Mitarbeiter-Information des AUVA-Zentralbetriebsrats November 2021

Liebe Kolleginnen und Kollegen!
In der aktuellen Mitarbeiter-Information des AUVA-Zentralbetriebsrats geht es dieses Mal u. a. um folgende Themen:

  • Kollektivvertragsverhandlungen in der Sozialversicherung
  • Datenschutz in der AUVA
  • Bilanz des Zentralbetriebsrats der letzten Jahre, Neuwahl ZBR
  • Quo vadis AUVB?
  • Bauprojekte / Kooperationen
  • Nachnutzung Weißer Hof
  • Klage Vordienstzeiten / Klage Umziehzeiten

Hier geht’s weiter zur ausführlichen Information: ZBR-Mitarbeiterinformation November 2021

Datenschutz: Verdacht auf schwere Mängel in der AUVA!

Liebe Kollegin, lieber Kollege!
Aus aktuellem Anlass möchte ich zu den Pressemeldungen (Nach ZackZack-Recherchen: AUVA bespitzelt hunderte Mitarbeiter – zackzack.at) bezüglich schwerer Mängel der AUVA im Umgang mit dem Datenschutz Stellung nehmen und Sie informieren.

Ich kann leider den Bericht nicht dementieren, die vermuteten Verletzungen des Briefgeheimnisses sind unter anderem Ergebnisse einer Recherche von Betriebsräten. Ich möchte aber auch dazu sagen, dass diese schweren Anschuldigungen Thema genauerer Untersuchungen sein werden und sich wohl erst dann herausstellt, ob es die vermuteten Verletzungen der Persönlichkeitsrechte tatsächlich gegeben hat.

Aus aktueller Sicht hat es den Anschein, dass die AUVA bei der Suche nach jemandem, der ein internes Dokument an die Öffentlichkeit gegeben hätte, in überschießender Weise in der EDV die E-Mail Accounts aller MitarbeiterInnen durchsucht hätte und das in einem über Monate dauernden Zeitraum.

Damit besteht der Verdacht, dass alle KollegInnen und damit Sie alle gewissermaßen unter den Generalverdacht des Geheimnisverrats gestellt und ihnen die Begehung einer Straftat unterstellt wurde.

Ob und in wie weit sich die AUVA dabei Daten angeeignet hat, kann ich nicht sagen.

Aus Sicht der Mitarbeitervertretung fordere ich hier volle und lückenlose Aufklärung und möchte betonen, dass selbstverständlich bis zu dieser Aufklärung die Unschuldsvermutung für alle Beteiligten gilt.

Ich werde Sie über weitere Schritte informieren.

Mit freundlichen Grüßen
Erik Lenz, Zentralbetriebsratsvorsitzender

Mitarbeiter-Information des AUVA-Zentralbetriebsrats Juni 2021

Liebe Kolleginnen und Kollegen!
Wir übermitteln Euch hiermit die aktuelle Mitarbeiter-Information des AUVA-Zentralbetriebsrats, verfasst von Erik Lenz – sehr umfangreich und informativ!
Dieses Mal geht es u. a. um folgende Themen:

  • Klima zwischen Generaldirektion und Zentralbetriebsrat
  • Einvernehmlich – das AUVA-Unwort des Jahres!
  • Regionen ersetzen Landesstellen – ohne Beschluss
  • Gratisparkplätze für Direktoren in Wien – oder doch nicht?!
  • Anrechnung Vordienstzeiten für alle Mitarbeiter
  • … und noch viel mehr!

Also, reinlesen lohnt sich! Hier geht’s direkt weiter: Mitarbeiter-Information Juni 2021

Ein herzliches Danke vom Zentralbetriebsrat: € 200,– Lebensmittelgutschein!

Liebe Kolleginnen und Kollegen!
Für uns alle war das Jahr 2020 außergewöhnlich und belastend.

Dass die Arbeit in der AUVA in gewohnt höchstem Niveau weitergeführt wurde, ist der kompetenten und engagierten Arbeit aller Kolleginnen und Kollegen zu verdanken.

Ob Homeoffice, Kohortierung oder Mehrstunden, die Kolleginnen und Kollegen der AUVA haben wieder mal gezeigt, dass das Wohl unserer Patientinnen und Patienten sowie unserer Versicherten im Vordergrund steht und alles Menschenmögliche gemacht wurde, dieses zu bewahren.

Der Zentralbetriebsrat der AUVA möchte sich dafür bei allen Kolleginnen und Kollegen für ihre großartige Arbeit mit einem Lebensmittelgutschein in der Höhe von € 200,– herzlich bedanken!

Dieser Gutschein ist eine einmalige Leistung, ermöglicht durch die Flexibilität der Generaldirektion, Sozialfondsgelder umzuschichten, und zeigt unsere Hochachtung für unsere Kolleginnen und Kollegen!

Die Betriebsräte sind stolz auf alle Kolleginnen und Kollegen, egal ob Vollzeit oder Teilzeit arbeitend, denn wir wissen, dass die Herausforderung während des ersten Lockdowns und der Zeit danach für alle bestanden hat.

Daher erhalten alle Kolleginnen und Kollegen, die zwischen dem 1. März 2020 und dem 31. Dezember 2020 mindestens 5 Monate aktiv bei der AUVA gearbeitet haben und mit 1. März 2021 noch im aktiven Dienst zur AUVA stehen, einen Lebensmittelgutschein. Deshalb freut es uns, als Anerkennung eine REWE-Gutscheinkarte in Höhe von € 200,– zukommen zu lassen. Diese ist überall bei Billa, Billa Plus, Penny, BIPA einlösbar!

BRV Martina Kronsteiner wird ab heute die Gutscheine im Haus verteilen bzw. sind ab sofort abzuholen (sollte bis Ende Juni erfolgen).

Wir möchten uns nochmals namens des Zentralbetriebsrates herzlich für Ihre Arbeit bedanken!

Beste Grüße
Für den Zentralbetriebsrat

 

 

 

Dipl. Wirtsch. Ing. (FH) Erik Lenz

Mitarbeiterinformation des AUVA-Zentralbetriebsrates Februar 2021!

Liebe Kolleginnen und Kollegen!
Wir übermitteln Euch hiermit die aktuelle Mitarbeiterinformation des AUVA-Zentralbetriebsrats – sehr informativ und umfangreich!

Dieses Mal geht es u. a. um folgende Themen:

  • Übersiedlung AUVA-Hauptstelle und Landesstelle Wien
  • Die AUVB wird operativ tätig
  • Anschaffung von Dienst-Elektroautos
  • Kollektivvertrags-Verhandlungen
  • Kooperation UKH Klagenfurt, UKH Salzburg
  • Dienstpostenplan, Umstrukturierungen
  • Klagen des Zentralbetriebsrats gegen die AUVA

Hier geht’s weiter: AUVA-Mitarbeiterinformation Februar 2021 (nur innerhalb der AUVA aufrufbar)

AUVA-Zentralbetriebsrat: Gedanken zum Jahreswechsel

Sehr geehrte Kollegin, sehr geehrter Kollege!
Hätte uns jemand vorhergesagt, was 2020 alles auf uns zukommt, wir hätten es wohl nicht geglaubt.
Wer hätte schon gedacht, dass ein paar südchinesische Fledermäuse und die Viren, die sie in sich hatten, die Welt so verändern würden?

Anfangs schauten wir fasziniert nach China, wo zuerst einzelne Stadtteile, dann ganze Städte und Provinzen gesperrt wurden und wir dachten: Sowas wird es bei uns nicht geben. Dann kamen die Bilder vom Zusammenbruch des Gesundheitssystems in Italien und plötzlich war ein kleines Schidorf in Tirol der Mittelpunkt der Corona-Welt. Zum Glück haben wir in Österreich ein großartiges Gesundheitswesen. Sogar der Rechnungshof sah ein, dass seine frühere Kritik an der Menge der Stations- und Intensivbetten falsch war.

Zur Aufrechterhaltung dieses Gesundheitssystems und zum Funktionieren des Sozialstaates trugen die MitarbeiterInnen der AUVA einen wesentlichen Teil bei.

In kürzester Zeit wurden die Abläufe in den Einrichtungen der Situation angepasst und MitarbeiterInnen im Umgang mit „Covid-positiven-Personen“ geschult. Wer konnte, arbeitete von zu Hause aus und sorgte dafür, dass Versicherte ihre Leistungen rasch erhielten, Präventionsprogramme entwickelt und Projekte vorangetrieben wurden und die MitarbeiterInnen ihre Löhne und Gehälter zeitgerecht bekamen.

Quasi nebenbei waren Kinder zu betreuen und zu unterrichten, wurden Aufgaben der Pflege von Angehörigen übernommen. Das private und öffentliche Leben war phasenweise stark eingeschränkt, die Wirtschaft legte eine Vollbremsung hin und viele Familien, die das Jahr optimistisch begannen, stehen auf Grund des Jobverlusts eines Familienmitglieds vor riesigen Herausforderungen.

Und trotzdem ist vieles wie im letzten Jahr. Die EU und die Briten arbeiten immer noch am Brexit, die Sozialversicherungsträger arbeiten an den Vorgaben, die ihnen eine längst verschwundene Regierung auferlegt hat. In der AUVA stehen die gleichen Themen auf der Agenda wie letztes Jahr, etwa Kooperationen der Unfallkrankenhäuser, die Zusammenlegung des Forschungs- und Verwaltungszentrums mit der Landesstelle Wien, die Neugestaltung der Prävention, der Sparkurs beim Personal und der Aufbau der AUVB für die Verwaltung unserer Einrichtungen.

Was zum Glück auch geblieben ist: Die AUVA behandelt ihre MitarbeiterInnen fair und gut, ist ein verlässlicher Arbeitgeber auch in der Krise.

Während hunderttausende Arbeitslose nicht wissen, wie ihre persönliche Zukunft aussieht, steht die AUVA zu ihren Beschäftigten. Die MitarbeiterInnen revanchieren sich durch ihre Leistungen, ihren Einsatz und ihre Kreativität zum Wohle der Versicherten und PatientInnen.

Und noch eines ist gewiss: Die Betriebsräte der AUVA werden auch künftig alles tun, um Sie und Ihre KollegInnen zu unterstützen. Scheuen Sie sich nicht, Ihre Sorgen, Wünsche und Vorschläge mit uns zu besprechen und Unterstützung in Anspruch zu nehmen.

In diesem Sinne wünsche ich Ihnen und Ihrer Familie alles Gute, viel Glück und Gesundheit für das Jahr 2021. Uns allen wünsche ich Freude und Erfolg bei der Arbeit in unserer AUVA.

Mit kollegialen Grüßen
Erik Lenz, Vorsitzender des AUVA-Zentralbetriebsrates

Sehr sehenswertes Video „Sag ja zur AUVA“ des AUVA-Zentralbetriebsrats!

Wir Betriebsrätinnen und Betriebsräte der AUVA sehen die derzeitige Entwicklung unserer Anstalt sehr kritisch.

Viele Bereiche erfahren Veränderungen, die oft weder für die Beschäftigten noch für die Versicherten und für uns Betriebsräte nachvollziehbar sind.

Mit diesem Video (einfach in eines der Bilder klicken) wollen wir zum Ausdruck bringen, dass wir voll und ganz und mit ganzem Herzen hinter unserer AUVA und ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern stehen!

Für den Erhalt der AUVA in all ihren vier Säulen, zum Wohle unserer Versicherten und Beschäftigten: Dafür kämpfen wir und werden uns auch in Zukunft dafür einsetzen, dass Reformen nur zu Verbesserungen aller Beteiligten führen können!

Erklärung zur Gehaltsabrechnung „Epidemie-Entgelt lfd. Auszahlung“

Liebe Kolleginnen und Kollegen!
Hier erfolgt eine Erklärung, die der Zentralbetriebsrat zur letzten Lohn-, Gehaltsabrechnung bezüglich „Epidemie-Entgelt lfd. Auszahlung“ erhalten hat:

Lieber ZBR!
Im Auftrag von Frau Mag. Montesquieu darf ich Ihnen folgende Information weiterleiten.

„Die Abgeltung mit der Lohnart „3577 Epid.Entgelt lfd.Ausz.“, die in der jetzigen Lohn-/Gehaltsabrechnung für den Zeitraum Mitte März bis Ende Mai ausbezahlt wurde, betrifft Personen, die im Zusammenhang mit Covid19 von einem ursprünglich geplanten Dienst abwesend waren.

Es wurden die jeweiligen Tage separat für die Monate März, April und Mai ermittelt. Es handelt sich um ein Schnittentgelt – so wie bei Krankheit -> es werden Dienstbezüge unter Zugrundelegung eines Durchschnittes auf Basis der verrichteten Dienste des vorangegangen Kalenderjahres herangezogen. Dieser Durchschnitt ist für jede/n Mitarbeiter*in individuell und nicht vergleichbar. Genauso wie der ausgewiesene Betrag ist auch die Anzahl der ermittelten Tage unter den Mitarbeiter*innen nicht vergleichbar, da die Dienstplanung bei jeder Person individuell und unterschiedlich ist. 

Leider musste für diese einmalige Abgeltung dieselbe Lohnart „3577 Epid.Entgelt lfd.Ausz.“ verwendet werden, die eigentlich ursprünglich nur für Absonderungen wegen Covid19 bei ausgestellten Bescheid (= Absenz AEG im GraphDi) herangezogen wird. Das könnte eventuell zu Missverständnissen führen.“
Petra Fleischhacker, Projektassistentin Human Resource Management

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