Gehaltsabschluss Sozialversicherung für 2021: Details und Gehaltstabellen

Liebe Kolleginnen und Kollegen!
Die diesjährigen Kollektivvertragsverhandlungen für die Arbeiter und Angestellten konnten von uns am 10.11.2020 im Rahmen eines Spitzengesprächs mit VertreterInnen der Konferenz der Sozialversicherungsträger erfolgreich abgeschlossen werden.

Der Abschluss wurde nun heute am 18.11.2020 auch durch die Konferenz der Sozialversicherungsträger beschlossen und ist damit rechtsverbindlich.

Folgendes Ergebnis wurde erzielt:

Gehaltsrecht
Die Lohn- und Gehaltsansätze werden mit Wirkung vom 01.01.2021 linear um 1,5 % erhöht. Die Zulagenbemessungsgrundlagen sowie die Anlagen der Dienstordnung werden um 1,5 % erhöht.

Covid-19-Krisenabgeltung:
MitarbeiterInnen, die in den Eigenen Einrichtungen beschäftigt sind und im Zeitraum vom 16. März bis zum 31. Mai 2020 mehr als die Hälfte ihrer Normalarbeitszeit tatsächlich erbracht haben, erhalten auf Grund der besonderen Umstände eine einmalige Abgeltung im Ausmaß von EUR 500,- (aliquote Auszahlung bei Teilzeitkräften).

MitarbeiterInnen der Verwaltungsdienststellen, die durch die Auswirkungen der Covid-19-Krise einer besonderen Arbeitsbelastung ausgesetzt waren, kann eine Prämie gewährt werden.

Anpassung der DO-Pensionen mit dem Faktor 1,015. Für die Anpassungen der DO-Pensionen gelten die Bestimmungen des §263 DO.A in Verbindung mit der Anlage 14 (DO.B, DO.C analoge Bestimmungen) für den Zeitraum von 2021 bis 2025. Die Anpassung der Pensionskassenbeiträge um 0,17% wird für das Jahr 2021 ausgesetzt.

Rahmenrecht
Auch heuer konnten wir im Rahmenrecht wieder Verbesserungen durchsetzen, wie zum Beispiel:

Zugrundelegung der vorangegangenen Arbeitszeit bei der Berechnung der Pensionsbeiträge sowie der Bildung der Bemessungsgrundlagen für die Dienstordnungspensionen und der fiktiven gesetzlichen Pension bei Kurzarbeit

Gleichstellung von freien Dienstverhältnissen bei der Einstufung in das Gehaltsschema sowie für das Urlaubsausmaß für Eintritte ab 1. Jänner 2021

Anpassung der Projektleitungsabgeltung unter Anwendung eines Anrechnungsmodells an die Integrationsprojekte der ÖGK

Einführung einer Fachzulage für IT – InfrastrukturbetreuerInnen der SVS im Ausmaß von 3 bis 10 % der Zulagenbemessungsgrundlage

Einreihung der PflegefachassistentInnen in Gehaltsgruppe I, Dienstklasse D, sowie Schaffung einer Fachzulage in Höhe von 5 %

Gespräche sind zu folgenden Themen vereinbart:

    • Neues Gehaltsschema für die Gesundheitsberufe
    • Umsetzung der AUVA-Struktur in den Einreihungsbestimmungen der DO.A
    • Verlängerung der Kündigungsfristen für ÄrztInnen sowie Aufsaugmodell für 3 Bezugsstufen analog den bereits in der DO.A und DO.C bestehenden Regelungen auch in der DO.B
    • Erhöhung der Abgeltung für Arbeitsbereitschaft und Rufbereitschaft
    • Zulage für Praxisbetreuer*innen
    • Weiterführung der Arbeitsgruppe Mobiles Arbeiten, wobei die Sozialpartner außer Streit stellen, dass die rechtlichen Grundsätze, berücksichtigt werden
    • Kuraufenthalte in Zusammenhang mit dem Entfall von Zusatzurlaub in den Dienstordnungen
    • Neugestaltung des Dienstprüfungswesens

Danke an alle Gewerkschaftsmitglieder, ohne die ein positiver Abschluss nicht möglich gewesen wäre. Je besser wir organisiert sind, desto mehr können wir erreichen!

Hier geht’s weiter zu den Gehaltstabellen Sozialversicherung 2021:
Gehaltsschema der Gesundheitsberufe 2021
Gehaltsschema für Verwaltungsangestellte 2021
Gehaltsschemata A und B für ÄrztInnen 2021

Wolfgang Katzian, ÖGB: 45 Jahre sind genug!!!

ÖGB-Katzian: „Aus für die abschlagsfreie Hacklerregelung ist unfair und macht auch finanzpolitisch wenig Sinn”

Frühstarterbonus als schlechter Tausch: „Langzeitversicherten werden durchschnittlich 300 Euro weggenommen und maximal 60 Euro refundiert”

Die von den Regierungsparteien geplante Abschaffung der abschlagsfreien Hacklerpension löst keine Probleme, sie schafft nur Unruhe. „Der Vorschlag macht aus finanzpolitischer Sicht wenig Sinn. Die Streichung dieser Hacklerpension würde Menschen, die 45 Jahre lang gearbeitet oder diese Leistung bald geschafft haben, bestrafen. Das ist unfair!”, kritisiert ÖGB-Präsident Wolfgang Katzian. Für Tausende Langzeitversicherte würde das ein durchschnittliches monatliches Minus von 300 Euro bedeuten, das der Frühstarterbonus bei weitem nicht ausgleicht, so Katzian weiter.

Das zu Wochenbeginn den Medien präsentierte und nicht mit den Sozialpartnern abgestimmte Modell, für das auch keine Begutachtung vorgesehen ist, sieht folgendes vor: Für jeden Beitragsmonat zwischen dem 15. und 20. Geburtstag soll die Pension um einen Euro erhöht werden, maximal also um 60 Euro. „Das heißt, Langzeitversicherten, sprich Hacklern, werden 300 Euro weggenommen und maximal 60 Euro refundiert – ein schlechter Tausch!“, erklärt der ÖGB-Präsident.

Außerdem werde immer wieder damit argumentiert, die Hacklerregelung würde hohe Kosten verursachen. „Ein seriöser Blick auf die Zahlen zeichnet aber ein anderes Bild: Laut Schätzungen vom Dezember 2019 geht das Sozialministerium von einem jährlichen Mehraufwand von 26 Millionen Euro aus, das Finanzministerium von jährlich 70 Millionen. Wie es dann am Ende tatsächlich ausschaut, wird man Anfang 2021 bewerten können, da die abschlagsfreie Hacklerregelung erst seit 1. Jänner 2020 in Kraft ist”, erklärt Katzian.

Der gesamte Pensionsaufwand in der gesetzlichen Pensionsversicherung betrug im Jahr 2019 rund 39 Milliarden Euro. „Im Verhältnis dazu ist der Aufwand für die abschlagsfreie Hacklerregelung auf jeden Fall ein leistbarer Beitrag, der Gerechtigkeit für fleißig arbeitende Menschen in Österreich schafft”, sagt Katzian. Die abschlagsfreie Hacklerregelung habe unabhängig davon, ob man von den Zahlen des Sozialministeriums oder des Finanzministeriums ausgeht, keine wesentlichen Auswirkungen auf die Finanzierung des Pensionssystems.

Geplante Neuregelung reicht nicht aus, um Gender Pension Gap zu schließen
Auch das Argument, dass Frauen nicht von der abschlagsfreien Hacklerregelung profitieren, sei kurzsichtig. Ab 2024 wird das Frauenpensionsalter schrittweise an jenes der Männer angeglichen. „Dann werden auch Frauen von der Hacklerregelung profitieren”, sagt Katzian.  Von der geplanten Neuregelung würden zwar auch Frauen profitieren, aber immer noch viel zu wenig. Was wirklich helfen kann, wäre die bessere Anrechnung der Kindererziehungszeiten. Die ÖGB-Frauen haben dazu ein gutes Modell ausgearbeitet, das von der Regierung aber weiterhin ignoriert wird.

Alles in allem würde eine Abschaffung der Hacklerregelung den Betroffenen also nur Nachteile, aber keine nennenswerten Spielräume für das Budget bringen, appelliert der ÖGB-Präsident wenige Tage vor der Abstimmung an die Abgeordneten zum Nationalrat. „Wer 45 Jahre arbeitet und Beiträge bezahlt, darf nicht bestraft werden! Stimmen Sie dieser Ungerechtigkeit nicht zu!“
(Information des ÖGB, 17.11.2020)

jobundcorona.at: Die Infoseite von ÖGB und AK startet wieder durch!

Alle Fragen und Antworten rund um den Arbeitsplatz in der Corona-Krise
Die Internetseite jobundcorona.at war ein ganz wichtiger Anker für hunderttausende ArbeitnehmerInnen während des ersten Lockdowns in Österreich. Über eine Million Besuche wurden auf der Seite gezählt. Jetzt ist die Seite von ÖGB und AK wieder da und bietet auch im Lockdown Nummer 2 Antworten auf viele offene Fragen: Was darf der Chef? Wie ist es, wenn man selbst in Quarantäne muss? Muss man dann arbeiten? Oder was ist, wenn das Kind nicht mehr in die Schule gehen kann?

Schnell und unkompliziert
Geht es um Kurzarbeit, einvernehmliche Auflösungen, Arbeitslosengeld, Kinderbetreuung, Regelungen im Homeoffice oder auch Risikogruppen, dann ist jobundcorona.at die beste Anlaufstelle.

Bestens informiert durch die Krise
Die ExpertInnen von ÖGB und Arbeiterkammer sorgen dafür, dass die Seite immer auf dem neuesten Stand ist. Damit bieten sie den vielen Menschen Halt und Schutz, die von den neuen Verordnungen verunsichert sind oder in der Arbeit gerade nicht weiterwissen. Zusätzlich gibt es die Möglichkeit, persönlich Fragen zu stellen, die auf der Plattform noch nicht erfasst sind.
(Information des ÖGB, 06.11.2020)

ÖGB: Rechtsanspruch auf Sonderbetreuungszeit durchgesetzt!

Der ÖGB setzte sich mit Forderung nach Rechtsanspruch auf Sonderbetreuungszeit durch! Die Bundesregierung hat endlich eingesehen, dass Eltern nicht zurückgelassen werden dürfen

Der ÖGB hat in den letzten Monaten mit der Forderung nach einem Rechtsanspruch auf Sonderbetreuungszeit Druck aufgebaut und nicht lockergelassen – jetzt hat die Politik endlich reagiert: Am 5. November wurde im Nationalrat einen Antrag eingebracht, um den Rechtsanspruch umzusetzen. Unser unermüdlicher Einsatz für die ArbeitnehmerInnen hat sich ausgezahlt! 

 „Spät aber doch hat auch die Bundesregierung den Ernst der Lage erkannt und eingesehen, dass wir Familien jetzt nicht im Regen stehen lassen dürfen.“
ÖGB-Vizepräsidentin Korinna Schumann

Der im Nationalrat von den Regierungsparteien eingebrachte Initiativantrag soll den Rechtsanspruch auf Sonderbetreuungszeit bei voller Kostenübernahme durch den Bund ermöglichen. Die Sonderbetreuungszeit gleichzeitig bis Juni 2021 verlängert und auf 4 statt bisher 3 Wochen ausgedehnt werden – rückwirkend gültig ab 1. November.

Entlastung für Eltern
Gerade jetzt, wo wir uns bereits im zweiten Lockdown befinden und an Schulen und in Kindergärten coronabedingt große Unsicherheit herrscht, brauchen Eltern mehr denn je Entlastung und Unterstützung bei der Kinderbetreuung. „Spät aber doch hat auch die Bundesregierung den Ernst der Lage erkannt und eingesehen, dass wir Familien jetzt nicht im Regen stehen lassen dürfen“, so ÖGB-Vizepräsidentin und -Frauenvorsitzende Korinna Schumann.

Viel Unterstützung für ÖGB-Kampagne
Der ÖGB hat monatelang vehement einen Rechtsanspruch auf Sonderbetreuungszeit und die volle Kostenübernahme durch den Bund gefordert. Dazu wurde auch eine Online-Kampagne gestartet, kinderbetreuung.oegb.at, die von zahlreichen verzweifelten Eltern unterstützt wurde. Vielfach haben sie ihren Urlaub bereits aufgebraucht, die Betreuung der Kinder wurde damit zu einer großen Herausforderung.
(Information des ÖGB, 05.11.2020)

Gefahr im Spital: Arbeiten mit positivem Covid-Test?

Offensive Gesundheit und Gewerkschaften schlagen Alarm: Massive Gefährdung von PatientInnen und Personal
Gesundheitsminister Rudolf Anschober will, dass MitarbeiterInnen in Spitälern, Pflegeheimen und mobilen Diensten auch mit positivem Covid-19-Test arbeiten dürfen.

Bei der Offensive Gesundheit und mehreren Gewerkschaften schrillen deshalb die Alarmglocken.

Kritik an Arbeit in Spitälern trotz positiven Befunds
Die „Offensive Gesundheit“ kritisiert die Vorgabe von Gesundheitsminister Rudolf Anschober, schwach positiv getestete MitarbeiterInnen weiter in Spitälern, Pflegeheimen und mobilen Diensten arbeiten zu lassen. Damit werde der Eindruck erweckt, dass es keinerlei Bedeutung habe, einen positiven COVID-19-Befund zu haben, solange sich keine Symptome zeigten.

Gerade angesichts der laufenden zweiten Welle müssten aber genau jene geschützt werden, die Minister Anschober trotz Krankheit in die Arbeit schicken will, betont Josef Zellhofer von der Offensive Gesundheit: „Unsere wichtigste Ressource in der Zeit dieser Pandemie sind jene Menschen, die beruflich alles Menschenmögliche dafür tun, dass Österreich den Kampf für unser aller Gesundheit gewinnt. Wir müssen diese Menschen schützen und unterstützen“.

Auch Gewerkschaften sauer
Auch die Gewerkschaft vida kritisiert die Regierungslinie: „Es ist nicht einzusehen, dass die Gesundheits- und Pflegekräfte ihre eigene Gesundheit sowie jene der PatientInnen gefährden müssen, während sonst überall auf Corona positiv getestete Menschen und Kontaktpersonen, um keine anderen anzustecken, in Quarantäne bleiben müssen“, zeigt sich Gerald Mjka, vida-Fachbereichsvorsitzender Gesundheit, empört.

Ebenso sieht es auch die Gewerkschaft der Privatangestellten (GPA-djp): „Pflegekräfte sind nicht die Fußabtreter der Nation. (…) Überall sollen Menschen, die Corona-positiv getestet sind, zuhause bleiben. Es ist nicht einzusehen, dass es hier für Pflegekräfte eine Ausnahme geben soll“, kritisiert Beatrix Eiletz, Vorsitzende des Bereichs Sozialwirtschaft (Pflege und Betreuung) in der Gewerkschaft GPA-djp.

In die gleiche Kerbe schlägt die Gewerkschaft younion: „Als Interessensvertretung kämpfen wir dafür, dass unsere KollegInnen und Kollegen den bestmöglichen Schutz erhalten, um auch unter höchstem Druck und unter höchstem Ansteckungsrisiko ihre Tätigkeit ausüben zu können”, sagt Edgar Martin, Vorsitzenden-Stellvertreter der Hauptgruppe II.

Reaktion des Gesundheitsministeriums
Indes erfolgte aus dem Gesundheitsministerium bereits eine Reaktion. „Positive Personen können in der Regel frühestens 10 Tage nach Symptombeginn und 48 Stunden Symptomfreiheit ohne weitere Auflagen aus der Quarantäne entlassen werden und dürfen somit auch ihrer Arbeit wieder nachgehen”, heißt es in einer Aussendung. Um die höchsten Sicherheitsstandards zu garantieren, sei man bei Gesundheits- und Pflegepersonal noch vorsichtiger, da ein enger Kontakt mit Risikogruppen bestehe.

Zwar wird die Quarantäne bei Gesundheits- und Pflegepersonal auch nach 10 Tagen aufgehoben, für den Arbeitsantritt brauche es aber einen negativen PCR-Test. Wenn das Testergebnis dennoch positiv ist – das Ergebnis eines PCR-Tests kann wochenlang positiv bleiben, die Person ist aber nicht mehr ansteckend –, dann muss der sog. Ct-Wert (Mengenmaß vorhandener Virenlast) über 30 liegen: Ab diesem Wert besteht in der Regel keine Ansteckungsgefahr mehr. Das sei schön und gut, trotzdem besteht hier eine Gefahr sowohl für PatientInnen als auch eine besondere Arbeitsbelastung bei krankem Pflegepersonal, so die Gewerkschaften.
(Information des ÖGB, 02.11.2020)

ÖGB-Erfolg: Telefonische Krankmeldung kommt wieder!

Durch den Druck des ÖGB wurde die telefonische Krankmeldung bis März 2021 wieder eingeführt
Nach dem der ÖGB eine erneute Wiedereinführung der telefonischen Krankmeldung gefordert hat, wurde diese nun von Seiten der Bundesregierung wieder ins Leben gerufen. Das ist ein großer Erfolg für die Gewerkschaft. Zuvor liefen PatientInnen Gefahr, sich in den vollen Wartezimmern der Arztpraxen anzustecken. Wer dieser Tage krank wurde, musste also ganz regulär zur Ärztin oder zum Arzt, um sich nach persönlicher Überprüfung krankschreiben zu lassen. Und das, obwohl die Gefahr einer Corona-Ansteckung in den Wartezimmern der Praxen lauerte. Dies hat sich nun durch den Druck des ÖGB geändert.

ÖGB von Anfang an für Wiedereinführung der telefonischen Krankmeldung
Erst vor einigen Tagen forderte die Leitende Sekretärin des ÖGB, Ingrid Reischl, die Krankmeldung wieder einzuführen: „Jetzt, wo die Corona-Infektionen hochschnellen und der Bedarf an Schutz größer wird, braucht es diese Möglichkeit für alle Versicherten”.

Jetzt, wo die Corona-Infektionen hochschnellen und der Bedarf an Schutz größer wird, braucht es diese Möglichkeit für alle Versicherten”
Ingrid Reischl, Leitende Sekretärin im ÖGB

Auch ÖGK-Arbeitnehmervertreter und Ärztekammer für Wiedereinführung
Auch die Arbeitnehmervertreter in der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) drängten auf eine Wiedereinführung der telefonischen Krankschreibung. So plädierte etwa Andreas Huss, Obmann der ÖGK, im Ö1-Morgenjournal dafür, die telefonische Krankmeldung befristet bis 31. März 2021 wieder einzuführen. Und auch Ärztekammer-Vizepräsident Johannes Steinhart forderte die Erneuerung der telefonischen Krankschreibung.

An Wirtschaft gescheitert, durch ÖGB-Druck wieder eingeführt
Erst im August ist die Möglichkeit, sich telefonisch krankschreiben zu lassen, wieder ausgelaufen. Nun folgt nach Druck des ÖGB also die Wiedereinführung. Als Hauptargument dagegen waren von Seiten der Wirtschaft mögliche Missbrauchsfälle ins Treffen geführt worden. Dies erscheint absurd, wenn man weiß, dass die Fälle sogar zurückgegangen sind.
(Information des ÖGB, 30.10.2020)

Corona-Homeoffice: Was jetzt gilt!

Erweiterter Unfallschutz und Pendlerpauschale bis März 2021 verlängert
Für den Lockdown Nummer Zwei in Österreich wird nicht nur die Kurzarbeit angepasst, sondern auch die Regeln für das Corona-Homeoffice werden verlängert. Für Menschen, die ab sofort wieder verstärkt von zu Hause aus arbeiten können, geht es dabei vor allem um zwei Bereiche: die Pendlerpauschale sowie die Ausweitung der Unfallversicherung im Homeoffice. Beide Bereiche waren eigentlich bis Ende des Jahres befristet, werden jetzt aber bis März 2021 verlängert – auch dank des Drucks des ÖGB.

Was bedeutet das?
Für Unfälle im Corona Homeoffice wurde der erweiterte Unfallversicherungsschutz beschlossen. ArbeitnehmerInnen haben damit den gleichen Versicherungsschutz, den sie auch hätten, würde der Arbeitsunfall im Betrieb oder auf dem Weg dorthin passieren.

Auch die Pendlerpauschale bekommen ArbeitnehmerInnen weiterhin, auch wenn sie nicht mehr täglich zum Arbeitsplatz fahren. Es entsteht also kein finanzieller Nachteil, wenn Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer den Weg zwischen Wohnung und Arbeitsplatz aufgrund von Kurzarbeit oder Homeoffice nicht mehr zurücklegen.

Corona-Homeoffice zulassen, wo es möglich ist 
Die Regierung als auch ÖGB-Präsident Wolfgang Katzian appellieren in Zeiten von Massenquarantäne, dass Betriebe, wo Corona-Homeoffice möglich ist, dieses auch zuzulassen. Der ÖGB-Präsident betont aber gleichzeitig, dass Homeoffice weiterhin nicht angeordnet werden kann, sondern es braucht die Zustimmung beider Seiten – also die des Arbeitgebers und der ArbeitnehmerInnen.

Abgesehen vom Corona-Homeoffice verhandeln die Sozialpartner aktuell weiter mit der Regierung über Spielregeln für mobiles Arbeiten in der Zeit nach der Covid-Krise. Bis März sollen hier die Eckpfeiler eingeschlagen sein.
(Information des ÖGB, 02.11.2020)

Warum der Ausbau des Gesundheitssystems so wichtig ist!

ÖGB-Präsident Wolfgang Katzian fordert von der Politik Investitionen in die Gesundheitsvorsorge
„Mich wundert es nicht, warum keiner unseren Job machen will. Kein Wochenende mehr, keine Feiertage, nur Überstunden, weil der Pflege-Schlüssel nicht stimmt. Und die Bezahlung? Naja. Zuschläge? Lächerlich”, bringt es eine Pflegerin, die anonym bleiben will, auf den Punkt. Wie schlimm die Arbeitsbedingungen im Pflegebereich sind, bekommt man nur mit, wenn man sich mit Menschen, die schon lange in dem Bereich arbeiten, unterhält. Um auf diese und viele andere Missstände aufmerksam zu machen, beteiligt sich der ÖGB am 29. Oktober am globalen Aktionstag im Gesundheitswesen. Dieser steht ganz im Zeichen der Solidarität und Anerkennung der Gesundheitsberufe. Doch wie kann man ein Gesundheitssystem der Zukunft denken?

Arbeit aus Überzeugung und mit Leidenschaft
Beispielsweise könnten eine Aufwertung des Berufes, familienfreundlichere Arbeitszeiten und eine bessere Bezahlung die Arbeit attraktiver machen. Eine weitere Arbeitnehmerin aus dem Gesundheits- und Pflegebereich ist sich sicher: „Unser Gesundheitssystem ist nicht schlecht, man darf es aber nicht zu Tode sparen, wie in so vielen anderen Ländern.”

„Wir arbeiten hart und voller Liebe. Aber nie wegen des Gehalts oder des Ansehens, denn das ist fast lächerlich”, sagt eine andere Pflegerin, die ebenfalls unerkannt bleiben will. Der Applaus sei aber nicht genug. Man müsse vielmehr strukturell ansetzen, erklärt die Pflegerin.

ÖGB-Präsident fordert mehr Ressourcen
Genau deshalb warnt der ÖGB, allen voran Präsident Wolfgang Katzian, die Pandemie nicht auf die leichte Schulter zu nehmen und fordert ausreichend finanzielle Mittel zur Verfügung zu stellen. Jetzt gehe es darum, einmal mehr die Kräfte zu bündeln, damit möglichst wenige Menschen sich mit dem Virus anstecken. Das kann man nur schaffen, wenn in der Gesundheitsversorgung alles nach Plan verläuft. „Es ist vor allem jenen Menschen zu danken, die in Krankenhäusern, in der mobilen Pflege, in Arztpraxen und in Pflegeheimen dafür gesorgt haben, dass ihre PatientInnen und Patienten, ihre Klientinnen und Klienten optimal versorgt und betreut werden”, betont Katzian.

Gewerkschaften haben ihre Forderungen konkretisiert: ÖGB-Präsident Wolfgang Katzian bei der Übergabe der Roadmap 2020

Applaus ist nett, aber nicht genug!

Deshalb sei es so wichtig festzuhalten: Applaus ist nett, aber nicht genug! „Es ist auch eine Form der Anerkennung dafür zu sorgen, dass die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Gesundheitssystem die notwendigen Rahmenbedingungen vorfinden, um ihre Arbeit gut machen zu können”, erinnert Katzian. Der ÖGB-Präsident weiß, was es braucht: „Es geht um höhere Bezahlung, um kürzere Arbeitszeiten, um mehr Personal – es gibt viele Schrauben, an denen gedreht werden muss, um die qualitativ hochwertige Versorgung für alle auch in Zukunft zu gewährleisten.”

Das Gesundheitssystem weiterhin sichern
Das Thema ist von internationaler Relevanz: „Deshalb vernetzen wir uns auch mit den Gewerkschaften in anderen Ländern die alle, wenn auch in unterschiedlichen Dimensionen, vor den gleichen Herausforderungen stehen: Nämlich die Folgen der Pandemie bewältigen und das Gesundheitssystem sichern.”
(Information des ÖGB, 28.10.2020)

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