„Pflege ist kein Unfall“: Pflege bei der AUVA – keine gute Idee!

Fünf Gründe, warum die Unfallversicherung die Organisation und Finanzierung der Pflege nicht übernehmen sollte!
Die ÖVP hat ihre Ideen zur Finanzierung der Pflege präsentiert. Zuständig soll die Allgemeine Unfallversicherungsanstalt (AUVA) sein. Der ÖGB bringt fünf Gründe, warum das keine gute Idee ist.

1. AUVA-Kompetenz sind Unfälle, nicht Pflege
Die ÖVP will die Pflege neben Steuern auch aus den Mitteln der Unfallversicherung AUVA finanzieren. Diese soll dann auch organisatorisch zuständig sein. Keine gute Idee, sagt GPA-djp-Vorsitzende Barbara Teiber und spricht von „Themenverfehlung“: „Die AUVA ist hochgradig spezialisiert auf die Versorgung von Arbeitsunfällen, die Rehabilitation und die Prävention. Im Bereich Pflege besitzt die AUVA allerdings keine Kompetenz.“

2. Die AUVA hat mit Sicherheit nicht genug Geld, um die Pflege zu finanzieren
Die AUVA hat ein Budget von nicht einmal 1,5 Milliarden Euro, die Pflege kostet jährlich 5 Milliarden. Da geht sich was nicht aus! Stellt sich die Frage, woher der Rest kommen soll: Aus neuen Versicherungsbeiträgen, die die ArbeitnehmerInnen zahlen müssten, aus bisherigen Steuern, aus notwendigen, aber von der ÖVP immer abgelehnten Steuern auf große Vermögen – oder doch, wie vom Finanzminister der vorigen Bundesregierung mehrfach angedeutet, durch die Pflicht, sich bei privaten Versicherungskonzernen zu versichern?

3. AUVA-Pflegefinanzierung ändert nichts daran, dass nur der Faktor Arbeit einzahlt
Aus Sicht der ArbeitnehmerInnen hat die Finanzierung der Pflege aus den Mitteln der AUVA auf den ersten Blick einen Vorteil: nur die Arbeitgeber zahlen Beiträge in die AUVA ein. Aber auch, wenn ArbeitnehmerInnen keine Beiträge zahlen müssen, ändert sich nichts an der Tatsache, dass wieder einmal fast nur der Faktor Arbeit zur Finanzierung hinhalten müsste – wie auch schon bei Kranken-, Pensions- und Arbeitslosenversicherung. Die riesigen Vermögen der Millionäre und deren Erben würden wieder einmal nicht angetastet. Vida-Vorsitzender Roman Hebenstreit: „In Österreich gibt es über 200.000 Dollarmillionäre. Tatsächlich ließe sich die Pflege mit einer Millionärssteuer viel einfacher finanzieren. Es würden dann endlich auch jene einen Beitrag zahlen, die es sich auch wirklich leisten können.“

4. Die AUVA braucht ihr Geld für andere Dinge: Prävention, Heilung, Rehabilitation
Die ÖVP sagt, die AUVA kann ruhig für die Pflege zahlen, denn die Arbeitsunfälle, um die sie sich heute kümmert, werden ohnehin immer weniger. Neue Herausforderungen in der Arbeitswelt bringen aber auch neue Aufgaben für die AUVA – und dafür braucht die AUVA Geld. Immer wichtiger werden die Erforschung und Vorbeugung arbeitsbedingter Erkrankungen. Dazu sollten neue Gesetze die AUVA verpflichten!

Die Berufskrankheitenliste muss dringend modernisiert werden! Denn eine Listung bedeutet: Die AUVA ist für Heilbehandlung, Prävention sowie Rehabilitation und Umschulung zuständig. Auch „Psychische Erkrankungen (insbes. Angststörungen und depressive Störungen)“ müssten in die Liste aufgenommen werden. Die Anzahl an Krankenstandstagen aufgrund von psychischen Erkrankungen und Verhaltensstörungen hat sich seit Mitte der 90er Jahre verdreifacht. Darüber hinaus sind psychiatrische Erkrankungen seit Jahren die häufigste Ursache für Invaliditäts- und Berufsunfähigkeitspension.

5. Auch Beschäftigte in der Pflege brauchen Ausweitung der Berufskrankheitenliste
Brigitte S. (51 Jahre) arbeitet seit 22 Jahren in einem Pflegeheim als Pflegehelferin. Sie hatte die letzten Jahre immer wieder Beschwerden mit dem Kreuz – kein Wunder, muss sie doch in ihrem Beruf immer wieder schwer heben und tragen. Vor vier Jahren allerdings sind die Schmerzen eskaliert, sie war wegen starker Rückenschmerzen und Bewegungsunfähigkeit in ärztlicher Behandlung. Die ÄrztInnen haben ihr geraten, den Beruf zu wechseln: Heben und Tragen sei für ihre Wirbelsäule das Schlechteste.

Leider wird ihre Erkrankung des Bewegungs- und Stützapparats nicht als Berufskrankheit durch die AUVA anerkannt. Das hätte viele Vorteile: Erstens müsste die AUVA eine umfassende qualitativ hochstehende Heilbehandlung und Rehabilitationsmaßnahmen (berufliche, soziale) zur Umschulung anbieten, dies würde z. B. auch eine Höherqualifizierung umfassen. Eine Erweiterung und Aktualisierung der Berufskrankheitenliste hätte weiters zur Folge, dass die AUVA die Präventionsaktivitäten in den Betrieben verstärkt.

Weiter lesen: Was gegen eine Pflegeversicherung spricht 
(Information des ÖGB, 24.06.2019)

Am 1. Mai ist „Tag der Arbeit“!

Lange Geschichte: Schon 1889 wurde eine Arbeitszeitverkürzung gefordert!
Die Wurzeln des 1. Mai liegen in der Zeit der Industrialisierung Mitte des 19. Jahrhunderts, als die Arbeiterschaft sich zu organisieren begann. Das vorrangige Ziel der Arbeiterbewegung der damaligen Zeit war die Verkürzung der Arbeitszeit von bis zu 16 Stunden täglich.

8-Stunden-Tag
„8 Stunden Arbeit – 8 Stunden Muße – 8 Stunden Schlaf“, das war eine zentrale Forderung der Arbeiterorganisationen weltweit. In Chicago wurde dafür bereits am 1. Mai 1867 demonstriert.

Am 20. Juli 1889 beschlossen die Delegierten der 2. Sozialistischen Internationale in Paris, im darauffolgenden Jahr weltweit Veranstaltungen durchzuführen, in deren Mittelpunkt die Forderung nach einem 8-Stunden-Arbeitstag stehen sollte. Das Datum wurde dabei allerdings nicht festgelegt. Denn dieses ergab sich aus dem Kongress der „American Federation of Labour“ in St. Louis 1888, bei dem der 1. Mai 1890 als der Tag festgelegt wurde, an dem die amerikanischen Arbeiter keinen längeren Arbeitstag mit mehr als acht Stunden akzeptieren würden.

Feiertag der ArbeiterInnen
Am 1. Mai 1890 wurden dann auch tatsächlich in zahlreichen Ländern Veranstaltungen durchgeführt, in denen eine Arbeitszeitverkürzung gefordert wurde.

Die Formen der Veranstaltungen waren so verschieden wie die Teilnehmerzahlen und stark von den politischen und gesellschaftlichen Gegebenheiten in den einzelnen Ländern abhängig. Im agrarisch geprägten Finnland fanden sich gerade einmal ein paar hundert Arbeiter in Helsinki ein, während englische, französische und deutsche Städte Demonstrationen mit bis zu 100.000 Menschen erlebten. Auch in Österreich fanden an diesem Tag Demonstrationen mit beeindruckender Teilnehmerzahl statt. Im darauffolgenden Jahr beschlossen die Arbeiterorganisationen vieler Länder, den 1. Mai zum dauernden Feiertag der ArbeiterInnen zu machen.

Mai-Spaziergänge
Seine große symbolische Bedeutung erhielt der 1. Mai vor allem auch durch die oft sehr heftigen Gegenreaktionen. Viele Unternehmer drohten ihren Arbeitern mit Kündigung, sollten sie an den Veranstaltungen teilnehmen. In fast allen Ländern reagierten die Regierungen mit großen Polizei- und Militäraufgeboten – oft auch mit Einschränkungen der Demonstrationswege oder überhaupt einem generellen Verbot.

Doch es fanden sich auch Wege, Verbote zu umgehen: Im Jahr 1933 wurden in Wien lediglich sogenannte „Mai-Spaziergänge“ unternommen anstatt der vom Dollfuß-Regime verbotenen Demonstration. Ein Mittel, das auch davor schon in verschiedenen Ländern eingesetzt wurde. Wesentlich gefährlicher wurden dem 1. Mai Vereinnahmungsversuche, wie sie zum Beispiel vom österreichischen Ständestaat oder dem nationalsozialistischen Regime unternommen wurden.

Tag der Arbeit
Nach dem zweiten Weltkrieg wurde auch in Österreich die Tradition des 1. Mai wieder aufgenommen. Am 1. Mai 1945 konnte zwar noch nicht auf der Ringstraße marschiert werden, aber in den Bezirken fanden die Mai-Feiern wieder statt. Seither wurde der 1. Mai in Österreich als „Tag der Arbeit“ ohne Unterbrechungen jedes Jahr gefeiert: als Fest für die Menschen, aber auch als Tag für politische Forderungen und einen demokratischen Diskurs.
(Information des ÖGB, 30.04.2019)

Gesundheitsberufe: Wo die Beschäftigten der Schuh drückt!

Die gute Nachricht zuerst: Die Erwerbstätigen in den Gesundheitsberufen machen ihre Arbeit gern. Das zeigen die Antworten einer großen österreichweiten Befragung mit über 14.000 TeilnehmerInnen aus allen Gesundheitsberufen.
Leider trüben die Arbeitsbedingungen die Freude am Job nachhaltig, was die ohnehin bereits angespannte Personalsituation verschärft. Die erkennbaren Verbesserungspotenziale bedeuten großen Handlungsbedarf seitens der Politik.

Eine Frage der Rahmenbedingungen
Die Arbeit für und mit kranken und unterstützungsbedürftigen Menschen ist die Aufgabe der unterschiedlichen Gesundheitsberufe in Österreich. Die Rede ist von Hebammen, medizinischen Assistenzberufen (MAB), medizinisch-technischen Diensten (MTD), medizinisch-technischen Fachassistenzen (MTF), MasseurInnen, klinischen und GesundheitspsychologInnen, den Pflegeberufen und PsychotherapeutInnen, aber auch von SanitäterInnen, Fach- und DiplomsozialbetreuerInnen oder zahnärztlichen AssistentInnen.

Die große Vielfalt der Gesundheitsberufe mit Ausnahme von ÄrztInnen, die durch die Ärztekammern vertreten werden, war die Zielgruppe einer großen Online-Befragung der Arbeiterkammer Wien. Die Umfrage lief unter dem Titel „Wo drückt der Schuh?“ von Mitte Oktober bis Ende Dezember 2018. Über 14.000 auswertbare Rückmeldungen aus ganz Österreich zeigen, dass es mehr als eine schmerzhafte Druckstelle gibt.

Zu Beginn noch einmal die positive Botschaft: Mit dem Kernbereich ihres Berufes waren die Befragten am zufriedensten. Das betraf die Arbeit mit den PatientInnen, KlientInnen und BewohnerInnen, das Arbeitsklima im Team und die Art und den Inhalt der jeweiligen Tätigkeit.

Die Unzufriedenheit vieler Berufstätiger in den Gesundheitsberufen konzentrierte sich auf die Rahmenbedingungen ihrer unmittelbaren Tätigkeit. Klar unterdurchschnittlich wurde die Zufriedenheit mit dem Einkommen, mit der Unterstützung durch Vorgesetzte, mit der Anerkennung durch andere und mit den beruflichen Entwicklungsmöglichkeiten bewertet.

Hier geht’s weiter zum ganzen Artikel im A & W Blog: Gesundheitsberufe-Wo der Schuh drückt

Das Karfreitags-Quiz: Was hast Du vom neuen „persönlichen Feiertag“?

Hast Du etwas vom neuen „persönlichen Feiertag“? Wir haben die Antwort.
Die Regierung hat sich rund um die Debatte und das Urteil des EuGHs dafür entschieden, den Karfreitag als Feiertag zu streichen und einen neuen „persönlichen Feiertag“ einzuführen.

Du fragst Dich, was DIR Dein neuer „persönlicher Feiertag“ bringt?! Wir haben die Antwort im Quiz:

(Information des ÖGB, für Euch gesehen am 15.03.2019)

Informationen zum Karfreitag von unserer Gewerkschaft, der GPA-djp!

Welche Konsequenzen hat der Regierungsbeschluss für die Arbeitnehmer?
Vor wenigen Wochen hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) in einem Urteil festgestellt, dass die österreichische Regelung zum Karfreitag, wonach dieser Tag nur für die Angehörigen bestimmter Religionsgruppen (z.B. Evangelischer Kirchen) ein bezahlter Feiertag ist, diskriminierend sei. Es wäre die Folge dieses Urteils gewesen, dass der Karfreitag für alle ArbeitnehmerInnen ein Feiertag wird.

Um dies zu verhindern, hat die Bundesregierung nun per gesetzlichem Eingriff den Karfreitag als Feiertag gestrichen, nachdem zunächst noch eine ausgewogene und diskriminierungsfreie Lösung angekündigt wurde.

Nicht einmal die Idee eines „halben Feiertages“, der um 14.00 Uhr beginnen sollte, wurde umgesetzt. Mit den Interessenvertretungen der ArbeitnehmerInnen wurde nie das Gespräch gesucht. Stattdessen wird die für die Wirtschaft günstigste Lösung gewählt, indem in die Rechte der ArbeitnehmerInnen eingegriffen wird.

Urlaubstag verbrauchen statt Feiertag 
Der Karfreitag ist nun für sämtliche Beschäftigte, unabhängig vom Religionsbekenntnis, kein Feiertag mehr. Stattdessen kann an einem Tag freier Wahl (z. B. Karfreitag) individuell ein Urlaubstag verbraucht werden. Dieser ist aus dem bestehenden Urlaubsanspruch zu bestreiten.

Die Lage dieses Urlaubstages soll von den ArbeitnehmerInnen frei gewählt werden können, allerdings mit einer langen Vorankündigungsfrist von drei Monaten. Die Ankündigung hat schriftlich zu erfolgen.
In Hinblick auf den nahenden Karfreitag (19. April 2019) gilt diese Frist in den ersten drei Monaten ab Inkrafttreten der Gesetzesänderung nicht; in diesem Zeitraum ist die Wahl frühestmöglich, spätestens aber zwei Wochen vor dem Wunschtermin bekannt zu geben. Die Regelung der Bundesregierung bedeutet also nichts anderes, als dass Menschen, die künftig am Karfreitag frei haben wollen, „auf eigene Kosten“ einen Urlaubstag nehmen müssen.

Wenn der Arbeitnehmer auf Ersuchen des Arbeitgebers den bekannt gegebenen Urlaubstag nicht antritt, hat er neben dem Urlaubsentgelt Anspruch auf das für die geleistete Arbeit gebührende Entgelt, ohne dass ein Urlaubstag verbraucht wird.

Gesetzlicher Eingriff in Kollektivvertrag
Nachdem es einen Generalkollektivvertrag zwischen ÖGB und Wirtschaftskammer gibt, der einen freien Karfreitag bestimmter Religionsgruppen vorsieht, plant die Regierung nun auch in den bestehenden Generalkollektivvertrag einzugreifen. Dieser verliert bezüglich des Karfreitags seine Wirkung. Das ist ein bedenklicher und rechtlich fragwürdiger Eingriff in die Tarifautonomie der Gewerkschaften und bildet einen beispiellosen Tabubruch auf Kosten der arbeitenden Menschen. Es wurde den Sozialpartnern die Möglichkeit genommen, selbstständig eine faire Lösung zu vereinbaren. Dieser Eingriff ist ein Bruch der Europäischen Menschenrechtskonvention und kann so nicht akzeptiert werden.

Unsicherheiten
Diese geplante Regelung bringt eine Reihe von weiteren juristischen Unsicherheiten mit sich, weil Feiertags- und Urlaubsregelungen vermischt werden. Sobald die Gesetzesänderung beschlossen und wirksam ist, wird die GPA-djp in Abstimmung mit den anderen Gewerkschaften die neue Regelung im Detail juristisch analysieren und die weitere Vorgangsweise klären. Wir werden dazu wieder informieren.

Die faire Lösung wäre der Karfreitag für alle
In Österreich sind die Arbeitszeiten viel länger als in den meisten EU-Staaten. Auf das Jahr bezogen arbeiten wir eine Woche länger als unsere KollegInnen in der Eurozone. Die Normalarbeitszeit liegt in Österreich pro Jahr 39 Stunden über dem Schnitt der Euroländer. Und da sind alle Feiertage und Urlaubstage schon mitgerechnet. Viel kürzer arbeiten die KollegInnen in Dänemark, Schweden und Finnland. Ein freier Karfreitag für alle ArbeitnehmerInnen wäre daher die fairste und sinnvollste Lösung.

Wir werden uns weiter dafür einsetzen!
(Information der GPA-djp, 04.03.2019)

Feiertag am Karfreitag gestrichen – wir können uns Urlaub nehmen?!

Feiertag am Karfreitag gestrichen – ArbeitnehmerInnen können sich Urlaub nehmen – das ist Verhöhnung der ArbeitnehmerInnen!
Die Regierung hat sich auf eine Regelung bezüglich des Karfreitags geeinigt. Der Feiertag, an dem laut aktuellem EuGH-Urteil alle ArbeitnehmerInnen frei gehabt hätten, wird gestrichen.
Stattdessen gibt es jetzt einen
Rechtsanspruch auf einen „persönlichen Feiertag, der aber aus dem bestehenden Urlaubsanspruch bestritten werden muss. Einen zusätzlichen Urlaubstag gibt es dafür nicht.

Durch Generalkollektivvertrag weiterhin frei am Karfreitag
„Das ist eine Verhöhnung der ArbeitnehmerInnen“, sagt Bernhard Achitz, Leitender Sekretär des ÖGB. „Zuerst wird evangelischen und altkatholischen Beschäftigten ein halber Feiertag gestrichen und jetzt sogar der ganze.“ Bisher war der freie Karfreitag für diese Religionsgruppen auch durch den Generalkollektivvertrag geschützt. Die Regierung wird aber laut Gesetzesvorschlag in den Generalkollektivvertrag eingreifen. Damit wird der zusätzliche Feiertag für Protestanten (Karfreitag) endgültig gestrichen. Damit wird massiv in die Kollektivvertragshoheit der Sozialpartner eingegriffen.

Urlaubstag muss drei Monate vorher angekündigt werden
Der persönliche Urlaubstag muss hingegen bereits drei Monate zuvor angemeldet werden, für das Jahr 2019 wird eine Frist von zwei Wochen definiert. Sollten ArbeitnehmerInnen vom Arbeitgeber trotzdem gebeten werden, am selbst gewählten „persönlichen Feiertag“ zu arbeiten, können diese „freiwillig“ darauf verzichten. Ist das der Fall erhalten sie für diesen Tag sämtliche Vergütungen wie an jedem anderen Feiertag und der Urlaubstag bleibt bestehen. Von einem frei wählbaren Feiertag kann also nicht gesprochen werden.

Feiertag aus eigenem Urlaubskontingent ist lächerlich
„Von einem persönlichen Feiertag innerhalb des eigenen Urlaubskontingents zu sprechen, auf den bei rechtzeitiger Anmeldung ein Rechtsanspruch bestehen soll, ist lächerlich“, so Achitz. Denn es sei schon jetzt so, dass der Arbeitgeber vor Gericht gehen müsste, wenn er einen lange beantragten Urlaubstag verhindern will.
Wichtig war der Regierung offensichtlich, dass der Wirtschaft alle Wünsche erfüllt werden“, kritisiert Achitz. „Die ArbeitnehmerInnen bekommen dafür nichts.“ Mit dem ÖGB hat aber ohnehin niemand von der Regierung gesprochen.

Wieder ein Gesetz mehr, das ArbeitnehmerInnen betrifft, aber ohne Einbeziehung deren Interessenvertretung umgesetzt wird.
(Information des ÖGB, 26.02.2019)

Über 4000 Beschäftigte demonstrieren gegen die Kassenfusion!

„Mit einem Drittel weniger Personal kann es nur zu Leistungsverschlechterungen kommen“
Barbara Teiber, GPA-djp Vorsitzende

Über 4.000 Beschäftigte aller Sozialversicherungsträger sind aus allen Bundesländern nach Wien vor die WGKK in der Wienerbergstraße angereist, um gegen die Kassenfusion zu demonstrieren. „Wir kämpfen weiter für den Erhalt eines sozialen Österreichs“, so Barbara Teiber, Vorsitzende der Gewerkschaft der Privatangestellten, Druck, Journalismus, Papier (GPA-djp).

Die Gewerkschaften nehmen ihre historische Verantwortung ernst, wenn sie gegen diesen Angriff auf das Gesundheitssystem auf die Barrikaden steigen. „Wir verteidigen unser gutes Gesundheitssystem, dass die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Österreich aufgebaut haben und immer noch finanzieren“, sagte die Gewerkschafterin.

Leistungskürzungen und Selbstbehalte
„Die Patientinnen und Patienten erwarten Leistungskürzungen, wenn nicht sogar allgemeine Selbstbehalte, und die Beschäftigten werden respektlos behandelt, wenn hier vorgetäuscht wird, man könne jede dritte Stelle einsparen“, erklärt die GPA-djp-Vorsitzende.

Gesundheitspolitik für privatversicherte Upperclass
„Die aktuelle Gesundheitspolitik stellt die Interessen der privatversicherten Upperclass und der Wirtschaftseliten ins Zentrum. Diese Reform dient der Versicherungsindustrie, aber ganz bestimmt nicht den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern. Unser Widerstand geht weiter, auch nach dem Gesetzesbeschluss. Wir werden dagegenhalten“, schließt Teiber.

Bilder der Protestaktion
Bilder gibt’s hier zu sehen: Protestaktion am 12. Dezember 2018

Öffentliche Protestveranstaltung für alle Beschäftigten der Sozialversicherung!

Liebe Kolleginnen, Liebe Kollegen!
Eine Analyse des Gesetzesentwurfs zur SV-Strukturreform macht sicher: Das von der Regierung verkündete „Sparen im System“ wird in der Praxis ein „Sparen bei den Menschen“ sein: bei den Beschäftigten der Sozialversicherung und vor allem bei den rund sieben Millionen Versicherten.

Was unser Gesundheitssystem wirklich brauchen würde, sind gleiche Beiträge und Leistungen auf höchstem Niveau, kürzere Wartezeiten und mehr Prävention statt teurer Reparaturmedizin. Nichts von all dem geschieht jetzt. Stattdessen setzt die Regierung mit einer überhasteten schlechten Reform die Gesundheitsversorgung für viele Menschen aufs Spiel.

Leider hat die Regierung unsere Warnungen bis jetzt ignoriert.

Deshalb findet, wie bereits angekündigt, eine öffentliche Protestveranstaltung für alle Beschäftigten der Sozialversicherung statt.
Wir ersuchen um solidarische Teilnahme!

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