Neuer AUVA-Fuhrpark – Mitteilung des AUVA-Zentralbetriebsrates

Liebe Kolleginnen und Kollegen!
Am 10.9.2020 wurden die neuen Fahrzeuge für den Fuhrpark in der Hauptstelle vorgestellt.

Die Vorstellung wurde auch auf der Homepage der AUVA beworben – einige interessante Informationen findet man unter dieser Adresse:

https://www.auva.at/cdscontent/?contentid=10007.861048&portal=auvaportal

Die Anschaffung des Fuhrparks wurde ohne Mitwirkung des Betriebsrates durchgeführt. Wir haben im Vorfeld unsere Bedenken mitgeteilt und mehrmals darauf hingewiesen, dass eine verpflichtende Nutzung des Fuhrparks ohne Betriebsvereinbarung rechtlich nicht zulässig ist.

Gleichzeitig mit der Vorstellung der neuen Fahrzeuge wurde uns ein erster Entwurf für eine Betriebsvereinbarung übermittelt und damit die Wünsche des Arbeitgebers bekannt gegeben. Aus unserer Sicht deckt der Stand der Verhandlungen die Interessen der Mitarbeiter noch nicht so weit ab, dass wir eine Nutzung der Fahrzeuge – auch wenn die Auslieferung und Übergabe in den nächsten Wochen startet – zum derzeitigen Stand empfehlen würden.

Derzeit verhandeln wir mit dem Arbeitgeber über diese Betriebsvereinbarung – der nächste Verhandlungstermin findet am 24. September 2020 statt. Wir sind zuversichtlich, dass wir zu einer Regelung mit der Generaldirektion kommen werden.

Wie immer bemühen wir uns auch bei den aktuellen Verhandlungen um bestmögliche Vereinbarungen im Interesse der Kolleginnen und Kollegen!

Freundliche Grüße
Erik Lenz, Vorsitzender AUVA-Zentralbetriebsrat

Mitarbeiter-Information des AUVA-Zentralbetriebsrats Juni 2020

Liebe Kollegin, lieber Kollege!
Schön langsam kehrt Ruhe ein und wir bewegen uns Schritt für Schritt auf eine Normalität hin, die wir uns auch vor wenigen Monaten nicht vorstellen konnten, die uns jetzt aber nicht mehr so fremd ist. Wirtschaftlich, sozial und politisch werden wir alle noch eine Weile an Corona zu knabbern haben. Und wir werden hoffen müssen, dass uns ähnliche Bedrohungen künftig erspart bleiben. Anderseits – es hätte alles viel schlimmer kommen können. Da reicht ein Blick nach Italien.

Wie rasch plötzlich eingefahrene Geleise verlassen werden können, haben wohl nur Wenige erwartet und noch Weniger konnten sich vorstellen, was auf sie zukommt. Unterricht zu Hause? Wie kann ich denn meinem Kind, das sich auf die Mathematik-Matura vorbereitet helfen, wenn ich selbst mich nicht mehr erinnern kann, wie Integrale aufzulösen sind? Wie soll ich mit einer Siebenjährigen lernen, wenn daneben ein Dreijähriger meine Aufmerksamkeit fordert, was mache ich mit den Kindern am Nachmittag? Wie stelle ich die Pflege für meine Eltern sicher?

Hunderttausende Menschen wurden binnen weniger Tage arbeitslos oder in Kurzarbeit geschickt. Nur findet sich nun so rasch kein Job, in den diese Menschen zurückkehren können. Unternehmen sind teils vorsichtig, teils schlecht ausgelastet. Noch immer sind mehr als 500.000 Menschen in Österreich arbeitslos und 1,3 Millionen Menschen in Kurzarbeit. Die wirtschaftliche Situation in Österreich hat natürlich auch Auswirkungen auf die Beiträge, die an die AUVA überwiesen werden. Das führt zu einem riesigen Loch in den Kassen der AUVA. Die AUVA wird sich an die Politik wenden müssen, wird sich Geld leihen müssen. Und es würde mich wundern, wenn dafür die Politik keine Gegenleistung einfordern würde.

Innerhalb der AUVA konnten wir – dank der Unterstützung und Zusagen der Generaldirektion – die Ängste der Beschäftigten rasch reduzieren. Kein Personalabbau, sogar Rücktritte von vereinbarten Urlauben waren möglich und es gab großzügige Regelungen, wenn jemand bereit war, Zeitausgleich oder Urlaub abzubauen. In diesem Zusammenhang möchte ich mich ausdrücklich bei der Generaldirektion bedanken, bei mehreren Alternativen zumeist jener Möglichkeit nachzugehen, die für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter hilfreich war. Danke aber auch an jene unmittelbaren Führungskräfte, die diese Anordnungen mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern umsetzten. Read more

ZBR-Information: Anlegen einer Dienstkleidung in einer Krankenanstalt!

Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen!
„Nach der Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofes ist das Anlegen einer Dienstkleidung in einer Krankenanstalt für Ärzte und Pflegepersonal eine Tätigkeit, die im Auftrag und Interesse des Arbeitgebers erfolgt.
Sowohl aus hygienischen wie auch aus organisatorischen Gründen besteht die Verpflichtung zu einer fachgemäßen Reinigung und einer entsprechenden Lagerung der Dienstkleidung, die den üblichen hygienischen Ansprüchen genügen.

Das Umkleiden vor Ort umfasst auch die damit verbundenen Wegstrecken zwischen den Umkleidestellen, Wäscheautomaten und der eigentlichen Arbeitsstelle, nicht jedoch Zeiten der Körperpflege wie duschen etc.
Sind diese Zeiten primär im Interesse der Dienstgeberin/des Dienstgebers gelegene arbeitsspezifische Tätigkeiten, so sind sie als Arbeitszeit im Sinne der arbeitszeitrechtlichen Bestimmungen anzusehen und somit Zeiten, die in den jeweils eingeteilten Diensten enthalten sind.“

Dem Zentralbetriebsrat der AUVA (Erik Lenz und Martina Kronsteiner) ist es jetzt gelungen, sich außergerichtlich mit der AUVA darüber zu einigen, dass auch jenen Diensten, die aufgrund ihrer Dauer (unter 6 Stunden) keine Mittagspause und somit auch keine Rüstzeit im elektronischen Dienstplan aufweisen, eine Umkleidezeit von 14 Minuten pro Dienst zugerechnet wird. Dies gilt für alle Berufsgruppen, die das elektronische Dienstplansystem Graphdi verwenden und nicht in der flexiblen Arbeitszeit/Gleitzeit sind.

Diese Regelung betrifft nur jene Dienste, die im Dienstplan keine Rüstzeit haben, die für das Umkleiden verwendet werden kann. Für diese Dienste wird ab Februar 2020, rückwirkend für 3 Jahre pro angefallenem Dienst ohne Rüstzeit, 14 Minuten Zeitausgleich gutgeschrieben!

Künftig sollen diese Dienste so organisiert werden, dass entweder die Umkleidezeit in den Dienst integriert wird oder aber die 14 Minuten Umkleidezeit zur Dienstzeit mitgerechnet werden.
Mit Inkrafttreten der neuen Arbeitszeitbetriebsvereinbarung wird das Thema Umkleidezeit durch eine Minigleitzeit endgültig für alle Dienste bereinigt.

Derzeit ist die AUVA noch dabei, die betroffenen Dienste ab Jänner 2017 aufzurollen und die Zeitausgleichsstunden zu berechnen.
Ihr solltet die Stunden dann bald (= ab Juni) auf Eurem ZA-Konto finden!

Für den Zentralbetriebsrat
Erik Lenz / Martina Kronsteiner

Information des AUVA-Zentralbetriebsrates zur Coronavirus-Pandemie

Liebe Kollegin, lieber Kollege, besondere Zeiten erfordern besondere Maßnahmen!

Die Corona-Pandemie stellt eine große Herausforderung für Österreich und dessen Gesundheitssystem, für die AUVA im Gesamten und für uns Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dar. Momentan lassen sich weder die Dauer noch die künftigen Anforderungen in dieser Ausnahmesituation abschätzen. Laufend erreichen uns Betriebsrätinnen und Betriebsräte eine große Anzahl an Anfragen und wir versuchen gemeinsam mit der Generaldirektion, diese so schnell wie möglich zu klären.

Oberste Prämisse für die AUVA und für uns Betriebsrätinnen und Betriebsräte ist es, die Handlungsfähigkeit der AUVA und ihrer für das Gesundheitssystem und die Versicherten wichtigen Einrichtungen und Dienststellen soweit und solange als möglich aufrecht zu erhalten.

Eine wesentliche Voraussetzung dafür ist neben der Vorsicht im Umgang mit anderen Menschen die Gesundheit unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Es kann nicht oft genug wiederholt werden, auch wenn es sich eigentlich um eine Selbstverständlichkeit handeln sollte: Wer krank ist bzw. sich krank fühlt, bleibt zu Hause!

Ganz grundsätzlich gilt, dass wir in dieser Zeit so viel Normalität und Kultur wie möglich aufrechterhalten wollen. Was vor der Corona-Krise gegolten hat, das gilt auch jetzt und wurde von der Generaldirektion auch so zugesagt:

Niemand wird wegen der derzeitigen Situation gekündigt. Auch wenn Sie in einem befristeten Dienstverhältnis zur AUVA stehen gilt: Wenn Ihre Führungskraft mit Ihrer Arbeitsleistung zufrieden ist und entsprechender Bedarf (z.B. Karenzurlaub) weiterhin vorhanden ist, steht einer Verlängerung nichts im Wege!

Nachstehend einige oft gestellte arbeitsrechtliche Fragen und die Antworten. Sie geben den derzeitigen Stand der Vereinbarungen zwischen der Generaldirektion und dem Zentralbetriebsrat wieder, Änderungen oder Erweiterungen sind jederzeit möglich: Read more

Der AUVA-Schitag in Tirol wird aufgrund des Coronavirus abgesagt!

Liebe Kollegin, lieber Kollege!
Aufgrund der aktuellen Entwicklungen und entsprechend der kürzlich erlassenen rechtlichen Vorgaben sind in Österreich Indoor-Veranstaltungen mit über 100 Teilnehmer/innen und Outdoor-Veranstaltungen mit mehr als 500 Teilnehmer/innen abzusagen. 

Im Namen des Zentralbetriebsrates sage ich hiermit die ZBR-AUVA-Schimeisterschaften in Häring von 20.3.-22.3.2020 ab. 

Ich bedanke mich bei allen Personen, die unzählige Arbeitsstunden nun leider umsonst in die Vorbereitung dieser Veranstaltung gesteckt haben, ganz besonders bei Sepp Lintner und seinem Team in Häring.

Wir haben uns zu der Absage entschlossen, da uns Ihre Gesundheit sehr wichtig ist und wir uns natürlich an die geltenden Rechtsvorgaben halten. Als Beschäftigte der Sozialversicherung zeigen wir mit diesem Schritt auch Verantwortungsbewusstsein für die Kund/innen und Patient/innen in unseren Einrichtungen und Verwaltungsdienststellen. Auch andere Organisationen greifen zu drastischen Maßnahmen, wie dem Link zu entnehmen ist.

Wenn man an der derzeitigen Situation etwas Gutes finden will, dann sicher, dass ein Wert wie die Solidarität mit anderen Bevölkerungsgruppen (zum Beispiel mit Älteren und Schwachen) immer noch zeitgemäß ist und gelebt werden muss.

Verschoben = nicht aufgehoben!

Die 45. Schimeisterschaften werden nun im März 2021 nachgeholt und ich freue mich darauf, Sie bei dieser Veranstaltung wieder zu treffen. Ein genauer Termin steht noch nicht fest.
Bleiben Sie gesund!

Erik Lenz, ZBR-Vorsitzender

PS:
Die einbezahlten Eigenbeiträge werden natürlich vom Angestellten-BR des UKH Linz rückerstattet, diesbezüglich bitte melden!

Ergänzung:
Da wir schon gefragt wurden:
Falls wer von Euch privat an diesem Wochenende im Hotel „Das Sieben“ in Bad Häring Urlaub machen möchte: Ihr erhält dort die gleichen vergünstigten Konditionen, wie wir sie als AUVA-Gruppe erhalten hätten: Gesamtpreis pro Person/Nacht mit Frühstück € 89,– exklusive Ortstaxe (diese beträgt € 2,– pro Person/Nacht). Bei Buchung dort mitteilen, dass Ihr AUVA-Beschäftigte im UKH Linz seid!

AUVA-Zentralbetriebsrat: Gedanken zum Jahreswechsel!

Sehr geehrte Kollegin, sehr geehrter Kollege!
Nach dem ereignisreichen Jahr 2018, der öffentlichen Debatte um die AUVA und die gesamte Umstrukturierung der Sozialversicherung, starteten 2019 erste gravierende Veränderungen. Die Vorgaben zu den Änderungen finden sich in einem Gesetz, welches nicht unumstritten ist und zurzeit auf seine Verfassungsmäßigkeit hin überprüft wird.

So ist in diesem Gesetz beschrieben, dass die AUVA ihre UKH’s und Rehabilitationszentren ab 2020 in einer Betreibergesellschaft verwalten muss. Auch die Struktur der neuen Selbstverwaltung ist dort geregelt, ebenso, dass Selbständige und Beschäftigte im Bergbau künftig nicht mehr bei der AUVA unfallversichert sind.

Der Beschluss des Vorstandes vom August 2018 beschreibt weitere Aufgaben. Ob Personalabbau in der Verwaltung, die Frage, ob AUVAsicher ein Teil der AUVA bleibt, die Zusammenlegung von Hauptstelle und Landesstelle Wien oder Änderungen in der Abteilungsstruktur – Themen über Themen, an denen derzeit gearbeitet wird und welche uns sicher noch über Jahre beschäftigen. Zusätzlich brachte das Jahr 2019 noch personelle Neubesetzungen in der Selbstverwaltung, der Generaldirektion und eine neue Strukturierung der Verantwortungsbereiche.

Dass die Versicherten weiterhin so gut behandelt werden wie bisher, dass Leistungen in der Prävention, der Unfallheilbehandlung, der Rehabilitation, bei den Entschädigungen und natürlich auch bei den internen Supportleistungen in der gewohnt hohen Qualität erbracht werden, wird da schon fast als selbstverständlich vorausgesetzt, ist es aber keinesfalls. Ihre Tätigkeit zum Wohle der Versicherten und Patienten war es, die große Teile der Öffentlichkeit dazu brachte, sich für den Erhalt der AUVA auszusprechen.

Wir sehen, dass der Arbeitsdruck in den letzten Monaten enorm gestiegen ist, und befürchten, dass dieser auch noch weiter steigen wird. Weniger Menschen müssen die gleiche Arbeitsmenge bewältigen und zusätzlich noch Kapazitäten für interne Umstrukturierungen bereitstellen. Vielfach ist derzeit nicht absehbar, wie die Tätigkeit in Zukunft aussehen wird und ob Kolleginnen und Kollegen bei ihrem Ausscheiden aus der AUVA nachbesetzt werden oder deren Arbeit auf die Verbleibenden aufgeteilt wird.

Die nächsten Monate werden zeigen, ob die AUVA durch politische Entscheidungen wieder in den Fokus rückt – Stichwort Pflegeversicherung – Stichwort Beitragssenkung.

Viele Ungewissheiten, die derzeit noch nicht absehbar sind. Eines ist jedoch gewiss: Die Betriebsrätinnen und Betriebsräte der AUVA werden alles dafür tun, Sie in Ihrer wichtigen Arbeit zu unterstützen. Scheuen Sie sich nicht, Ihre Sorgen und Anliegen mit diesen zu besprechen und die betriebsrätliche Unterstützung in Anspruch zu nehmen.

In diesem Sinne wünsche ich Ihnen und Ihrer Familie alles Gute, viel Glück und Gesundheit für das Jahr 2020. Uns allen wünsche ich viel Freude und Erfolg bei der Arbeit in unserer AUVA.
Mit kollegialen Grüßen
Erik Lenz, Vorsitzender des AUVA-Zentralbetriebsrates

Mitarbeiter-Information des AUVA-Zentralbetriebsrats November 2019

Liebe Kolleginnen und Kollegen!
Wir übermitteln Euch eine aktuelle Mitarbeiter-Information des Zentralbetriebsrats der AUVA. Dieses Mal geht es vor allem um folgende Themen:

  • Bisherige Ergebnisse der Kollektivvertrags-Verhandlungen
  • Reform der AUVA – REFA, Verwaltungs-GmbH
  • Sozialfonds – Klagen – Betriebsvereinbarungen
  • Motivation – Bitte nicht zerstören!

Hier geht’s weiter zur Mitarbeiter-Information (ist nur innerhalb der AUVA aufrufbar):
Mitarbeiter-Information des AUVA-ZBR

Sozialfonds-Anträge für 2019: Deutliche Erhöhung der Leistungen!

Liebe Kollegin, lieber Kollege!
Es freut mich, Sie heute über Beschlüsse des Sozialfondskomitees bzw. des Zentralbetriebsrats informieren zu können, die für das Jahr 2019 in einigen Bereichen höhere Leistungen aus dem Sozialfonds vorsehen.

Aus- und Weiterbildung:
Die maximalen Zuschüsse für Aus- und Weiterbildung steigen von 900 Euro auf 950 Euro!

Kinderunterbringung:
Die wesentlichsten Änderungen betreffen die Zuschüsse zur Kinderunterbringung, bei denen wir besonderen Wert auf die soziale Staffelung gelegt haben.

Bisher lagen die Kinderzuschüsse bei einem Familieneinkommen bis maximal 5.000 Euro pro Monat bei 180 Euro monatlich. Diese Einkommensgrenze wird nun ab 2019 auf 5.250 angehoben, und der Zuschuss von 180 Euro auf 200 Euro erhöht, eine Erhöhung um über 11%.

Bei einem Familieneinkommen zwischen 5.001 und 6.000 Euro werden bisher 120 Euro an Zuschuss geleistet. Künftig wird im Bereich zwischen 5.251 und 6.500 Euro ein Zuschuss von 130 Euro monatlich geleistet, das entspricht einer Erhöhung von 8,33%.

Bei einem Familieneinkommen über 6.000 Euro gibt es bisher einen Zuschuss von 70 Euro monatlich, ab 2019 wird dieser 75 Euro betragen, das ist eine Steigerung um 7,14 %. Allerdings wird die Grenze des Familieneinkommens, ab der der geringste Zuschussbetrag ausbezahlt wird, von 6.000 Euro auf 6.500 Euro angehoben.

Zusammengefasst sehen die Verbesserungen bei den Zuschüssen zur Kinderunterbringung folgendermaßen aus:

Familien mit einem geringeren Familieneinkommen haben nicht weniger Bedarf an Kinderbetreuung als solche, deren Einkommen höher ist. Sie sind daher mit den anfallenden Kosten stärker belastet als besserverdienende Haushalte. Die soziale Staffelung und die überproportionale Erhöhung für die unteren Einkommensbereiche tragen dieser Tatsache Rechnung, weshalb ich mich besonders darüber freue, dass wir zu dieser Einigung gekommen sind.

Für Gemeinschaftsveranstaltungen werden im Jahr 2020 die Zuschüsse von 105 Euro auf 110 Euro pro Jahr und Person erhöht und an die Körperschaften überwiesen.

In diesem Zusammenhang möchte ich mich ganz herzlich bei der Selbstverwaltung und der Generaldirektion der AUVA bedanken. Ohne die zuerkannten Budgets wäre diese für viele Kolleginnen und Kollegen wichtige finanzielle Unterstützung nicht möglich.

Für den Zentralbetriebsrat
Erik Lenz

ZBR-Sonder-Newsletter: Fragen und Antworten der Parteien zur AUVA!

Liebe Kollegin, lieber Kollege!
Beiliegend ein Newsletter der anderen Art! Da uns in wenigen Wochen eine Nationalratswahl ins Haus steht, hat der Zentralbetriebsrat der AUVA alle österreichweit antretenden Parteien ersucht, einige Fragen zur AUVA zu beantworten. Es freut uns, dass sieben von acht Parteien diesem Ersuchen nachgekommen sind. Lediglich von der FPÖ erhielten wir (trotz einer Erinnerung von uns) keine Antworten auf die Fragen.

Nachstehend finden Sie die Originalantworten der Parteien auf unsere Online-Umfrage. Ich möchte mich in diesem Zusammenhang sehr herzlich bei der GPA-djp bedanken, die uns durch ein Online-Befragungstool unterstützte.

Mit spätsommerlichen Grüßen, Erik Lenz

Hier geht’s weiter: Fragen und Antworten zur AUVA 

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