Aktuelles zum Stand der KV- und Gehaltsverhandlungen für 2022

Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen!
Wie jedes Jahr zu dieser Zeit haben auch heuer bereits die Kollektivvertragsverhandlungen für den Bereich Sozialversicherung begonnen.

Zu diesem Zweck hatten wir auch die Kärtchen ausgeteilt, um abzufragen, wie wichtig Euch eine spürbare Gehaltserhöhung und eine Arbeitszeitverkürzung ist. Leider verlaufen die Verhandlungen heuer nicht sehr positiv, daher möchte ich Euch kurz über den aktuellen Stand informieren.

Obwohl schon einige Gesprächsrunden stattgefunden haben, sind die Interessen besonders in Bezug auf die Arbeitszeitverkürzung sehr weit auseinander. Die Arbeitgeberseite ist derzeit noch nicht bereit, für die Gesundheitseinrichtungen die Arbeitszeit spürbar zu verkürzen. Wenn wir also einen ordentlichen Kollektivvertragsabschluss haben wollen, müssen wir unseren Forderungen Nachdruck verleihen.

Worum geht es bei den Verhandlungen?
Wir setzen uns für eine gerechte Abgeltung unserer Leistungen und für mehr Freizeit, insbesondere in den Gesundheitseinrichtungen, ein. Read more

Nach dem Lockdown: Günstige Schikarten für ÖGB-Mitglieder!

Liebe Kolleginnen und Kollegen!
Schispaß auf Höss und Wurzeralm zum Sonderpreis gibt es auch diesen Winter für ÖGB-Mitglieder. Ermäßigte Schikarten erhältst Du heuer allerdings erst nach dem Lockdown im ÖGB OÖ-Servicecenter in der Volksgartenstraße 34 in Linz.

Mitglieder sparen auf Wurzeralm und Höss bis zu 15 Prozent!
Zum Sonderpreis geht es für ÖGB-Mitglieder in den Schigebieten Hinterstoder/Höss und Wurzeralm auf die Piste. Tageskarten für Erwachsene kosten Gewerkschaftsmitglieder nur 42,00 Euro, Kinderkarten (ab 6 Jahre) sind um 21,50 Euro erhältlich, die flexible Vier-Stunden-Karte gibt es um 36,50 Euro. Dazu kommen zwei Euro Chipeinsatz. Als ÖGB-Mitglied fährst Du somit um bis zu 15 Prozent billiger Schi.

Du bekommst die Karten beim ÖGB Oberösterreich in Linz in der Volksgartenstraße 34 am Serviceschalter im Empfangsbereich. Schikarten gibt es montags bis donnerstags von 7:30 bis 12:00 und 13:00 Uhr bis 15:30 Uhr sowie freitags von 7:30 bis 12:00 Uhr. Um telefonische Vorreservierung unter 0732/665391 wird gebeten, die 2G-Regel für BesucherInnen ist einzuhalten.

Auch in den Weihnachtsferien und außerhalb der regulären Zeiten können Skikarten abgeholt werden. Bitte reserviere Deinen persönlichen Abholtermin telefonisch. Gern kannst Du dieses Angebot auch Deinen Kolleginnen und Kollegen im Betrieb weiterleiten.
Liebe Grüße sendet das ÖGB OÖ-Team!

ÖGB: „Lass Dich nicht anlügen: Deine Pension ist sicher!“

Die staatlichen Pensionen gehen sich aus. Jene, die das Gegenteil behaupten, wollen vor allem private Versicherungen an den Mann und die Frau bringen und Argumente für eine Erhöhung des gesetzlichen Pensionsantrittsalters liefern.
„Explodierende Ausgaben” hier, ein „Pensionsloch” dort – so sprechen Neoliberale schon seit Jahrzehnten. Aber ist unser Pensionssystem wirklich in Gefahr? Die gute Nachricht ist: Das österreichische Pensionssystem ist sicher, und das auch noch in vielen Jahrzehnten. Obwohl sich der Anteil der Bevölkerung über 65 Jahren stark erhöhen wird, wird sich laut dem aktuellen EU-Alterungs-Report 2021 der Anteil der Pensionsausgaben am Bruttoinlandsprodukt (BIP) nur um einen halben Prozentpunkt von 13,8 Prozent (2016) auf 14,3 Prozent (2070) erhöhen.

Trotzdem müssen wir aufpassen. Denn Österreich darf nicht so werden wie Deutschland – dort wurde die neoliberale Phrasendrescherei nämlich in die Tat umgesetzt, was wiederum zur Folge hatte, dass es in Deutschlang wesentlich schwieriger als in Österreich ist, allein mit einer Pension der Pensionsversicherung die Armutsrisikogrenze zu überschreiten.

Bundesmittel als wichtiger sozialer Ausgleich
Dabei wäre genug für alle da. Die Bundesmittel sind nämlich kein „Loch”, wie Neoliberale betonen, sondern ein wesentliches Element der sozialen Gestaltung des öffentlichen Pensionssystems, und das seit jeher. Mit den Bundesmitteln werden wichtige Maßnahmen, wie beispielsweise Rehabilitationsmaßnahmen und Hinterbliebenenpensionen sowie die Pensionsbeiträge für Kinderziehungszeiten, Zeiten des Kranken- und Wochengeldbezuges, des Präsenz- und Zivildienstes und die Ausgaben für die „Mindestpensionen“ (=Ausgleichszulagen) finanziert.

Infobox Bundesmittel
– Der größte Teil der Bundesmittel entfällt auf den Bundesbeitrag, der aus der Ausfallshaftung und der Partnerleistung besteht. 

– Mit der Partnerleistung werden die niedrigeren Beitragssätze für Bauern/Bäuerinnen und Selbstständige subventioniert (Aufstockung auf das Niveau der Pensionsbeiträge der Unselbständigen).

– Mit der Ausfallshaftung wird die Differenz aus Einnahmen und Ausgaben der Pensionsversicherung abgedeckt.

– Der Bundesbeitrag sichert eine breite Finanzierungsbasis und finanziert auch wichtige soziale Maßnahmen wie beispielsweise Rehabilitationsmaßnahmen mit.

– Die gesamten Bundesmittel setzen sich zusammen aus dem oben angeführten Bundesbeitrag und den Pensionsbeiträgen für Kinderziehungszeiten, Zeiten des Kranken- und Wochengeldbezuges, des Präsenz- und Zivildienstes und die Ausgaben für die „Mindestpensionen“ (=Ausgleichszulagen).

– Der Bundesbeitrag und die Bundesmittel werden aus Steuermitteln finanziert.

Seit den 70er-Jahren stabil
Man muss sich das vor Augen führen: Seit den 1970er-Jahren sind die Bundesmittel gemessen an der Höhe der Wirtschaftsleistung trotz Schwankungen stabil geblieben. Das bedeutet: Es kam zwar zu kleineren Aufs und Abs, aber langfristig gesehen lagen die Werte für die gesamten Bundesmittel, die aus dem Budget an die gesetzliche Pensionsversicherung (Pensionen der ArbeitnehmerInnen, Selbständigen und Bauern bzw. Bäuerinnen) überwiesen wurden, zwischen 2,2 Prozent und 3,4 Prozent. Auch der aktuelle Wert von 3 Prozent liegt – trotz Coronakrise – in diesem Rahmen.

Bauern und Selbstständige profitieren stark
Die Höhe des Bundesbeitrags ist je nach Gruppe der Versicherten sehr unterschiedlich: Während die ArbeitnehmerInnen ihre Pensionen zum allergrößten Teil selbst durch entsprechende Beiträge zahlen, werden bei den Selbständigen mehr als die Hälfte (50,9 %) und bei den Bauern mehr als drei Viertel (76,9 %) durch den Bundesbeitrag und somit aus Steuermitteln abgedeckt. Mit anderen Worten: Vor allem Bauern, Bäuerinnen und Selbstständige profitieren in großem Ausmaß vom Bundesbeitrag, während ArbeitnehmerInnen ihre Pensionen weitgehend selbst finanzieren.

Die ArbeitnehmerInnen finanzieren sich ihre Pensionen zum größten Teil durch entsprechende Beiträge selbst, bei den Pensionen der Selbständigen werden mehr als die Hälfte (50,9%) und bei den Bauern mehr als Dreiviertel (76,9%) durch Steuern, den sogenannten Bundesbeitrag, abgedeckt.
Quelle: Pensionskommission 2020, DV (2021) endgültige GE 2020. 

Neoliberale Lügen
Wenn also die Rede davon ist, dass die Pensionen sich nicht ausgehen, dann ist das nichts anderes als eine Lüge. Sie soll Menschen in Angst versetzen und dazu führen, dass mehr Privatversicherungen abgeschlossen werden – damit stiehlt sich der Staat aus der Verantwortung und die Privat-Versicherer werden reicher. Zudem wird der Boden geschaffen, um das gesetzliche Pensionsantrittsalter immer weiter nach oben zu schrauben. Das darf nicht eintreten, denn die Pensionen sind finanzierbar.
(Information des ÖGB, 25.11.2021)

Die Nr. 1-Infoseite für Arbeitnehmer: jobundcorona.at

Arbeiterkammer und ÖGB sorgen dafür, dass die Seite jobundcorona.at immer auf dem neuesten Stand ist!

Und auch auf einer anderen Ebene sind AK und der Österreichische Gewerkschaftsbund aktiv: In politischen Gesprächen vertreten sie die Interessen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und setzen bessere Regelungen für die Beschäftigten durch.

Ganz aktuell: Antworten zur Impfpflicht
Die Impfpflicht kommt! Die Bundesregierung hat für 01. Februar 2022 eine Impfpflicht angekündigt. Viele Menschen fragen sich nun, was das konkret bedeutet. Wir halten Sie mit unseren FAQs zur Impfpflicht stets auf dem Laufenden.

Hier geht’s weiter: jobundcorona.at

Gewerkschaften: Stellungnahme zu Impfpflicht des Gesundheitspersonals

Gewerkschaften: Ist eine Zwangsmaßnahme wirklich Ihre Antwort auf den Hilferuf des Gesundheits- und Pflegepersonals, Minister Mückstein?
Die Ankündigung der Impfpflicht für das Gesundheitspersonal durch Minister Wolfgang Mückstein am vergangenen Freitag kam überraschend und völlig entgegen jeder Kommunikation der vergangenen Wochen. Die beiden größten zuständigen Gewerkschaften reagieren nun scharf.

Für Edgar Martin, Vorsitzender Hauptgruppe II in der younion _ Die Daseinsgewerkschaft, und Reinhard Waldhör von der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst (GÖD), ist eine freiwillige, 100%ige Durchimpfungsrate beim Gesundheitspersonal wünschenswert, aber derzeit aus mehreren Gründen nicht zu erreichen.

„Aktuell ist die Impfrate in diesem Bereich schon hoch, aber viele der noch nicht Geimpften sagen, sie warten auf den Todimpfstoff. Andere hatten bei den beiden vorangegangenen Impfungen Nebenwirkungen und zeigen sich nun skeptisch. Aber auch vielen bereits Geimpften stößt sauer auf, dass man das Gesundheitspersonal nun wie Soldaten in einen Krieg schicken möchte – nach dem Motto: ihr habt ja eine besondere Verpflichtung dazu.

Während manche politische Verantwortungsträger die Stimmung weiter aufheizen können und so die Impfrate in der Gesamtbevölkerung weiter niedrig halten, will man nun mit Zwang das Gesundheitspersonal verpflichten. Damit ist das Recht auf Selbstbestimmung dahin. Das Personal soll retten und als moralisches Beispiel fungieren“, erklären Reinhard Waldhör und Edgar Martin.

Und weiter: „Am Mittwoch haben unsere Kolleginnen und Kollegen in Spitälern und Pflegeheimen mit der Aktion „5 nach 12“ die größte, bundesweite Protestaktion der Beschäftigten im Gesundheit-, Pflege und Sozialbereich der zweiten Republik veranstaltet. Tausende Beschäftigte verwiesen durch einen ‚Walk-out‘ auf ihre Arbeitssituation, den eklatanten Personalmangel und stellten sich hinter die Forderungen nach mehr Personal, eine Ausbildungsoffensive und einer fairen Bezahlung.“

Die sofortige Antwort des Ministers war zu diesem Zeitpunkt eine Bitte, durchzuhalten. Zwei Tage später kam als Reaktion nicht der verlangte Gesprächstermin, sondern die Ankündigung einer Impfpflicht für das Gesundheits- und Pflegepersonal!

Reinhard Waldhör und Edgar Martin: „Am meisten ärgert uns die Vorgehensweise, das Nicht-Kommunizieren. Dem betroffenen Gesundheitspersonal wird etwas vor die Füße geworfen und dann taucht man ins Wochenende ab. Jene, die seit 2 Jahren alles gegeben haben und sich von Welle zu Welle schleppen, bleiben mit dem Gefühl zurück wieder einmal nicht wahrgenommen zu werden. Die Menschen in den Gesundheits- und Pflegeberufen habe das chaotische COVID Management auszubaden.“

Das Ergebnis einer schnellen Online-Umfrage am Wochenende mit rund 1.500 TeilnehmerInnen verwundert daher nicht. Zwei Drittel der Befragten sprechen sich gegen eine Impfpflicht beim Gesundheitspersonal aus.

„Da waren mit Sicherheit geimpfte MitarbeiterInnen beteiligt. Es zeigt nur, dass Zwang nie die richtige Lösung sein kann. Wir wissen jetzt schon, dass uns einige genau deswegen verlassen werden. Das hat auch das Beispiel Italien gezeigt, rund 5% haben das Gesundheits- und Pflegesystem verlassen.“

Aber genau hier liegt der Unterschied zu Soldaten. „Es ist eben die letzte Möglichkeit, sich selbstbestimmt der Impfpflicht und dem Zwang entgegenzustellen. Wer uns verlässt, ist nicht fahnenflüchtig. Aber jede einzelne Fachkraft fehlt und werden wir noch schmerzlich bereuen. Bei einer ähnlichen Rate in Österreich wären wir aktuell am Ende“, so Waldhör und Martin abschließend.
(Information des ÖGB, 15.11.2021)

Was ist Dir wichtiger – mehr Gehalt oder mehr Freizeit?

Liebe Kolleginnen und Kollegen!
Für die kommenden Kollektivvertrags- und Gehaltsverhandlungen ersuchen wir Euch alle um Beantwortung der Frage, ob Dir mehr Freizeit oder mehr Gehalt wichtiger ist.
Unsere Gewerkschaft GPA wird sich klarerweise für beide Themenbereiche einsetzen, möchte aber doch von uns allen erfahren, auf welche Bereiche sie das Hauptaugenmerk richten soll.

Daher bitten wir Euch, auf den Karten, die BRV Martina im Haus verteilt, das jeweilige Feld anzukreuzen und diese dann in die Box vor dem BR-Büro (UG1) einzuwerfen!

Pause machen im Job – was erlaubt ist und was nicht!

Regelmäßige Pausen sind wichtig, um konzentriert und produktiv arbeiten zu können. Wir beantworten die zwölf wichtigsten Fragen rund ums Abschalten und Entspannen im Job:

1. Habe ich ein Recht auf eine Mittagspause?
Ja – wenn auch nicht unbedingt genau zu Mittag. Wer länger als sechs Stunden arbeitet, hat Anspruch auf eine halbe Stunde (unbezahlter) Ruhepause.
Diese halbstündige Pause kann mit Zustimmung des Betriebsrates auch auf zum Beispiel zwei Pausen je 15 Minuten oder drei Pausen von je zehnminütiger Dauer aufgeteilt werden.

2. Muss ich Pause machen oder kann ich stattdessen früher nach Hause gehen?
Der Gesetzgeber sieht vor, dass spätestens nach sechs Stunden die Arbeit für eine Pause zu unterbrechen ist. Auf die Ruhepause kann also nicht verzichtet werden. Jedoch gibt es hier auch Regelungen, etwa in Kollektivverträgen, dass die Ruhepause bezahlt werden muss.

3. Bekomme ich Pausen bezahlt?
Die Regelung im Arbeitszeitgesetz sieht vor, dass Ruhepausen grundsätzlich nicht als Arbeitszeit zählen und daher auch nicht bezahlt werden müssen.
Es muss sich aber hier um echte Freizeit handeln – der Arbeitnehmer kann die Pause beispielsweise für private Erledigungen nutzen und muss nicht für Arbeitsaufträge zur Verfügung stehen.
Durch Vereinbarung, etwa in Kollektivverträgen, kann die Pause aber auch zur Arbeitszeit gezählt werden.

4. Darf mir mein Arbeitgeber vorschreiben, wie ich meine Mittagspause verbringen muss?
Nein. Du kannst völlig frei entscheiden, wo und wie Du Deine Pause verbringen willst. Es liegt ganz bei Dir, ob Du essen gehst, Sport treibst oder shoppen gehst – Du entscheidest.
Wenn Du willst, kannst Du deinen Arbeitsplatz oder das Betriebsgelände in deiner Pause verlassen – auch das kann Dir Dein Chef nicht verbieten.

5. Dürfen Raucher zwischendurch eine Pause machen?
Es gibt keinen gesetzlichen Anspruch auf eigene Rauchpausen. Am besten klärst du mit deinem Arbeitgeber, wann und wo du rauchen darfst. Beim Bewerbungsgespräch darf es kein Entscheidungskriterium sein, ob jemand Raucher ist oder nicht.

6. Darf ich selbst bestimmen, wann ich meine Pause nehme?
Das hängt von der jeweiligen Vereinbarung im Betrieb ab. Frag am besten bei Deinem Betriebsrat oder in der Personalstelle nach!

7. Darf ich in der Pause meinen Arbeitsplatz verlassen?
Ja. Pausen sind nicht Arbeitszeit! Du darfst Deinen Arbeitsplatz verlassen und musst auch nicht auf Abruf verfügbar sein.

8. Steht Teilzeitbeschäftigten auch eine Pause zu?
Ja, auch Teilzeitbeschäftigte haben an Tagen, an denen sie länger als sechs Stunden arbeiten, Recht auf eine 30-minütige Pause.

9. Ich muss auch am Wochenende arbeiten. Welche Pausen stehen mir zu?
Selbstverständlich ist auch am Wochenende eine Pause von 30 Minuten einzuhalten, wenn länger als sechs Stunden gearbeitet wird. Zwischen zwei Arbeitstagen hast Du einen Anspruch auf eine ununterbrochene tägliche Ruhezeit von grundsätzlich mindestens elf Stunden.
Innerhalb einer Woche steht Dir als ArbeiternehmerIn auch noch eine ununterbrochene wöchentliche Ruhezeit von 36 Stunden zu (Wochenendruhe).

10. Wie schaut die Pausen-Regelung im Homeoffice aus?
Natürlich hast Du auch im Homeoffice ein Recht auf eine Pause. Wann Du sie machst, liegt grundsätzlich bei Dir. Klar ist: Am Ende des Dienstes musst Du auf die mit dem Arbeitgeber vereinbarten Arbeitsstunden kommen.
Unser Tipp: Zeichne Deine Arbeitszeit möglichst genau auf und achte auf die Einhaltung von Ruhezeiten und Pausen!

11. Haben Jugendliche länger Pause?
Nein, aber unter 18-Jährige haben bereits ein Recht auf die halbstündige Pause, wenn der Arbeitstag mehr als 4,5 Stunden dauert.

12. Auch nicht unwichtig: Wie oft und wie lange darf man eine Klopause machen?
Kurze Toilettenpausen gelten als Arbeitszeit und sind nicht auf die Ruhepause anzurechnen.
(Information des ÖGB, 23.09.2021)

ÖGB-Erfolg: Telefonische Krankmeldung bis 31.12.2021 verlängert!

ÖGB-Forderung erfüllt
Erkrankte ArbeitnehmerInnen müssen sich keinem unnötigen Risiko aussetzen.

Wer jetzt krank wird, muss nicht zwingend zum Arzt – denn die telefonische Krankmeldung wird bis zum 31. Dezember 2021 verlängert. Das hat Andreas Huss, Obmann der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) und Gewerkschafter, im Ö1-Morgenjournal bekanntgegeben. Laut Huss könnte es auch zu einer Dauereinrichtung werden über eine „elektronische Visite“, die mit Ärztekammer und einigen Bundesländern vereinbart wurde. Dabei sprechen Arzt und Patient per Video. Auf die Kritik, ob die Krankmeldung missbraucht werde, antwortet Huss: „Es gibt keine solchen Hinweise. Krankenstände sind eher zurückgegangen als dass sie gestiegen wären“.

Damit wird die ÖGB-Forderung nach einer Verlängerung der telefonischen Krankmeldung erfüllt und ein völlig unnötiges Risiko für PatientInnen vermieden. Ursprünglich war die im Zuge der Corona-Pandemie eingeführte Möglichkeit der kontaktlosen Arbeitsunfähigkeitsmeldung bis Ende Juni befristet worden und bis September aufgehoben worden.

Jetzt, wo die Corona-Infektionen hochschnellen und der Bedarf an Schutz größer wird, braucht es diese Möglichkeit für alle Versicherten.
Ingrid Reischl, Leitende Sekretärin im ÖGB

Der ÖGB war von Anfang an für die Wiedereinführung der telefonischen Krankmeldung. Schon im vergangenen Jahr forderte die Leitende Sekretärin des ÖGB, Ingrid Reischl, die telefonische Krankmeldung wieder einzuführen: „Jetzt, wo die Corona-Infektionen hochschnellen und der Bedarf an Schutz größer wird, braucht es diese Möglichkeit für alle Versicherten”. Zuvor liefen PatientInnen Gefahr, sich in den vollen Wartezimmern der Arztpraxen anzustecken.

Absurdes Argument der Wirtschaft
Erst im August 2020 ist die Möglichkeit, sich telefonisch krankschreiben zu lassen, wieder ausgelaufen. Nur auf Druck des ÖGB hin konnte eine Wiedereinführung erzielt werden. Als Hauptargument dagegen waren von Seiten der Wirtschaft mögliche „Missbrauchsfälle” ins Treffen geführt worden – ein absurdes Argument, wie man hier nachlesen kann.

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