Kündigungswelle droht: Jede zweite Pflegekraft will aufhören

Die Pandemie hat die angespannte Situation bei den Pflegekräften noch verschärft. Die Gewerkschaft fordert deshalb dringend mehr Personal, bessere Bezahlung und Nachwuchsarbeit. Laut einer aktuellen Umfrage will jede zweite Pflegekraft aufhören.

Hohe Belastung und Überstunden führen bei Pflegekräften immer öfter zu Burnout, laut einer aktuellen Umfrage der Gewerkschaft denkt bereits jede zweite Pflegekraft ans Aufhören. „Wir sind am Anfang einer Versorgungskrise im Gesundheits- und Pflegesystem“, sagt Gerald Mjka von der Gewerkschaft vida.

Kaum stabile Dienstpläne

Edgar Martin von der Gewerkschaft younion, die für das städtische Gesundheitspersonal in Wien zuständig ist, kritisiert: Sowohl in den städtischen Spitälern des Wiener Gesundheitsverbunds (WIGEV), aber auch in den Ordens- und Privatspitälern – von der Stadt mitfinanziert und in deren Aufsicht – gebe es kaum stabile Dienstpläne mehr.

Einspringen sei schon fast normal, sagt Martin. „Die letzten Jahre haben gezeigt, dass die Mindestbesetzung die neue Normbesetzung ist. Es ist härter geworden“. „Wir können nichts mehr abfedern, es muss alles nachbesetzt werden, sonst wird es gefährlich für die Patientinnen und Patienten“, ergänzt Mjka.

Personalbedarfspläne nachjustieren
In den Gemeindespitälern sind derzeit 10.720 Pflegekräfte beschäftigt, in den Ordensspitälern gibt es rund 1.700. Das macht mit den Privatspitälern gesamt rund 13.220 Spitalsbedienstete in Pflegeberufen. Für den körperlich und geistig fordernden Job liegt das Einstiegsgehalt für diplomierte Pflegekräfte bei rund 2.800 Euro brutto, für Pflegeassistenz bei 2.300 Euro brutto.

Bei der Bezahlung und bei der Ausbildung habe die Stadt zwar etwas nachjustiert, sagen die Gewerkschafter, aber: „Ich muss die Personalbedarfsberechnung evaluieren. Ich muss schauen, dass das zeitgemäß ist. Die passt hinten und vorne nicht mehr. Was man vor ein paar Jahren errechnet hat, bildet überhaupt nicht mehr unsere Realität ab“, sagt Martin.

Hacker fordert Rettungspaket
Die Bundesländer sollen sich mit den zuständigen Ministern zusammensetzen, fordern die beiden Gewerkschafter, und ein Budget und Gesetze ausarbeiten, die die Versorgungsqualität sicherstellen können. Der Wiener Gesundheitsstadtrat Peter Hacker (SPÖ) sagte in „Wien heute“, Wien habe etwa schon bei der Ausbildung weitere Angebote geschaffen, etwa durch neue Ausbildungsplätze an der FH Campus Wien.

Das Problem liege aber beim Bund. Mit dem gebe zwar regelmäßig Gespräche, „Faktum ist aber: Es gibt keine Entscheidungen“. Im Gegenteil gebe es durch die Steuerreform sogar weniger Geld für das Gesundheitssystem. Er appellierte daher auch selbst an die Bundesregierung.

„Es ist extrem unbefriedigend und auch inakzeptabel. Wir brauchen endlich ein Rettungspaket für das Gesundheitssystem und das kann nur auch von der Bundesregierung kommen.“

(Information gesehen auf orf.at, 19.10.2021)

Information zur neuen Betriebsvereinbarung „Arbeitszeit im UKH Linz“

Liebe Kolleginnen und Kollegen!
Wie sicher schon vielen bekannt, wird ab dem nächsten Jahr eine neue Betriebsvereinbarung „Arbeitszeit“ im Unfallkrankenhaus Linz für alle Bereiche gelten. Diese ist zwar noch nicht unterschrieben, jedoch fertig verhandelt.

BRV Martina Kronsteiner, die maßgeblich für uns daran beteiligt war, möchte alle Beschäftigten so gut wie möglich über die neue Betriebsvereinbarung, Änderungen, etc. informieren. Dazu bieten wir vier Termine an, jeweils im UKH-Hörsaal im OG1:

Mittwoch, 03. November 2021
Donnerstag, 18. November 2021
Dienstag, 14. Dezember 2021, jeweils ab 13 Uhr

Hier wird BRV Martina die neue BV ausführlich erklären und kann alle auftretenden Fragen beantworten. Sollten trotz der drei Termine noch Fragen offen bleiben, wird sie auf Wunsch diese ev. auch im Rahmen von Stationsbesprechungen gerne beantworten.

Betriebsärztliche Information zur Covid-Impfung / 3. Teilimpfung

Liebe Kolleginnen und Kollegen!
Im Haus werden weitere Covid-Impfungen sowie die 3. Teilimpfung durchgeführt.

Die Anmeldung ist ab sofort möglich, erfolgt beim jeweiligen Bereich, spätestens jeweils bis Mittwoch der Vorwoche, 10 Uhr.

ULA bei Frau Tamara Heu oder Frau Stefanie Schiffbänker, Tel. 42203
ULP bei Frau Renate Bachinger, Tel. 42402
ULV bei Frau Anna Dirisamer, Tel. 42601
AUVB bei Frau Lisa Höfler, Tel. 61601

Impftermine:
3.11.21, 10.11.21, 17.11.21 und 19.1.22, 26.1.22, 2.2.22,
jeweils wieder im Seminarraum, OG1.

Wer soll Wann impfen?
Entsprechend den Empfehlungen des öst. nat. Impf-Gremiums

  • Personen, die mit COVID-19-Vaccine Jannssen (Johnson & Johnson) einmalig geimpft wurden, sollen eine weitere Dosis im Mindestabstand von 28 Tagen erhalten (off label), dabei soll vorzugsweise ein mRNA- Impfstoff verwendet werden 
  • Personen, die zu Covid-19-Risikogruppen gehören, sowie Personen, die 2 Dosen Vaxzevria (AstraZeneca) erhalten haben, wird eine weitere Dosis in einem Zeitraum von frühestens 6 bis spätestens 9 Monaten nach dem Abschluss der vollständigen Erstimmunisierung empfohlen (off label), also ab der 2. Impfung.
  • Allen anderen Mitarbeiter (Personal im Gesundheitsbereich) kann ab 6 Monaten und soll ab 9-12-Monaten eine weitere Dosis angeboten werden (off label).
  • Genesene, die eine Impfung erhalten haben, sollen wie vollständig geimpfte Personen angesehen und genauso wie oben angeführt behandelt werden (also eine weitere Covid-19 Impfung mit einem mRNA-Impfstoff erhalten). Wenn genesene Personen bereits 2 Impfungen erhalten haben (genesen und danach 2 Dosen), ist derzeit bis auf weiteres keine weitere Impfung gegen COVID-19 notwendig.  

Für diese 3. Dosis soll ein mRNA-Impfstoff verwendet werden (Comirnaty= BioNTech/Pfizer oder Spikevax =Moderna) (Beilage S 12), wir werden Comirnaty erhalten.

Unsere 2. Impftermine waren:

  • für Astra: 28.4., 10.5., 11.5., 26.5., also wären die 3. Impfungen vom 28.10.21 bis 26.2.22 fällig.
  •  für Pfizer: 3.2. und 11.2., also wären die 3. Impfungen vom 3.11.21 bis 11.2.22 fällig.

Wichtiger Hinweis:
Wenn man berücksichtigt, dass bereits Impfdurchbrüche (symptomatische SARS COV-2 Infektionen) oder Infektionen nach vollständiger 1. Impfserie aufgetreten sind, scheint es dringend ratsam, mit der 3. Impfung nicht bis zum letzten Ende der empfohlenen Intervalle zu warten!

Eine Dritte Impfung?
Auch von anderen Impfungen kennt man das ja, etwa von der Lieblingsimpfung der Österreicher, der FSME Impfung. Auch bei dieser ist eine dritte 12Teilimpfung nötig, vor allem um einen längerfristigen Schutz zu erreichen. Bei Unklarheiten bitte um Rückfrage!

Selbstverständlich sollen alle „Ihre“ Impfung dort in Anspruch nehmen, wo es am einfachsten, am „liebsten“ erfolgen kann: Hausärzte, Impf-Straßen, Impfevent ohne Anmeldung (Impf-Bus-Wirt-Beisl-Konzert…) oder auch wieder bei uns im UKH !

Das gilt auch für jene, die ihre ersten beiden Impfungen auswärts erhalten haben, sofern das empfohlene Intervall eingehalten wird (1. und 2. Teilimpfung sollten möglichst bei derselben Impfstelle erfolgen!).

Spätentschlossene, bisher noch nicht geimpft:
Diese können diese Gelegenheit sehr gerne wahrnehmen, um eine Grundimmunisierung zu erhalten. Dabei ist zu beachten, dass das Intervall zwischen der 1. und 2. Teilimpfung 21 Tage beträgt. Weil dazu zwei Teilimpfungen zu organisieren sind, sollte für die erste ein früher Termin gewählt werden, damit die zweite noch in unseren Impfzeitraum fällt, dazu bitte frühzeitig um Rücksprache!

Für die bereits zur GrippeImpfung Angemeldeten werden die Termine ausgeschrieben, sobald der Impfstoff geliefert ist. Die gleichzeitige Verabreichung mit anderen Lebend- oder Totimpfstoffen (inkl. Influenza Impfstoffen) ist möglich. Ich empfehle dennoch einige Tage Abstand einzuhalten.

Bitte um Weitergabe an jene Mitarbeiter, die keinen eigenen EDV Zugang haben, bzw. von denen bekannt ist, dass sie ihre Mails nicht regelmäßig kontrollieren, danke!

Herzliche Grüße, Dr. Heinz Schikola

Sozialfonds-Anträge 2021: Aus-/Weiterbildung sowie Kinderunterbringung!

Sozialfonds-Anträge – es ist wieder so weit!
Auch heuer können Sozialfonds-Anträge bezüglich Zuschüsse zu den Themen “Aus- und Weiterbildung” sowie “Kinderunterbringung” gestellt werden.

Sämtliche Informationen, Richtlinien, Erläuterungen und die notwendigen Formulare zum Ausfüllen und Ausdrucken haben wir im Betriebsrats-Ordner auf dem J-Laufwerk zusammengefasst – Pfad siehe hier:

Wichtig: Bitte nur die neuen (= geänderten) Formulare für 2021 verwenden – eventuell auf den Abteilungen noch vorhandene alte Formulare bitte entsorgen!

Wichtig:
Es müssen auch für Aus- und Weiterbildungen, die heuer nach Ende der Antragstellung stattfinden, jetzt schon die Anträge gestellt werden. Noch nicht vorhandene Teilnahmebestätigungen, etc. müssen dann nach Ende der Veranstaltung nachgereicht werden.

Ende der Antragstellung:
Das Ende der Antragstellung ist heuer Freitag, der 03. Dezember 2021!  Es ist also genug Zeit vorhanden. Termin bitte vormerken, zu spät eingelangte Anträge können wir nämlich nicht nachschicken!

Pause machen im Job – was erlaubt ist und was nicht!

Regelmäßige Pausen sind wichtig, um konzentriert und produktiv arbeiten zu können. Wir beantworten die zwölf wichtigsten Fragen rund ums Abschalten und Entspannen im Job:

1. Habe ich ein Recht auf eine Mittagspause?
Ja – wenn auch nicht unbedingt genau zu Mittag. Wer länger als sechs Stunden arbeitet, hat Anspruch auf eine halbe Stunde (unbezahlter) Ruhepause.
Diese halbstündige Pause kann mit Zustimmung des Betriebsrates auch auf zum Beispiel zwei Pausen je 15 Minuten oder drei Pausen von je zehnminütiger Dauer aufgeteilt werden.

2. Muss ich Pause machen oder kann ich stattdessen früher nach Hause gehen?
Der Gesetzgeber sieht vor, dass spätestens nach sechs Stunden die Arbeit für eine Pause zu unterbrechen ist. Auf die Ruhepause kann also nicht verzichtet werden. Jedoch gibt es hier auch Regelungen, etwa in Kollektivverträgen, dass die Ruhepause bezahlt werden muss.

3. Bekomme ich Pausen bezahlt?
Die Regelung im Arbeitszeitgesetz sieht vor, dass Ruhepausen grundsätzlich nicht als Arbeitszeit zählen und daher auch nicht bezahlt werden müssen.
Es muss sich aber hier um echte Freizeit handeln – der Arbeitnehmer kann die Pause beispielsweise für private Erledigungen nutzen und muss nicht für Arbeitsaufträge zur Verfügung stehen.
Durch Vereinbarung, etwa in Kollektivverträgen, kann die Pause aber auch zur Arbeitszeit gezählt werden.

4. Darf mir mein Arbeitgeber vorschreiben, wie ich meine Mittagspause verbringen muss?
Nein. Du kannst völlig frei entscheiden, wo und wie Du Deine Pause verbringen willst. Es liegt ganz bei Dir, ob Du essen gehst, Sport treibst oder shoppen gehst – Du entscheidest.
Wenn Du willst, kannst Du deinen Arbeitsplatz oder das Betriebsgelände in deiner Pause verlassen – auch das kann Dir Dein Chef nicht verbieten.

5. Dürfen Raucher zwischendurch eine Pause machen?
Es gibt keinen gesetzlichen Anspruch auf eigene Rauchpausen. Am besten klärst du mit deinem Arbeitgeber, wann und wo du rauchen darfst. Beim Bewerbungsgespräch darf es kein Entscheidungskriterium sein, ob jemand Raucher ist oder nicht.

6. Darf ich selbst bestimmen, wann ich meine Pause nehme?
Das hängt von der jeweiligen Vereinbarung im Betrieb ab. Frag am besten bei Deinem Betriebsrat oder in der Personalstelle nach!

7. Darf ich in der Pause meinen Arbeitsplatz verlassen?
Ja. Pausen sind nicht Arbeitszeit! Du darfst Deinen Arbeitsplatz verlassen und musst auch nicht auf Abruf verfügbar sein.

8. Steht Teilzeitbeschäftigten auch eine Pause zu?
Ja, auch Teilzeitbeschäftigte haben an Tagen, an denen sie länger als sechs Stunden arbeiten, Recht auf eine 30-minütige Pause.

9. Ich muss auch am Wochenende arbeiten. Welche Pausen stehen mir zu?
Selbstverständlich ist auch am Wochenende eine Pause von 30 Minuten einzuhalten, wenn länger als sechs Stunden gearbeitet wird. Zwischen zwei Arbeitstagen hast Du einen Anspruch auf eine ununterbrochene tägliche Ruhezeit von grundsätzlich mindestens elf Stunden.
Innerhalb einer Woche steht Dir als ArbeiternehmerIn auch noch eine ununterbrochene wöchentliche Ruhezeit von 36 Stunden zu (Wochenendruhe).

10. Wie schaut die Pausen-Regelung im Homeoffice aus?
Natürlich hast Du auch im Homeoffice ein Recht auf eine Pause. Wann Du sie machst, liegt grundsätzlich bei Dir. Klar ist: Am Ende des Dienstes musst Du auf die mit dem Arbeitgeber vereinbarten Arbeitsstunden kommen.
Unser Tipp: Zeichne Deine Arbeitszeit möglichst genau auf und achte auf die Einhaltung von Ruhezeiten und Pausen!

11. Haben Jugendliche länger Pause?
Nein, aber unter 18-Jährige haben bereits ein Recht auf die halbstündige Pause, wenn der Arbeitstag mehr als 4,5 Stunden dauert.

12. Auch nicht unwichtig: Wie oft und wie lange darf man eine Klopause machen?
Kurze Toilettenpausen gelten als Arbeitszeit und sind nicht auf die Ruhepause anzurechnen.
(Information des ÖGB, 23.09.2021)

Schwedenbomben-Frischdienstverkauf AUVA/UKH Linz Oktober 2021!

Es gibt wieder die Chance auf besondere Genuss-Momente!
Fa. Niemetz freut sich, auch in Zeiten wie diesen für uns unterwegs zu sein und uns mit besonderen Genussmomenten verwöhnen zu können – dieses Mal mit speziellen Herbst-Aktionen – dafür oben ins Bild klicken.

Die Abwicklung des Verkaufs erfolgt wie immer draußen in der frischen Luft im Bereich zwischen der AUVA-Landesstelle und dem UKH Linz, wird Covid-konform von geschulten Mitarbeitern durchgeführt, inklusive Bankomat-Terminal zur kontaktlosen Bezahlung.

ÖGB-Erfolg: Telefonische Krankmeldung bis 31.12.2021 verlängert!

ÖGB-Forderung erfüllt
Erkrankte ArbeitnehmerInnen müssen sich keinem unnötigen Risiko aussetzen.

Wer jetzt krank wird, muss nicht zwingend zum Arzt – denn die telefonische Krankmeldung wird bis zum 31. Dezember 2021 verlängert. Das hat Andreas Huss, Obmann der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) und Gewerkschafter, im Ö1-Morgenjournal bekanntgegeben. Laut Huss könnte es auch zu einer Dauereinrichtung werden über eine „elektronische Visite“, die mit Ärztekammer und einigen Bundesländern vereinbart wurde. Dabei sprechen Arzt und Patient per Video. Auf die Kritik, ob die Krankmeldung missbraucht werde, antwortet Huss: „Es gibt keine solchen Hinweise. Krankenstände sind eher zurückgegangen als dass sie gestiegen wären“.

Damit wird die ÖGB-Forderung nach einer Verlängerung der telefonischen Krankmeldung erfüllt und ein völlig unnötiges Risiko für PatientInnen vermieden. Ursprünglich war die im Zuge der Corona-Pandemie eingeführte Möglichkeit der kontaktlosen Arbeitsunfähigkeitsmeldung bis Ende Juni befristet worden und bis September aufgehoben worden.

Jetzt, wo die Corona-Infektionen hochschnellen und der Bedarf an Schutz größer wird, braucht es diese Möglichkeit für alle Versicherten.
Ingrid Reischl, Leitende Sekretärin im ÖGB

Der ÖGB war von Anfang an für die Wiedereinführung der telefonischen Krankmeldung. Schon im vergangenen Jahr forderte die Leitende Sekretärin des ÖGB, Ingrid Reischl, die telefonische Krankmeldung wieder einzuführen: „Jetzt, wo die Corona-Infektionen hochschnellen und der Bedarf an Schutz größer wird, braucht es diese Möglichkeit für alle Versicherten”. Zuvor liefen PatientInnen Gefahr, sich in den vollen Wartezimmern der Arztpraxen anzustecken.

Absurdes Argument der Wirtschaft
Erst im August 2020 ist die Möglichkeit, sich telefonisch krankschreiben zu lassen, wieder ausgelaufen. Nur auf Druck des ÖGB hin konnte eine Wiedereinführung erzielt werden. Als Hauptargument dagegen waren von Seiten der Wirtschaft mögliche „Missbrauchsfälle” ins Treffen geführt worden – ein absurdes Argument, wie man hier nachlesen kann.

AK OÖ.: Personalmangel in oberösterreichischen Spitälern

Gesund­heits­holding leugnet Personal­mangel in Kranken­häusern: AK sieht Miss­achtung der Leistungen der Beschäftigten
Schon vor der Corona-Krise wies die Arbeiterkammer OÖ darauf hin, was in den letzten Monaten deutlich sichtbar wurde: Es gibt zu wenig Personal in den oberösterreichischen Krankenhäusern. Eine Tatsache, die die Oberösterreichische Gesundheitsholding (OÖG) nun zu bestreiten versucht.
Die zentrale Aussage ihres fragwürdigen Projekts namens „Erhebung des erforderlichen Pflegepersonaleinsatzes“: Es gibt keinen Personalmangel in Oberösterreichs Krankenhäusern.

Pflege­personal offen­bar un­wichtig
„Das ist ein Schlag ins Gesicht der Beschäftigten! Gerade die Pandemie zeigt, wie dringend eine Entlastung des Krankenhauspersonals notwendig wäre. Anstatt Projekte zu starten, die die Realität beschönigen, sollten die Verantwortlichen endlich zum Wohle der Beschäftigten handeln und mehr Pflegepersonal einstellen“, zeigt sich AK-Präsident Dr. Johann Kalliauer verärgert. Er fordert eine Aufstockung des Pflegepersonals um 20 Prozent.

Personal­mangel seit Jahren be­kannt
Seit 2016 weist die Arbeiterkammer Oberösterreich darauf hin, dass es in den oberösterreichischen Krankenhäusern zu wenig Personal gibt. Das zeigten mehr als 200 Interviews mit Pflegebeschäftigten, unter anderem auch in den Häusern der Oberösterreichischen Gesundheitsholding. Die Corona-Pandemie verschärfte diese Situation drastisch. Die Beschäftigten im Gesundheitsbereich kämpfen nicht nur mit besonderen Herausforderungen wie Schutzausrüstung, Quarantäne und Testungen, aufgrund der ohnehin angespannten Personalsituation leisten sie auch zahlreiche Überstunden.

Politik miss­achtet Leistungs­träger/-innen
Diese großartigen Leistungen werden von den Entscheidungsträgern nun aber völlig missachtet. Das Projekt „Erhebung des erforderlichen Pflegepersonaleinsatzes“ der Oberösterreichischen Gesundheitsholding hat zum Ziel, die bisherigen Aufgaben von Pflegebeschäftigten abzubilden und festzustellen, wie Einzeltätigkeiten in Zukunft neu verteilt werden können. Im Österreichvergleich liegt die OÖG in Sachen Personaleinsatz, laut eigener Aussage, im Durchschnitt. Die Aussagekraft des Vergleichs ist jedoch gering. Wenn als Messlatte andere Bundesländer genommen werden, die alle – laut Schilderung der Gewerkschaften – auch mit einer zu geringen Personalbesetzung kämpfen, dann ist der Durchschnitt kein großer Verdienst.

Projekt bringt keine Ent­lastung
Für AK-Präsident Kalliauer ist unverständlich, wie das Projekt zu einer besseren Situation in den Krankenhäusern führen soll: „Eine Entlastung der Beschäftigten kann unmöglich gelingen, wenn lediglich die Aufgaben zwischen den ohnehin zu knappen Personalposten verschoben werden.“ Dies sei ein Schlag ins Gesicht der Beschäftigten, deren Probleme scheinbar nicht ernst genommen werden, kritisiert Kalliauer.

Jede/r Zweite denkt ans Auf­hören
Wie dringend eine Entlastung der Pflegekräfte nötig wäre, zeigt eine Studie von Alexandra Gferer und Natali Gferer mit Unterstützung des Österreichischen Gesundheits- und Krankenpflegeverbandes: Fast jede/-r zweite Beschäftigte in der Gesundheits- und Krankenpflege in Österreich denkt aktuell an einen Berufsausstieg. „Anstatt weiter darauf zu beharren, dass alles gut ist, wie es ist, und Modelle zu basteln, die das belegen sollen, wäre es längst an der Zeit, an echten Verbesserungen zu arbeiten“, fordert Kalliauer und ergänzt: „Dazu gehört mehr qualifiziertes Pflegepersonal, aber auch mehr Unterstützungspersonal zur Entlastung.“ Ein Angebot der Arbeiterkammer zur Gründung einer Strategiegruppe wurde bis heute von der OÖG nicht angenommen.

Landes­politiker müssen endlich handeln
Aus Sicht der Arbeiterkammer braucht es endlich eine arbeitsmarktpolitische Offensive, um mehr Menschen für die Arbeit im Krankenhaus zu gewinnen. Nur so kann die von der AK geforderte Personalaufstockung um 20 Prozent realisiert werden. Vor allem das Land OÖ, als Eigentümer der OÖG, ist nun gefordert, durch rasches Handeln und sinnvolle Investitionen die Missstände in der Gesundheits- und Krankenpflege so schnell wie möglich zu beseitigen
(Information der AK OÖ., 23.09.2021)

In tiefer Trauer: Parte Stütz Carmen

Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen!

In tiefer Betroffenheit muss ich Euch über das Ableben unserer allseits sehr geschätzten Kollegin Carmen Stütz informieren.

Fr. Carmen Stütz, langjährige Mitarbeiterin im UKH Linz auf der Abteilung 06, ist am Freitag, den 17. September 2021, nach geduldig ertragener Krankheit von uns gegangen.

Carmen war als diplomierte Pflegeperson schon seit November 1992 im alten UKH am Blumauerplatz auf der Bettenstation 1 und im neuen UKH auf Abt. 06 im Einsatz.

Aufgrund ihrer enormen fachlichen Kompetenz und ihres herzlichen, humorvollen und immer positiven Wesens war sie nicht nur für unsere Patientinnen und Patienten eine große Stütze, sondern auch in besonderer Weise für das ganze Team und das gesamte Haus eine besondere Bereicherung.

Sie hinterlässt in unserem Team und KH eine unglaubliche Lücke.

Liebe Carmen, möge Dir die Erde leicht sein!
BRV Martina Kronsteiner

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