Früher landete er auf dem Schreibtisch der ArbeitnehmerInnen. Inzwischen ist er in vielen Betrieben digital geworden: der Lohn- bzw. Gehaltszettel.
Das spart zwar Papier, aber der Inhalt des Lohnzettels bleibt vielen ArbeitnehmerInnen weiterhin ein Rätsel. Im Grunde ist der Lohn- bzw. Gehaltszettel nichts anderes als eine schriftliche Entgeltabrechnung. Damit sollen ArbeitnehmerInnen nachvollziehen können, wie sich ihre Einkommen zusammensetzen. Anders gesagt: Es soll verständlich werden, wie aus Brutto Netto wurde.
Bruttolohn, Lohnsteuer, Sozialversicherung – was bedeutet das eigentlich und wieso werden diese Beiträge abgezogen? Um diese und viele andere Fragen rund um das Thema Lohnzettel übersichtlich und kompetent zu erklären, hat der ÖGB ein neues Info-Tool eingerichtet: derlohnzettel.at
Weitere Informationen gibt es auch in der aktuellen Ausgabe der Solidarität: http://www.soli.at/
Beschäftigte an ihren Grenzen – Arbeitszeitverkürzung gefordert
„Der Gesundheits-, Pflege und Betreuungs-Bereich hat mit Personalmangel zu kämpfen, aber es kann wirklich nicht die Lösung sein, arbeitslose Menschen für die 24-Stunden-Betreuung am Land einzusetzen. Wer das ernsthaft fordert, hat die Herausforderung wohl nicht verstanden“,
kommentiert Reinhard Bödenauer, stv. Geschäftsbereichsleiter in der GPA-djp (Gewerkschaft der Privatangestellten, Druck, Journalismus, Papier) den dementsprechenden Vorschlag von Wolfgang Mazal.
„Pflege und Betreuung sind alles andere als unqualifizierte Arbeit, dafür braucht es neben einer Ausbildung viel Herzblut und Engagement. Arbeitslose sind nicht automatisch dafür geeignet, in die Pflege zu wechseln. Wer sich dafür entscheidet, kann sich jederzeit umschulen lassen.“
Arbeitsbedingungen verbessern und Qualität sichern
„Die Beschäftigten leisten hervorragende Arbeit, sie gehen oft bis an die Leistungsgrenzen und werden dabei nicht selten in Stich gelassen“, so Bödenauer weiter. „Soll die Qualität der Pflege gesichert werden, geht es nicht ohne Verbesserung der Arbeitsbedingungen der Beschäftigten. Ein ganz wesentlicher Schlüssel ist die Arbeitszeitverkürzung – wir fordern eine generelle Arbeitszeitverkürzung für den Gesundheits- und Sozialbereich im ersten Schritt auf 35 Stunden pro Woche bei vollem Lohn- und Personalausgleich, damit die emotionale Schwerarbeit über längere Zeit geleistet werden kann.“
Pflege und Betreuung fit für die Zukunft machen
Arbeitszeitverkürzung ist nur eine von vielen Maßnahmen, die es brauche, um den Pflegeberuf aufzuwerten, erklärt Bödenauer abschließend: „Es geht darum, die Weichen so zu stellen, dass Pflege und Betreuung fit für die Zukunft sind. Das funktioniert nur mit gesunden, motivierten Beschäftigten. Die Gewerkschaften sind ein verlässlicher Partner für nachhaltige Lösungen.“
(Information der GPA-djp, 24.07.2017)
Damit ArbeitnehmerInnen den Sommer sorgenfrei genießen können, ist es wichtig, dass sie über ihre Rechte Bescheid wissen.
Zwangsurlaub ist nicht möglich
Das österreichische Urlaubsrecht sieht generell keinen Zwangsurlaub vor.
Eine Zwangsbeurlaubung gegen den Willen des Arbeitnehmers/der Arbeitnehmerin ist grundsätzlich nicht möglich.
Krankheit unterbricht Urlaub
Ärgerlich ist es, wenn man ausgerechnet im Urlaub krank wird. Dann gilt die Regel: Zum Arzt gehen und krankschreiben lassen. Und in der Firma sofort Bescheid geben, dass man krank ist, am besten schriftlich. Wenn die Erkrankung länger als drei Tage dauert, werden für diese Zeit keine Urlaubstage abgezogen. Wenn Sie im Ausland erkranken, müssen Sie neben dem ärztlichen Zeugnis eine behördliche Bestätigung vorlegen, aus der hervorgeht, dass das ärztliche Zeugnis von einem zugelassenen Arzt ausgestellt wurde. Diese Bestätigung brauchen Sie nicht, wenn Sie nachweisen können, dass Sie in einem öffentlichen Krankenhaus behandelt wurden.
Achtung: Der Urlaub verlängert sich nicht um die Krankenstandstage, das ursprünglich vereinbarte Urlaubsende bleibt unverändert aufrecht.
Urlaub absagen? Nur einvernehmlich!
Einen bereits vereinbarten Urlaub darf der Dienstgeber nicht absagen. Ein Großauftrag für das Unternehmen ist kein Grund, ArbeitnehmerInnen ihre Erholungsphase zu streichen oder zu verkürzen. Das ist nur aus besonders schwerwiegenden Gründen möglich, die zur Vermeidung wirtschaftlicher Nachteile für das Unternehmen unumgänglich sind wie zum Beispiel ein Hochwasser. Dann muss allerdings der Arbeitgeber anfallende Stornokosten übernehmen. Umgekehrt darf aber auch der/die ArbeitnehmerIn seinen Urlaub nicht einfach absagen, weil das Wetter schlecht ist.
Ohne Handy und Laptop an den Strand
Im Urlaub dürfen ArbeitnehmerInnen ihr Diensthandy getrost ausschalten. Sie müssen weder persönlich noch per E-Mail oder Telefon erreichbar sein. Auch der Urlaubsort muss dem Arbeitgeber nicht bekannt gegeben werden. Schließlich sollte man den Urlaub nutzen, um so richtig abzuschalten. Auch das Handy.
Pünktlich vom Urlaub zurückkommen
Streikende Fluglotsen, ausgefallener Flug? Sollten Sie es aus einem guten Grund nicht pünktlich zurück zur Arbeit schaffen, geben Sie Ihrem Arbeitgeber umgehend Bescheid – am besten schriftlich! Damit Sie nachweisen können, dass Sie nicht unentschuldigt gefehlt haben.
Bei Fragen rund um den Urlaub oder das Urlaubsgeld beraten die Betriebsräte und Gewerkschaften.
(Information des ÖGB, Juli 2017)
Und hier geht’s weiter zu den Details: GPA-djp Card Angebote Frühling 2017
Immer weniger Familien fahren in Österreich Schi. Einer der Gründe dafür ist wohl das merkliche Anziehen der Preise für die Liftkarten.
Wir kümmern uns täglich um die Arbeitsbedingungen der Beschäftigten und um ihre gerechte Entlohnung. Es ist uns aber auch wichtig, unseren Mitgliedern interessante Angebote zur Freizeitgestaltung zu machen. Die CARD-Angebote der GPA-djp können sich sehen lassen und gerade in OÖ. versuchen wir laufend, attraktive Kooperationen für unsere Mitglieder einzugehen.
In der Broschüre stellen wir Ihnen die besten Pisten-Angebote für ÖGB-Mitglieder in OÖ. und Salzburg vor. Zücken Sie Ihre GPA-djp-Card und planen Sie gleich Ihre Schisaison 2017 für sich und Ihre Familie!
Für Noch-Nicht-Mitglieder: Sie haben mit der Anmeldung Gelegenheit, Mitglied zu werden und neben allen anderen Vorteilen einer Mitgliedschaft auch noch unsere Pistenangebote zu nutzen.
Pistenspaß für GPA-Mitglieder (öffnen und einmal nach rechts drehen 🙂 )
GPA-djp-mitgliedsanmeldung
Jährliche Gehaltserhöhung, Urlaubs- und Weihnachtsgeld, finanzielle Absicherung bei Arbeitslosigkeit, Krankheit und im Alter – für viele Menschen ist das heute selbstverständlich.
Bei Berufswechsel, Kündigung oder einem Konflikt am Arbeitsplatz ist es wichtig, einen starken Partner zur Seite zu haben.
Ein Kollektivvertrag sichert jährliche Gehaltserhöhungen, Urlaubs- und Weihnachtsgeld, regelt Arbeitszeiten, Zuschläge und vieles mehr.
Mach Dich stark! Werde Mitglied.
Jetzt beitragsfrei bis Ende Februar 2017!
Bei Interesse Anmeldeformular unten ausfüllen und bei BRV Martina Kronsteiner abgeben, oder auch online hier: Mach Dich stark – werde Mitglied!
gpa-djp-mitgliedsanmeldung
Information über die GPA-djp ist auch hier in diesem Blog zu finden: GPA-djp
Mit dem Lohn- und Gehaltsabschluss ist es auch heuer wieder gelungen, ein herzeigbares Ergebnis zu erreichen. Besonders freut es uns, dass wir eine Gehaltserhöhung erreichen konnten, die über dem Gehaltsabschluss der Beamten liegt, und wir unseren konsequenten Weg eines „Arbeiter- und Angestelltenabschlusses“ fortsetzen.
Dieses Ergebnis konnten wir durch unsere gute und gemeinsame Arbeit sowie durch die Unterstützung der Gewerkschaftsmitglieder erreichen. Es zeigt sich einmal mehr, wie sinnvoll und notwendig es ist, dass sehr viele Menschen in der Sozialversicherung gewerkschaftlich organisiert sind.
Hier sind nun die Gehaltstabellen für 2017 nachzulesen, sind auch im BR-Ordner im j-Laufwerk unter Infos GPA-djp abgespeichert (dort auch noch die Vorjahrestabellen zum Vergleich).
Die Lohn- und Gehaltsansätze werden mit Wirkung vom 01.01.2017 um durchschnittlich 1,32 % erhöht.
Nach intensiven Verhandlungen konnten die diesjährigen Kollektivvertragsverhandlungen für die Arbeiter und Angestellten in der Sozialversicherung erfolgreich abgeschlossen werden.
Folgendes Ergebnis wurde erzielt:
A) Gehaltsrecht
Die Lohn- und Gehaltsansätze werden mit Wirkung vom 01.01.2017 um durchschnittlich 1,32 % erhöht.
Die Zulagen-Bemessungsgrundlagen sowie die Anlagen der Dienstordnung werden um 1,22 % erhöht.
B) Rahmenrecht
Auch heuer konnten wir im Rahmenrecht wieder Verbesserungen durchsetzen, wie zum Bespiel:
- Ausweitung der Funktionszulage der Stationsleitungen
- Diverse Umreihungen im Verwaltungsbereich
- Rechtsanspruch auf Papamonat
Sämtliche Änderungen treten mit 01.01.2017 in Kraft.
Mit diesem Gehaltsabschluss ist es auch heuer wieder gelungen, ein herzeigbares Ergebnis und reale Lohn– und Gehaltserhöhungen durchzusetzen.
Nur starke Gewerkschaften mit vielen Mitgliedern können derartige Ergebnisse erreichen. In diesem Sinne danken wir für Ihre Mitgliedschaft.
Sollten Sie noch kein Mitglied sein, laden wir Sie herzlich ein, unserer Gemeinschaft beizutreten.
Genauere Informationen sowie die neuen Gehaltstabellen folgen!