Sozialfonds-Zuschüsse Aus-/Weiterbildung und Kinderunterbringung 2024!

Sozialfonds-Anträge – es ist wieder so weit!
Auch für das heurige Jahr 2024 können wieder Anträge bezüglich Sozialfonds-Zuschüsse zu den Themen “Aus- und Weiterbildung” sowie “Kinderunterbringung” und „mehrtägige Schulveranstaltungen“ gestellt werden.

Diese Anträge können Mitarbeiter:innen stellen, die vor dem 1.7. des laufenden Jahres in die AUVA eingetreten sind.

Sämtliche Informationen, Richtlinien, Erläuterungen und die notwendigen Formulare zum Ausfüllen und Ausdrucken haben wir im Betriebsrats-Ordner auf dem J-Laufwerk zusammengefasst – Pfad siehe hier:

Wichtig: Bitte nur die neuen (= geänderten) Formulare für 2024 verwenden!

NEU – „Kinderunterbringung“ steuerfreier Zuschuss (bis maximal € 2.000,- pro Kind/ pro Jahr):
Hierfür ist das neue Formular L35 des Finanzamtes zu verwenden.
Es werden monatlich alle Rechnungen und Zahlungsbestätigungen/ Kontoauszüge benötigt, weitere Details in den Richtlinien.

Wichtig:
Es müssen auch für Aus- und Weiterbildungen, die heuer nach Ende der Antragstellung stattfinden, jetzt schon die Anträge gestellt werden.
Noch nicht vorhandene Teilnahmebestätigungen, etc. müssen dann nach Ende der Veranstaltung nachgereicht werden.

Die Anträge können ab sofort im BR-Sekretariat persönlich abgegeben werden. (Öffnungszeiten Montag bis Donnerstag 8.00 bis 13.00 Uhr).

Ende der Antragstellung:
Das Ende der Antragstellung ist heuer Montag, der 02. Dezember 2024!
Es ist also genug Zeit vorhanden. Termin bitte vormerken, zu spät eingelangte Anträge können wir nämlich nicht nachschicken!

Weitere Informationen siehe hier: Sozialfondsrichtlinien (2024)

ZBR-Information: „Spitzengespräch“ zur Schließung Lorenz Böhler-Krankenhaus

Liebe Kollegin, lieber Kollege!
Am Montag, 11.3.2024, gab es ein erstes sogenanntes „Spitzengespräch“ zur Problematik der Informationslage und des aktuellen Beschlusses zur Schließung des Lorenz Böhler Krankenhaus. An diesem Spitzengespräch nahmen Mitglieder des Verwaltungsrates als geschäftsführendes Organ, die drei Generaldirektoren und der Personaldirektor auf Arbeitgeberseite und betroffene Betriebsräte aus dem LBK, aus Meidling sowie die Zentralbetriebsratsvorsitzenden der AUVA und der AUVB teil.

In der Betriebsversammlung am 4.3.2024 wurden ja von uns Betriebsräten folgende Beschlüsse vorgestellt:

Die betroffenen Betriebsratskörperschaften fordern

  1. Eine rechtlich verbindliche Sozialvereinbarung zur Absicherung der sozialen und arbeitsrechtlichen Ansprüche der betroffenen Kolleg:innen
  2. Ein schriftlich vorgelegtes Konzept und einen Zeitplan, bis wann welche Maßnahmen getroffen werden, um zu einem möglichst normalen Betriebs zurückzukehren
  3. Die Vorlage jener Unterlagen und Gutachten, auf Basis derer die AUVA die Entscheidungen getroffen hat

Sollten diese drei Forderungen nicht bis zum 13.3.2024 erfüllt werden, sieht sich die Belegschaft des Lorenz Böhler Krankenhauses gezwungen, die Arbeit einzustellen und beginnt mit einem Streik, der dann beendet wird, wenn die Punkte erfüllt werden.

Ziel des heutigen Gesprächs war es nun, die Forderungen zu präzisieren. Ich möchte im Folgenden kurz auf die einzelnen Punkte eingehen:

Ad1.: Mit der Sozialvereinbarung versuchen wir, eine wirtschaftliche und soziale Absicherung für die Kolleg:innen zu erreichen. Zu diesem Punkt gab es schon mit dem für Personal zuständigen Generaldirektor-Stellvertreter Pichler und dem Personaldirektor Wagner sehr konstruktive Vorarbeiten, zumindest eine weitere Verhandlungsrunde ist aber noch zu führen, da wir hier jedenfalls zum Schutz aller betroffenen Kolleg:innen eine rechtlich bindende Vereinbarung erzielen müssen.

Ad 2.: Wir konnten im Gespräch aufzeigen, dass die derzeitige Kommunikation die Kolleg:innen massiv verunsichert. Erste Abwanderungen finden bereits statt. Aktuell ist noch nicht einmal klar, wer wann wo zu arbeiten beginnen soll. Wir forderten hier ein klares Konzept, das auf alle Berufsgruppen eingeht und zumindest die Schritte der nächsten Wochen genau für diese Menschen aufzeigt, sowie das weitere geplante Vorhaben konkretisiert. Dass diese Unterlage wohl immer wieder angepasst werden muss, ist selbstverständlich und wir sind zu weiteren Verhandlungen bereit, wenn wir eingeladen werden. Dass aber die aktuelle Verunsicherung und das Informationsdefizit, das die Kolleg:innen haben, dringend behoben werden müssen, ist evident.

Ad 3.: Die Übermittlung der entscheidungsrelevanten Unterlagen. Diese wurden und für morgen zugesagt. Wir benötigen diese Unterlagen, um überprüfen zu können, ob die Entscheidungen faktenbasiert oder überhastet getroffen wurden und dabei mögliche Alternativen übersehen wurden, die sozusagen als gelinderes Mittel so gravierende Eingriffe in die Lebensrealitäten der Beschäftigten verhindern.

Parallel zu diesen Schritten werden wir einen Streik vorbereiten, wie wir der AUVA mitgeteilt haben. Warum? Weil wir noch keine Ergebnisse gesehen haben, weil es bis jetzt auch keine weiteren Verhandlungstermine oder geplante Besprechungen dazu gibt. Zur genauen Planung der Kampfmaßnahmen gibt es morgen einen Gesprächstermin im LBK mit Vertreter:innen unserer Gewerkschaften GPA und Vida.

Natürlich werden wir auch die besondere Situation eines Streiks in einem versorgungsrelevanten Krankenhaus mit bedenken. An dieser Stelle möchte ich nochmals betonen, dass wir Betriebsräte diese Situation nicht leichtfertig vom Zaum gebrochen haben, sondern die AUVA alle Möglichkeiten gehabt hätte, die Beschäftigten und uns als deren Vertreter:innen zeitgerecht einzubinden.

Und ich bedanke mich bei allen Betriebsratsvorsitzenden, die uns die Solidarität versichert haben und sich mit ihren Beschäftigten, also mit Ihnen, an allfälligen Kampfmaßnahmen im LBK solidarisch beteiligen. Sollten Sie von Ihren Betriebsräten zu Betriebsversammlungen oder ähnlichen Aktionen eingeladen werden, ersuche ich um Ihre Solidarität im Sinne der betroffenen Kolleg:innen!

Die Führung der AUVA scheint aktuell die Brisanz im aufkommenden Arbeitskampf erkannt zu haben. Ich hoffe daher, dass wir die besprochenen Lösungen rasch als Vorschläge auf dem Tisch haben werden und wir wieder – hier in den betroffenen Einrichtungen und in allen weiteren AUVA-Standorten – zu einer geordneten Arbeit im Sinne unserer Versicherten, der Patient:innen, der Arbeitgeber:innen und ganz besonders aller Kolleg:innen in Österreich, zurückkehren können.

Fazit:
Wir sind verhandlungsbereit. Aber wir sind auch, wenn wir dazu gezwungen werden, bereit, zum äußerten Mittel zu greifen, das Arbeitnehmer:innen haben, dem Streik
.

Mit freundlichen Grüßen, Erik Lenz, ZBR-Vorsitzender

Aktuelle Information des AUVA-Zentralbetriebsrats zur Schließung LBK

Liebe Kolleginnen und Kollegen!
Das Lorenz Böhler Unfallkrankenhaus ist das „Mutterspital“ der AUVA. 65.000 Patienten pro Jahr werden hier behandelt – damit wird klar, dass das Krankenhaus für Österreich völlig unverzichtbar ist. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben jahrzehntelang hervorragend gearbeitet und sich den guten Ruf des Krankenhauses hart erarbeitet und redlich verdient.

Der gute Ruf wurde vergangenen Mittwoch mit einem Schlag aufs Spiel gesetzt:

Im Verwaltungsrat vom 28. Februar 2024 wurden alle Mitglieder überrascht und überrumpelt und mit der angeblichen Notwendigkeit konfrontiert, das Lorenz Böhler Krankenhaus aus Brandschutzgründen jetzt sofort zu schließen. Was wirklich erstaunlich ist: Die Verwaltungsratsmitglieder wären nach dem ASVG die eigentlichen Entscheidungsträger. Tatsächlich haben sie aber die im Verwaltungsrat zitierten Unterlagen (Brandschutzgutachten, Rechtsgutachten, Schreiben der Behörde) bis heute nicht erhalten. Ein Schelm, wer Böses denkt und sich beispielsweise an den hastigen Auszug aus der Hauptstelle erinnert.

Während die Verwaltungsratsmitglieder völlig unvorbereitet innerhalb von ca. einer Stunde entscheiden mussten, war die Aktion im Hintergrund eindeutig geplant – immerhin gab es wenige Minuten nach dem Verwaltungsrat bereits vorbereitete Aussendungen an Mitarbeiter:innen und die Presse; am nächsten Tag war die Essensbestellung im LBK nur noch bis 16. März möglich, Mitarbeiter:innen erhielten teils neue Dienstpläne und kurz darauf einen detaillierten Räumungsplan.

Die Überrumpelung der Mitarbeiter:innen und Patient:innen ist nicht nur moralisch verwerflich, sondern auch rechtswidrig. Die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrates wurden beispielsweise eindeutig gebrochen; Mitarbeiter:innen erfuhren von der Schließung aus den Medien, auch die Stadt Wien und die Aufsichtsbehörde, das Gesundheitsministerium, wurden überrumpelt.

Natürlich ist für uns Betriebsräte die Sicherheit der Patientinnen und Patienten sowie unserer Mitarbeiter:innen absolut vorrangig und muss gewährleistet sein. Andererseits wurden ja Maßnahmen getroffen, die zumindest für einen gewissen Zeitraum einen geordneten Betrieb zulassen, denn ein Krankenhaus räumt man auch nicht von heute auf morgen. Neben einer gegründeten Betriebsfeuerwehr wurden viele organisatorische Maßnahmen im Brandschutz gesetzt, die verhindern sollen, dass ein eventuell auftretender Brand fatale Auswirkungen haben kann. Wären diese Maßnahmen nicht gesetzt worden, hätten auch wir hier Gefahren vor allem für unsere Beschäftigten und die Patientinnen und Patienten gesehen. Doch auf Grund der Maßnahmen gibt es auch von der Behörde noch keine Aufforderung zur unverzüglichen Räumung, sondern die Betriebsbewilligung ist nach wie vor aufrecht.

Am Montag, dem 4. März 2024, stellte sich der Generaldirektor erstmals den drängenden Fragen der Belegschaft. Leider blieb er dabei sehr ausweichend und konnte viele verzweifelte Fragen der betroffenen Mitarbeiter:innen nicht konkret beantworten.

Während die Mitarbeiter:innen der AUVA tagtäglich hervorragende Arbeit liefern, hat die aktuelle Führung der AUVA den guten Ruf nach unserem Eindruck erheblich beschädigt. Hunderte Medienberichte der letzten 7 Tage liefern dafür leider einen sehr eindeutigen Beweis. Und dass die Kommunikation – auch mit den eigenen Beschäftigten – suboptimal verlief, räumt nun auch die Generaldirektion ein.

Die heutige Betriebsversammlung vor dem Lorenz Böhler Krankenhaus war ein deutliches Zeichen für die absolut notwendige Solidarität. Mitarbeiter:innen aus ganz Österreich haben teilgenommen, und sämtliche Redner (u.a. Ärztekammerpräsident Dr. Steinhart und GPA-Vorsitzende Teiber) äußerten ihr Unverständnis über die Vorgangsweise angesichts der völligen Unverzichtbarkeit dieses Unfallkrankenhauses.

Als Zentralbetriebsratsvorsitzender habe ich heute folgende Beschlüsse der Betriebsratskörperschaften mitgeteilt:

„Die betroffenen Betriebsratskörperschaften fordern

  1. Eine rechtlich verbindliche Sozialvereinbarung zur Absicherung der sozialen und arbeitsrechtlichen Ansprüche der betroffenen Kolleg:innen
  2. Ein schriftlich vorgelegtes Konzept und einen Zeitplan, bis wann welche Maßnahmen getroffen werden, um zu einem möglichst normalen Betrieb zurückzukehren
  3. Die Vorlage jener Unterlagen und Gutachten, auf Basis derer die AUVA die Entscheidungen getroffen hat

Sollten diese drei Forderungen nicht bis zum 13.3.2024 erfüllt werden, sieht sich die Belegschaft des Lorenz Böhler Krankenhauses gezwungen, die Arbeit einzustellen und beginnt mit einem Streik, der dann beendet wird, wenn die Punkte erfüllt werden.“

Darüber hinaus werden wir dann in ganz Österreich verschiedene Aktionen setzen und uns mit der Belegschaft des LBK sehr gut sichtbar solidarisch zeigen. Ich ersuche Sie, sich auch an Betriebsversammlungen oder ähnlichen Aktionen zu beteiligen, wenn Ihre Betriebsräte dazu aufrufen. Wir AUVAler sind eine Familie und wenn ein Familienmitglied ein Problem hat, dann hilft man zusammen.

Zumindest zum ersten geforderten Punkt kann ich berichten, dass die Führung der AUVA nun auf einen konstruktiven Verhandlungsweg gefunden hat. Allerdings sind wir auch hier von einer rechtsverbindlichen Vereinbarung noch ein Stück entfernt.

Anstatt alles zu unternehmen, um die Unfallversorgung mit allen geeigneten Mitteln sicherzustellen, wird ein hervorragendes Unfallkrankenhaus überfallsartig geschlossen. Dies ist eine absolute und vermeidbare Katastrophe.

 

Ein guter und sicherer Arbeitgeber darf keinesfalls so mit den Beschäftigten und der Versorgung der Patienten umgehen. Wir erklären uns solidarisch und werden dieses Vorgehen nicht tolerieren!

Mit freundlichen Grüßen
Erik Lenz, Vorsitzender AUVA-Zentralbetriebsrat

AUVA-ZBR-Kegelturnier Graz – Details zur Anmeldung!

Das AUVA-ZBR-Kegelturnier, das nach einjähriger Pause heuer wieder stattfindet, haben wird schon ausgeschrieben, heute als Ergänzung noch folgende Information:

Das Turnier startet am Samstag, den 19. Oktober 2024, in der Früh. Wir möchten daher – gemeinsam mit der AUVA-Landesstelle Linz – am Freitag, den 18. Oktober 2024, mit einem Bus nach Graz fahren. Die Rückreise ist am Sonntag, 20. Oktober 2024, vorgesehen.

Die Abendveranstaltung wird im Novapark Flugzeughotel Graz (https://www.novapark.at) organisiert, nächtigen werden wir auch dort. Da die Zimmer nur eher kurzfristig vorreserviert sind, ersucht uns das Betriebsratsteam der Landesstelle Graz jetzt schon um die Anmeldungen.

Die Anmeldungen sind ab sofort möglich, sollten daher jedoch bis spätestens 22. März 2024 erfolgen. Der Eigenbeitrag beträgt € 70,–

Ausschreibung Betriebsrat Graz:

Der AUVA-Zentralbetriebsrat wünscht einen guten Rutsch ins Jahr 2024!

Liebe Kollegin, lieber Kollege!
Kriege, Terror, Unwetter und Erdbeben dominierten die Schlagzeilen der Zeitungen 2023. Zum Glück blieben wir in Österreich einigermaßen verschont davon. Die österreichischen Probleme in der Politik und Gesellschaft sind da vergleichsweise klein. Wie viel kostet ein Hamburger mit Fritten und sollen wir Kinder damit ernähren? Heißt „Na“ jetzt nein oder doch ja? Klingt ein Klavier mit goldenem Deckel besser? Zählt Excel richtig? Warum muss sich ausgerechnet vor meinem Auto jemand an der Straße festkleben? Peanuts im Vergleich zu den Problemen in Krisenregionen.

Die Auswirkungen großer Krisen spüren wir sehr wohl in Österreich. Beispielsweise an der Teuerung. die Preise steigen nach wie vor rasant und wenn die Inflationsrate nun zurückgeht, heißt das ja nicht, dass etwas billiger würde. Aber nachdem es zuerst sehr rasch sehr teuer geworden ist, können wir uns trotzdem nicht mehr leisten, wenn es jetzt etwas langsamer noch teurer wird. Für die aktuell stattfindenden Kollektivvertragsverhandlungen sind die wirtschaftlichen Voraussetzungen jedenfalls spannend. Wir wissen, was sich die Kolleginnen und Kollegen Punkto Gehalt von uns Verhandlern erwarten.

Zum Glück konnten wir in den letzten Jahren regelmäßig Steigerungen zum Sozialfonds-Budget mit der AUVA verhandeln. So war es möglich, Leistungen wie den Essenszuschuss oder die Zuschüsse für Aus- und Weiterbildung und Kinderunterbringung zu erhöhen und neue Leistungen im Bereich der Kinderunterbringung aufzunehmen.

Die Auszahlung der Gelder für Vordienstzeiten und der zustehenden Zinsen wird 2023 noch abgeschlossen. Viel Geld ist hier geflossen. Tausende haben von dem profitiert, was die Betriebsräte gemeinsam mit den Gewerkschaften GPA und Vida hier erreicht haben.

In der AUVA kam es 2023 wieder einmal zu einer Beitragssenkung. Ich frage mich, woher die Politik eigentlich das Geld nehmen würde, hätte sie die AUVA 2018 zerschlagen. Eine Kuh, die man schlachtet, gibt ja auch keine Milch mehr.

Im Sommer 2024 laufen die Verträge in der Generaldirektion aus und es wird zu Neu- oder Weiterbestellungen kommen. Eine Neubestellung wurde bereits durchgeführt. Nachdem Mag. Jan Pazourek als Büroleiter in den Dachverband gewechselt ist, wurde Mag. Roland Pichler als neuer Stellvertreter des Generaldirektors bestellt. Wir freuen uns auf eine gute Zusammenarbeit.

Und es gibt wieder Wahlen im Jahr 2024. Neben der EU-Wahl, der Nationalratswahl und den Wahlen in einzelnen Bundesländern und Gemeinden gibt es auch wieder eine Arbeiterkammerwahl. Bitte machen Sie von Ihrem Wahlrecht Gebrauch. Freuen wir uns, dass wir in einer Demokratie leben.

Sicher wird uns auch 2024 wieder einige Herausforderungen in der AUVA und AUVB bescheren. Gemeinsam werden wir sie meistern.

Ich wünsche Ihnen und Ihren Familien ein friedliches Jahr 2024, viel Glück und Gesundheit und möchte mich besonders bei jenen Menschen bedanken, die sich ehrenamtlich im Betrieb engagieren, als Mitglieder im Betriebsrat, Gleichbehandlungsbeauftragte oder Behindertenvertrauenspersonen und bei allen Menschen, denen Solidarität und Gemeinschaft ein Anliegen sind!

Erik Lenz, Vorsitzender des AUVA-Zentralbetriebsrat

Sozialfonds-Zuschüsse Aus-/Weiterbildung und Kinderunterbringung 2023!

Sozialfonds-Anträge – es ist wieder so weit!
Auch für das heurige Jahr 2023 können wieder Anträge bezüglich Sozialfonds-Zuschüsse zu den Themen “Aus- und Weiterbildung” sowie “Kinderunterbringung” gestellt werden.

Sämtliche Informationen, Richtlinien, Erläuterungen und die notwendigen Formulare zum Ausfüllen und Ausdrucken haben wir im Betriebsrats-Ordner auf dem J-Laufwerk zusammengefasst – Pfad siehe hier:

Wichtig: Bitte nur die neuen (= geänderten) Formulare für 2023 verwenden – eventuell auf den Abteilungen noch vorhandene alte Formulare bitte entsorgen!

Wichtig:
Es müssen auch für Aus- und Weiterbildungen, die heuer nach Ende der Antragstellung stattfinden, jetzt schon die Anträge gestellt werden.
Noch nicht vorhandene Teilnahmebestätigungen, etc. müssen dann nach Ende der Veranstaltung nachgereicht werden.

Ende der Antragstellung:
Das Ende der Antragstellung ist heuer Freitag, der 01. Dezember 2023!
 Es ist also genug Zeit vorhanden. Termin bitte vormerken, zu spät eingelangte Anträge können wir nämlich nicht nachschicken!

Ergänzung:
Die Richtlinien zum Sozialfonds 2023 wurden in einer Dienstanweisung niedergeschrieben, nach der wir uns richten müssen. Änderungen für heuer betreffen einen strengeren dienstlichen Bezug der Weiterbildung und die Verpflichtung, nur die neuen Formulare zu verwenden.

Weitere Informationen siehe hier: Sozialfondsrichtlinien 2023

Mitarbeiter-Information des AUVA-Zentralbetriebsrats April 2023

Liebe Kolleginnen und Kollegen!
Wir möchten Euch gerne die aktuelle und sehr lesenswerte Mitarbeiter-Information des AUVA-Zentralbetriebsrats übermitteln.

Dieses Mal geht es unter anderem um

  • Pflegezuschuss / Entlastungswoche für bestimmte Beschäftigungsgruppen
  • AUVA-Hauptstelle alt / neu / dazwischen
  • Gutscheine aus dem Sozialfonds-Budget
  • Anrechnung Vordienstzeiten
  • Microsoft Office 365 innerhalb der AUVA
  • Personalmangel / Attraktivität der AUVA als Arbeitgeber

Hier geht’s weiter zum Text:
Mitarbeiter-Information des AUVA-Zentralbetriebsrats April 2023

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