AUVA-Zentralbetriebsrats-Information zum „Maßnahmenkatalog“

Liebe Kollegin, lieber Kollege!
Ich habe mich vor Kurzem mit einem Schreiben an Sie gewandt und über einen seitens des Obmanns, DDr. Ofner, präsentierten „Maßnahmenkatalog“ berichtet, der in einigen wesentlichen Punkten keinesfalls unsere Zustimmung finden kann. Leider habe ich keine Anzeichen dafür, dass der Obmann von seiner Absicht abrückt, diesen „Maßnahmenkatalog“ am 21. August dem Vorstand zur Beschlussfassung vorlegen zu wollen.

Ich möchte deshalb nochmals auf einige der aus meiner Sicht inakzeptable Punkte eingehen und darlegen, warum sie inakzeptabel sind.

Unter dem Titel „Betriebsführung der Krankenanstalten nach dem Modell konfessioneller Betreiber (AUVA Eigentümerin, Betriebsführung als Privatkrankenanstalten)“ sollen Einsparungen von 33 Millionen jährlich erzielt werden, wobei dieser Jahreswert schon ab 2029 erreicht werden soll. Nachdem von allen Seiten – auch von der Frau Ministerin – immer wieder betont wird, dass sich bei den Leistungen für die Patientinnen und Patienten nichts ändern soll, können die Einsparungen also nur beim Personal stattfinden.

Es wird ohnehin zunehmend schwieriger, den Bedarf an medizinischen und pflegerischen Fachkräften zu decken. Wie dies durch eine Verschlechterung der Bedingungen zu schaffen sein soll, ist nicht nachvollziehbar. Und es ist auch unannehmbar, dass man offenbar die Arbeit am Menschen abwerten will.

Vielleicht ist die Auslagerung aber ohnedies ein bloßes Vehikel dafür, die Leistungen qualitativ und quantitativ zurückzufahren.

Die Feststellung des Herrn Obmann, es handle sich um keine Privatisierung, weil die AUVA Eigentümerin der zu gründenden GmbH sein werde, ist in keiner Weise beruhigend. Es handelt sich um eine Auslagerung, und das Ziel ist, auf Kosten des Personals – und letztlich wohl der Leistung für die Patienten – zu sparen. Und das werden wir nicht hinnehmen.

Die Personalreduktion durch Nicht-Nachbesetzung von zwei von drei Stellen soll pro Jahr 2,5 Millionen einsparen. Dadurch soll im Jahr 2024 der Personalaufwand außerhalb der Einrichtungen um 15 Millionen niedriger liegen als bei Aufrechterhaltung der personellen Besetzung. Das würde eine Reduktion um rund 300 Stellen bedeuten. Bei etwa 1.500 Beschäftigten außerhalb der Einrichtungen wäre das eine Reduktion des Personalstands um 20% in den kommenden sechs Jahren. Wer meint man, wird dann die Arbeit erledigen? Dieses Ansinnen macht einen fassungslos.

Durch die Auflösung der Landesstellen möchte man weitere 17 Millionen Euro sparen. Es ist wohl klar, dass durch die Auflösung der Landesstellenausschüsse oder der Direktionen diese Summe nicht zu lukrieren ist. Es geht hier wiederum hauptsächlich um Personalkosten.

Schließlich betrifft auch die „Vergütung/Abtretung“ von AUVAsicher Personalfragen. Wir haben in diesem Bereich viele externe Vertragspartner, ein knappes Drittel des Aufwands entfällt aber auf eigene Mitarbeiter. Wenn der Herr Obmann jemanden findet, der der AUVA den Aufwand ersetzt, dann soll es uns recht sein. Wir sprechen uns aber klar gegen eine „Abtretung“ von AUVAsicher aus, denn wir sind stolz auf diese Leistung. Ja nicht einmal die „Übertragung der Zuschüsse der Entgeltfortzahlung an einen anderen Kostenträger“ würde spurlos vorbeigehen. Auch hier sind Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigt.

Unter dem Strich lässt sich also sagen, dass durch den Maßnahmenkatalog rund 75 Millionen Euro beim Personal eingespart werden sollen, das wären etwa 17% des gesamten Personalaufwandes.

Allfällige Standortmaßnahmen, also die angedachten Schließungen von einzelnen Einrichtungen, sind dabei noch gar nicht berücksichtigt. Sie stehen im Konzept mit 48 Millionen Euro jährlich.

Ein nüchterner Blick auf die Zahlen und Fakten zeigt, dass der Versuch der Umsetzung des „Maßnahmenkatalogs“ mit einem Fortbestand der AUVA in der bisherigen und erfolgreichen Form nicht möglich wäre.

Ich hoffe daher, dass der Herr Obmann und die Vorstandsmitglieder in der AUVA von der Umsetzung des „Maßnahmenkatalogs“ Abstand nehmen – wenigstens in ihrer Mehrzahl.

Um die weitere Vorgangsweise zu koordinieren, trafen sich Mitglieder des Zentralbetriebsrates und weitere Betriebsratsvorsitzende in den vergangenen Tagen und erarbeiteten eine gemeinsame Position zur aktuellen Situation. Wie eingangs erwähnt, werden wir die dargestellten Verschlechterungen zu Lasten des Personals nicht hinnehmen. Die Ankündigungen meines letzten Schreibens bleiben aufrecht, wir werden – sollte es notwendig sein – unsere AUVA verteidigen.

Erik Lenz
AUVA-ZBR-Vorsitzender

Zentralbetriebsrat: Sonder-Newsletter Mai 2018

Was für ein aufregendes Jahr, was für ein spannender April!
Vor genau einem Jahr wurde ich zum Vorsitzenden des AUVA-Zentralbetriebsrats gewählt. In diesem Jahr hat sich nicht nur für mich einiges geändert.

Es konnte – beispielsweise mit der Neugestaltung von vielen Betriebsvereinbarungen – unsere Kultur des Zusammenarbeitens von Vorstand, Generaldirektion und BetriebsrätInnen modernisiert werden. Nicht überall herrschte Konsens, so dass auch Klagen bei Gericht durch den Zentralbetriebsrat gegen die AUVA eingebracht werden mussten.

Aber alles in allem konnten wir im Betrieb und bei den Gehaltsverhandlungen in der gesamten Sozialversicherung Fortschritte erzielen, wenn ich nur an die neuen Regelungen in der Pensionskasse denke.

Trotz dieser internen Aspekte standen die letzten zwölf Monate aber ganz klar im Zeichen eines von außen auf die AUVA und ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ausgeübten Drucks. Und diesem Aspekt und vor allem einer Zusammenfassung der letzten Wochen widmet sich diese Sonder-Newsletter.

Hier geht’s weiter zum kompletten Newsletter (ist nur innerhalb der AUVA aufrufbar):
ZBR-Sondernewsletter Mai 2018

Konzept des AUVA-Zentralbetriebsrates zum Regierungsprogramm!

Hiermit übersenden wir Dir/Ihnen ein Konzept des Zentralbetriebsrates der AUVA zu Einsparungen im österreichischen Gesundheitssystem.

Das Konzept wurde gestern Frau Bundesministerin Mag. Hartinger-Klein durch ZBRV Dipl. Wirtsch.-Ing. (FH) Erik Lenz und ZBRV-Stv. Martina Kronsteiner übergeben und mit ihr diskutiert.

Wesentlicher Inhalt des Konzepts ist, dass der Nutzen, den die AUVA für das Gesamtgesundheits- und -sozialsystem in Österreich bringen kann, deutlich über die geforderten Einsparungen hinausgeht, wenn der gesetzliche Auftrag erweitert wird, und sich somit die Ausweitung des Auftrages der AUVA anbietet. Auch sollte das Thema Effizienz nicht nur von der monetären Seite betrachtet werden, sondern den Nutzen im Sinne von Verbesserungen für die Bevölkerung in den Vordergrund bringen.

Was aus unserer Sicht in der öffentlichen Diskussion noch zu wenig beleuchtet wird, sind die Synergien zwischen den einzelnen Säulen. So profitiert die Prävention vom Knowhow aus der Unfallheilbehandlung, der Rehabilitation und der finanziellen Entschädigung. Die Unfallheilbehandlung ist wiederum mit der Rehabilitation sehr stark vernetzt, die Rehabilitation mit der Entschädigung. Man kann in diesem Sinne von der AUVA als integriertem Gesundheitsanbieter sprechen.  Eine Trennung der einzelnen Geschäftsfelder würde der Effizienz schaden.

Zu diesem Konzept fand heute eine Pressekonferenz in Linz statt. Wir hoffen auf mediale Unterstützung. Das Konzept übermitteln wir Dir/Ihnen, um bei Gesprächen mit Familie, Freunden und Verwandten informiert zu sein und entsprechend reagieren zu können. Weiters möchten wir uns bedanken, für die vielen Unterstützungsleistungen (Unterschriftenliste, Onelinepetition, etc. ). Die Unterschriftenlisten sind getrennt von der Onelinepetition zu sehen und werden ca. Mitte Mai der Ministerin übergeben werden. Bitte bis zu diesem Zeitpunkt fleißig weitersammeln und bei deinem/Ihrem Betriebsrat abgeben, oder ad ZBR-Büro senden.  Wir haben bisher schon 125.000 Unterstützungsunterschriften gesammelt.

Wir hoffen, mit unseren Aktivitäten beitragen zu können, dass die AUVA gestärkt aus dieser Diskussion herausgeht. Gemeinsam für unsere AUVA!

Und hier geht’s zum Inhalt: ZBR-Konzept AUVA 2018

Aktuelle ZBR-Mitarbeiter-Information April 2018

Die aktuelle ZBR-Mitarbeiter-Information liegt vor! Dieses Mal geht es vor allem um folgende Themen:

• Aktuelle politische Diskussion über die AUVA
• Auswirkungen auf die Beschäftigten
• Wem nützt die Beitragssenkung?

Weitere Themen, welche uns als Betriebsräte beschäftigen, findest du in dem sehr informativen Newsletter:

ZBR-Mitarbeiter-Information April 2018

Aktuelle Mitarbeiterinformation des AUVA-Zentralbetriebsrates Dez. 2017

Liebe Kolleginnen und Kollegen!
Die aktuelle Mitarbeiter-Information des AUVA-Zentralbetriebsrates liegt wieder vor.

Dieses Mal geht es vor allem um folgende Themen:

• Aktuelle politische Diskussion über AUVA / Sozialversicherung
• Betriebsvereinbarungen
• Dienstpostenplan 2018

Zum Weiterlesen bitte hier klicken:
ZBR-Mitarbeiterinformation Dezember 2017

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