Der Betreiber des Spitals, die AUVA, will bau- und brandschutztechnische Maßnahmen im Haus durchführen. Laut einem Sachverständigen ist eine rasche Absiedlung nötig, da die Mängel im Bereich Brandschutz groß sind.
Belegschaftsvertreter prangern das Vorgehen jedoch an. Sie bezweifeln, dass die Schließung so rasch erfolgen muss. Die eklatanten Brandschutz-Mängel wurden laut Gutachten erst vor wenigen Wochen festgestellt. Die Absiedlung soll bis April erfolgen. Bis dahin hält die Berufsfeuerwehr Wien beim Spital Bereitschaft. Die stationären Leistungen werden während der Schließung im AUVA-Traumazentrum Meidling und im AKH Wien erbracht.
AUVA: Keine Streichung von Stellen geplant
Laut AUVA laufen zudem Gespräche mit der Stadt Wien, um weitere Kapazitäten zu sichern. Eine Streichung von Stellen sei nicht geplant, wurde beteuert. Die Personalvertretung ließ sich aber nicht von ihrem Protest abbringen. Bei einer – lautstark von Trillerpfeifen untermalten – Versammlung wurde gegen das Vorhaben demonstriert. Ihren Unmut machten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer auch auf zahlreichen Transparenten Luft.
„Wir sind hier, wir sind laut, weil ihr uns das Böhler klaut“, war da etwa zu lesen. Auch Standhaftigkeit wurde versprochen: „Wir bleiben hier für unsere Patienten.“ Der „Patient Böhler“ dürfe nicht sterben, hieß es weiter. Der Protest, so wurde zudem klargestellt, richte sich nicht gegen die Führung des Spitals, sondern gegen jene der AUVA.
Brandschutz sei eine „teuflische Sache“ in einem Spital, zeigte sich der Präsident der Ärztekammer, Johannes Steinhart, in seiner Wortmeldung überzeugt. Maßnahmen könnten aber nur gemeinsam mit dem Personal umgesetzt werden: „Sie müssen eingebunden sein in alle zukünftigen Schritte.“ Auch die Patientenversorgung müsse gewährleistet bleiben, betonte er. Steinhart sicherte erneut die Unterstützung der Ärztekammer zu. Auch ein runder Tisch in der Causa wurde von der Standesvertretung heute erneut gefordert.
Vorwürfe von Ärztekammer und Patientinnenanwaltschaft
Sowohl die Wiener Pflege- und Patientinnenanwaltschaft als auch der Patientenombudsmann der Ärztekammer für Wien äußerten schwerwiegende Vorwürfe in Richtung AUVA. Entgegen deren Zusagen könne derzeit nämlich von keiner – wenn auch nur kurzfristigen – Aufrechterhaltung eines „Normalbetriebs“ im UKH Lorenz Böhler die Rede sein. Es gebe Operationsabsagen ohne neue Terminnennung.
Folgeoperation wie eine Plattenentfernung würden vom Traumazentrum Meidling abgelehnt, auch andere Spitäler in Wien weigerten sich aktuell, die entsprechenden Behandlungen fortzusetzen. Der Wiener Pflege- und Patientinnenanwalt Gerhard Jelinek ortete eine „massive Verunsicherung von Patientinnen und Patienten, auch bedingt durch das katastrophale Kommunikationsverhalten der AUVA“.
Patienten könnten Schadenersatz geltend machen
Ähnlich argumentierte der Patientenombudsmann der Ärztekammer Wien, Thomas Holzgruber, der durch die plötzliche und unerwartete Schließung des UKH eine „fatale Minderversorgung von Patientinnen und Patienten in Wien“ sieht. Aus seiner Sicht stellt die aktuelle Situation ein Organisationsverschulden seitens der AUVA dar, womit Patientinnen und Patienten, deren Behandlung sich verzögert, berechtigt seien, Schadenersatzansprüche, also Schmerzensgeld, allenfalls Behandlungskosten in Privatspitälern etc., gegen den Spitalsträger, also die AUVA, geltend zu machen.
Gemeinsam wurde von der AUVA gefordert, dass Patientinnen und Patienten, die bereits Behandlungszusagen,wie Operationszusagen und Ähnliches erhalten haben, proaktiv informiert werden, ob die Termine nun aufrecht bleiben und falls nicht, wann, wo und durch wen die Behandlung fortgesetzt werde.
Zudem regen sie eine rasche Unterstützung der Patientinnen und Patienten für Ersatztermine für abgesagte Operationen seitens der AUVA, einen Entschädigungsfonds sowie die Einrichtung einer Hotline an, um so „eine rasche und klare Kommunikation der geplanten Absiedelungsschritte, also welche Bereiche des UKH Lorenz Böhler noch und wie lange in Betrieb sind, welche Kapazitäten wohin verlagert werden und wie es in der Folge mit dem Ambulanz- und dem OP-Betrieb aussieht, zu gewährleisten“.
(Information gesehen auf orf.at, 06.03.2024)