ZBR-Information: Anlegen einer Dienstkleidung in einer Krankenanstalt!

Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen!
„Nach der Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofes ist das Anlegen einer Dienstkleidung in einer Krankenanstalt für Ärzte und Pflegepersonal eine Tätigkeit, die im Auftrag und Interesse des Arbeitgebers erfolgt.
Sowohl aus hygienischen wie auch aus organisatorischen Gründen besteht die Verpflichtung zu einer fachgemäßen Reinigung und einer entsprechenden Lagerung der Dienstkleidung, die den üblichen hygienischen Ansprüchen genügen.

Das Umkleiden vor Ort umfasst auch die damit verbundenen Wegstrecken zwischen den Umkleidestellen, Wäscheautomaten und der eigentlichen Arbeitsstelle, nicht jedoch Zeiten der Körperpflege wie duschen etc.
Sind diese Zeiten primär im Interesse der Dienstgeberin/des Dienstgebers gelegene arbeitsspezifische Tätigkeiten, so sind sie als Arbeitszeit im Sinne der arbeitszeitrechtlichen Bestimmungen anzusehen und somit Zeiten, die in den jeweils eingeteilten Diensten enthalten sind.“

Dem Zentralbetriebsrat der AUVA (Erik Lenz und Martina Kronsteiner) ist es jetzt gelungen, sich außergerichtlich mit der AUVA darüber zu einigen, dass auch jenen Diensten, die aufgrund ihrer Dauer (unter 6 Stunden) keine Mittagspause und somit auch keine Rüstzeit im elektronischen Dienstplan aufweisen, eine Umkleidezeit von 14 Minuten pro Dienst zugerechnet wird. Dies gilt für alle Berufsgruppen, die das elektronische Dienstplansystem Graphdi verwenden und nicht in der flexiblen Arbeitszeit/Gleitzeit sind.

Diese Regelung betrifft nur jene Dienste, die im Dienstplan keine Rüstzeit haben, die für das Umkleiden verwendet werden kann. Für diese Dienste wird ab Februar 2020, rückwirkend für 3 Jahre pro angefallenem Dienst ohne Rüstzeit, 14 Minuten Zeitausgleich gutgeschrieben!

Künftig sollen diese Dienste so organisiert werden, dass entweder die Umkleidezeit in den Dienst integriert wird oder aber die 14 Minuten Umkleidezeit zur Dienstzeit mitgerechnet werden.
Mit Inkrafttreten der neuen Arbeitszeitbetriebsvereinbarung wird das Thema Umkleidezeit durch eine Minigleitzeit endgültig für alle Dienste bereinigt.

Derzeit ist die AUVA noch dabei, die betroffenen Dienste ab Jänner 2017 aufzurollen und die Zeitausgleichsstunden zu berechnen.
Ihr solltet die Stunden dann bald (= ab Juni) auf Eurem ZA-Konto finden!

Für den Zentralbetriebsrat
Erik Lenz / Martina Kronsteiner

Information des AUVA-Zentralbetriebsrates zur Coronavirus-Pandemie

Liebe Kollegin, lieber Kollege, besondere Zeiten erfordern besondere Maßnahmen!

Die Corona-Pandemie stellt eine große Herausforderung für Österreich und dessen Gesundheitssystem, für die AUVA im Gesamten und für uns Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dar. Momentan lassen sich weder die Dauer noch die künftigen Anforderungen in dieser Ausnahmesituation abschätzen. Laufend erreichen uns Betriebsrätinnen und Betriebsräte eine große Anzahl an Anfragen und wir versuchen gemeinsam mit der Generaldirektion, diese so schnell wie möglich zu klären.

Oberste Prämisse für die AUVA und für uns Betriebsrätinnen und Betriebsräte ist es, die Handlungsfähigkeit der AUVA und ihrer für das Gesundheitssystem und die Versicherten wichtigen Einrichtungen und Dienststellen soweit und solange als möglich aufrecht zu erhalten.

Eine wesentliche Voraussetzung dafür ist neben der Vorsicht im Umgang mit anderen Menschen die Gesundheit unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Es kann nicht oft genug wiederholt werden, auch wenn es sich eigentlich um eine Selbstverständlichkeit handeln sollte: Wer krank ist bzw. sich krank fühlt, bleibt zu Hause!

Ganz grundsätzlich gilt, dass wir in dieser Zeit so viel Normalität und Kultur wie möglich aufrechterhalten wollen. Was vor der Corona-Krise gegolten hat, das gilt auch jetzt und wurde von der Generaldirektion auch so zugesagt:

Niemand wird wegen der derzeitigen Situation gekündigt. Auch wenn Sie in einem befristeten Dienstverhältnis zur AUVA stehen gilt: Wenn Ihre Führungskraft mit Ihrer Arbeitsleistung zufrieden ist und entsprechender Bedarf (z.B. Karenzurlaub) weiterhin vorhanden ist, steht einer Verlängerung nichts im Wege!

Nachstehend einige oft gestellte arbeitsrechtliche Fragen und die Antworten. Sie geben den derzeitigen Stand der Vereinbarungen zwischen der Generaldirektion und dem Zentralbetriebsrat wieder, Änderungen oder Erweiterungen sind jederzeit möglich: Read more

Der AUVA-Schitag in Tirol wird aufgrund des Coronavirus abgesagt!

Liebe Kollegin, lieber Kollege!
Aufgrund der aktuellen Entwicklungen und entsprechend der kürzlich erlassenen rechtlichen Vorgaben sind in Österreich Indoor-Veranstaltungen mit über 100 Teilnehmer/innen und Outdoor-Veranstaltungen mit mehr als 500 Teilnehmer/innen abzusagen. 

Im Namen des Zentralbetriebsrates sage ich hiermit die ZBR-AUVA-Schimeisterschaften in Häring von 20.3.-22.3.2020 ab. 

Ich bedanke mich bei allen Personen, die unzählige Arbeitsstunden nun leider umsonst in die Vorbereitung dieser Veranstaltung gesteckt haben, ganz besonders bei Sepp Lintner und seinem Team in Häring.

Wir haben uns zu der Absage entschlossen, da uns Ihre Gesundheit sehr wichtig ist und wir uns natürlich an die geltenden Rechtsvorgaben halten. Als Beschäftigte der Sozialversicherung zeigen wir mit diesem Schritt auch Verantwortungsbewusstsein für die Kund/innen und Patient/innen in unseren Einrichtungen und Verwaltungsdienststellen. Auch andere Organisationen greifen zu drastischen Maßnahmen, wie dem Link zu entnehmen ist.

Wenn man an der derzeitigen Situation etwas Gutes finden will, dann sicher, dass ein Wert wie die Solidarität mit anderen Bevölkerungsgruppen (zum Beispiel mit Älteren und Schwachen) immer noch zeitgemäß ist und gelebt werden muss.

Verschoben = nicht aufgehoben!

Die 45. Schimeisterschaften werden nun im März 2021 nachgeholt und ich freue mich darauf, Sie bei dieser Veranstaltung wieder zu treffen. Ein genauer Termin steht noch nicht fest.
Bleiben Sie gesund!

Erik Lenz, ZBR-Vorsitzender

PS:
Die einbezahlten Eigenbeiträge werden natürlich vom Angestellten-BR des UKH Linz rückerstattet, diesbezüglich bitte melden!

Ergänzung:
Da wir schon gefragt wurden:
Falls wer von Euch privat an diesem Wochenende im Hotel „Das Sieben“ in Bad Häring Urlaub machen möchte: Ihr erhält dort die gleichen vergünstigten Konditionen, wie wir sie als AUVA-Gruppe erhalten hätten: Gesamtpreis pro Person/Nacht mit Frühstück € 89,– exklusive Ortstaxe (diese beträgt € 2,– pro Person/Nacht). Bei Buchung dort mitteilen, dass Ihr AUVA-Beschäftigte im UKH Linz seid!

AUVA-Zentralbetriebsrat: Gedanken zum Jahreswechsel!

Sehr geehrte Kollegin, sehr geehrter Kollege!
Nach dem ereignisreichen Jahr 2018, der öffentlichen Debatte um die AUVA und die gesamte Umstrukturierung der Sozialversicherung, starteten 2019 erste gravierende Veränderungen. Die Vorgaben zu den Änderungen finden sich in einem Gesetz, welches nicht unumstritten ist und zurzeit auf seine Verfassungsmäßigkeit hin überprüft wird.

So ist in diesem Gesetz beschrieben, dass die AUVA ihre UKH’s und Rehabilitationszentren ab 2020 in einer Betreibergesellschaft verwalten muss. Auch die Struktur der neuen Selbstverwaltung ist dort geregelt, ebenso, dass Selbständige und Beschäftigte im Bergbau künftig nicht mehr bei der AUVA unfallversichert sind.

Der Beschluss des Vorstandes vom August 2018 beschreibt weitere Aufgaben. Ob Personalabbau in der Verwaltung, die Frage, ob AUVAsicher ein Teil der AUVA bleibt, die Zusammenlegung von Hauptstelle und Landesstelle Wien oder Änderungen in der Abteilungsstruktur – Themen über Themen, an denen derzeit gearbeitet wird und welche uns sicher noch über Jahre beschäftigen. Zusätzlich brachte das Jahr 2019 noch personelle Neubesetzungen in der Selbstverwaltung, der Generaldirektion und eine neue Strukturierung der Verantwortungsbereiche.

Dass die Versicherten weiterhin so gut behandelt werden wie bisher, dass Leistungen in der Prävention, der Unfallheilbehandlung, der Rehabilitation, bei den Entschädigungen und natürlich auch bei den internen Supportleistungen in der gewohnt hohen Qualität erbracht werden, wird da schon fast als selbstverständlich vorausgesetzt, ist es aber keinesfalls. Ihre Tätigkeit zum Wohle der Versicherten und Patienten war es, die große Teile der Öffentlichkeit dazu brachte, sich für den Erhalt der AUVA auszusprechen.

Wir sehen, dass der Arbeitsdruck in den letzten Monaten enorm gestiegen ist, und befürchten, dass dieser auch noch weiter steigen wird. Weniger Menschen müssen die gleiche Arbeitsmenge bewältigen und zusätzlich noch Kapazitäten für interne Umstrukturierungen bereitstellen. Vielfach ist derzeit nicht absehbar, wie die Tätigkeit in Zukunft aussehen wird und ob Kolleginnen und Kollegen bei ihrem Ausscheiden aus der AUVA nachbesetzt werden oder deren Arbeit auf die Verbleibenden aufgeteilt wird.

Die nächsten Monate werden zeigen, ob die AUVA durch politische Entscheidungen wieder in den Fokus rückt – Stichwort Pflegeversicherung – Stichwort Beitragssenkung.

Viele Ungewissheiten, die derzeit noch nicht absehbar sind. Eines ist jedoch gewiss: Die Betriebsrätinnen und Betriebsräte der AUVA werden alles dafür tun, Sie in Ihrer wichtigen Arbeit zu unterstützen. Scheuen Sie sich nicht, Ihre Sorgen und Anliegen mit diesen zu besprechen und die betriebsrätliche Unterstützung in Anspruch zu nehmen.

In diesem Sinne wünsche ich Ihnen und Ihrer Familie alles Gute, viel Glück und Gesundheit für das Jahr 2020. Uns allen wünsche ich viel Freude und Erfolg bei der Arbeit in unserer AUVA.
Mit kollegialen Grüßen
Erik Lenz, Vorsitzender des AUVA-Zentralbetriebsrates

Mitarbeiter-Information des AUVA-Zentralbetriebsrats November 2019

Liebe Kolleginnen und Kollegen!
Wir übermitteln Euch eine aktuelle Mitarbeiter-Information des Zentralbetriebsrats der AUVA. Dieses Mal geht es vor allem um folgende Themen:

  • Bisherige Ergebnisse der Kollektivvertrags-Verhandlungen
  • Reform der AUVA – REFA, Verwaltungs-GmbH
  • Sozialfonds – Klagen – Betriebsvereinbarungen
  • Motivation – Bitte nicht zerstören!

Hier geht’s weiter zur Mitarbeiter-Information (ist nur innerhalb der AUVA aufrufbar):
Mitarbeiter-Information des AUVA-ZBR

Sozialfonds-Anträge für 2019: Deutliche Erhöhung der Leistungen!

Liebe Kollegin, lieber Kollege!
Es freut mich, Sie heute über Beschlüsse des Sozialfondskomitees bzw. des Zentralbetriebsrats informieren zu können, die für das Jahr 2019 in einigen Bereichen höhere Leistungen aus dem Sozialfonds vorsehen.

Aus- und Weiterbildung:
Die maximalen Zuschüsse für Aus- und Weiterbildung steigen von 900 Euro auf 950 Euro!

Kinderunterbringung:
Die wesentlichsten Änderungen betreffen die Zuschüsse zur Kinderunterbringung, bei denen wir besonderen Wert auf die soziale Staffelung gelegt haben.

Bisher lagen die Kinderzuschüsse bei einem Familieneinkommen bis maximal 5.000 Euro pro Monat bei 180 Euro monatlich. Diese Einkommensgrenze wird nun ab 2019 auf 5.250 angehoben, und der Zuschuss von 180 Euro auf 200 Euro erhöht, eine Erhöhung um über 11%.

Bei einem Familieneinkommen zwischen 5.001 und 6.000 Euro werden bisher 120 Euro an Zuschuss geleistet. Künftig wird im Bereich zwischen 5.251 und 6.500 Euro ein Zuschuss von 130 Euro monatlich geleistet, das entspricht einer Erhöhung von 8,33%.

Bei einem Familieneinkommen über 6.000 Euro gibt es bisher einen Zuschuss von 70 Euro monatlich, ab 2019 wird dieser 75 Euro betragen, das ist eine Steigerung um 7,14 %. Allerdings wird die Grenze des Familieneinkommens, ab der der geringste Zuschussbetrag ausbezahlt wird, von 6.000 Euro auf 6.500 Euro angehoben.

Zusammengefasst sehen die Verbesserungen bei den Zuschüssen zur Kinderunterbringung folgendermaßen aus:

Familien mit einem geringeren Familieneinkommen haben nicht weniger Bedarf an Kinderbetreuung als solche, deren Einkommen höher ist. Sie sind daher mit den anfallenden Kosten stärker belastet als besserverdienende Haushalte. Die soziale Staffelung und die überproportionale Erhöhung für die unteren Einkommensbereiche tragen dieser Tatsache Rechnung, weshalb ich mich besonders darüber freue, dass wir zu dieser Einigung gekommen sind.

Für Gemeinschaftsveranstaltungen werden im Jahr 2020 die Zuschüsse von 105 Euro auf 110 Euro pro Jahr und Person erhöht und an die Körperschaften überwiesen.

In diesem Zusammenhang möchte ich mich ganz herzlich bei der Selbstverwaltung und der Generaldirektion der AUVA bedanken. Ohne die zuerkannten Budgets wäre diese für viele Kolleginnen und Kollegen wichtige finanzielle Unterstützung nicht möglich.

Für den Zentralbetriebsrat
Erik Lenz

ZBR-Sonder-Newsletter: Fragen und Antworten der Parteien zur AUVA!

Liebe Kollegin, lieber Kollege!
Beiliegend ein Newsletter der anderen Art! Da uns in wenigen Wochen eine Nationalratswahl ins Haus steht, hat der Zentralbetriebsrat der AUVA alle österreichweit antretenden Parteien ersucht, einige Fragen zur AUVA zu beantworten. Es freut uns, dass sieben von acht Parteien diesem Ersuchen nachgekommen sind. Lediglich von der FPÖ erhielten wir (trotz einer Erinnerung von uns) keine Antworten auf die Fragen.

Nachstehend finden Sie die Originalantworten der Parteien auf unsere Online-Umfrage. Ich möchte mich in diesem Zusammenhang sehr herzlich bei der GPA-djp bedanken, die uns durch ein Online-Befragungstool unterstützte.

Mit spätsommerlichen Grüßen, Erik Lenz

Hier geht’s weiter: Fragen und Antworten zur AUVA 

Pflege bei der AUVA? – Information des AUVA-Zentralbetriebsrats

Liebe Kolleginnen und Kollegen!
Gestern wurde die AUVA neuerlich Gegenstand der politischen Diskussion in Österreich. Anders als im Vorjahr – wo der AUVA sogar die Auflösung angedroht wurde – ist nun sogar von einer zusätzlichen Zuständigkeit – nämlich jener für die Pflege – die Rede.

Dies mag auf den ersten Blick positiv erscheinen, erweist sich bei näherem Hinsehen aber als überaus problematisch.

Der Vorschlag, der präsentiert wurde, geht davon aus, dass in der AUVA unter Beibehaltung des geltenden Beitragssatzes genügend finanzielle Ressourcen frei wären bzw. frei zu machen wären, um zur Finanzierung der Pflege in Österreich beizutragen.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, es kann nicht nachdrücklich genug gesagt werden, dass diese Darstellung schlicht und einfach falsch ist. Ein kurzer Blick auf das Budget der AUVA und seine Verwendung müsste eigentlich genügen, um zu erkennen, dass einer derartigen Behauptung jede reale Grundlage entbehrt.

Die AUVA verfügt über ein Jahresbudget von knapp 1,5 Milliarden Euro. Davon sind 35% oder knapp 530 Millionen Euro alleine für die Rentenzahlungen aufzuwenden. Knapp 210 Millionen sind der Österreichischen Gesundheitskasse für deren Leistungen nach Unfallversicherungsfällen zu überweisen und 125 Millionen Euro braucht die AUVA für die Zuschüsse zur Entgeltfortzahlung an die Klein- und Mittelbetriebe. Das heißt im Klartext, rund 58% unserer gesamten Einnahmen sind wieder zur Auszahlung zu bringen, ohne dass noch eine einzige Mitarbeiterin oder ein einziger Mitarbeiter entlohnt oder irgendein Sachaufwand getätigt wurde. Das heißt, es stehen rund 625 Millionen Euro oder 42% der Einnahmen zu Verfügung, um alle sieben UKH-Standorte, die vier Rehabilitationszentren, die gesamte Prävention, die Maßnahmen der beruflichen und sozialen Rehabilitation, Körperersatzstücke und Hilfsmittel für unsere Versehrten, den Vertrauensärztlichen Dienst und noch einiges mehr zu finanzieren.

Tatsächlich müssen wir aufgrund der letzten Beitragssenkung, die mit 1.1.2019 in Kraft getreten ist, für das heurige Jahr bereits mit einem Bilanzverlust rechnen. Wo hier die freien Ressourcen gesehen werden, die für andere Aufgaben zur Verfügung stünden, bleibt ein Rätsel.

Wer also behauptet, die AUVA könne Mittel für Pflegefinanzierung freimachen, der soll auch sagen, was sie dann nicht mehr machen soll. Soll der Beitrag der AUVA zur Unfallversorgung in Österreich zurückgefahren oder eingestellt werden, sollen die RZ in Frage gestellt werden, oder möchte man die Prävention zurückstutzen – und damit die Sicherheit und Gesundheit der arbeitenden Menschen – eines unserer Kernanliegen – zur Disposition stellen. Diese Fragen stellen sich, und wer derartige Vorschläge macht, wird sich um die Antworten nicht herumdrücken können.

Welches Torteneck steht zur Disposition??
Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Leistungen der AUVA sind unverzichtbar und sie dürfen nicht – dem Prinzip der Beliebigkeit und des Populismus folgend – in Frage gestellt werden, nur um sich einer ehrlichen Auseinandersetzung mit dem Thema Pflege zu entziehen.

Und eines noch zum Schluss: Die AUVA hat in ihrem ureigensten Aufgabengebiet noch einiges zu leisten. Es gibt seriöse Schätzungen die besagen, dass in Österreich eine jährliche Dunkelziffer von rund 1.800 Krebstoten existiert, die auf die Arbeitswelt zurückzuführen sind. Viele dieser Krebserkrankungen davon wären sogar klassische Berufskrankheiten, aber die AUVA erfährt nichts von diesen Fällen. Hier Anstrengungen zur Bewusstseinsbildung zu unternehmen, in Prävention aber auch in die Entschädigung der Opfer zu investieren, wäre dringend geboten. Von einer dringend notwendigen Überarbeitung der BK-Liste oder dem großen Thema der berufsbedingten Erkrankungen ist dabei noch gar nicht die Rede. Die AUVA würde also in Wahrheit mehr Mittel benötigen, als ihr gegenwärtig zur Verfügung stehen.

Der ZBR der AUVA hat ein Konzept für die Weiterentwicklung der AUVA erarbeitet, das auf einem Ausbau unserer ureigensten Kompetenzen beruht. Dieses Konzept würde massive humanitäre Gewinne im Sinne von Sicherheit und Gesundheit für die Menschen in unserem Land bringen, es könnte aber auch eine intelligente Form des

Sparens für das Gesundheits- und Sozialsystem sein – also Sparen mit der AUVA statt an der AUVA.

Es wäre schön, wenn sich die Politik ernsthaft mit den Ideen auseinandersetzte, die in der AUVA unter Mitarbeit vieler Expertinnen und Experten entwickelt werden, und nicht ohne seriöse Grundlage Gelder verteilt, die nicht vorhanden sind bzw. die dringend gebraucht werden – nämlich für das bewährte System aus Prävention, Unfallheilbehandlung, umfassender Rehabilitation und finanzieller Entschädigung.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich werde mich als ZBR-Vorsitzender immer und überall zu Wort melden, wenn in unsachlicher Weise Behauptungen und Vorschläge zur AUVA gemacht werden, egal von welcher politischen Gruppierung sie kommen.

Jede und jeder von Ihnen ist Meinungsbildnerin bzw. Meinungsbildner, und ich bitte Sie daher, im Rahmen ihrer Möglichkeiten, das Gleiche zu tun.

Mit herzlichen Grüßen
Erik Lenz

Aktuelle Mitarbeiter-Information des AUVA-Zentralbetriebsrats April 2019

Liebe Kolleginnen und Kollegen!
In der aktuellen Mitarbeiter-Information von ZBR-Vorsitzenden Erik Lenz geht es vor allem um folgende Themen:

  • Neues Gremium der Selbstverwaltung in der AUVA
  • SV-OG: Änderung der Zuständigkeiten – viele Fragen offen
  • Reform der AUVA (REFA)
  • Umreihung von OP- und Gipsassistenten
  • Klagen gegen die AUVA

Die komplette Mitarbeiter-Information ist hier nachzulesen (ist nur innerhalb der AUVA aufrufbar): ZBR-Mitarbeiterinformation April 2019

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