Wir laden herzlichst ein: Gemeinsame UKH-Weihnachtsfeier 2023!

Liebe Kolleginnen und Kollegen!
Die Betriebsräte laden alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter herzlichst zur gemeinsamen UKH-Weihnachtsfeier ein!

Um vor allem dem Küchenteam die Planung zu erleichtern, ist auch heuer eine Anmeldung erforderlich. Daher ersuchen wir um Euren Eintrag in die Teilnehmerlisten, die wir demnächst auf allen Abteilungen austeilen werden.

Wir freuen uns auf Eure Anmeldungen bis spätestens Freitag, den 30. November 2023. Bis dorthin die Listen bitte an den Betriebsrat retournieren – dafür schon jetzt herzlichen Dank!!!

Wegen großen Erfolgs verlängert: Weihnachtsgutschein-Aktion auch 2023!

Liebe Kolleginnen und Kollegen!
Auch heuer können wir wieder zu Weihnachten Christkind spielen und Gutscheine schenken! Und nachdem die Auswahl der Geschäfte großen Anklang gefunden hat, belassen wir die Aktion wie folgt:

Es stehen also wieder folgende Gutscheine zur Auswahl:

Der Gutscheinwert beträgt heuer – so wie im Vorjahr –  € 150,–. Für die Teilzeit-Beschäftigten wird der Gutscheinwert entsprechend der Stundenanzahl, die den überwiegenden Teil des Jahres gearbeitet wurde, aliquotiert. Ebenso können sich Karenzierte, die den überwiegenden Teil des Jahres noch gearbeitet haben, auf den Listen eintragen.

Wir gehen mal davon aus, dass da für jeden etwas dabei ist. Daher bitte auswählen und in die Listen, die wir in den nächsten Tagen auf den einzelnen Abteilungen auflegen werden, eintragen.

Die ausgefüllten Listen dann bitte bis spätestens Mittwoch, den 15. November 2023, beim Betriebsrat abgeben!

Betriebsarzt: Kostenlose Grippeschutz-Impfung für alle AUVA-Beschäftigte!

Liebe Kolleginnen und Kollegen!
Wie jeden Herbst bietet die AUVA für alle Mitarbeiter eine kostenlose Influenza Impfung an.

Anmeldung bis 25. Oktober 2023, bei Frau Nora Palaoro DW 32103

Voraussichtliche Impftermine:
16.11.2023, 10 bis 12 Uhr sowie am 23.11.2023, 10-12 und 13-14 Uhr, jeweils nach Terminvereinbarung.
Bitte die Impfaufklärung doppelseitig ausdrucken, durchsehen und unterschrieben mitbringen.

Zur Verfügung steht der Impfstoff Vaxigrip Tetra (herkömmlich, auf Hühnereiern hergestellt, zugelassen für Kinder und Erwachsene). Im Gegensatz zum Vorjahr kann ich heuer den ab 60 empfohlenen Hochdosis-Impfstoff Efluelda nicht anbieten und empfehle dazu bei der Hausärztin/dem Hausarzt nachzufragen, besonders nach der Verfügbarkeit.

Da die Grippeimpfung, laut gesetzlicher Vorgabe, in den elektronischen Impfpass eingetragen werden muss, ist diese ausschließlich vorort möglich. Der Impfstoff kann deshalb nicht mitgegeben oder für Angehörige bestellt werden.

Empfehlung:
siehe österreichischer Impfplan 2023/2024  vom 5.9.2023, S47 ff http://www.sozialministerium.at/impfplan

„verkürzt“ zusammengefasst:

  • Erwachsenenimpfung, die Influenza-Impfung ist allgemein empfohlen, vorrangig für Personen ab dem vollendeten 60. Lebensjahr, Personen mit bestimmten chronischen Erkrankungen, Personengruppen mit anderen Risikofaktoren sowie Personal im Gesundheitswesen und in der Altenpflege (Personen mit einem erhöhtem Infektionsrisiko aufgrund von Lebensumständen/Beruf)
  • Idealerweise wird die Influenza-Impfung Ende Oktober/im November verabreicht.
  • Die gleichzeitige Verabreichung von Influenza-Impfstoffen mit COVID-19-Impfstoffen ist (wäre) möglich.
  • In der Saison 2023/24 ist für Personen ab 60 Jahren der inaktivierte tetravalente-Hochdosis-Impfstoff Efluelda und für Personen ab 65 Jahren der adjuvantierte,-inaktivierte, tetravalente Impfstoff Fluad Tetra in Österreich verfügbar.

Im öffentlichen Impfprogramm Influenza ist für Personen ab 65 Jahren der Impfstoff Fluad Tetra verfügbar.

  • Hühnereiweißallergie: Alle Influenza-Impfstoffe können bedenkenlos bei Personen mit Hühnereiweißallergie eingesetzt werden, spezielle Hinweise siehe Dokument „Impfungen bei Allergien“ (verfügbar unter: www.sozialministerium.at/impfplan).

Herzliche Grüße, Heinz Schikola

Veranstaltungstipp: Aktionstag gegen Gewalt an Kindern und Jugendliche!

Liebe Kolleginnen und Kollegen!
Wir möchten Euch diese Veranstaltung in Steyr wärmstens empfehlen:

Aktionstag gegen Gewalt an Kindern und Jugendlichen
inklusive Workshops und Konzert – Veranstaltung gratis!

Kinder und Jugendliche haben ein Recht auf ein sicheres und gewaltfreies Leben. Jede einzelne Person im System Schule kann dazu beitragen, einen wertschätzenden und gewaltfreien Umgang miteinander zu ermöglichen.

Um dieses Anliegen in einem etwas anderen Kontext umzusetzen, organisieren das Röda Steyr gemeinsam mit der Leadsängerin der Band balconystories einen Aktionstag gegen Gewalt für Jugendliche ab 14.

Die Vorträge und Workshops sind von namhaften Vereinen zu tollen Themen, auch eine Yogaeinheit und Selbstverteidigungskurs sind dabei. Zu den Workshops ist eine Anmeldung nötig, das Konzert ist für alle sehens- und hörenswert!

Weitere Informationen und Links:
Veranstaltungs-Link auf Facebook

Link zu den Workshop-Anmeldungen

Genauere Informationen gibt’s auch noch bei Fr. Sandra Weirauch, Tel. 42644!

Heuer wird’s soweit: Steyrer Nachtwächter Dine-around / Adventmarkt

Liebe Kolleginnen und Kollegen!
Wir möchten Euch heuer zu unserem vorweihnachtlichen Ausflug einladen, den wir schon mal geplant hatten, jedoch noch nicht verwirklichen konnten:

Adventmarkt Altstadt Steyr mit
Steyrer Nachtwächter Dine-around

Freitag, 17. November 2023

Programm:
Abfahrt ist am Freitag, den 17. November 2023, um 15 Uhr vor dem UKH Linz.

In Steyr angekommen, ist Zeit zum Besuch des Adventmarktes in der Altstadt.

Um 17.30 Uhr erwarten uns dann zwei Nachtwächter zum Begrüßungssekt im Nachtwächter-Restaurant Minichmayr. Im Anschluss daran Aufstieg auf den Stadtpfarrkirchenturm mit atemberaubenden Ausblick über die Altstadt.

Im Anschluss daran Vorspeise im Steyrer Kripperl, Aufführung mittelalterlicher Handwerksszenen des ältesten noch bespielbaren Stabpuppentheaters. Weiter geht’s dann mit der „Steyrdorf-Suppe“ bei Kerzenschein im Michaelerkeller, einem zweigeschoßigen Gewölbekeller aus dem 15./16. Jahrhundert.

Die Hauptspeise und das Dessert erwartet uns dann wieder im Nachtwächter-Restaurant Minichmayr:

  • Saltimbocca vom Maishendl im Prosciutto-Mantel,
  • oder hausgemachte Gnocchi/Grillgemüse,
  • oder gebratenes Hechtfilet, Kräuterrisotto/Erbsengemüse
  • „süße Versuchung“ – eine Auswahl bester Desserts

Die Anmeldung zu dieser schönen Fahrt ist ab sofort möglich. Die gesamten Kosten übernimmt der Betriebsrat, es ist dieses Mal kein Eigenbeitrag zu leisten. Die Plätze sind allerdings mit maximal 30 Personen limitiert.

Bitte gleich bei der Anmeldung die Wahl des Hauptganges bekanntgeben bzw. – wenn gewünscht – vegetarisch oder vegan bestellen.

Schwedenbomben-Frischdienstverkauf AUVA/UKH Linz Oktober 2023

Auch im Oktober (dieses Mal ausnahmsweise schon in Monatsmitte) gibt es wieder die Chance auf besondere Genuss-Momente!

Fa. Niemetz freut sich, für uns unterwegs zu sein und uns mit besonderen Genussmomenten verwöhnen zu können, dieses Mal mit spezieller Herbst-Aktion sowie Manja- und Swedy-Schokolade-Aktionen!

Die Abwicklung des Verkaufs erfolgt wie immer draußen in der frischen Luft im Bereich zwischen der AUVA-Landesstelle und dem UKH Linz, inklusive Bankomat-Terminal zur kontaktlosen Bezahlung.

GPA-Info: Grippe und grippale Infekte! Was ist rechtlich zu beachten?

Grippe und grippale Infekte! Was ist rechtlich zu beachten?
Im Zuge der Grippewelle werden vermehrt arbeitsrechtliche Fragen betroffener Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen an die GPA-djp gerichtet.

Was muss ich tun, wenn ich an der Grippe erkranke?
Kranke Arbeitnehmer/innen müssen sich umgehend krank melden, wobei die innerbetrieblichen Spielregeln zu beachten sind.
Keine Verpflichtung besteht, dem/der Arbeitgeber/in mitzuteilen, woran man erkrankt ist.

Kann mein/e Arbeitgeber/in von mir verlangen, dass ich mich gegen Grippe impfen lasse?
Grundsätzlich nicht. Die Entscheidung, ob sich jemand impfen lässt oder nicht, wird von dem/der Einzelnen, nicht von dem/der Arbeitgeber/in getroffen. Eine Anweisung zur Impfung überschreitet im Normalfall die Weisungsbefugnis des/der Arbeitgeber(s)/in.

(Bei bestimmten Berufsgruppen mag es anderweitige (gesetzliche) Regelungen geben – dies ist im Einzelfall zu klären!)

Mein Kind (mein/e Ehepartner/in) ist an Grippe erkrankt. Habe ich Anspruch auf Pflegefreistellung?
Die Pflegefreistellung ist in § 16 Urlaubsgesetz umfassend geregelt. Sie gebührt pro Jahr

a) wegen der notwendigen Pflege eines im gemeinsamen Haushalt lebenden erkrankten nahen Angehörigen (z.B. Ehepartner/in, der/die eingetragene Partner/in, Verwandte/r in gerader Linie, Wahl- und Pflegekind, Lebenspartner/in) oder

b) wegen der notwendigen Betreuung eines Kindes infolge Ausfalles einer Person, die das Kind ständig betreut oder

c) wegen der Begleitung eines erkrankten Kindes bei einem stationären Aufenthalt in einer Heil- und Pflegeanstalt, sofern das Kind das 10. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.

im Ausmaß einer regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit (also idR 1 Woche/Jahr). Für die Zeit der Pflegefreistellung gebührt Entgeltfortzahlung.

Lassen Sie sich bezüglich der konkreten Voraussetzungen in Ihrer individuellen Situation bitte in Ihrer zuständigen Regionalgeschäftsstelle beraten. Im Anlassfall ist auch stets zu berücksichtigen, ob der Anspruch schon ausgeschöpft ist oder nicht.

Hat der/die Arbeitnehmer/in den Anspruch verbraucht, besteht ein weiterer Freistellungsanspruch im selben Ausmaß, wenn die Pflege eines im gemeinsamen Haushalt lebenden erkrankten Kindes, welches das 12.Lebensjahr noch nicht überschritten hat, notwendig ist.
Dieser Anspruch besteht nur, sofern nicht ohnedies ein anderer Dienstverhinderungsgrund geltend gemacht werden kann (zB § 8 Abs 3 AngG).

Für Angestellte gibt es gemäß § 8 Absatz 3 Angestelltengesetz einen Anspruch auf Entgeltfortzahlung wegen einer Dienstverhinderung aus wichtigem Grund. Hier ist jedoch stets die Zumutbarkeit anderweitiger Vorkehrungen zu prüfen.

Die Schule/der Kindergarten  ist wegen der Grippe geschlossen. Muss ich Urlaub oder Zeitausgleich nehmen, um mein Kind betreuen zu können?
Wenn die Schule oder der Kindergarten grippebedingt geschlossen wird, hat der/die Arbeitnehmer/in Anspruch auf Betreuungsfreistellung gemäß § 16 Urlaubsgesetz („wegen der notwendigen Betreuung eines Kindes infolge Ausfalles einer Person, die das Kind ständig betreut“), sofern dieser nicht schon ausgeschöpft ist.
Auch hier ist außerdem § 8 Absatz 3 Angestelltengesetz heranzuziehen.

Für alle Mitarbeiter: Covid-Auffrischungsimpfung im Haus möglich!

Sehr geehrte Damen und Herren!
Die AUVA bietet heuer allen Mitarbeiter:innen eine COVID-Auffrischungsimpfung an, diese Impfung ist selbstverständlich freiwillig und ohne dafür anfallende Kosten.

Anmeldung bis 19. Oktober 2023, 12 00 Uhr, bei Frau Nora Palaoro DW 32103

Impftermin: 24.Oktober 2023

Ort: UKH Linz Seminarraum

Es steht der Varianten angepasste Impfstoff, Comirnaty Omicron XBB.1.5 (BioNTech), zur Verfügung, der in Mehrdosendurchstechflaschen geliefert wird.

Nach Entnahme einer Dosis ist die Haltbarkeit sehr beschränkt. Ein Aufheben von einzelnen Dosen und deren individuelles „Verimpfen“ zu anderen Terminen ist deshalb leider nicht möglich.

Abhängig von der Zahl der Impfwilligen kann vorerst ein Impftermin angeboten werden, das ist der 24.Oktober 2023.
Dazu ist eine verbindliche Anmeldung bis 19. Oktober 2023, 12 00 Uhr unbedingt notwendig.

Wer soll? Empfehlungen? Siehe österreichischer Impfplan 2023/2024  vom 5.9.2023, S12 ff http://www.sozialministerium.at/impfplan

„Verkürzt“ Zusammengefasst:

  • Allgemein wird nur mehr eine einmalige Impfung, bevorzugt im Herbst, mit absteigender Priorität empfohlen für: unter „Indikation“ gelistete Personen / Personal des Gesundheitswesens/ alle Personen ab dem vollendeten 12. Lebensjahr.
  • Grundsätzlich sollten ausschließlich gegen XBB gerichtete Variantenimpfstoffe verwendet werden.
  • Bei Gesunden wird ein Mindestabstand zu vorangegangener Exposition (Infektion oder Impfung) von mindestens 6, idealerweise 12 Monaten empfohlen.
  • Erfolgt eine Impfung während oder nach einer nicht bekannten Infektion, so ist dies unproblematisch.
  • Eine Antikörperbestimmung vor oder nach einer COVID-19-Impfung ist weder erforderlich noch empfohlen (kein definiertes Schutzkorrelat!, ausgenommen immunsupprimierte Personen).
  • Die gleichzeitige Verabreichung (kontralateral) von Influenza-Impfstoffen mit COVID- 19-Impfstoffen ist (wäre) möglich, besondere Abstände zwischen diesen Impfungen sind daher nicht notwendig.
  • Im Herbst 2023 werden Variantenimpfstoffe gegen XBB.1.5. verfügbar sein. Nach bisher vorliegenden Daten wird auch die neue Variante  EG.5.1. („Eris“) durch diese Impfstoffe abgedeckt.
  • Zusätzlich kann das Einhalten von nicht-pharmazeutischen Interventionen (allgemeine Schutz- und Hygienemaßnahmen, inkl. dem Tragen von Masken) in Abhängigkeit von der epidemiologischen Situation hohe Bedeutung in der Vermeidung der  Infektionsausbreitung (auch von Influenza, RSV, Metapneumovirus….) haben.

Verträglichkeit?
Wer bisher RNA Impfstoffe nicht gut vertragen/stark darauf reagiert hat könnte auch auf Varianten-angepasste-Impfstoffe anderer Hersteller und Produktions-Technologie warten. (z.B. Nuvaxovid, ein sogenannter rekombinanter Proteinimpfstoff, derzeit im EMA Zulassungs-Verfahren).

Allerdings konnte bei der letzten, rezenten Fortbildung der Österreichischen Gesellschaft für Vakzinologie nicht beantwortet werden, ob und vor allem ab wann welche weiteren Impfstoffe in Österreich verfügbar sein werden. Ob es sich lohnen würde zu warten, ist also unklar.

Da vorerst nicht abschätzbar ist, ob diese dann auch für uns verfügbar sein werden, empfehle ich diesbezüglich bei der Hausärztin/dem Hausarzt nachzufragen.

Die Ausschreibung zur Influenza Impfung erfolgt gesondert, entsprechend der epidemiologischen Situation nach dem COVID Impf-Angebot.

Herzliche Grüße, Heinz Schikola

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