Auch im Hochsommer im August gibt es wieder die Chance auf besondere Genuss-Momente!
Fa. Niemetz freut sich, für uns unterwegs zu sein und uns mit besonderen Genussmomenten verwöhnen zu können, dieses Mal mit spezieller Sommer-Aktion sowie Manja- und Swedy-Schokolade-Aktionen!
Die Abwicklung des Verkaufs erfolgt wie immer draußen in der frischen Luft im Bereich zwischen der AUVA-Landesstelle und dem UKH Linz, inklusive Bankomat-Terminal zur kontaktlosen Bezahlung.
Unsere Öffnungszeiten im Shop:
Mi + Do: 14.30 bis 18.30 Uhr; Fr 9 bis 17 Uhr; Sa 9 – 12 Uhr.
Im Online Shop kann rund um die Uhr mit dem Rabattcode eingekauft werden. Der Rabattcode ist im Warenkorb einzugeben und zu bestätigen.
Rabattierter Einkauf im Shop nur gegen Vorlage des eigenen Mitarbeiterausweises möglich.
Zusätzliche Info an die KollegInnen:
Du möchtest ein Produkt, das in der Aktionswoche nicht lagernd ist? Schreib uns gerne in der Rabattwoche eine E-Mail an office@scroc.eu mit dem gewünschten Produkt.
Wir informieren Dich, ob Du das Produkt vorbestellen kannst. Mitarbeiterausweis bitte als Foto anhängen. Bei Fragen kannst Du Dich gerne melden.
Liebe Grüßen aus Wolfern, Simone vom SCROC-Team
Simone Plank, Vertrieb & Kundenservice
Tel: +43 660 77 66 711; E-Mail: s.plank@scroc.eu
SCROC GmbH ∙ Tavernstraße 26 ∙ A-4493 Wolfern
www.scroc.eu ∙ #scroc
Unwetter, Überflutungen oder Schneemassen im Winter: Darf ich von der Arbeit fernbleiben? Wir beantworten die wichtigsten Fragen, wenn Wetterkapriolen am Arbeiten hindern
Viele ArbeitnehmerInnen wissen nicht, wie sie ihren Arbeitsplatz erreichen sollen – etwa wenn Straßen wegen Schneemassen, Hochwasser oder Muren nicht befahrbar sind oder öffentliche Verkehrsmittel ausfallen.
1. Was habe ich zu befürchten, wenn ich aufgrund von Wetterkapriolen nicht in die Arbeit komme?
Wer aufgrund von Naturereignissen wie heftigen Schneefällen, schweren Unwettern, Überflutungen oder Murenabgängen gar nicht oder nicht pünktlich zur Arbeit kommen kann, braucht keine arbeitsrechtlichen Konsequenzen zu fürchten.„Es handelt sich um einen Verhinderungsgrund, der das Fernbleiben rechtfertigt“, so ÖGB-Arbeitsrechtsexperte Michael Trinko.Allerdings: Der Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin muss aber alles ihm bzw. ihr Zumutbare unternehmen, um den Arbeitsplatz rechtzeitig zu erreichen.Einfach daheim bleiben, geht nicht. Außerdem muss der Arbeitgeber vom Zuspätkommen oder der Verhinderung informiert werden.
2. Was heißt „alles Zumutbare“ unternehmen?
Das kommt natürlich immer auf die Situation drauf an, aber wenn der Wetterbericht am Vorabend starken Schneefall oder Regenfälle vorhersagt, musst du früher als sonst von zuhause losfahren.Ist ein Wetterchaos abzusehen, dann musst du versuchen, auf ein anderes Verkehrsmittel umzusteigen – z. B. auf den Zug.
3. Kindergärten und Schulen sind geschlossen – was mache ich?
Wenn Kindergarten oder Schule geschlossen bleiben und ich keine andere Möglichkeit für die Kinderbetreuung habe, kann ich von der Arbeit fernbleiben.Auch in diesem Fall brauche ich keine arbeitsrechtlichen Konsequenzen fürchten.
4. Kann ich meinen Job verlieren, wenn ich wegen des Wetters zu spät in die Arbeit komme?
Nein. Wenn ich alles Zumutbare unternommen habe, um rechtzeitig zu meinem Arbeitsplatz zu kommen, es aber nicht möglich ist, kann der Arbeitgeber eine Verspätung oder das Fernbleiben auch nicht zum Anlass für eine Entlassung nehmen.Wichtig: Einfach daheim bleiben, geht nicht. Ich muss dem Arbeitgeber auch Bescheid geben, dass ich zu spät oder gar nicht kommen kann.
5. Kann mich mein Arbeitgeber zwingen, einen Urlaubstag zu nehmen, wenn ich wegen des Wetters nicht in die Arbeit kommen kann?
Nein. Wenn man alles Zumutbare unternommen hat, um in die Arbeit zu kommen, es aber nicht möglich ist, muss ich keinen Urlaubstag nehmen.
6. Bekomme ich trotzdem mein Geld, wenn ich nicht in die Arbeit kommen kann?
Ja, in den genannten Fällen gibt es die gesetzlich geregelte Entgeltfortzahlung – du bekommst also weiter deinen Lohn oder dein Gehalt.
(Information des ÖGB, Juli 2023)