Unsere Öffnungszeiten im Shop:
Mi + Do: 14.30 bis 18.30 Uhr; Fr 9 bis 17 Uhr; Sa 9 – 12 Uhr.
Im Online Shop kann rund um die Uhr mit dem Rabattcode eingekauft werden. Der Rabattcode ist im Warenkorb einzugeben und zu bestätigen.
Rabattierter Einkauf im Shop nur gegen Vorlage des eigenen Mitarbeiterausweises möglich.
Zusätzliche Info an die KollegInnen:
Du möchtest ein Produkt, das in der Aktionswoche nicht lagernd ist? Schreib uns gerne in der Rabattwoche eine E-Mail an office@scroc.eu mit dem gewünschten Produkt.
Wir informieren Dich, ob Du das Produkt vorbestellen kannst. Mitarbeiterausweis bitte als Foto anhängen. Bei Fragen kannst Du Dich gerne melden.
Liebe Grüßen aus Wolfern, Simone vom SCROC-Team
Simone Plank, Vertrieb & Kundenservice
Tel: +43 660 77 66 711; E-Mail: s.plank@scroc.eu
SCROC GmbH ∙ Tavernstraße 26 ∙ A-4493 Wolfern
www.scroc.eu ∙ #scroc
Donnerstag, 13. Juli 2023,
vor dem Speisesaal UKH Linz, UG1, ca. 11.30 bis 14.00 Uhr
Liebe Kolleginnen und Kollegen!
Wir haben auch heuer ein Mittel gegen die Sommerhitze:
BRV Martina Kronsteiner verwöhnt alle am Donnerstag, den 13. Juli 2023, mit einem Surace-Eiswagen Carrettino Gelato im UKH Linz und verteilt sechs köstliche Sorten Eis – folgende Sorten:
- Pralinata / Schokopraline mit Erdnuss und Karamell
- Papavero / Mohn
- Cioccolato / Schokolade
- Banana / Banane
- Limone / Zitrone
- Fragola / Erdbeere
Also einfach vorbeikommen! In Summe sollten sich ca. 360 Kugeln ausgehen, da wird sicherlich keiner zu kurz kommen!
Auch bei Hitze gibt es wieder die Chance auf besondere Genuss-Momente!
Fa. Niemetz freut sich, für uns unterwegs zu sein und uns mit besonderen Genussmomenten verwöhnen zu können, dieses Mal mit spezieller Sommer-Aktion sowie Manja- und Swedy-Schokolade-Aktionen!
Die Abwicklung des Verkaufs erfolgt wie immer draußen in der frischen Luft im Bereich zwischen der AUVA-Landesstelle und dem UKH Linz, inklusive Bankomat-Terminal zur kontaktlosen Bezahlung.
Kann mein Arbeitgeber bestimmen, wann ich auf Urlaub fahre? Was passiert, wenn ich im Urlaub krank werde? Wir beantworten die wichtigsten Fragen zum Urlaubsrecht:
1. Wie viel Urlaubsanspruch habe ich?
Es steht für jedes Arbeitsjahr bzw. Kalenderjahr ein bezahlter Urlaub von 5 Wochen zu. Ab dem 25. Dienstjahr beim selben Arbeitgeber steht grundsätzlich eine weitere Woche zu – der Weg zur 6. Urlaubswoche kann aber auch kürzer sein.
Auch für Teilzeitbeschäftigte jeder Art gilt der gesetzliche Mindestanspruch von fünf Wochen Urlaub. Wie viele Tage Urlaub sie tatsächlich haben, hängt von der Anzahl der Arbeitstage und dem jeweiligen Arbeitszeitmodell ab.
Wer also 20 Stunden pro Woche arbeitet, hat 20 Tage Urlaub pro Jahr. Wer fixe Arbeitstage in seiner Teilzeit hat, zum Beispiel immer Montags, Mittwochs und Freitags, hat insgesamt 15 Urlaubstage.
2. Ab wann habe ich Anspruch auf Urlaub?
Nach sechs Monaten im Betrieb entsteht der volle Urlaubsanspruch. In den ersten sechs Monaten hat man einen aliquoten Urlaubsanspruch. Das bedeutet, dass man ungefähr zwei Tage pro Monat in den ersten sechs Monaten frei nehmen kann.
3. Kann ich auf Urlaub gehen, wann ich will?
Nein, der Urlaub muss zwischen ArbeitnehmerIn und Arbeitgeber vereinbart werden. Auch wenn ein Betriebsurlaub vereinbart ist, muss dem Urlaub zugestimmt werden.
4. Kann mich mein Arbeitgeber auf Urlaub schicken?
Nein. Es gibt keinen Zwangsurlaub. Allerdings ist Urlaub zur Erholung gedacht und daher sinnvoll, ihn auch zu konsumieren.
Auch in der Corona-Kurzarbeit kann der Chef oder die Chefin nicht einfach Urlaub anordnen. Sollte es Probleme geben, wende dich an deinen Betriebsrat oder melde dich bei Deiner Gewerkschaft.
5. Was passiert, wenn ich im Urlaub krank werde?
Zum Arzt gehen und krankschreiben lassen. Und in der Firma sofort Bescheid geben, dass man krank ist, am besten schriftlich. Wenn die Erkrankung länger als drei Tage dauert, werden für diese Zeit keine Urlaubstage abgezogen.
Achtung: Der Urlaub verlängert sich nicht um die Krankenstandstage, das ursprünglich vereinbarte Urlaubsende bleibt unverändert aufrecht.
6. Kann ich auf Urlaubstage verzichten und dafür Geld bekommen?
Nein, das ist verboten. Eine solche Vereinbarung wäre unwirksam. Urlaub ist zum Erholen da, denn pausenlos arbeiten macht krank.
Nur bei einer Beendigung des Dienstverhältnisses muss der noch offene Urlaub in Geld ausbezahlt werden (Urlaubsersatzleistung).
7. Kann mein Urlaub verjähren?
Der Anspruch auf Urlaub verjährt zwei Jahre nach Ende des Urlaubsjahres, in dem er entstanden ist. Das heißt: Man hat 3 Jahre Zeit, um Urlaub zu verbrauchen.
Wichtig: Arbeitgeber müssen ihren Beschäftigten sogar ausdrücklich sagen, dass der Urlaub verjähren könnte. Tun sie das nicht, bleibt der Anspruch auf Urlaub in bestimmten Fällen bestehen. Auch hier hilft Dir Dein Betriebsrat bzw. Deine Gewerkschaft weiter!
Wenn man in Elternkarenz geht, verlängert sich die Verjährungsfrist um die Dauer der Karenz.
(Information des ÖGB, 15.06.2023)