Schwedenbomben-Frischdienstverkauf AUVA/UKH Linz im Mai 2021!

Es gibt wieder die Chance auf besondere Genuss-Momente! Fa. Niemetz freut sich, auch in Zeiten wie diesen für uns unterwegs zu sein und uns mit besonderen Genussmomenten verwöhnen zu können.

Die Abwicklung des Verkaufs erfolgt wie immer draußen in der frischen Luft im Bereich zwischen der AUVA-Landesstelle und dem UKH Linz, wird Covid-konform von geschulten Mitarbeitern durchgeführt, inklusive Bankomat-Terminal zur kontaktlosen Bezahlung.

Arbeitsrecht: Impfung – Was jetzt am Arbeitsplatz gilt!

Arbeitsrecht: Impfung – Was jetzt am Arbeitsplatz gilt!
Kommt die Impflicht am Arbeitsplatz? Werde ich entlassen, wenn ich mich nicht impfen lasse? Was passiert mit meinen Daten? Der ÖGB hat sich die wichtigsten Fragen angesehen.

Der Impffortschritt steigt erfreulicherweise, immer mehr Menschen kommen zu ihren Impfterminen. Der ÖGB hat schon am Anfang des Jahres empfohlen, Impfangebote wahrzunehmen – nur so ist eine rasche Rückkehr in die Normalität mit gesicherten Arbeitsplätzen und guter Gesundheitsversorgung für alle möglich.
Gleichzeitig ergeben sich mit dem Impffortschritt und dem Start der Impfung in Betrieben arbeitsrechtliche Fragen: Muss ich mich impfen lassen? Was darf mein Arbeitgeber und wie sieht es mit meinen Daten aus? ÖGB-Rechtsexperte Martin Müller beantwortet im oegb.at-Interview die wichtigsten Fragen.

oegb.at: Kann mich mein Arbeitgeber kündigen bzw. entlassen, wenn ich mich nicht impfen lasse?
Martin Müller: Man muss ganz streng zwischen Kündigungen und Entlassungen unterscheiden. Wir haben in Österreich ein sehr liberales Kündigungsrecht, zum Kündigen brauche ich grundsätzlich keinen Grund. Bei der Entlassung ist das anders: Zum Entlassen brauche ich einen Grund und bei der Entlassung kann man in der Regel sagen, da ist etwas ganz grob falsch gelaufen: Ich habe in die Kassa gegriffen oder war tätlich gegenüber KollegInnen beispielsweise – das wären Entlassungsgründe.
Eine Entlassung ist sofort wirksam, bei der Kündigung gibt es Fristen. Eine Impfverweigerung als Entlassungsgrund sehe ich wirklich nicht. Ob es als Grund für die Anfechtung einer Kündigung ausreicht, wenn ein Arbeitnehmer sagt, er sei nur gekündigt worden, weil er sich nicht impfen hat lassen, ist nicht klar – da kommt es sehr auf den Einzelfall an.

Kommt es hier auch auf die Berufsgruppe an?
Sicher geht es auch um die spezifische Tätigkeit. Ein Arbeitgeber könnte argumentieren, dass es in dem betreffenden Bereich notwendig ist, dass jemand geimpft ist. Da muss man sich anschauen, inwiefern tatsächlich ein berechtigtes Interesse des Arbeitgebers an einer Impfung besteht.

Kannst Du den Begriff „berechtigtes Interesse” bitte erklären?
Von einem berechtigten Interesse des Arbeitgebers kann man dann ausgehen, wenn ich in meiner beruflichen Tätigkeit sehr viel mit anderen Menschen zu tun habe, speziell mit gefährdeten Gruppen, wo für mich selbst oder für andere Menschen die Ansteckungsgefahr relativ hoch ist. Speziell im Gesundheitsbereich kann man da vielleicht davon ausgehen, dass in einigen Bereichen ein berechtigtes Interesse da ist – dazu muss aber eine konkrete Gefahrenlage da sein.

Es ist immer wieder von einer Impfpflicht die Rede – wie sieht es damit aus?
Es wäre theoretisch möglich, eine Impfpflicht zu erlassen – das Epidemiegesetz bietet die entsprechende Möglichkeit. Aber: Es ist bislang keine Impfpflicht erlassen worden. Wenn es eine Impfpflicht gäbe und der Arbeitgeber sagen würde, ich kann dich nicht beschäftigen, weil du nicht geimpft bist, dann wäre das eine Grundlage für weitere Konsequenzen. Wie gesagt, gibt es die aber nicht.

Darf der Arbeitgeber eigentlich fragen, welchen Impfstatus ich habe?
Grundsätzlich sind Gesundheitsdaten sehr sensible und besonders geschützte Daten. Der Arbeitgeber darf keine Daten sammeln, die ihn nichts angehen und an denen er eben kein berechtigtes Interesse hat, wie wir vorher geklärt haben. Ansonsten kann mich der Arbeitgeber fragen, aber wenn ich’s ihm nicht sage, habe ich keine Konsequenzen zu befürchten.

Und wenn man die Unwahrheit sagt, was hätte das für Konsequenzen?
Auch da kommt es wieder darauf an, ob die Impfung tatsächlich notwendig ist für meine berufliche Tätigkeit. Wenn ich zum Beispiel Pilot bin und ich in dem Land, in das ich fliegen soll, nur mit einem Impfschutz landen kann, und ich sage meinem Arbeitgeber gegenüber, ich sei geimpft, bin es aber gar nicht: Ja, dann habe ich ein Problem.
(Information des ÖGB, 18.05.2021)

Teilerfolg für ÖGB: € 500,– Corona-Bonus für ÄrztInnen und Pflegekräfte

Teilerfolg für ÖGB: 500 Euro Corona-Bonus für ÄrztInnen und Pflegekräfte!
ÖGB fordert weiterhin Corona-Tausender für alle Beschäftigten, die sich erhöhtem Infektionsrisiko aussetzen mussten!

Mehr als einem Jahr nach Ausbruch der Pandemie ringt sich die Bundesregierung doch noch durch, einen 500 Euro Corona-Bonus für ÄrztInnen und Pflegekräfte auszuzahlen. „Der Druck des ÖGB hat sich ausgezahlt. Die 500 Euro für das Gesundheits- und Pflegepersonal kommen keine Sekunde zu früh“, sagt ÖGB-Präsident Wolfgang Katzian.

Es sei zwar nicht der vom ÖGB geforderte Corona-Tausender, aber es ist ein Teilerfolg für den ÖGB. „Und vor allem ist es ein Erfolg für das Gesundheitspersonal, das seit mehr als einem Jahr enormen Belastungen und einem erhöhten Infektionsrisiko ausgesetzt ist“, bekräftigt Katzian. „Endlich sieht auch die Bundesregierung ein, dass die HeldInnen der Krise eine finanzielle Belohnung verdient haben“, so der ÖGB-Präsident.

Allerdings: Wann der Bonus genau ausbezahlt wird oder welcher konkrete Beschäftigtenkreis Geld bekommt, ist noch nicht bekannt. Außerdem können die Länder die Höhe des Bonus selbst festlegen.

Arbeitsbedingungen im Gesundheitsbereich verbessern
Klar ist aber, dass mit diesen 500 Euro für die Beschäftigten die Probleme im Gesundheitsbereich nicht gelöst sind. Unabhängig von dieser Einmalzahlung braucht es mehr Personal, bessere Arbeitszeiten und insgesamt eine höhere Bezahlung für diese Branche.

Denn die Belastung für das Personal ist auch abseits der Pandemie enorm, denn nicht nur die Anforderungen, sondern auch der Personalbedarf steigen stetig. Bis 2030 werden in Österreich zusätzlich rund 76.000 Pflegekräfte benötigt. Um diese riesige Herausforderung zu stemmen, wäre die Errichtung einer bundesweiten Pflegestiftung ein richtiger Schritt. Dafür setzt sich der ÖGB weiterhin ein.

Selbstverständlich bleibt der ÖGB auch dran, wenn es darum geht, dass alle anderen Beschäftigten, die seit Beginn der Pandemie einem erhöhten Infektionsrisiko ausgesetzt waren, ebenso eine finanzielle Anerkennung bekommen. Denn ohne diese vielen Menschen wäre unser System nicht weitergelaufen.

Wir laden ein: Oper im Römersteinbruch St. Margarethen + St. Martins Therme

Liebe Kolleginnen und Kollegen!
Um die Wartezeit auf die heurigen Betriebsausflüge, die beide erst im September stattfinden, etwas zu verkürzen, können wir Euch im Sommer einen wahren Kulturgenuss anbieten – Thermengenuss inklusive!

Oper Turandot im Römersteinbruch St. Margarethen
mit Übernachtung in der St. Martins Therme & Lodge in Frauenkirchen

Folgendes Programm ist geplant:
Freitag, 16. Juli 2021:
Um 13 Uhr Abfahrt vor dem UKH Linz. Fahrt zur St. Martins-Therme nach Frauenkirchen/Burgenland. Dort Abendessen mit 6gängigem Menü. Anschließend Fahrt in den Römersteinbruch St. Margarethen. Beginn der Vorstellung um 20.30 Uhr. Im Anschluss daran Rückfahrt ins Hotel, Übernachtung.

Samstag, 17. Juli 2021:
Nach dem Frühstück im Hotel Freizeit zur Nützung der St. Martins-Therme und am Nachmittag Rückfahrt nach Linz.

Wichtiger Hinweis:
Stand heute kann dieses Programm so stattfinden, allerdings sind aktuelle Änderungen aufgrund der aktuellen Situation natürlich möglich.
Auf jeden Fall gilt die 3G-Regel: Mitfahren kann nur, wer entweder geimpft, aktuell getestet oder genesen ist. Ein Nachweis darüber ist im Hotel und auch bei der Kulturveranstaltung vorzulegen.

Anmeldung / Eigenbeitrag:
Die Anmeldung ist ab sofort möglich, maximal 50 Personen können mitfahren. Der äußerst geringe Eigenbeitrag von € 20,– ist gleich bei der Anmeldung zu begleichen.

Weitere Informationen:
Oper Turandot im Römersteinbruch St. Margarethen
St. Martins Therme & Lodge Frauenkirchen

Am 12. Mai ist der internationale Tag der Pflegenden!

Liebe Kolleginnen und liebe Kollegen!
Wir brauchen Dich! Es ist 5 nach 12!

Im Gesundheitspersonal arbeiten alle über dem Limit. Viele von uns sind am Ende, die Pandemie hat diese Situation noch weiter verschärft. Die Politik muss jetzt etwas tun!

Wenn wir gemeinsam unsere Stimme erheben, kann man uns nicht ignorieren.

Am 12. Mai ist internationaler Tag der Pflegenden.
Um zu zeigen, dass es fünf nach zwölf ist, wollen wir möglichst viele Fotos sammeln, wo Gesundheitspersonal fünf Minuten nach 12 Uhr Mittag eine Minute Pause macht.

Mach am 12.5. ein Foto um 5 nach 12 von Dir, Deinen KollegInnen (wenn Du möchtest, auch gern mit dem Plakat zur Aktion) und poste Dein Bild auf www.offensivegesundheit.at/5nach12

Die Uhr für das Gesundheitspersonal schlägt bereits jetzt 5 nach 12!

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