Sozialfonds-Anträge 2021: Aus-/Weiterbildung sowie Kinderunterbringung!

Sozialfonds-Anträge – es ist wieder so weit!
Auch heuer können Sozialfonds-Anträge bezüglich Zuschüsse zu den Themen “Aus- und Weiterbildung” sowie “Kinderunterbringung” gestellt werden.

Sämtliche Informationen, Richtlinien, Erläuterungen und die notwendigen Formulare zum Ausfüllen und Ausdrucken haben wir im Betriebsrats-Ordner auf dem J-Laufwerk zusammengefasst – Pfad siehe hier:

Wichtig: Bitte nur die neuen (= geänderten) Formulare für 2021 verwenden – eventuell auf den Abteilungen noch vorhandene alte Formulare bitte entsorgen!

Wichtig:
Es müssen auch für Aus- und Weiterbildungen, die heuer nach Ende der Antragstellung stattfinden, jetzt schon die Anträge gestellt werden. Noch nicht vorhandene Teilnahmebestätigungen, etc. müssen dann nach Ende der Veranstaltung nachgereicht werden.

Ende der Antragstellung:
Das Ende der Antragstellung ist heuer Freitag, der 03. Dezember 2021!  Es ist also genug Zeit vorhanden. Termin bitte vormerken, zu spät eingelangte Anträge können wir nämlich nicht nachschicken!

Pause machen im Job – was erlaubt ist und was nicht!

Regelmäßige Pausen sind wichtig, um konzentriert und produktiv arbeiten zu können. Wir beantworten die zwölf wichtigsten Fragen rund ums Abschalten und Entspannen im Job:

1. Habe ich ein Recht auf eine Mittagspause?
Ja – wenn auch nicht unbedingt genau zu Mittag. Wer länger als sechs Stunden arbeitet, hat Anspruch auf eine halbe Stunde (unbezahlter) Ruhepause.
Diese halbstündige Pause kann mit Zustimmung des Betriebsrates auch auf zum Beispiel zwei Pausen je 15 Minuten oder drei Pausen von je zehnminütiger Dauer aufgeteilt werden.

2. Muss ich Pause machen oder kann ich stattdessen früher nach Hause gehen?
Der Gesetzgeber sieht vor, dass spätestens nach sechs Stunden die Arbeit für eine Pause zu unterbrechen ist. Auf die Ruhepause kann also nicht verzichtet werden. Jedoch gibt es hier auch Regelungen, etwa in Kollektivverträgen, dass die Ruhepause bezahlt werden muss.

3. Bekomme ich Pausen bezahlt?
Die Regelung im Arbeitszeitgesetz sieht vor, dass Ruhepausen grundsätzlich nicht als Arbeitszeit zählen und daher auch nicht bezahlt werden müssen.
Es muss sich aber hier um echte Freizeit handeln – der Arbeitnehmer kann die Pause beispielsweise für private Erledigungen nutzen und muss nicht für Arbeitsaufträge zur Verfügung stehen.
Durch Vereinbarung, etwa in Kollektivverträgen, kann die Pause aber auch zur Arbeitszeit gezählt werden.

4. Darf mir mein Arbeitgeber vorschreiben, wie ich meine Mittagspause verbringen muss?
Nein. Du kannst völlig frei entscheiden, wo und wie Du Deine Pause verbringen willst. Es liegt ganz bei Dir, ob Du essen gehst, Sport treibst oder shoppen gehst – Du entscheidest.
Wenn Du willst, kannst Du deinen Arbeitsplatz oder das Betriebsgelände in deiner Pause verlassen – auch das kann Dir Dein Chef nicht verbieten.

5. Dürfen Raucher zwischendurch eine Pause machen?
Es gibt keinen gesetzlichen Anspruch auf eigene Rauchpausen. Am besten klärst du mit deinem Arbeitgeber, wann und wo du rauchen darfst. Beim Bewerbungsgespräch darf es kein Entscheidungskriterium sein, ob jemand Raucher ist oder nicht.

6. Darf ich selbst bestimmen, wann ich meine Pause nehme?
Das hängt von der jeweiligen Vereinbarung im Betrieb ab. Frag am besten bei Deinem Betriebsrat oder in der Personalstelle nach!

7. Darf ich in der Pause meinen Arbeitsplatz verlassen?
Ja. Pausen sind nicht Arbeitszeit! Du darfst Deinen Arbeitsplatz verlassen und musst auch nicht auf Abruf verfügbar sein.

8. Steht Teilzeitbeschäftigten auch eine Pause zu?
Ja, auch Teilzeitbeschäftigte haben an Tagen, an denen sie länger als sechs Stunden arbeiten, Recht auf eine 30-minütige Pause.

9. Ich muss auch am Wochenende arbeiten. Welche Pausen stehen mir zu?
Selbstverständlich ist auch am Wochenende eine Pause von 30 Minuten einzuhalten, wenn länger als sechs Stunden gearbeitet wird. Zwischen zwei Arbeitstagen hast Du einen Anspruch auf eine ununterbrochene tägliche Ruhezeit von grundsätzlich mindestens elf Stunden.
Innerhalb einer Woche steht Dir als ArbeiternehmerIn auch noch eine ununterbrochene wöchentliche Ruhezeit von 36 Stunden zu (Wochenendruhe).

10. Wie schaut die Pausen-Regelung im Homeoffice aus?
Natürlich hast Du auch im Homeoffice ein Recht auf eine Pause. Wann Du sie machst, liegt grundsätzlich bei Dir. Klar ist: Am Ende des Dienstes musst Du auf die mit dem Arbeitgeber vereinbarten Arbeitsstunden kommen.
Unser Tipp: Zeichne Deine Arbeitszeit möglichst genau auf und achte auf die Einhaltung von Ruhezeiten und Pausen!

11. Haben Jugendliche länger Pause?
Nein, aber unter 18-Jährige haben bereits ein Recht auf die halbstündige Pause, wenn der Arbeitstag mehr als 4,5 Stunden dauert.

12. Auch nicht unwichtig: Wie oft und wie lange darf man eine Klopause machen?
Kurze Toilettenpausen gelten als Arbeitszeit und sind nicht auf die Ruhepause anzurechnen.
(Information des ÖGB, 23.09.2021)

Schwedenbomben-Frischdienstverkauf AUVA/UKH Linz Oktober 2021!

Es gibt wieder die Chance auf besondere Genuss-Momente!
Fa. Niemetz freut sich, auch in Zeiten wie diesen für uns unterwegs zu sein und uns mit besonderen Genussmomenten verwöhnen zu können – dieses Mal mit speziellen Herbst-Aktionen – dafür oben ins Bild klicken.

Die Abwicklung des Verkaufs erfolgt wie immer draußen in der frischen Luft im Bereich zwischen der AUVA-Landesstelle und dem UKH Linz, wird Covid-konform von geschulten Mitarbeitern durchgeführt, inklusive Bankomat-Terminal zur kontaktlosen Bezahlung.

ÖGB-Erfolg: Telefonische Krankmeldung bis 31.12.2021 verlängert!

ÖGB-Forderung erfüllt
Erkrankte ArbeitnehmerInnen müssen sich keinem unnötigen Risiko aussetzen.

Wer jetzt krank wird, muss nicht zwingend zum Arzt – denn die telefonische Krankmeldung wird bis zum 31. Dezember 2021 verlängert. Das hat Andreas Huss, Obmann der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) und Gewerkschafter, im Ö1-Morgenjournal bekanntgegeben. Laut Huss könnte es auch zu einer Dauereinrichtung werden über eine „elektronische Visite“, die mit Ärztekammer und einigen Bundesländern vereinbart wurde. Dabei sprechen Arzt und Patient per Video. Auf die Kritik, ob die Krankmeldung missbraucht werde, antwortet Huss: „Es gibt keine solchen Hinweise. Krankenstände sind eher zurückgegangen als dass sie gestiegen wären“.

Damit wird die ÖGB-Forderung nach einer Verlängerung der telefonischen Krankmeldung erfüllt und ein völlig unnötiges Risiko für PatientInnen vermieden. Ursprünglich war die im Zuge der Corona-Pandemie eingeführte Möglichkeit der kontaktlosen Arbeitsunfähigkeitsmeldung bis Ende Juni befristet worden und bis September aufgehoben worden.

Jetzt, wo die Corona-Infektionen hochschnellen und der Bedarf an Schutz größer wird, braucht es diese Möglichkeit für alle Versicherten.
Ingrid Reischl, Leitende Sekretärin im ÖGB

Der ÖGB war von Anfang an für die Wiedereinführung der telefonischen Krankmeldung. Schon im vergangenen Jahr forderte die Leitende Sekretärin des ÖGB, Ingrid Reischl, die telefonische Krankmeldung wieder einzuführen: „Jetzt, wo die Corona-Infektionen hochschnellen und der Bedarf an Schutz größer wird, braucht es diese Möglichkeit für alle Versicherten”. Zuvor liefen PatientInnen Gefahr, sich in den vollen Wartezimmern der Arztpraxen anzustecken.

Absurdes Argument der Wirtschaft
Erst im August 2020 ist die Möglichkeit, sich telefonisch krankschreiben zu lassen, wieder ausgelaufen. Nur auf Druck des ÖGB hin konnte eine Wiedereinführung erzielt werden. Als Hauptargument dagegen waren von Seiten der Wirtschaft mögliche „Missbrauchsfälle” ins Treffen geführt worden – ein absurdes Argument, wie man hier nachlesen kann.

AK OÖ.: Personalmangel in oberösterreichischen Spitälern

Gesund­heits­holding leugnet Personal­mangel in Kranken­häusern: AK sieht Miss­achtung der Leistungen der Beschäftigten
Schon vor der Corona-Krise wies die Arbeiterkammer OÖ darauf hin, was in den letzten Monaten deutlich sichtbar wurde: Es gibt zu wenig Personal in den oberösterreichischen Krankenhäusern. Eine Tatsache, die die Oberösterreichische Gesundheitsholding (OÖG) nun zu bestreiten versucht.
Die zentrale Aussage ihres fragwürdigen Projekts namens „Erhebung des erforderlichen Pflegepersonaleinsatzes“: Es gibt keinen Personalmangel in Oberösterreichs Krankenhäusern.

Pflege­personal offen­bar un­wichtig
„Das ist ein Schlag ins Gesicht der Beschäftigten! Gerade die Pandemie zeigt, wie dringend eine Entlastung des Krankenhauspersonals notwendig wäre. Anstatt Projekte zu starten, die die Realität beschönigen, sollten die Verantwortlichen endlich zum Wohle der Beschäftigten handeln und mehr Pflegepersonal einstellen“, zeigt sich AK-Präsident Dr. Johann Kalliauer verärgert. Er fordert eine Aufstockung des Pflegepersonals um 20 Prozent.

Personal­mangel seit Jahren be­kannt
Seit 2016 weist die Arbeiterkammer Oberösterreich darauf hin, dass es in den oberösterreichischen Krankenhäusern zu wenig Personal gibt. Das zeigten mehr als 200 Interviews mit Pflegebeschäftigten, unter anderem auch in den Häusern der Oberösterreichischen Gesundheitsholding. Die Corona-Pandemie verschärfte diese Situation drastisch. Die Beschäftigten im Gesundheitsbereich kämpfen nicht nur mit besonderen Herausforderungen wie Schutzausrüstung, Quarantäne und Testungen, aufgrund der ohnehin angespannten Personalsituation leisten sie auch zahlreiche Überstunden.

Politik miss­achtet Leistungs­träger/-innen
Diese großartigen Leistungen werden von den Entscheidungsträgern nun aber völlig missachtet. Das Projekt „Erhebung des erforderlichen Pflegepersonaleinsatzes“ der Oberösterreichischen Gesundheitsholding hat zum Ziel, die bisherigen Aufgaben von Pflegebeschäftigten abzubilden und festzustellen, wie Einzeltätigkeiten in Zukunft neu verteilt werden können. Im Österreichvergleich liegt die OÖG in Sachen Personaleinsatz, laut eigener Aussage, im Durchschnitt. Die Aussagekraft des Vergleichs ist jedoch gering. Wenn als Messlatte andere Bundesländer genommen werden, die alle – laut Schilderung der Gewerkschaften – auch mit einer zu geringen Personalbesetzung kämpfen, dann ist der Durchschnitt kein großer Verdienst.

Projekt bringt keine Ent­lastung
Für AK-Präsident Kalliauer ist unverständlich, wie das Projekt zu einer besseren Situation in den Krankenhäusern führen soll: „Eine Entlastung der Beschäftigten kann unmöglich gelingen, wenn lediglich die Aufgaben zwischen den ohnehin zu knappen Personalposten verschoben werden.“ Dies sei ein Schlag ins Gesicht der Beschäftigten, deren Probleme scheinbar nicht ernst genommen werden, kritisiert Kalliauer.

Jede/r Zweite denkt ans Auf­hören
Wie dringend eine Entlastung der Pflegekräfte nötig wäre, zeigt eine Studie von Alexandra Gferer und Natali Gferer mit Unterstützung des Österreichischen Gesundheits- und Krankenpflegeverbandes: Fast jede/-r zweite Beschäftigte in der Gesundheits- und Krankenpflege in Österreich denkt aktuell an einen Berufsausstieg. „Anstatt weiter darauf zu beharren, dass alles gut ist, wie es ist, und Modelle zu basteln, die das belegen sollen, wäre es längst an der Zeit, an echten Verbesserungen zu arbeiten“, fordert Kalliauer und ergänzt: „Dazu gehört mehr qualifiziertes Pflegepersonal, aber auch mehr Unterstützungspersonal zur Entlastung.“ Ein Angebot der Arbeiterkammer zur Gründung einer Strategiegruppe wurde bis heute von der OÖG nicht angenommen.

Landes­politiker müssen endlich handeln
Aus Sicht der Arbeiterkammer braucht es endlich eine arbeitsmarktpolitische Offensive, um mehr Menschen für die Arbeit im Krankenhaus zu gewinnen. Nur so kann die von der AK geforderte Personalaufstockung um 20 Prozent realisiert werden. Vor allem das Land OÖ, als Eigentümer der OÖG, ist nun gefordert, durch rasches Handeln und sinnvolle Investitionen die Missstände in der Gesundheits- und Krankenpflege so schnell wie möglich zu beseitigen
(Information der AK OÖ., 23.09.2021)

In tiefer Trauer: Parte Stütz Carmen

Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen!

In tiefer Betroffenheit muss ich Euch über das Ableben unserer allseits sehr geschätzten Kollegin Carmen Stütz informieren.

Fr. Carmen Stütz, langjährige Mitarbeiterin im UKH Linz auf der Abteilung 06, ist am Freitag, den 17. September 2021, nach geduldig ertragener Krankheit von uns gegangen.

Carmen war als diplomierte Pflegeperson schon seit November 1992 im alten UKH am Blumauerplatz auf der Bettenstation 1 und im neuen UKH auf Abt. 06 im Einsatz.

Aufgrund ihrer enormen fachlichen Kompetenz und ihres herzlichen, humorvollen und immer positiven Wesens war sie nicht nur für unsere Patientinnen und Patienten eine große Stütze, sondern auch in besonderer Weise für das ganze Team und das gesamte Haus eine besondere Bereicherung.

Sie hinterlässt in unserem Team und KH eine unglaubliche Lücke.

Liebe Carmen, möge Dir die Erde leicht sein!
BRV Martina Kronsteiner

Teilnahme am heurigen Linz-Marathon lohnt sich!

Die Vorbereitungen für den 19. Oberbank Linz Donau Marathon laufen auf Hochtouren! Der Termin ist am Sonntag, den 24. Oktober 2021.

Heuer lohnt sich die Teilnahme am Linz-Marathon, der hoffentlich stattfinden kann, besonders: Egal, bei welchem Bewerb (Marathon, Halb- oder Viertelmarathon): Wer von unseren Angestellten heuer teilnimmt, erhält das Nenngeld vom BR retour!

Nach erfolgter Teilnahme mit Anmeldebestätigung bzw. Rechnung bei uns melden!

Alle Informationen zum Marathon sind hier zu finden:
Linz-Marathon

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