Grippeschutz-Impfaktion 2022

Betriebsärztliche Aussendung

 

Sehr geehrte Mitarbeiter:innen,

 

auch für die diesjährige Grippeschutzimpfung werden die Kosten für AUVA-Mitarbeiter wieder vom Arbeitgeber getragen.

Der Impfschutz einer saisonalen Influenza-Impfung ist jährlich zu erneuern. Da sich die Oberfläche der Viren laufend ändert, ist es notwendig den Influenza-Impfstoff jährlich anzupassen und herzustellen.

 

Nachdem es in den vergangenen 2 Jahren keine nennenswerte Influenzavirus-Zirkulation gab, und somit auch der natürliche Booster in der Bevölkerung ausblieb, ist gerade in der kommenden Saison die Influenzaimpfung von großer Bedeutung (siehe Beilage Seite 6)

Die gleichzeitige Verabreichung Influenza-Impfungen und COVID-19-Impfungen, die wie Totimpfstoffe einzuordnen sind, ist möglich (siehe Beilage Seite 10), wenn möglich würde ich dennoch gerne zumindest mehrere Tage Abstand einhalten. .  

 

Wenn Sie daran teilnehmen möchten, bestellen Sie bitte einen Impfstoff bei Frau Nora Palaoro (DW 32103 bzw. nora.palaoro@auva.at) bis spätestens Freitag, 23.September 2022.

 

Die Impftermine werden nach Einlangen der Impfstoffe bekannt gegeben.

Demo gegen Kostenexplosion

Die Preise explodieren!

Es reicht! Jetzt gehen wir gemeinsam auf die Straße.

Die Preise steigen ohne Ende und Konzerne streichen Rekordgewinne bei Energie, Sprit und Lebensmitteln ein. Die Rechnung zahlen wir alle, und wenn jetzt nichts geschieht, dann ist das erst der Anfang der Teuerungswelle. Darum sagen wir jetzt STOPP! Die Politik muss endlich handeln und kann nicht mehr tatenlos zusehen, wie unser Leben unleistbar wird.

Es reicht! Wir gehen auf die Straße! Steh jetzt mit uns auf und komm am 17. September 2022 um 14 Uhr zu einer der bundesweiten „Preise runter!”-Demos:

13:30 Uhr, Volksgarten | Schlusskundgebung: 16:00 Uhr, Südseite der Promenade Nr. 17 (Ecke Zugang Herrenstr. 1)

RZ Weißer Hof nach Wien / AUVA sucht Büroimmobilie

Aus dem AUVA Traumazentrum Wien, dem früheren UKH-Meidling, soll ein Trauma- und Rehabilitationszentrum werden. Dafür könnte das Rehazentrum „Weißer Hof“ von Klosterneuburg in das Traumazentrum Wien übersiedeln. An einem Ort sollen ganzheitliche und berufsbegleitende Rehabilitation sowie lebenslange Nachsorge angeboten werden: von der Akutversorgung für Unfallopfer inkl. Intensivstation, über Intensiv- und Frührehabilitation, stationäre, tagesklinische und ambulante Rehabilitation bis zur lebenslangen Nachbetreuung.

Neues Rehazentrum in fünf Jahren
Möglich wäre, dass die AUVA am Standort Meidling das bestehende Traumazentrum und ihr Rehazentrum „Weißer Hof“ zusammenlegt. Dessen Übersiedelung nach Wien steht schon lange im Raum. Von der Belegschaft sei zu hören, dass die Verlegung des „Weißen Hofs“ nach Meidling für 2027 fix geplant sei.

Von der AUVA heißt es dazu auf ORF-Anfrage: „Die AUVA wird voraussichtlich im Jahre 2027 ihr neues Rehabilitationszentrum am Standort Meidling in Betrieb nehmen und somit das erste integrierte Trauma- und Rehabilitationszentrum Österreichs eröffnen. Bis zu diesem Zeitpunkt wird am Weißen Hof die Rehabilitation auf dem bisherigen hohen qualitativen Niveau weitergeführt.“ Die Nachnutzung des Rehazentrums Weißer Hof werde derzeit verhandelt.

AUVA sucht Büroimmobilie
Fix sei jedenfalls die Übersiedlung der Verwaltungszentrale der Allgemeinen Unfallversicherungsanstalt. Per öffentlicher Ausschreibung wird derzeit eine Büroimmobilie gesucht. Die alten Standorte in der Brigittenau waren aufgegeben worden.

Momentan ist die AUVA in den Twin Towers am Wienerberg eingemietet. Am gesuchten neuen Standort sollen die Hauptstelle der AUVA und die Landesstelle Wien unter einem Dach arbeiten. Das Traumazentrum in Meidling soll nicht weiter als 1,5 Kilometer Luftlinie entfernt liegen.
(Information gesehen auf orf.at, 26.08.2022)

Faktencheck Urlaub – Deine Rechte und Pflichten als Arbeitnehmer von A bis Z

Du planst deinen Sommerurlaub am Meer oder einen Städtetrip am verlängerten Wochenende? Deine Rechte als ArbeitnehmerIn für die schönste Zeit im Jahr: Wir erklären dir alles, was du wissen musst – von A wie Anspruch bis Z wie Zeitausgleich.

Kann ich auf Urlaub gehen, wann ich will? Kann mir mein/e ChefIn den Urlaub vorschreiben?Nein. Urlaub ist immer eine Vereinbarung zwischen dir und deinem Arbeitgeber. Dein/e ChefIn muss deinen Urlaub bewilligen. Umgekehrt kann er/sie dich aber auch nicht einfach zwangsweise auf Urlaub schicken. Wenn es Probleme bei der Einigung gibt, wende dich an deinen Betriebsrat!

Urlaub, der bereits bewilligt wurde, kann auch nicht wieder gestrichen werden. Außer es liegen ganz wichtige wirtschaftliche Gründe vor, doch dann muss der Arbeitgeber die getätigten Kosten wie z.B. Stornogebühren übernehmen. Du als ArbeitnehmerIn musst allerdings bewilligten Urlaub ebenfalls konsumieren. Auch hier raten wir dir, dich mit offenen Fragen an deinen Betriebsrat zu wenden!

Es kann auch sein, dass es in deinem Betrieb eine im voraus vereinbarte Betriebssperre gibt. Diese darf aber nur einen Teil deines Urlaubsanspruchs umfassen, ca. zwei Wochen. Du musst die Möglichkeit haben, den restlichen Urlaub nach deinen Wünschen und Bedürfnissen zu vereinbaren.

5 Wochen Jahresurlaub, sind das jetzt eigentlich 30 Tage oder 25 Tage?
Dir stehen jährlich 5 Wochen bezahlter Urlaub zu: 5 Wochen sind 30 Werktage, wenn man die Arbeitswoche von Montag bis Samstag rechnet. Wenn man von einer 5-Tage-Woche ausgeht, also von Montag bis Freitag und ohne den Samstag, dann sind es 25 Arbeitstage.

Und die 6. Urlaubswoche?
Die 6. Urlaubswoche steht jenen ArbeitnehmerInnen zu, die seit 25 Jahren beim gleichen Arbeitgeber tätig sind, also ab dem 26. anrechenbaren Arbeitsjahr. Da das ein äußerst langer Zeitraum ist und heutzutage die meisten Menschen während ihres Arbeitslebens mehrmals den Arbeitgeber wechseln (müssen), fordert deine Gewerkschaft GPA schon seit längerer Zeit ganz nachdrücklich die 6. Urlaubswoche für alle Beschäftigten!

Wann erneuert sich mein Urlaubsanspruch?
Das neue Arbeitsjahr und damit der neue Urlaubsanspruch beginnt jeweils an dem Tag, an dem du in die Firma eingetreten bist. In manchen Firmen beginnt das Urlaubsjahr für alle gleich mit dem Kalenderjahr. Wenn du nicht weißt, wie das in deiner Firma gehandhabt wird, frag deinen Betriebsrat!

Ich bin noch nicht lange in meiner Firma, habe ich trotzdem schon Urlaubsanspruch?
In den ersten 6 Monaten bei einem neuen Arbeitgeber wächst dein Urlaubsanspruch. Nach einem Monat hast du z.B. schon 2 Tage (5-Tage-Woche) bzw. 2,5 Tage (Samstag Werktag) Urlaubsanspruch erreicht. Nach 6 Monaten hast du Anspruch auf deinen gesamten Jahresurlaub von 5 Wochen. Mit Beginn des zweiten Arbeitsjahres entsteht automatisch der neue Anspruch auf den Jahresurlaub.

Um wie viel verringert sich mein Urlaub, wenn ich Teilzeit arbeite?
Dein Urlaubsanspruch ändert sich nicht – die 5 Wochen Jahresurlaub gelten auch für Teilzeitbeschäftigte und geringfügig Beschäftigte. Wenn deine Arbeitswoche auf 4 oder weniger Werktage verkürzt ist, dann erhältst du entsprechend weniger Urlaubstage – unterm Strich hast du aber trotzdem 5 Wochen frei pro Jahr.

Das Urlaubsgeld kriegen alle automatisch, das steht so im Gesetz, oder?
Das Urlaubsgeld – viele nennen es auch Urlaubszuschuss, Urlaubsbeihilfe oder 14. Monatsgehalt – ist in deinem Kollektivvertrag vereinbart. Es gibt keinen gesetzlichen Anspruch auf diese Sonderzahlung! Der Anspruch, die Höhe und die Fälligkeit des Urlaubsgeldes sind im jeweiligen Kollektivvertrag festgelegt, den deine Gewerkschaft für dich verhandelt hat. In manchen Fällen kann das Urlaubsgeld auch im Einzelarbeitsvertrag geregelt sein. Das bedeutet: Wenn kein Kollektivvertrag zur Anwendung kommt und auch sonst nichts vertraglich vereinbart wurde, erhält man diese Sonderzahlung leider nicht!

Manche Firmen zahlen das Urlaubs- und das Weihnachtsgeld jeweils vor dem Sommer und vor Weihnachten aus, andere wiederum überweisen vierteljährlich ein halbes Gehalt.

Nicht verwechseln: Das Urlaubsgeld und das Urlaubsentgelt. Das ist jenes Entgelt, das dir während deines Urlaubs zusteht, obwohl du während dieser Zeit keine Arbeit leistest. Es umfasst dein Grundgehalt und alle sonstigen Entgeltbestandteile, nicht aber Aufwandsentschädigungen wie z.B. Kilometergeld oder Diäten.

Was passiert, wenn ich im Urlaub krank werde? Sind diese Urlaubstage verloren?
Wenn du länger als drei Tage krank bist, verlierst du die Urlaubstage nicht. Du musst die Erkrankung aber deinem Arbeitgeber melden und eine Krankenstandbestätigung vorlegen. Leider verlängert sich dann der Urlaub allerdings nicht automatisch – sobald der vereinbarte Urlaub zu Ende ist und du auch wieder gesund bist, musst du wieder zur Arbeit gehen. Aber die Tage, während denen du krank warst, werden wieder zu deinem Urlaubsguthaben dazugerechnet.

Stimmt es, dass nicht verbrauchter Urlaub verfällt?
Ja, aber erst nach zwei Jahren nach Ende des Urlaubsjahres, in dem er entstanden ist. Anders gesagt: Du hast drei Jahre Zeit deinen Urlaubsanspruch zu verbrauchen. Wenn du Urlaubstage konsumierst, werden sie immer vom ältesten noch offenen Urlaub abgezogen.

Wenn ich mir freie Tage mittels Zeitausgleich nehme, ändert das etwas an meinem Urlaubsanspruch?
Nein. Zeitausgleich entsteht durch Überstunden. Diese werden grundsätzlich ausbezahlt. Aber wenn du eine entsprechende Vereinbarung mit deinem Arbeitgeber getroffen hast, dann gibt es auch die Möglichkeit, Zeitausgleich als Freizeit nehmen. Das ändert jedoch an deinem normalen Urlaubsanspruch nichts.

Kann mir mein Arbeitgeber meinen Urlaub „abkaufen“?
Das Recht auf Urlaub und auf Erholung ist ein zentrales Recht für alle ArbeitnehmerInnen. Darum darf dein Arbeitgeber auch nicht deinen Urlaubsanspruch einfach mit Geld ablösen, das ist verboten.

Bei einem vorzeitigen Austritt aus dem Dienstverhältnis muss dir dein Arbeitgeber aber auf jeden Fall deine verbliebenen Urlaubstage ausbezahlen, auch dann, wenn du die Kündigungsfrist nicht eingehalten hast.

Ich bin gerade arbeitslos, kann ich da trotzdem auf Urlaub fahren?
Ja, auch wenn du arbeitslos bist, steht dir Urlaub zu. Du musst deinen Urlaub allerdings mit dem AMS absprechen. Wenn du im Inland verreist, dann steht dir weiterhin Arbeitslosengeld zu. Kontrolltermine musst du aber trotzdem beachten. Fährst du ins Ausland, dann wird das Arbeitslosengeld für die Dauer des Urlaubs unterbrochen. Nach dem Ende eines Auslandsurlaubs solltest du dich auf jeden Fall beim AMS melden!

Und irgendwann bleib ich dann dort… kann ich meinen Urlaub verlängern?
Du solltest pünktlich vom Urlaub zurückkommen, auch wenn es so schön ist, dass man am liebsten noch länger bliebe – das ist nur möglich, wenn du es mit deinem Arbeitgeber vereinbarst! Ohne sein/ihr Einverständnis riskierst du deinen Job und deine Ansprüche wegen berechtigter Entlassung.

Wenn es allerdings einen triftigen Grund gibt, warum du nicht rechtzeitig zur Arbeit zurückkehren kannst, dann musst du deinen Chef/ deine Chefin darüber umgehend informieren! Falls du also im Urlaub erkrankst oder die Fluglotsen streiken oder ein schweres Unwetter die Weiterfahrt unmöglich macht, dann sag deiner Firma Bescheid! Am besten per Mail oder anderer schriftlicher Nachricht, damit du beweisen kannst, dass du nicht unentschuldigt gefehlt hast.

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