AUVA-Zentralbetriebsrat: Gedanken zum Jahreswechsel!

Sehr geehrte Kollegin, sehr geehrter Kollege!
2018 war ein Jahr, das wir wahrscheinlich alle nicht so schnell vergessen werden. Nachdem sich kurz vor Jahresbeginn die Regierung konstituiert hat, war klar, dass die AUVA eine besondere Rolle im Regierungsprogramm spielt.

Sparvorhaben und die Gefahr der Zerschlagung standen im Raum und die Mitglieder des Zentralbetriebsrates machten sich umgehend an die Arbeit. Als Anfang April die Sozialministerin die Öffentlichkeit davon informierte, dass sie die AUVA wohl zerschlagen müsse, wussten wir noch nicht genau, was in den folgenden Monaten auf uns zukommen sollte.

Aber wir nahmen die Herausforderung an und begannen sofort, mit öffentlichkeitswirksamen Aktionen unsere Beschäftigten und die Zivilgesellschaft zu informieren und wir konnten breite Teile der Öffentlichkeit auf unsere Seite bringen.

In dieser Zeit zeigte sich auch, wie gut unser Zentralbetriebsrat organisiert war und ist. Zusammenarbeit, gegenseitige Unterstützung und gemeinsame Strukturen waren für unsere Tätigkeit im Zentralbetriebsrat unerlässlich. Sie zu gestalten, war ein Verdienst meines Vorgängers, Wolfgang Gratzer, aber natürlich auch aller Mitglieder im Zentralbetriebsrat und aller Betriebsratsvorsitzenden.

Die Geschlossenheit, aber auch das beharrliche Engagement aller Betriebsrätinnen und Betriebsräte und vieler Kolleginnen und Kollegen hat letztendlich die Regierung dazu gebracht, das Weiterbestehen der AUVA zuzusagen. Darauf können wir stolz sein.

Ich möchte mich an dieser Stelle ganz herzlich für Ihre Unterstützung und das positive Feedback, das wir für unsere Tätigkeit erhielten, im Namen aller Betriebsrätinnen und Betriebsräte bedanken.

Der Beschluss, den die AUVA im August gefällt hat, wird wohl die Hauptthemen für das Jahr 2019 vorgeben. Ob etwa die Ausgliederung der Einrichtungen in eine GmbH, das Weiterbestehen von AUVAsicher als ein Teil unserer Prävention oder die beschlossenen Personaleinsparungen in der Verwaltung: Wir werden alles tun, um das Beste für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der AUVA herauszuholen. Und wir lassen uns dabei nicht einschüchtern, auch wenn dies von mancher Seite versucht wird.

Der Betriebsrat hat die Aufgabe, die wirtschaftlichen, sozialen, gesundheitlichen und kulturellen Interessen aller Menschen im Betrieb wahrzunehmen, zu fördern und einen Interessenausgleich zum Wohl der Beschäftigten und des Betriebes herzustellen. Und das wird auch im kommenden Jahr unser Hauptziel sein. Bei der Gestaltung  der Organisation genauso wie bei der Suche nach individuellen Lösungen. Dabei ist uns keine Aufgabe zu groß, aber auch kein Problem zu klein.

In diesem Sinne wünsche ich Ihnen und Ihrer Familie alles Gute, viel Glück und Gesundheit für das Jahr 2019. Uns allen wünsche ich Freude und Erfolg bei der Arbeit in unserer AUVA!

Mit kollegialen Grüßen
Erik Lenz, Vorsitzender des AUVA-Zentralbetriebsrates

Aktuelle Mitarbeiter-Information des AUVA-Zentralbetriebsrats Nov. 2018

Zentralbetriebsrat übergibt Resolution an Obmann DDr. Ofner
In der Zentralbetriebsratssitzung vom 14.11.2018 wurde eine Resolution beschlossen, die in weiterer Folge von allen Interessensvertreterinnen und Interessensvertretern, die bei der Konferenz in Wagrain dabei waren, unterschrieben wurde.

121 Menschen aus dem Kreis der Betriebsrätinnen und Betriebsräte, der Gleichbehandlungsbeauftragten und der Behindertenvertrauenspersonen bringen damit zum Ausdruck, dass sie sich dafür einsetzen werden, dass die kommenden Veränderungen nicht zu Lasten der Beschäftigten der AUVA gehen. Um dieses Ziel zu erreichen, sind sie bereit, alle rechtlichen Mittel zum Einsatz zu bringen und sich gegen Versuche zu wehren, diese Möglichkeiten zu beschränken.

Die Resolution wurde im Rahmen der Vorstandssitzung an Obmann Ofner übergeben.

Vorstand beschließt Personalreduktionen für 2019
Dem Vorstandsbeschluss vom August folgend wurde der Voranschlag von 2019 mit einer Reduktion des erwarteten Personalaufwandes in der Verwaltung von -3.700.000 € angesetzt. Das entspricht einer Reduktion von mehr als 70 Personen. Nachbesetzungen sind nur erlaubt, wenn sichergestellt ist, dass die Unterschreitung im Personalaufwand gelingt. Neue Dienstposten werden kategorisch ausgeschlossen.

REFA – Das Programm zur Reform der AUVA im Vorstand vorgestellt
Im Vorstand vorgestellt wurde auch die geplante Struktur des Programms REFA. REFA ist der organisatorische Überbau zur Umsetzung der Regierungsvorgaben und des Vorstandsbeschlusses vom August. Als Programmauftraggeber wurde der Verwaltungsausschuss des Vorstandes definiert, die Programmlenkung erfolgt in einem Gremium bestehend aus den Vorstandsmitgliedern, einzelnen weiteren Selbstverwaltungsmitgliedern und zwei Vertretern des Zentralbetriebsrates. In diesen Gremien sollen die zentralen Entscheidungen fallen.

Die Programmleitung, die die Entscheidungen vorbereiten und zwischen den Gruppen koordinieren soll, liegt bei Generaldirektor Dr. Köberl. Die Themen des Vorstandsbeschlusses sind in drei Gruppen („Cluster“) unterteilt, die von GD-Stv. Mag. Kaippel, ÄDir. Dr. Frank und GD-Stv. Dr. Mück geleitet werden. In diesen drei Gruppen werden die Themen für die Entscheidungen aufbereitet und nach der Entscheidung umgesetzt.

Die Einbindung der Belegschaftsvertretungen wurde eingefordert und vom Vorstand zugesagt. Der ZBR wird sich im Rahmen der Sitzung im Jänner mit der Festlegung der Details befassen. Read more

Resolution aller AUVA-Betriebsräte vom 14. November 2018, Wagrain

Resolution
Die Betriebsrätinnen und Betriebsräte der AUVA haben durch ihren Einsatz einen maßgeblichen Beitrag dazu geleistet, dass der Fortbestand dieses für Österreich und seine Menschen unverzichtbaren Trägers gesichert erscheint.

Gleichzeitig stellen die im Vorstand vom 21. August 2018 beschlossenen Punkte sowie die in der Regierungsvorlage zum Sozialversicherungs-Organisationsgesetz vom Oktober 2018 vorgesehenen Maßnahmen die AUVA und ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vor erhebliche Herausforderungen.

Beispielhaft seien hier die Gründung einer BetriebsgmbH für die Einrichtungen, der Entzug von Beitragseinnahmen im Ausmaß von über 100 Millionen Euro ab dem Jahr 2019 sowie der Verlust einer großen Versichertengruppe, der Selbständig Erwerbtätigen, genannt.

Die Freude über den Fortbestand der AUVA ist also keineswegs ungetrübt. Umso mehr wird es auch in Zukunft der starken Stimme der Belegschaftsvertretung bedürfen.

Wir werden mit aller Kraft dafür eintreten, dass die kommenden Veränderungen nicht zu Lasten unserer Kolleginnen und Kollegen gehen, die mit ihrem tagtäglichen Einsatz für die Versicherten, für Patientinnen und Patienten und für die Betriebe das Erfolgsmodell AUVA ausmachen.

Wir werden aber auch nach außen ein starkes Signal aussenden, sollten künftig durch die Politik Schritte gesetzt oder angedacht werden, die die AUVA oder die Grundlagen ihrer Arbeit in Frage stellen oder massiv beeinträchtigen.

Wir werden dabei – sollte es notwendig sein – all jene Möglichkeiten nutzen, die uns die Rechtsordnung im Allgemeinen und das Arbeitsverfassungsgesetz im Besonderen bieten. Allen Versuchen, die uns zustehenden Möglichkeiten zu beschränken, werden wir entschieden entgegentreten – unabhängig davon, ob sie von innerhalb oder außerhalb der AUVA kommen.

Wir laden die Entscheidungsträger in der AUVA ein, gemeinsam und unter intensiver Einbindung der Belegschaftsvertretung die kommenden Veränderungsprozesse zu gestalten.

Zu einem solchen konstruktiven Miteinander gehören Offenheit, gegenseitiger Respekt und ein Dialog auf Augenhöhe.

Die Betriebsrätinnen und Betriebsräte der AUVA sind dazu bereit!
Wagrain, am 14. Nov. 2018

Übergabe der Resolution letzte Woche, Vorstand:

„Politisch motivierte Agitation?“ – Information des AUVA-Zentralbetriebsrates

Sehr geehrter Herr Obmann KommR DDr. Ofner!
Zu Ihrem Schreiben, das Sie am Montag an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der AUVA versendet haben kann man leider nur eine Antwort geben: Das wird ja immer schlimmer!

Meinen Sie wirklich, dass es Ihnen, Herr Obmann, obliegt, zu entscheiden, was parteipolitische Agitation ist und was nicht?

Bis dato hat es meines Wissens im Zusammenhang mit dem Einsatz um die Erhaltung der AUVA keinerlei parteipolitischen Aktivitäten in irgendeiner Form in irgendeiner Dienststelle oder Einrichtung gegeben. Zumindest nicht von Betriebsräten. Logos, die verwendet wurden, sind etwa selbst erstellt worden oder von überparteilichen Interessensvertretungen wie den Gewerkschaften.

Im Gegensatz zu den politisch besetzten Funktionen in der AUVA ist die Betriebsratswahl eine Persönlichkeitswahl. Menschen werden nicht in den Betriebsrat entsendet, sie werden von den Beschäftigten gewählt. Und gewählt werden sie nicht wegen allfälliger Parteibücher. Was Betriebsräte machen, ist Interessenspolitik.
Und natürlich werden Aussagen, die Betriebsräte treffen, in irgendeinem Kontext schon so ähnlich von politischen Parteien besetzt worden sein. Aber die Interessenspolitik der Betriebsräte ist überparteilich.

Mit Ihrer Aussage stellen Sie sich gegen alle Betriebsräte der AUVA und stellen diese in ein parteipolitisches Eck, das für viele davon sicher nicht stimmt.

Die Aufteilung: alles, was mir passt, ist schwarz/türkis, alles, was mir nicht passt, ist rot, scheint mir doch eine sehr simple Reduktion von komplexen Lebensinhalten zu sein. Eine Denk- und Handlungsweise, die man üblicherweise als populistisch bezeichnet.

Zu den Unterschriftslisten:
Diese wurden vom Zentralbetriebsrat, der, wie Sie wissen, aus Mitgliedern unterschiedlicher Fraktionen besteht, am 5. April 2018 in einem Mail an alle AUVA Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter versendet. Sie selbst haben dieses Mail sicher auch bekommen, und das nicht in cc sondern als direkter Adressat. Am 6. April 2018, also einen Tag später, ging die Frau Minister Mag. Hartinger-Klein mit der Aussage an die Öffentlichkeit, sie werde die AUVA zerschlagen.

Die Unterschriftenlisten waren ein nicht unwesentlicher Beitrag dafür, dass die AUVA in ihrem Bestand (vorerst) gesichert bleibt. Dafür sind rote, schwarze, blaue und wahrscheinlich auch „getupfte“ Betriebsräte gelaufen, ebenso wie viele Personen aus der Zivilgesellschaft – und auch diese sicher parteiunabhängig.

Die Textierung der Unterschriftsliste richtet sich gegen die Vorhaben der Bundesregierung, welche im Regierungsprogramm beschrieben waren. Eine Regierung muss im Sinne Österreichs agieren, nicht im Sinne einer Partei. Parteilich wird es erst dann, wenn etwa bei einer Pressekonferenz neben der Ministerin und dem Obmann der AUVA auch der Klubobmann einer Partei spricht.

Jetzt in einer Aussendung in den Raum zu stellen, es würde sich um parteipolitisch motivierte Aushänge handeln, entsetzt mich einfach nur mehr.

Meine Mail an alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter habe ich mit dem Betreff „Zensur in der AUVA?“ betitelt. Im Lichte Ihres Schreibens von Montag würde ich jetzt sagen: Was daran nicht gestimmt hat, war das Fragezeichen!

Erik Lenz, Vorsitzender des Zentralbetriebsrates

Wir laden ein: 44. AUVA-ZBR-Kegelturnier in Graz!

Wir laden Euch zum bereits 44. AUVA ZBR Kegelturnier in Graz herzlich ein, das wir zu den bereits bekannten Teilnahmebedingungen auch dieses Jahr wieder durchführen wollen!

Teilnahmebedingungen:
Es können zu dem Turnier von jeder BR-Körperschaft vorerst unbegrenzt Kolleginnen und Kollegen genannt werden, somit ist die Nennung einer Mannschaft nicht Voraussetzung für die Teilnahme am Turnier.

Neben der Einzelwertung werden jeweils die vier besten Keglerinnen und Kegler jeder Verwaltungsdienststelle (HS/LS) und Einrichtung (UKH/RZ) für die Mannschaftswertung herangezogen und hierbei aber auch nur jeweils eine Damen-und Herrenmannschaft.
Bitte zu beachten, dass damit Spielgemeinschaften (HS/LS, LS/UKH) nicht mehr für die Mannschaftswertung Berücksichtigung finden, ein Unterschied zwischen Arbeiter und Angestellten wird jedoch nicht gemacht.

Erstmals in der Geschichte wird der sportliche Teil an nur einem Tag abgewickelt. Das Kegeln findet auf den Bahnen des ASKÖ in Graz-Eggenberg am Samstag, dem 17. November 2018, in der Zeit von 8.00 bis ca. 17.00 Uhr statt.

Die Anmeldung ist ab sofort möglich, sollte bis spätestens 25. Oktober 2018 erfolgen. Das Nenngeld übernimmt der Betriebsrat.

Hier geht’s weiter zur Ausschreibung des Veranstalters = des Betriebsrates der AUVA-Landesstelle Graz: Ausschreibung Kegelturnier 2018

ZBR-Info zum gestrigen AUVA-Vorstandsbeschluss

Liebe Kolleginnen und Kollegen!
Bei der gestrigen Sitzung des Vorstands der AUVA wurden Beschlüsse gefasst, die weitreichende Folgen für uns Beschäftigte haben werden.

Erinnern wir uns: Noch vor wenigen Wochen stand eine Zerschlagung der AUVA im Raum, es war die Rede von Einsparungen im Bereich von 500 Millionen Euro jährlich. Eine Schließung und Zusammenlegung von Einrichtungen wurde nicht ausgeschlossen.

Als BetriebsrätInnen haben wir gemeinsam mit den Gewerkschaften GPA-djp und vida („Mein Herz für ein soziales Österreich“) sowie der engagierten Zivilgesellschaft (#aufstehn) eine Kampagne zum Erhalt der AUVA gestartet. Gemeinsam ist es uns gelungen, etwa 220.000 Unterschriften zu sammeln und die Öffentlichkeit über die wichtige Arbeit der AUVA zu informieren. Im Zuge dessen haben wir es geschafft, ausreichend Druck aufzubauen, um Ministerin Beate Hartinger-Klein von ihren Zerschlagungsfantasien abzubringen.

In den letzten Tagen wurde medial viel über die künftige Ausgestaltung der AUVA diskutiert. Wir hatten die Befürchtung, dass über die Gründung einer GmbH unsere Dienstordnung ausgehebelt werden könnte und für die Beschäftigten in den Krankenanstalten künftig ein schlechterer Kollektivvertrag gelten könnte.

Durch den großen öffentlichen Druck ist es gelungen, im Beschluss des Vorstands festzuhalten, dass sowohl bereits im Dienststand befindliche MitarbeiterInnen als auch neu eintretende MitarbeiterInnen in den Dienstordnungen verbleiben bzw. aufgenommen und an die 100-Prozent-Tochter überlassen werden. Wir befürchten allerdings, dass nach wie vor die Gefahr besteht, durch einen künftigen Vorstandsbeschluss sowohl die Dienstordnung als auch die Selbstverwaltung auszuhebeln.

Was die 300 nicht nachzubesetzenden Stellen angeht, die medial kolportiert wurden, so hat folgende Passage in den Vorstandsbeschluss Eingang gefunden: „(…) die Anzahl der MitarbeiterInnen in der Hauptstelle und in den Landesstellen so anzupassen, wie es einer modernen, effizienten Verwaltung entspricht. Die Umsetzung erfolgt unter Einbeziehung der Belegschaftsvertretungen.“

Dass die Einsparungen im heutigen Beschluss also nicht zwangsläufig durch den Abbau von Dienstposten erfolgen muss, kann es ermöglichen, durch Insourcing Kosten zu sparen, indem künftig keine teuren Beauftragungen von Externen erfolgen. Leider ist mit dem heutigen Beschluss die Zukunft von AUVA-Sicher noch nicht in trockenen Tüchern, wir werden bei diesem Punkt jedenfalls noch versuchen nachzuverhandeln.

Selbstverständlich ist nicht einzusehen, warum in der Verwaltung gespart werden soll. Die Folge ist ein erhöhter Arbeitsdruck und eine steigende Arbeitsverdichtung. Die KollegInnen arbeiten bereits jetzt unter Hochdruck.

Darüber hinaus ist aus unserer Sicht mit dieser Reform keinerlei Nutzen oder Vorteil für die PatientInnen, Versicherten oder Beschäftigten verbunden. Im Gegenteil, die Schaffung einer GmbH wird mit allergrößter Wahrscheinlichkeit sogar Kosten verursachen statt sparen.  Ob hier nicht einfach nur eine Gesellschaft geschaffen wird, um Versorgungsposten für politische Günstlinge zu schaffen?

Nach wie vor ist völlig unklar, wie die genannten Summen eingespart werden sollen, ohne dass es zu Verschlechterungen für PatientInnen kommt. Letztendlich wird es darauf hinauslaufen, dass die ArbeitnehmerInnen für die Geschenke der Regierung an die Unternehmer zahlen werden und wir werden nicht müde werden, die Öffentlichkeit über diese Umverteilung nach oben zu informieren.

Zum Schluss möchten wir festhalten: Wir Beschäftigten in der AUVA leisten großartige Arbeit und haben es uns nicht verdient, wie in den letzten Wochen über uns seitens der Frau Bundesministerin gesprochen wurde. Leider wird mit der Schaffung der GmbH die Tür zu Privatisierungen geöffnet. Der Zentralbetriebsrat wird morgen zusammenkommen und über weitere Schritte beraten. Wir werden euch, liebe Kolleginnen und Kollegen über die weiteren Schritte am Laufenden halten.

Für den Zentralbetriebsrat
Erik Lenz

AUVA-Zentralbetriebsrats-Information zum „Maßnahmenkatalog“

Liebe Kollegin, lieber Kollege!
Ich habe mich vor Kurzem mit einem Schreiben an Sie gewandt und über einen seitens des Obmanns, DDr. Ofner, präsentierten „Maßnahmenkatalog“ berichtet, der in einigen wesentlichen Punkten keinesfalls unsere Zustimmung finden kann. Leider habe ich keine Anzeichen dafür, dass der Obmann von seiner Absicht abrückt, diesen „Maßnahmenkatalog“ am 21. August dem Vorstand zur Beschlussfassung vorlegen zu wollen.

Ich möchte deshalb nochmals auf einige der aus meiner Sicht inakzeptable Punkte eingehen und darlegen, warum sie inakzeptabel sind.

Unter dem Titel „Betriebsführung der Krankenanstalten nach dem Modell konfessioneller Betreiber (AUVA Eigentümerin, Betriebsführung als Privatkrankenanstalten)“ sollen Einsparungen von 33 Millionen jährlich erzielt werden, wobei dieser Jahreswert schon ab 2029 erreicht werden soll. Nachdem von allen Seiten – auch von der Frau Ministerin – immer wieder betont wird, dass sich bei den Leistungen für die Patientinnen und Patienten nichts ändern soll, können die Einsparungen also nur beim Personal stattfinden.

Es wird ohnehin zunehmend schwieriger, den Bedarf an medizinischen und pflegerischen Fachkräften zu decken. Wie dies durch eine Verschlechterung der Bedingungen zu schaffen sein soll, ist nicht nachvollziehbar. Und es ist auch unannehmbar, dass man offenbar die Arbeit am Menschen abwerten will.

Vielleicht ist die Auslagerung aber ohnedies ein bloßes Vehikel dafür, die Leistungen qualitativ und quantitativ zurückzufahren.

Die Feststellung des Herrn Obmann, es handle sich um keine Privatisierung, weil die AUVA Eigentümerin der zu gründenden GmbH sein werde, ist in keiner Weise beruhigend. Es handelt sich um eine Auslagerung, und das Ziel ist, auf Kosten des Personals – und letztlich wohl der Leistung für die Patienten – zu sparen. Und das werden wir nicht hinnehmen.

Die Personalreduktion durch Nicht-Nachbesetzung von zwei von drei Stellen soll pro Jahr 2,5 Millionen einsparen. Dadurch soll im Jahr 2024 der Personalaufwand außerhalb der Einrichtungen um 15 Millionen niedriger liegen als bei Aufrechterhaltung der personellen Besetzung. Das würde eine Reduktion um rund 300 Stellen bedeuten. Bei etwa 1.500 Beschäftigten außerhalb der Einrichtungen wäre das eine Reduktion des Personalstands um 20% in den kommenden sechs Jahren. Wer meint man, wird dann die Arbeit erledigen? Dieses Ansinnen macht einen fassungslos.

Durch die Auflösung der Landesstellen möchte man weitere 17 Millionen Euro sparen. Es ist wohl klar, dass durch die Auflösung der Landesstellenausschüsse oder der Direktionen diese Summe nicht zu lukrieren ist. Es geht hier wiederum hauptsächlich um Personalkosten.

Schließlich betrifft auch die „Vergütung/Abtretung“ von AUVAsicher Personalfragen. Wir haben in diesem Bereich viele externe Vertragspartner, ein knappes Drittel des Aufwands entfällt aber auf eigene Mitarbeiter. Wenn der Herr Obmann jemanden findet, der der AUVA den Aufwand ersetzt, dann soll es uns recht sein. Wir sprechen uns aber klar gegen eine „Abtretung“ von AUVAsicher aus, denn wir sind stolz auf diese Leistung. Ja nicht einmal die „Übertragung der Zuschüsse der Entgeltfortzahlung an einen anderen Kostenträger“ würde spurlos vorbeigehen. Auch hier sind Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigt.

Unter dem Strich lässt sich also sagen, dass durch den Maßnahmenkatalog rund 75 Millionen Euro beim Personal eingespart werden sollen, das wären etwa 17% des gesamten Personalaufwandes.

Allfällige Standortmaßnahmen, also die angedachten Schließungen von einzelnen Einrichtungen, sind dabei noch gar nicht berücksichtigt. Sie stehen im Konzept mit 48 Millionen Euro jährlich.

Ein nüchterner Blick auf die Zahlen und Fakten zeigt, dass der Versuch der Umsetzung des „Maßnahmenkatalogs“ mit einem Fortbestand der AUVA in der bisherigen und erfolgreichen Form nicht möglich wäre.

Ich hoffe daher, dass der Herr Obmann und die Vorstandsmitglieder in der AUVA von der Umsetzung des „Maßnahmenkatalogs“ Abstand nehmen – wenigstens in ihrer Mehrzahl.

Um die weitere Vorgangsweise zu koordinieren, trafen sich Mitglieder des Zentralbetriebsrates und weitere Betriebsratsvorsitzende in den vergangenen Tagen und erarbeiteten eine gemeinsame Position zur aktuellen Situation. Wie eingangs erwähnt, werden wir die dargestellten Verschlechterungen zu Lasten des Personals nicht hinnehmen. Die Ankündigungen meines letzten Schreibens bleiben aufrecht, wir werden – sollte es notwendig sein – unsere AUVA verteidigen.

Erik Lenz
AUVA-ZBR-Vorsitzender

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