Gewalt gegen Spitalsbeschäftigte: Gewerkschaft und Betriebsräte fordern umgehend Sicherheitsmaßnahmen

Gewerkschaft und BetriebsrätInnen fordern umgehend Sicherheitsmaßnahmen
„Die Krankenhausbetreiber müssen das Problem mit gewalttätigen Übergriffen gegen SpitalsmitarbeiterInnen endlich ernst nehmen und für Sicherheit sorgen“, sagt Erwin Deicker, Betriebsratschef im Krankenhaus der Barmherzigen Brüder. Dass zunehmende Probleme mit gewalttätigen PatientInnen, wie jüngst in der Notfallambulanz, öffentlich diskutiert werden, bewertet er als positiv. „Unsere Arbeitgeber dürfen nicht länger die Augen verschließen. Unsere KollegInnen geben tagtäglich ihr Bestes, um unsere PatientInnen gut zu versorgen. Sie haben ein Recht auf ein möglichst sicheres Arbeitsumfeld.“ 

Zweiter Nachtdienst auf jeder Station und Security in Ambulanzen gefordert
Eine der Hauptursachen sei, dass die Personalbesetzung in den Häusern nicht adäquat sei. „Als ersten Schritt muss es auf jeder Station verpflichtend einen zweiten Nachtdienst geben“, fordert Sebastian Prohaska, Betriebsratsvorsitzender bei den Barmherzigen Schwestern. Besonders problematisch sei die Lage in den Notfallambulanzen. Lange Wartezeiten führen oft zu aggressiver Stimmung. „Das Personal ist massiv überlastet. Dazu kommt, dass Ambulanzen regelrecht gestürmt werden. Sehr viele der PatientInnen würden aber eigentlich in eine Arztpraxis gehören“, sagt Prohaska. Die Patientenströme müssten besser gelenkt werden. Zudem fordern die beiden Betriebsräte Security-Dienste rund um die Uhr und nicht nur in der Nacht. 

Sofort erste Schritte für mehr Sicherheit setzen
„Das Pflegepersonal arbeitet in einer exponierten Lage und ist permanent mit Menschen in einer Ausnahmesituation konfrontiert. Diese Arbeit ist schwierig und fordernd. Die Arbeitgeber müssen ihrer Fürsorgepflicht für ihr Personal endlich entsprechend nachkommen und sofort erste Schritte für mehr Sicherheit setzen“, sagt Engelbert Eckhart, Landessekretär der für die Ordensspitäler zuständigen Gewerkschaft vida. „BetriebsrätInnen und Gewerkschaft sind gern bereit, an Projekten für mehr Sicherheit im Krankenhaus mitzuarbeiten.“
(Information des ÖGB OÖ., 02.08.2016)

Siehe auch:
Pflegekräfte vor Gewalt schützen – neuer Online-Check
Top-Gründe für Gewerkschaft

Dienstverhinderung bei Unwetterschäden / Hochwasser

HochwasserBin ich zur Arbeitsleistung verpflichtet? Habe ich Entgeltanspruch?
Der Arbeitsplatz kann infolge starker Unwetterschäden nicht erreicht werden! Das eigene Haus steht unter Wasser! Im überschwemmten Betrieb fallen Aufräumarbeiten an! – Inwieweit bin ich zur Arbeitsleistung verpflichtet, und verliere ich – wenn ich nicht arbeite – meinen Entgeltanspruch?

Eine abschließende Antwort auf diese Fragen gibt es leider nicht! Es ist stets im Einzelfall zu prüfen und zu entscheiden!

Aber zumindest ein paar grundsätzliche Dinge können gesagt werden:
§ 8 Absatz 3 Angestelltengesetz regelt den Entgeltfortzahlungsanspruch bei Dienstverhinderung aus wichtigem Grund.

Angestellte behalten ihren Entgeltanspruch, wenn sie durch wichtige, ihre Person betreffende Gründe ohne ihr Verschulden während einer verhältnismäßig kurzen Zeit an der Leistung ihrer Dienste verhindert sind.

Sind Angestellte wegen Unwetterschäden von ihrem Arbeitsplatz abgeschnitten, wird im Regelfall trotzdem Entgelt zustehen. Dasselbe gilt, wenn Angestellte zu spät an ihren Arbeitsplatz gelangen, weil es unwetterbedingt z.B. zu Verspätungen im öffentlichen Verkehr kommt. Die Angestellten müssen aber jede zumutbare Möglichkeit ausschöpfen, um (pünktlich) an ihren Arbeitsplatz zu gelangen. Was zumutbar ist, muss nach den Begleitumständen des Einzelfalls beurteilt werden.

Könnten Angestellte zwar ihren Arbeitsplatz erreichen, steht aber z.B. der Keller des eigenen Hauses unter Wasser oder droht dem Haus infolge Überschwemmungen (weiterer) Schaden, der durch Schutzmaßnahmen abgewehrt werden kann, so sind sie nicht zur Arbeitsleistung verpflichtet. Der Schutz des Eigentums vor akuter Bedrohung bzw. Schadensbegrenzung gilt gegenüber der Arbeitsverpflichtung im Regelfall als „höherrangiges Gut“ und somit als Dienstverhinderungsgrund mit Entgeltfortzahlung.
Voraussetzung ist allerdings, dass die Angestellten auch tatsächlich persönlich tätig werden müssen und nicht etwa andere z.B. im Haus lebende Personen die notwendigen Maßnahmen treffen können.

In Katastrophengebieten, in denen die Allgemeinheit betroffen ist, kann unter Umständen anderes gelten.

Aufgrund ihrer Treuepflicht können Angestellte im überschwemmten Betrieb für Bergungs- und Aufräumarbeiten herangezogen werden.
Nicht zumutbar wären Bergungs- und Aufräumarbeiten allerdings dann, wenn sie für die Angestellten mit Gefahren verbunden wären oder wenn gesundheitliche Gründe dagegen sprächen.

Für Arbeiter/innen, die durch eine Katastrophe persönlich betroffen sind, gilt das Gesagte sinngemäß (§ 1154b Absatz 5 Allgemeines Bürgerliches Gesetzbuch).

Für konkrete Anfragen stehen Ihre Betriebsräte und die Regionalgeschäftsstellen der GPA-djp gerne zur Verfügung.
(Information der GPA-djp)

Nur 5,9 % Frauen in gut bezahlten Führungspositionen

frauentag

ÖGB-Frauen OÖ. zum Internationalen Frauentag: Den Frauen Chancen geben!
Nur wenige Frauen schaffen es, die gläserne Decke zu durchbrechen und kommen dort hin, wo Entscheidungen getroffen werden: In gut bezahlten Führungspositionen beträgt der Frauenanteil lediglich 5,9 Prozent. „Viele Studien zeigen, dass Frauen gute Managerinnen sind. Viele Frauen bekommen aber nie die Chance, ihr Können zu beweisen, wir müssen um Führungspositionen kämpfen“, sagt ÖGB-Landesfrauenvorsitzende Elfriede Schober, die auch Vorsitzende der Frauen in der Produktionsgewerkschaft PRO-GE OÖ ist.

Anlässlich des Internationalen Frauentages machen die ÖGB-Frauen auf ihre Forderungen für mehr Chancengleichheit aufmerksam: Sie fordern einen Rechtsanspruch auf Kinderbetreuung ab dem ersten Lebensjahr, arbeitsrechtliche Absicherung für Väter beim Papamonat und einen Schulterschluss mit den Männern. 

Trotz Verbesserungen noch viel zu tun
Als eine Frau, die es in einer Männerdomäne zur Betriebsratschefin geschafft hat, weiß sie, dass wir frauenpolitisch einen großen Schritt weiter wären, wenn sich mehr Männer solidarisch zeigen und den Ruf der Frauen nach Chancengleichheit und gerechter Entlohnung unterstützen würden.

Natürlich haben wir Frauen schon viel erreicht, wie etwa zuletzt das Informationsrecht für Teilzeitbeschäftigte über im Unternehmen angebotene Vollzeitarbeitsplätze, den Kündigungsschutz nach einer Fehlgeburt oder den Karenzanspruch für Pflegeeltern ohne Adoptionsabsicht. Auch die verpflichtenden Einkommensberichte sind ein wichtiger Schritt zu Gerechtigkeit. Dennoch zeigen alleine die überdurchschnittlichen Einkommensunterschiede auch bei Vollzeitarbeit und die hohe Teilzeitquote in Oberösterreich, wie viel es für uns noch zu tun gibt“, sagt Schober.  

Vereinbarkeit von Elternschaft mit Arbeit fördern
Einer der Schlüssel zu mehr Gerechtigkeit im Arbeitsleben liege bei der Kinderbetreuung. „Die Beteiligung von Vätern ist ein wichtiger Schritt, der auch entsprechend unterstützt werden muss. Wer den Papamonat in Anspruch nimmt, braucht volle Absicherung mit einem Kündigungsschutz. Wir setzen uns außerdem vehement für einen weiteren Ausbau der Kinderbetreuungseinrichtungen ein. Gerade am Land braucht es eine Offensive für Kindergärten mit Öffnungszeiten, die – wenn gewünscht – Vollzeitarbeit ermöglichen“, stellt Schober klar.
(Information des ÖGB, 08.03.2016)

GPA-djp: Im Jahr 2015 fast 90 Mio. Euro für Mitglieder erkämpft

GPA-djp CardDie Gewerkschaft der Privatangestellten, Druck, Journalismus, Papier (GPA-djp) konnte im Jahr 2015 88,7 Mio. Euro im Rahmen des gewerkschaftlichen Rechtsschutzes für ihre Mitglieder erstreiten.

Ein wesentlicher Teil des Gesamtbetrages, nämlich über 72 Mio. Euro, entfällt auf Beträge der – von der GPA-djp durchgesetzten – Sozialpläne.
Der aktive Rechtsschutz der GPA-djp beinhaltet Interventionen im Betrieb, Vertretung vor dem Arbeits- und Sozialgericht sowie Rechtshilfe in Exekutions-, Konkurs- und Ausgleichsverfahren.

„Die Anzahl der Sozialpläne ist leicht angestiegen und zeigt, dass die wirtschaftlichen Probleme der österreichischen Unternehmen nicht gänzlich überwunden sind. Gerade dieser Bereich des Rechtsschutzes zeigt, wie wichtig die enge Kooperation zwischen Gewerkschaft und Betriebsratskörperschaften ist“, erklärt der stv. Bundesgeschäftsführer der GPA-djp Günther Trausznitz.

Die jährlich erstrittene Summe des Rechtsschutzes der GPA-djp übersteigt bei weitem die Einnahmen durch Mitgliedsbeiträge. GPA-djp-Mitglieder erhalten jedoch nicht nur Geld und Einkommen durch Rechtsdurchsetzung, sondern ersparen sich durch kostenlose Rechtsberatung im Falle von arbeitsrechtlichen Konflikten hohe Anwaltskosten.

Die bemerkenswerte Summe zeigt eindrucksvoll, wie wichtig eine starke Interessenvertretung gerade in Krisenzeiten ist. Eine effizientere und kostengünstigere Rechtsvertretung wird man nicht finden.

Jetzt Mitglied werden – hier geht’s weiter: ÖGB – jetzt Mitglied werden

Lohnsteuersenkung 2016: schon jetzt eigenen Vorteil ausrechnen!

Lohnsteuer 2016

Der nächste Gehaltszettel (für Jänner 2016) wird interessant – nicht nur wegen der jährlichen Gehaltserhöhung, sondern vor allem auch wegen der Lohnsteuersenkung, die ab dem neuen Jahr gilt.

Auf dem Online Mehr-Netto-Rechner unserer Gewerkschaft, der GPA-djp, können Sie sich schon jetzt mit nur ein paar wenigen Klicks berechnen lassen, wie viel Sie ab 2016 nach der Lohnsteuersenkung mehr im Börsel haben.

Hier ist der entsprechende Link: Online Mehr-Netto-Rechner

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