Betriebsausflug 2024: Slowenien – Wir laden herzlich ein!

Liebe Kolleginnen und Kollegen!
Wir haben lange über das Ziel des Betriebsausflugs 2024 nachgedacht. Zur Wahl standen u. a. auch die Festspiele in Bregenz oder manche wollten auch wieder ans Meer, z. B. nach Grado. Entschieden haben wir uns letztendlich für Slowenien: Schöne Städte – schönes Hotel – Floßfahrt – da ist für alle etwas dabei!

Ans Meer fahren oder Kultur in Bregenz behalten wir uns für die nächsten Jahre natürlich im Hinterkopf bzw. werden wir uns darüber dann nach der Betriebsratswahl, die heuer im Frühjahr stattfinden wird, den Kopf zerbrechen.

Termine: 
24. bis 26. Mai 2024
11. bis 13. Oktober 2024

Vorläufig geplantes Programm:
Jeweils am Freitag Abfahrt vor dem UKH Linz um 13 Uhr. Anreise mit dem Bus der Firma Leonhartsberger nach Kranj und Zimmerbezug im schönen ****Hotel Brdo.
Das Hotel liegt an einem schönen Park mit Seen und dem Schloss Brdo. Abendessen im Hotel.

Am Samstag nach dem Frühstück Fahrt in die slowenische Hauptstadt Ljubljana. Dort unternehmen wir eine gemeinsame Stadtführung, Bummel durch das barocke Stadtzentrum mit unzähligen Brücken. Im Anschluss daran Freizeit.
Das Stadtbild wird von einem auf der Anhöhe liegenden Schloss geprägt, von dem aus man einen wunderschönen Blick über die Altstadt genießen kann.Dann fahren wir mit dem Bus weiter nach Novo mesto. Dort steht eine gemütliche Floßfahrt auf dem Fluss Krka auf dem Programm.
Ein Floß kann maximal 60 Personen aufnehmen, man kann essen und trinken und lernt die Geschichte von Novo Mesto auf interessante Weise kennen.

Das Abendessen am Samstag erfolgt wiederum im Hotel in Kranj.
Am Sonntag nach dem Frühstück Besichtigung einer Imkerei und einer Käserei. Die Imkerei hat eine lange Tradition in Slowenien. Nach dem Mittagessen wiederum Heimreise nach Linz.

Anmeldungen/Eigenbeitrag:
Die Anmeldung mit gleichzeitiger Bezahlung des unverändert günstigen Eigenbeitrages von EUR 100,— ist zu beiden Terminen ab sofort möglich.

Anmeldeschluss für den Mai-Termin ist am 01. April 2024, für den Oktober-Termin am 20. August 2024.

Schwedenbomben Frischdienst-Verkauf AUVA/UKH Linz im Jänner 2024!

Auch im neuen Jahr gibt es wieder die Chance auf besondere Genuss-Momente!

Fa. Niemetz freut sich, für uns unterwegs zu sein und uns mit besonderen Genussmomenten verwöhnen zu können.

Die Abwicklung des Verkaufs erfolgt wie immer draußen in der frischen Luft im Bereich zwischen der AUVA-Landesstelle und dem UKH Linz, inklusive Bankomat-Terminal zur kontaktlosen Bezahlung.

STOMP kommt: Wir laden ein zur grandiosen Show im Brucknerhaus Linz!

STOMP kommt!
Es ist das furioseste, originellste und witzigste Rhythmusspektakel der Erde: STOMP ist ein Phänomen! Zurück auf Tour sorgt es garantiert für staunende Augen, klingelnde Ohren und erschöpfte Lachmuskeln. Mit nichts als Schrott und untrüglichem Rhythmusgefühl bewaffnet, loten die herrlich eigenwilligen STOMP-Charaktere zuvor unbekannte Klangtiefen aus und sind dabei noch immer so frisch, neugierig und verspielt wie am ersten Tag. Lassen Sie sich von der hohen Kunst des Fingerschnippens, Besenschwingens und Mülltonnenklapperns begeistern!

Ein wild wummernder Spaß!
Ob Streichholzschachteln, Besen oder Spülbecken – der STOMP-Kosmos ist so vielfältig wie unerschöpflich. In ihm verwandeln sich die Dinge des Alltags zu singendem Müll und sinfonischem Schrott.
Was vor über 25 Jahren in den Straßen Großbritanniens mit Händen, Füßen und ein paar Besen begann, ist längst zu einem weltweiten Klangphänomen geworden: Manhattan benannte die 8th Street in „Stomp Avenue“ um und London verlieh der Show mit dem Olivier Award den wichtigsten britischen Theaterpreis. Nun ist STOMP wieder zu Gast in Deutschland, Österreich und der Schweiz – fresher, faster, funnier!

Termin:
Freitag, 23. Februar 2024, 19.30 Uhr, Brucknerhaus Linz

Anmeldung/Eigenbeitrag:
Wir haben 30 Stück für diese Vorstellung besorgen können. Pro Mitarbeiter gibt es eine Karte mit einem sehr günstigen Eigenbeitrag von € 30,–. Die Anmeldung ist ab sofort mit gleichzeitiger Bezahlung des Eigenbeitrags möglich, Karten haben wir schon lagernd und können gleich mitgenommen werden.

Mehr Informationen noch im Internet: STOMP

AUVA-Schiwochenende in Bad Häring 2024: Wir laden herzlichst ein!

Liebe Kolleginnen und Kollegen!
Wir möchten Euch alle herzlich zum gemeinsamen AUVA-Schiwochenende nach Bad Häring/Tirol einladen!

Termin:
Freitag, 15. März 2024, bis Sonntag, 17. März 2024

Unterkunft:
Im Hotel vom Vorjahr haben wir keinen Platz erhalten, wir haben aber auch heuer wieder eine wunderschöne Unterkunft für Euch reserviert: Hotel Panorama Royal Bad Häring.

Programm:
Busabfahrt ist am Freitag um 14 Uhr vor dem Haus. Nach dem Zimmerbezug am Abend Race Opening Party im Zelt, inklusive Essen und Schikarten- und Startnummern-Ausgabe – aus diesem Grund besteht hier eine Teilnahmeverpflichtung.
Am Samstag Schitag/Rennen auf der Hohen Salve, Söll. Am Abend Essen, Siegerehrung wieder im Zelt. Am Sonntag noch gemeinsame Fahrt zum Schifahren, vermutlich Steinplatte – wird je nach Wetterlage kurzfristig entschieden.

Achtung – ab heuer neues Anmeldeprocedere!

Wir haben aufgrund der ev. großen Nachfrage das Anmeldeverfahren und auch die Höhe der Eigenbeiträge umgestellt, um ein möglichst gerechtes Anmelden für alle zu ermöglichen und gewisse Unstimmigkeiten aus den Vorjahren möglichst zu vermeiden!

Anmeldung/Eigenbeiträge:
Alle, die mitfahren möchten, bitte das folgende Anmeldeformular (wurde auch per mail verschickt) bis spätestens Freitag, den 02. Februar 2024, beim Betriebsrat abgeben oder in das Brieffach im BR-Büro einwerfen:

Anmeldung Schiausflug Bad Häring 2024

Auf dem Formular ist auszuwählen, ob beim Rennen mitgefahren wird oder ob man als Freizeit-Schifahrer oder -snowboarder mitfährt. An alle Teilnehmer, die einen Platz erhalten, wird dann innerhalb einer Woche ein Bestätigungsmail geschickt und nach Einzahlung des Eigenbeitrages gilt die Anmeldung als verbindlich.

Im Sinne einer Gemeinschafts- und Sportveranstaltung werden die Anmeldungen wie folgt gereiht bzw. werden folgende Eigenbeiträge festgelegt:

  1. Teilnahme am Rennen – Eigenbeitrag € 70,–
  2. Schifahrer/Snowboarder – Eigenbeitrag € 120,–
  3. Falls doch noch ev. Plätze frei sind, können dann auch Kolleginnen und Kollegen mitfahren, die nicht schifahren – Eigenbeitrag € 200,–

Aufgrund der Erfahrungen aus dem Vorjahr weisen wir darauf hin, dass aus organisatorischen Gründen (Vergabe der Schikarten und der Startnummern) die gemeinsame Anreise mit dem Bus erforderlich ist. Eine Privatfahrt wird daher nur noch in begründeten Ausnahmefällen akzeptiert.
Außerdem wird eine vom Betriebsrat schon bezahlte und dann nicht verwendete Schikarte vom Betroffenen rückgefordert werden.

PS:
Das Anmeldeformular ist entweder oben zum Anklicken, wurde im e-mail an alle verschickt, ist zusätzlich im BR-Ordner im J-Laufwerk gespeichert und hängt auch direkt vor dem BR-Büro im UG1.

Der ÖGB informiert: Finger weg von den Lohnnebenkosten!

Wer die Lohnnebenkosten senken möchte, setzt den Rotstift bei Soziallleistungen für Beschäftigte an.
ÖGB-Präsident Katzian sagt: Nicht mit uns! Immer wieder werden Sozialstaatsbeiträge gekürzt. 2022 wurde zum Beispiel der Beitrag, den Unternehmen zum Insolvenzentgeltfonds zahlen, halbiert. Aus ihm bekommen ArbeitnehmerInnen im Konkursfall weiter ihr Gehalt, Lohn, Urlaubs- oder Weihnachtsgeld. Gäbe es den Fonds nicht, stünden sie mit leeren Händen da.

Neoliberale Märchen

Das sind aber nicht die ersten und nicht die einzigen Angriffe auf die Sozialstaatsbeiträge. Unternehmer und neoliberale Thinktanks holen regelmäßig zur Forderung nach einer Senkung der Lohnnebenkosten aus.
Das Argument: Es schafft mehr Arbeitsplätze und die ArbeitnehmerInnen haben jeden Monat mehr Gehalt am Konto. Aber stimmt das? Nein. Eine Senkung der Lohnnebenkosten bringt natürlich mehr Geld – aber ausschließlich für die Arbeitgeber! Sie erhöhen die Gewinne der Unternehmen und senken gleichzeitig das Arbeitnehmerentgelt, zu dem die Sozialstaatsbeiträge und die Lohnsteuer zählen. Dem Staat steht weniger Geld zur Verfügung und das bedeutet meistens Leistungskürzungen.
Vor einigen Jahren wurde z.B. die Anspruchsdauer auf die Familienbeihilfe gekürzt, in der Südsteiermark konnten aufgrund eines zu niedrigen Budgets die Schüler:innenbusse nicht mehr organisiert werden – und das ist nur ein Beispiel von vielen.

Denn zum Gesamtvolumen der Sozialstaatsbeiträge zählen in Österreich auch das sogenannte Dreizehnte und Vierzehnte, also das Urlaubs- und Weihnachtsgeld, sowie der bezahlte Urlaub und Krankenstand, Feiertage und die Kosten für Fortbildungen.

Lohnnebenkosten sind nicht nur der Beitrag der Arbeitgeber zum Sozialstaat, sondern gelten auch die Wertschöpfung der Beschäftigten ab. So leisten sie ihren gerechten Beitrag.

Wer zahlt in Österreich Lohnnebenkosten?
Lohnnebenkosten zahlt ausschließlich der Arbeitgeber. ArbeitnehmerInnen zahlen keine Lohnnebenkosten. Als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer zahle ich Lohnsteuer und Versicherungsbeitrag, dieser wird von meinem Brutto-Lohn abgezogen. Das kann ich auf meinem Lohnzettel sehen. Entsprechend zahlt auch der Arbeitgeber seinen Beitrag zur Kranken-, Pensions- und Arbeitslosenversicherung. Der Arbeitgeberanteil wird Lohnnebenkosten genannt.

Was zählt zu den Lohnnebenkosten in Österreich?
In Österreich finanzieren die Arbeitgeberbeiträge, die man Lohnnebenkosten nennt:

  • Urlaubs- und Weihnachtsgeld (13. und 14. Gehalt/Lohn)
  • bezahlten Krankenstand
  • bezahlten Urlaub
  • Fortbildungen
  • betriebliche Vorsorge (Abfertigung)
  • Insolvenz-Entgeltsicherung (Entgeltfortzahlung für ArbeitnehmerInnen im Fall von Unternehmensinsolvenz)
  • Pensionsversicherung
  • Arbeitslosenversicherung
  • Unfallversicherung
  • Krankenversicherung
  • Familienbeihilfe und Kinderbetreuungsgeld
  • Wohnbauförderung (Wohnbeihilfe)
  • SchülerInnenfreifahrt und Schulbuchaktion
  • Kommunalsteuer für die Gemeinden (wichtigste Finanzierungsgrundlage der Gemeinden, mit der unter anderem Kindergärten, Busse etc. finanziert werden)

Wie hoch sind die Lohnnebenkosten für den Arbeitgeber in Österreich?
Arbeitgeber zahlen je nach Branche rund 28 % des Bruttolohns ihrer ArbeitnehmerInnen zusätzlich in Urlaubs- und Weihnachtsgeld (13. und 14. Gehalt/Lohn), bezahlten Urlaub und Krankenstand, aber auch als wesentlichen Beitrag, mit dem das soziale Netz des Staates finanziert wird.

Was habe ich von Lohnnebenkosten?
Zwei Drittel fließen direkt auf Dein Konto: in Form von Lohn bzw. Gehalt während des Urlaubs, der Feiertage und der Krankenstände sowie als Urlaubs- und Weihnachtsgeld

Ein Drittel fließt in Sozialbeiträge, von denen alle etwas haben: Pensionen, Arbeitslosenunterstützung, Krankenversicherung, Unfallversicherung, Gesundheitssystem, Kommunalsteuer, Familienbeihilfe, Kinderbetreuungsgeld, Schüler- und Lehrlingsfreifahrten und Schulbücher, Unterhaltsvorschüsse, Wochengeld, Pensionsbeiträge von Kindererziehungszeiten uvm.
(Information des ÖGB, 04.01.2024)

AK: Bei Stressbelastung wird oft zu wenig geholfen!

62 Prozent der Betriebe verfügen über keinen Maßnahmenplan zur Vermeidung von arbeitsbedingtem Stress, so die Europäische Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz. Auch die Arbeiterkammer (AK) Wien sieht das Problem des zunehmenden Arbeitsdrucks sowie des damit verbundenen Medikamentenkonsums.

Mittlerweile nehmen rund zwei Prozent der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer verschreibungspflichtige, leistungssteigernde oder stimmungsaufhellende Medikamente, um belastbarer im Job zu sein. Arbeitspsychologin Johanna Klösch von der AK Wien unterstreicht die Zahlen, die ursprünglich von der deutschen Krankenkassa stammen.

„Das hat natürlich entsprechende Nebenwirkungen, man kennt die Langzeitfolgen nicht und es ist auch fraglich, ob sie wirklich zur Leistungssteigerung führen“, meinte Klösch. „Man versucht sich, möglichst gut anzupassen und das geht auf Kosten der Gesundheit.“

Wertschätzung, Lob und richtig Einschulen
Wenn im Jänner viele mit dem Job neu anfangen, sollten Arbeitnehmer auch psychisch gut ankommen, so die Arbeits- und Organisationspsychologin. Die Willkommenskultur mit einer Wertschätzung, Lob und Anerkennung ist genauso wichtig, wie das Einschulen der Abläufe und der Organisation. „Es ist ein Gleichgewicht von Anforderungen und Ressourcen“, so Klösch. „Es muss sich die Arbeit an den Menschen anpassen und nicht umgekehrt. Das wäre eigentlich psychisch gesund.“

Zwar ist laut ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG) eine arbeitsbedingte psychische Belastung Teil der betrieblichen Arbeitsplatzevaluierung. Das bedeutet, dass Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber krankmachende Arbeitsbedingungen ermitteln, beurteilen und durch wirksame Schutzmaßnahmen ausschalten oder zumindest reduzieren müssen. „Der Arbeitgeber hat die Fürsorgepflicht“ und muss die richtigen Schutzmaßnahmen setzen. Doch die Realität sieht anders aus. Österreich hätte da noch viel nachzuholen, betonte Klösch.

Vor allem personenbezogene Dienstleister betroffen
Laut Statistik Austria sehen sich 60 Prozent der Erwerbstätigen mindestens einem psychischen Gesundheitsrisiko ausgesetzt. Mehr als ein Drittel sprach von Zeitdruck und Arbeitsüberlastung. Ein weiteres Drittel beklagte den Umgang mit schwierigen Personen. Danach folgt schon die schlechte Kommunikation sowie mangelnde Entscheidungsfreiheit. Auch Gewalt am Arbeitsplatz und Mobbing zählen dazu.

Am stärksten betroffen sind laut Klösch Branchen mit personenbezogenen Dienstleistungen, allen voran die Krankenpflegekräfte. Die arbeitsbedingte psychische Belastung macht krank. Die Krankenstandstage aufgrund psychischer Krankheiten und Verhaltensstörungen haben sich seit Mitte der 1990er-Jahre vervierfacht.

Burn-out nicht klar definiert
Besonders lange Krankenstände werden durch Burn-out verursacht, obwohl es nicht einmal als Krankheit anerkannt ist. Laut einer Erhebung des Anton Proksch Instituts und „Burn Aut“, der Österreichischen Gesellschaft für Arbeitsqualität und Burn-out aus dem Jahr 2017 ist fast die Hälfte der heimischen Arbeitnehmer, nämlich 44 Prozent, Burn-out-gefährdet oder bereits krank.

Burn-out wird in der internationalen statistischen Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme (ICD-10) sehr allgemein gehalten und als „Ausgebranntsein“ bezeichnet. Eine klare Definition für Burn-out fehlt. Laut Klösch wäre es aber dringend notwendig, um es als Berufskrankheit anzuerkennen.

Arbeitspsychologen als Unterstützung miteinbeziehen
Neben dem fehlenden Maßnahmenplan zur Vermeidung von arbeitsbedingtem Stress, haben laut Europäischer Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz auch mehr als die Hälfte der Unternehmen (55,1 Prozent) keine Verfahren, um mit möglichen Fällen von Bedrohung, Beleidigung oder Angriffen durch externe Personen wie etwa Kundinnen oder Kunden umzugehen. 66,7 Prozent der befragten Betriebe verfügen über kein Verfahren für den Umgang mit möglichen Fällen von Mobbing oder Belästigung am Arbeitsplatz.

Durch die abnehmende Motivation nimmt der Arbeitsfluss ab. „Der Arbeitgeber nimmt sich zu wenig kompetente Unterstützung ins Boot“, kritisierte Klösch. Sie plädierte dafür, Arbeits- und Organisationspsychologinnen und -psychologen als Unterstützung und dem richtigen Know-how miteinzubeziehen. Das sollte auch im Arbeiterschutzgesetz verankert sein.

Ein gesunder Arbeitnehmer sei „eine Win-win-Situation“ für den Arbeitnehmer selbst, den Arbeitgeber und das Unternehmen, betonte die Expertin. Krankenständen würden eingespart werden und die Menschen würden weniger schnell aus dem Job fallen. „Die Fluktuation nimmt ab und die Produktion nimmt zu“, zeichnete Klösch die Vorteile auf. Hilfe für Betroffene bieten neben der Arbeiterkammer, u.a. auch Gewerkschaften, das Arbeitsinspektorat, Sicherheitsvertrauenspersonen, der Betriebsrat oder das „Chancen Nutzen“ Büro des Österreichischen Gewerkschaftsbundes.
(Information gesehen auf orf.at, 04.01.2024)

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