Neu ab 2014: Pflegekarenz und Pflegeteilzeit

Pflege

Wir haben darüber schon im Juli berichtet, möchten dieses Thema aber nochmals in Erinnerung rufen:

Höhe des Pflegegeldes, Einstufungsverfahren, Absicherung von Beschäftigten im Pflege- und Betreuungsbereich, Stellung der Angehörigen, langfristige Finanzierung, …

Die  Themen  Pflege  und  Betreuung  befinden  sich  in  ständiger  Diskussion.  Mehr  als  120.000 ÖsterreicherInnen  pflegen  ihre  Angehörigen  zu Hause,  schätzt  die  Wirtschaftsuniversität Wien. 1   Der Großteil davon sind Frauen. Teilweise sind sie bereits selbst in Pension, zum Teil berufstätig und meist Ende 40 oder älter. Zu dieser neuen Herausforderung daheim taucht immer öfters die Frage auf, wie sich Pflege und Beruf eigentlich vereinbaren lassen.

Auf die Verbesserung dieses schwierigen Verhältnisses zielt  nun die Einführung der neuen Pflegekarenz ab. Diese soll es ermöglichen, eine Versorgung zu organisieren, wenn bei Angehörigen plötzlich ein Pflegebedarf eintritt.

Die Erkenntnis, dass es akuten Handlungsbedarf gibt, hat sich dabei quer durch alle Parteigrenzen hinweg durchgesetzt. So wurden die neuesten Gesetze zum Pflegebereich auch von der Opposition mitgetragen: Pflegekarenz und -teilzeit wurden einstimmig im Nationalrat beschlossen. Auch wir GewerkschafterInnen begrüßen diesen Reformschritt ausdrücklich, auch wenn wir auf  den  Wermutstropfen  hinweisen  müssen,  dass  es  keinen  Rechtsanspruch  auf  die Pflegekarenz gibt. Denn Unternehmen können ein Ansuchen auf Pflegekarenz ohne Angabe von Gründen einfach ablehnen.

Alle Informationen zur neuen Pflegekarenz und Pflegeteilzeit sind hier zusammengefasst: Pflegekarenz und Pflegeteilzeit
(Information der GPA-djp)

Erfolgreicher Abschluss der KV-Verhandlungen 2014

GPA-DJP
Die Schemabezüge werden ab 01. Jänner 2014 um einen Sockelbetrag von 0,4 % und um weitere 1,6 % angehoben.

Am Nachmittag des 04. Dezember 2013 konnten die Verhandlungen für die Arbeiter und Angestellten der Sozialversicherung nach intensiven Gesprächen erfolgreich beendet werden.
Folgender Kollektivvertragsabschluss konnte erzielt werden:

1. Lohn- und Gehaltsrecht

  • Die Schemabezüge werden ab 01.01.2014 um einen Sockelbetrag von 0,4 % und um weitere 1,6 % angehoben. Der sich ergebende Betrag wird auf volle Euro aufgerundet.
  • Die Bemessungsgrundlage für die Zulagen wird nach demselben Schema angehoben.
  • Die Kinderzulage wird aufgrund der Bestimmungen der jeweiligen DO angehoben.

2. Rahmenrecht

Des Weiteren konnte ein umfangreiches Rahmenrechtspaket abgeschlossen werden und es werden auch wichtige Ergebnisse der Arbeitsgruppen zum neuen Dienstrecht umgesetzt. Dies sind insbesondere:

  • Verbesserungen bei bestimmten Einreihungen
  • Verbesserungen im Zulagenrecht
  • Dienstbeschreibung neu

Weiters werden Anfang 2014 im Rahmen einer eigenen Arbeitsgruppe Verhandlungen zur Pensionskasse aufgenommen. Ein entsprechender Antrag wurde bereits gestellt.

3. Sämtliche Änderungen treten mit 01. Jänner 2014 in Kraft.

Die Verhandlungen fanden in einem sehr schwierigen Umfeld statt. Bedingt durch die öffentlichen Debatten zur Sozialversicherung, dem Pensionsrecht im Zuge der Regierungsverhandlungen sowie den laufenden Gehaltsverhandlungen im öffentlichen Dienst war es nicht leicht, zu einer Einigung zu gelangen.

So gesehen konnten wir einen sehr guten Gesamtabschluss erreichen, welcher eine kontinuierliche und berechenbare Entwicklung der Gehälter und des Dienstrechtes für die Beschäftigten der Sozialversicherung sicherstellt.

Dieses Ergebnis war deswegen möglich, weil viele Bedienstete Anliegen durch ihre Mitgliedschaft zur Gewerkschaft stärken. Den Mitgliedern danken wir dafür und jene, die noch nicht dabei sind, möchten wir einladen, Mitglied unserer Bewegung zu werden.

Weitere Informationen
Noch ein bisschen mehr ins Detail geht es hier: Abschluss KV-Verhandlungen 2014-Langversion

Die neuen Gehaltstabellen für 2014 sind hier zu finden:
Gehaltstabelle Verwaltung 2014
Gehaltstabelle Pflege 2014
Gehaltstabelle Ärzte 2014

KV-Verhandlungen für 2014 starten!

GPA-DJP

Die Verhandlungen für die Beschäftigten in der Sozialversicherung starten am 20.11.2013!
Nach Abschluss der Beratungen der beschlussfassenden Gremien haben wir den Hauptverband um Aufnahme von Verhandlungen zur Änderung der derzeit gültigen Bestimmungen der Dienstordnungen gebeten und im Einzelnen folgende Änderungen vorgeschlagen:

1. Bezugsrecht
Realerhöhung der Bezüge unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Lage und der er-brachten Leistungen der letzten 12 Monate, der Gebarungssituation der Sozialversicherungsträger, der allgemeinen wirtschaftlichen Entwicklung sowie der Lohn und Gehaltsabschlüsse in den großen Wirtschaftsbereichen.

2. Rahmenrecht
Qualitative und nachhaltige Weiterentwicklung des Rahmenrechtes in den Bereichen:

• Rahmenrecht,

• Bezugsrecht sowie

• Zulagenrecht

Hinsichtlich dieser Punkte schlagen wir zur effizienten Gestaltung des Verhandlungsprozesses die Abhaltung vorbereitender Bürorunden vor.

3.Sämtliche Änderungen sollen mit 01.01.2014 in Kraft treten.

Die Gespräche zur Entwicklung eines neuen Dienstrechtes sollen zügig, entsprechend der getroffenen Vereinbarungen und Zielsetzungen, fortgeführt werden.

Winterreifen-Aktion für Gewerkschafts-Mitglieder

Winterreifen

Liebe Kolleginnen und Kollegen!
Der nächste Winter kommt bestimmt und die Winterreifenpflicht dauert von 01. November 2013 bis 15. April 2014 – bei winterlichen Fahrverhältnissen.

Dazu passend bietet der Österreichische Gewerkschaftsbund den Gewerkschaftsmitgliedern wieder gute Einkaufskonditionen für Winterreifen an. Die Vereinbarung wurde mit der Firma Profi Reifen abgeschlossen. Die Firma gibt es über 40mal in Österreich (siehe Internet: profi-reifen).

Ausgangsbasis für die Konditionen sind die gültigen Listenpreise – siehe unten in den Detailinformationen.

Wie funktioniert es?
Suche Dir die geeigneten Reifen aus der Preisliste, der Betrag in der letzten Preisspalte ist der ÖGB Mitgliederpreis exkl. Mehrwertsteuer.
Oder die nächste Profi Reifen Filiale (Filialverzeichnis) anrufen und mit der ÖGB Kundennummer 3300039148 den genauen Preis für die gewünschten Reifen erfragen.

Beim Kauf ist unbedingt ein Gewerkschaft Mitgliedsausweis in der Profi Reifen Filiale vorzuweisen sowie die ÖGB Kundennummer 3300039148 anzugeben. Unter dieser Kundennummer sind die Konditionen hinterlegt.

Alle Detailinformation sind hier nachzulesen:
Profi-Winterreifenaktion 2013
Profi-Winterreifen Preisliste 2013
Profi-Filialverzeichnis

Und hier geht’s weiter zum aktuellen Winterreifentest des ÖAMTC: Winterreifentest 2013

ÖGB fordert Recht auf Wechsel der Arbeitszeit

Teilzeit - Vollzeit

Bedürfnisse von Eltern in der Arbeitswelt besser berücksichtigen
Eine gute Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist der Schlüssel zu einer höheren Frauenerwerbsquote und geringeren Einkommensunterschieden zwischen den Geschlechtern. Arbeitszeiten, die sich an den Bedürfnissen von Eltern orientieren, sind auch für Väter wichtig. Zu Schulbeginn fordert ÖGB-Landesvorsitzender Johann Kalliauer deshalb mehr Flexibilität – allerdings von den Unternehmen. „Wir fordern ein Recht auf Wechsel der Arbeitszeit. Wenn Eltern auf Teilzeit reduzieren, sollen sie auch einen Rechtsanspruch auf Rückkehr zur Vollzeit haben“, sagt Kalliauer. Arbeiten Teilzeitbeschäftigte regelmäßig mehr, sollen sie ebenfalls ein Recht auf Anhebung der Arbeitszeit haben.

Die Mitgestaltungsrechte der ArbeitnehmerInnen müssten ausgebaut werden. „Die Beschäftigten wissen selbst am besten, welche Regelungen ihnen das Leben erleichtern würden“, betont Kalliauer. „Ein Zwölf-Stunden-Normalarbeitstag, der noch dazu die MitarbeiterInnen um Überstundenzuschläge bringt, trägt bestimmt nicht zu einer besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf bei.“

Reduzieren ArbeitnehmerInnen ihre Arbeitszeit, sei zudem sicherzustellen, dass sie eine zumindest gleichwertig qualifizierte Tätigkeit verrichten. „Wenn in einem Betrieb Vollzeit-Jobs offen sind, sind Teilzeitbeschäftigte, die wieder Vollzeit arbeiten möchten, zu bevorzugen“, schlägt Kalliauer vor. „Schließlich hat der oft beklagte Karriereknick wegen Familiengründung oft damit zu tun, dass Frauen keine Chance bekommen, nach einigen Jahren Teilzeit wieder Vollzeit zu arbeiten und viele Betriebe nicht bereit sind, Führungspositionen mit Teilzeitbeschäftigten zu besetzen.“ Ein Rechtsanspruch auf Wechsel der Arbeitszeit ohne Karriererückschritt könnte zudem mehr Männer dazu motivieren, beruflich eine Zeit kürzer zu treten und mehr Aufgaben in der Familie zu übernehmen.
(Information vom ÖGB OÖ., 10.09.2013)

Günstig ins neue Musiktheater!

Musiktheater

Ermäßigte Abos für ÖGB-Mitglieder
KulturliebhaberInnen kommen mit dem ÖGB Oberösterreich voll auf ihre Kosten. Für die Theatersaison 2013/2014 bietet der ÖGB OÖ. seinen Mitgliedern wieder drei verschiedene Abonnements zum ermäßigten Preis im Linzer Landestheater. Bei jedem Abo sind Aufführungen im neuen Musiktheater am Volksgarten dabei!

Besonders empfehlenswert ist das „Abo Schauspiel und Oper“ (ABO 65) mit fünf zeitgenössischen Stücken. Nach jeder Vorstellung laden ÖGB und Landestheater zu einem KünstlerInnengespräch mit SchauspielerInnen, Regie und Theaterleitung in gemütlichem Ambiente. Dieses Abo ist für ÖGB-Mitglieder bereits ab 39,- Euro buchbar, das entspricht einer Ermäßigung von 50 Prozent gegenüber dem Einzelverkaufspreis.

Das „Abo Schauspiel, Ballett und Musical“ (ABO 64) umfasst fünf Stücke und ist zu einem Preis ab 81,- Euro erhältlich. Fünf Vorführungen bietet auch das klassische „Abo Oper, Schauspiel und Operette „ (ABO 63) ab 98,- Euro.

Bestellungen bitte direkt beim Landestheater Linz, Abo-Service, Promenade 39, Linz, Tel.: 0800 218 000-4, E-mail: h.woess@landestheater-linz.at

Mehr Infos unter www.oegb.at/ooe!

Pflegekarenz und Pflegeteilzeit

Pflege

Bessere Vereinbarkeit von pflegenden Angehörigen und Beruf
„Mit der Pflegekarenz wird künftig verhindert, dass sich pflegende Angehörige komplett vom Arbeitsmarkt zurückziehen müssen. Derzeit sind vor allem Frauen praktisch gezwungen, ihren Beruf aufzugeben, wenn ein Angehöriger pflegebedürftig wird“, sagt Bernhard Achitz, Leitender Sekretär des ÖGB.
Neben der Pflegekarenz wird auch die Möglichkeit der Pflegeteilzeit geschaffen. Die Regelungen treten mit 1. Jänner 2014 in Kraft.

Pflegende Angehörige können bis zu drei Monate in Pflegekarenz oder -teilzeit gehen. Während der Karenz wird ein einkommensbezogenes Karenzgeld in Höhe des Arbeitslosengelds ausbezahlt. Bei Pflegeteilzeit wird die Geldleistung anteilig vom reduzierten Einkommen errechnet. Dabei darf die Arbeitszeit auf ein Minimum von zehn Wochenstunden reduziert werden. Beantragt werden können die Modelle ab der Pflegegeldstufe 3 des Angehörigen, ab Stufe 1 bei minderjährigen Kindern oder bei Demenz.

ÖGB fordert Rechtsanspruch
Nach den drei Monaten Karenz oder Teilzeit kann ein anderer Angehöriger daran anschließen – ebenfalls maximal drei Monate. Sollte sich der Zustand des zu pflegenden Angehörigen verschlechtern, ist es erneut möglich, eine Pflegekarenz oder -teilzeit zu beantragen. Voraussetzung für all das ist allerdings die Zustimmung des Arbeitsgebers. Der ÖGB hat vorab ein Rechtsanspruch darauf gefordert. „Es darf nicht von der Gnade des Arbeitgebers abhängen, wer in Pflegekarenz gehen darf und wer nicht. Wir werden daher auf einen Rechtsanspruch auf eine befristete Pflegekarenz nicht vergessen.“

Karenzgeld auch bei Familienhospizkarenz
Der ÖGB begrüßt, dass das Pflegekarenzgeld künftig auch bei der Familienhospizkarenz bezogen werden kann, bei der es bisher nur in Härtefällen Geld gab. Nun erhalten alle, die sterbende Angehörige oder schwerstkranke Kinder pflegen, die analoge Leistung der Pflegekarenz.

Der Artikel ist der Juli-Ausgabe von ÖGB aktuell erschienen.
(Information des ÖGB, 04.07.2013)

Schalt mal ab!

Schalt mal ab

Am Montag, den 24.6., stellte der Vorsitzende der GPA-djp bei einer Pressekonferenz die neue Studie des IFES vor. Gefragt wurden 403 ArbeitnehmerInnen, wie bei ihnen die Trennung von Arbeitszeit und Freizeit funktioniert. Einzelne Ergebnisse:

Jeder dritte Angestellte führt berufliche Gespräche in der Freizeit.
Das Telefonat in der U-Bahn, das Email aus dem Schwimmbad (wenn das Wetter zwischendurch mal danach ist), die SMS von der Couch aus gesendet,… Immer wieder wird die Freizeit von beruflichen Aktivitäten durchbrochen.

Jeder Vierte nutzt für berufliche Telefonate das private Gerät – und zwei Drittel verrechnen diese Gespräche nicht. Gut für ArbeitgeberInnen, die sich damit Kosten sparen. Und zwar nicht nur Telefongebühren, sondern auch noch die dadurch geleistete zusätzliche Arbeitszeit. Auch berufsbezogene Tätigkeiten von zu Hause, auch jene nach Dienstschluss, auch jene die nur ganz kurz dauern, sind nämlich zu bezahlen. Arbeit ist abzugelten – egal, wann und wo sie geleistet wird!
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Arbeitsplätze werden überprüft, nicht Menschen

Stress

Seit 2013 werden Arbeitsplätze auch auf arbeitsbedingte psychische Belastungen evaluiert – oft sind nur kleine Veränderungen notwendig

Ab Jänner 2013 müssen sich die Arbeitgeber verstärkt um die psychische Gesundheit ihrer ArbeitnehmerInnen kümmern. Das steht in einer Novelle zum ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG).

Psychische Gefahren ermitteln
„Wir wissen, dass in der Arbeitswelt psychische Belastungen und Gefährdungen zunehmen. Diese sind oft die Ursache für arbeitsbedingte Beschwerden und Erkrankungen„, so Arbeitsminister Rudolf Hundstorfer. Die Novelle regelt nun klar, dass im Betrieb auch Gefahren ermittelt und beurteilt werden müssen, die zu psychischen Belastungen führen können.

Schon bisher war der Arbeitgeber verpflichtet, den einzelnen Arbeitsplatz auf Gefährdungen der physischen Gesundheit des Arbeitnehmers – etwa durch Chemikalien, gefährliche Arbeitsvorgänge usw. – zu evaluieren. Nunmehr sind auch Gefährdungen der psychischen Gesundheit zu überprüfen. „Dafür sind geeignete Fachleute heranzuziehen – am besten dafür ausgebildet sind sicher Arbeits- und Organisationspsychologinnen und -psychologen“, sagt Ingrid Reifinger, ÖGB-Expertin für gesunde Arbeitsplätze. Diese sind nun in § 4 Abs. 6 ASchG unter geeignete Fachleute, die die Arbeitsplatzevaluierung durchführen können, aufgelistet.

Arbeitsalltag erleichtern
Sie verfügen über das notwendige Wissen, damit nach der Evaluierung die entsprechenden Maßnahmen zur Verbesserung z. B. der Arbeitsabläufe gesetzt werden können. Oft sind nur kleine Veränderungen notwendig, die aber trotzdem den Arbeitsalltag enorm erleichtern, etwa, dass wichtige Informationen und Unterlagen von einer anderen Abteilung rechtzeitig einlangen oder vom Vorgesetzten an die MitarbeiterInnen weitergegeben werden.

Arbeitsplätze werden überprüft, nicht Menschen
Die ArbeiterInnen und Angestellten müssen jedenfalls keine Angst haben, dass bei ihnen nach psychischen Beeinträchtigungen oder Erkrankungen gesucht wird. „Nicht die einzelnen Menschen bekommen eine Diagnose, sondern die Arbeitsplätze werden evaluiert, zum Beispiel in Hinblick auf störenden Lärm, ständige Unterbrechungen, fehlende Informationen usw. Denn das alles kann Stress auslösen und zur psychischen Belastung werden“, erklärt Reifinger. Wenn bei der Evaluierung z. B. Fragebögen zum Einsatz kommen, dann müssen vom Arbeitgeber die Bestimmungen des Arbeitsverfassungsgesetzes und des Datenschutzgesetzes eingehalten werden.

Tipp
Für die Kontrolle der Arbeitsplatzevaluierungen ist die Arbeitsinspektion zuständig.
Leitfaden für ArbeitsinspektorInnen: http://www.arbeitsinspektion.gv.at/
(Information des ÖGB)

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