause kommen. Das ist eine absolut inakzeptable Gefährdung der Gesundheit des wichtigen Krankenhauspersonals“, sagt Kalliauer. Aus diesem Grund hat die AK die Landesrätin in einem Schreiben aufgefordert, für eine Klarstellung in Oberösterreichs Spitälern zu sorgen und den Führungskräften die Sicherstellung der Maskenpausen aufzutragen.

Fadenscheinige Be­gründungen
Doch die Landesrätin will dieser Aufforderung nicht nachkommen. Ihre fadenscheinige Begründung: Das Bundesministerium für Arbeit, Familie und Jugend habe ausdrücklich darauf hingewiesen, dass laut Arbeitsinspektorat die vorgesehene Maskenpause lediglich eine Empfehlung sei und die Erkenntnisse der Arbeitsmedizin nachrangig seien. Der Arbeiter­kammer liegt aber ein Schreiben aus dem Zentralarbeitsinspektorat vor, in dem das als „aus dem Zusammen­hang gerissen“ zurückgewiesen wird. Es sei klar erkennbar, heißt es in diesem Schreiben, „dass andere den Gesundheits­schutz der Beschäftigten als nachrangig erachten, weshalb wir besonders auf seine Wichtigkeit hinweisen“.

„Die Landesrätin interpretiert offenbar absichtlich Aussagen des Arbeitsinspektorats falsch, um den gebotenen Schutz der Beschäftigten in den Kranken­häusern nicht umsetzen zu müssen. Das ist völlig inakzeptabel.“

„Wir sind in Zeiten der Pandemie noch mehr als sonst verpflichtet, auf die Gesundheit der Spitalsmitarbeiterinnen und -mitarbeiter zu achten. Wer soll die Patientinnen und Patienten sonst behandeln, Frau Landesrätin?“, so Kalliauer.

Applaus ist zu wenig!
Zwar könnten die Beschäftigten in ihrer Arbeitsroutine durch Toilettengänge oder Essenspausen bestimmt einige Maskenpausen einlegen, jedoch sind diese meist viel kürzer als empfohlen und noch dazu eben nicht garantiert. „Trotz Berichten, dass die Pausen nicht ausreichend eingehalten werden, setzt die Landesrätin auf Vertrauen in die Unternehmensleitungen. Applaus und Lob an die Beschäftigten in Presseaussendungen reichen aber nicht, stattdessen brauchen sie eine Garantie dafür, dass ihre Gesundheit geschützt wird. Ich fordere die Landesrätin deswegen nochmals dringend auf, verbindliche Vorgaben an die Krankenhaus­leitungen zu machen und klarzustellen, dass die Maskenpausen einzuhalten sind, damit Beschäftige die enorme Belastung besser ertragen können“, so der AK-Präsident.
(Information der AK OÖ., 24.01.2021)

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