KV-Verhandlungen für 2025: Wir haben einen Abschluss!

Auch bei den diesjährigen Kollektivvertragsverhandlungen konnten wir gemeinsam einen positiven und zukunftsweisenden Abschluss erreichen, der die Wertschätzung für jeden einzelnen Mitarbeiter/jede einzelne Mitarbeiterin in den Mittelpunkt stellt.

Dieser Erfolg ist ein Beweis für den konstruktiven Dialog und die Zielstrebigkeit der Gewerkschaften und aller Beteiligten.

Die Gewerkschaft bringt in Österreich das Weihnachtsgeld!

Die meisten Beschäftigten in Österreich erhalten (normalerweise) im November ein zusätzliches Gehalt, das 14. Gehalt, auch Weihnachtsgeld genannt. Das 13. Und 14. Gehalt sind Sonderzahlungen, auch Urlaubs- und Weihnachtsgeld genannt. 98 Prozent der Beschäftigten in Österreich haben Anspruch auf das 13. Und 14. Gehalt. Aber warum eigentlich?

Für dich sind das Urlaubs- und Weihnachtsgeld selbstverständlich? Du dachtest, dass du aufs Weihnachts- und Urlaubsgeld einen gesetzlichen Anspruch hast? Dass es für deinen Arbeitgeber eine gesetzliche Pflicht gibt, dass er dir das 13. Und 14. Monatsgehalt auszahlen muss? So ist es tatsächlich nicht. Für das 13. und 14. Gehalt haben starke Gewerkschaften lange gekämpft. Nun sind die Sonderzahlungen in den Kollektivverträgen verankert – und müssen dort jedes Jahr aufs Neue hineinverhandelt werden. Nur wenn deine Gewerkschaft viele Mitglieder hat, kann sie auch stark verhandeln.

Wenn du noch kein Mitglied bist, kannst du hier Mitglied deiner Gewerkschaft GPA werden.

Hier der Link zum ganzen Artikel: Weihnachtsgeld in Österreich

GUTSCHEINE KAUFEN – GELD SPAREN: mit der GPA Getcards-App

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Hier der Link zum nachlesen und Download der App: Gutscheine kaufen. Geld sparen. Mit deiner GPA.

NR-Wahl: Sozialversicherung zurück zu den Arbeitnehmer:innen

Welche Parteien sind für unsere Forderung nach einer Arbeitnehmer:innen-Selbstverwaltung?
In der Staatsverwaltung, wenn es etwa darum geht, Steuermittel zu verwalten, haben Politiker:innen oder Beamte bzw.  Beamtinnen das Sagen. In der Österreichischen Gesundheitskasse gibt es eine Selbstverwaltung – die Betroffenen entscheiden selbst, was mit ihrem Geld passiert. Zumindest sollte das so sein. Denn eben diese Selbstverwaltung wurde zerstört. Warum das so ist, ist schnell erklärt.

Seit 2020 haben die Arbeitgeber durch das – wegen der Kassenfusion und der nie eingelösten Patient:innenmilliarde äußerst umstrittene – Sozialversicherungs-Organisationsgesetz (SV-OG) eine sogenannte Parität in den Gremien. Das heißt, die Arbeitgeber können nun gleichberechtigt mitbestimmen, obwohl sie nicht dort versichert sind. Im Extremfall können sie etwa verhindern, dass wir Arbeitnehmer:innen mit unseren Beiträgen neue Ambulanzen oder bessere Leistungen für die Versicherten anbieten. Aktuell bestimmen Vertreter:innen von 300.000 Unternehmer:innen (die gar nicht in der ÖGK, sondern in der Selbstständigenkasse (SVS) versichert sind) über das Geld von 7,4 Millionen versicherten Arbeitnehmer:nnen.

Der ÖGB fordert: Statt einer Pseudo-Selbstverwaltung braucht es wieder eine echte Selbstverwaltung der Versicherten. Wir Arbeitnehmer:innen müssen wieder selbst darüber entscheiden, was mit unseren Versicherungsbeiträgen passiert.

Welche Parteien sind für unsere Forderung für eine Wiedereinführung einer Arbeitnehmer:innen-Selbstverwaltung?
Ein klare JA ist von SPÖ, GRÜNE, KPÖ, KEINE und LMP gekommen. Sie sind also für die Wiedereinführung einer Arbeitnehmer:innen-Selbstverwaltung.

Wer ist dagegen?
ÖVP und FPÖ sind gegen die Wiedereinführung.
BIER und NEOS haben keine bzw. keine klare Antwort gegeben.

(Information des ÖGB, 10.09.2024)

Dienstverhinderung bei Unwetterschäden/Hochwasser

Bin ich zur Arbeitsleistung verpflichtet? Habe ich Entgeltanspruch?

  • Der Arbeitsplatz kann infolge starker Unwetterschäden nicht erreicht werden!
  • Das eigene Haus steht unter Wasser!
  • Im überschwemmten Betrieb fallen Aufräumarbeiten an!

Inwieweit bin ich zur Arbeitsleistung verpflichtet, und verliere ich – wenn ich nicht arbeite – meinen Entgeltanspruch?

Eine abschließende Antwort auf diese Fragen gibt es leider nicht! Es ist stets im Einzelfall zu prüfen und zu entscheiden! Aber zumindest ein paar grundsätzliche Dinge können gesagt werden:

§ 8 Absatz 3 Angestelltengesetz regelt den Entgeltfortzahlungsanspruch bei Dienstverhinderung aus wichtigem Grund.

Angestellte behalten ihren Entgeltanspruch, wenn sie durch wichtige, ihre Person betreffende Gründe ohne ihr Verschulden während einer verhältnismäßig kurzen Zeit an der Leistung ihrer Dienste verhindert sind.

Sind Angestellte wegen Unwetterschäden von ihrem Arbeitsplatz abgeschnitten, wird im Regelfall trotzdem Entgelt zustehen. Dasselbe gilt, wenn Angestellte zu spät an ihren Arbeitsplatz gelangen, weil es unwetterbedingt z.B. zu Verspätungen im öffentlichen Verkehr kommt. Die Angestellten müssen aber jede zumutbare Möglichkeit ausschöpfen, um (pünktlich) an ihren Arbeitsplatz zu gelangen. Was zumutbar ist, muss nach den Begleitumständen des Einzelfalls beurteilt werden.

Könnten Angestellte zwar ihren Arbeitsplatz erreichen, steht aber z.B. der Keller des eigenen Hauses unter Wasser oder droht dem Haus infolge Überschwemmungen (weiterer) Schaden, der durch Schutzmaßnahmen abgewehrt werden kann, so sind sie nicht zur Arbeitsleistung verpflichtet. Der Schutz des Eigentums vor akuter Bedrohung bzw. Schadensbegrenzung gilt gegenüber der Arbeitsverpflichtung im Regelfall als „höherrangiges Gut“ und somit als Dienstverhinderungsgrund mit Entgeltfortzahlung.

Voraussetzung ist allerdings, dass die Angestellten auch tatsächlich persönlich tätig werden müssen und nicht etwa andere z.B. im Haus lebende Personen die notwendigen Maßnahmen treffen können.

In Katastrophengebieten, in denen die Allgemeinheit betroffen ist, kann unter Umständen anderes gelten.

Aufgrund ihrer Treuepflicht können Angestellte im überschwemmten Betrieb für Bergungs- und Aufräumarbeiten herangezogen werden.
Nicht zumutbar wären Bergungs- und Aufräumarbeiten allerdings dann, wenn sie für die Angestellten mit Gefahren verbunden wären oder wenn gesundheitliche Gründe dagegen sprächen.

Für Arbeiter:innen, die durch eine Katastrophe persönlich betroffen sind, gilt das Gesagte sinngemäß (§ 1154b Absatz 5 Allgemeines Bürgerliches Gesetzbuch).

Für konkrete Anfragen stehen Ihre Betriebsräte und die Regionalgeschäftsstellen der GPA gerne zur Verfügung.

Information Urlaubsvereinbarung

Liebe Kolleginnen und Kollegen!

Ich möchte euch das Schreiben bzw. die Stellungnahme der GPA bezüglich Urlaubsvereinbarung und Verbrauch gerne zur Kenntnis bringen.


Urlaub ist essenziell für unsere Gesundheit und hilft uns, arbeitsfit und produktiv zu bleiben.
In diesem Sinne hoffe ich, dass ihr bereits einen erholsamen Urlaub hattet oder ihn bald verbringen könnt.

Sonnige Grüße

Eure BRV Sandra

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Endlich wird das Kilometergeld erhöht – dank ÖGB!

Was passiert mit dem „politischen Drittel“ der Kalten Progression? Der ÖGB stellt konkrete Forderungen, von denen Arbeitnehmer:innen profitieren

Schon die Abschaffung der Kalten Progression war ein Gewerkschaftserfolg. Jetzt wurden weitere ÖGB-Forderungen erfüllt, einiges fehlt aber weiterhin.

Mit der Abschaffung der Kalten Progression wurde 2023 eine langjährige ÖGB-Forderung endlich erfüllt – aber: Es blieb das sogenannte „politische Drittel“, dessen Verteilung lange offen war. Jetzt ist klar: Auch hier gibt es einen Gewerkschaftserfolg, einige Forderungen wurden erfüllt. Der Druck hat sich also (wieder einmal) gelohnt! Denn die sozial gerechte Rückverteilung vor allem an Arbeitnehmer:innen war von Anfang an ein wesentliches Anliegen des ÖGB. Denn dabei geht es allein 2024 um rund 650 Millionen Euro.

Kilometergeld wird endlich angehoben

Jetzt wird unter anderem das Kilometergeld einheitlich für Pkw, Motorräder und Fahrräder zwar nicht auf die vom ÖGB geforderten 60 Cent, aber immerhin auf 50 Cent pro Kilometer angehoben. Der Zuschuss für Familien mit geringem Einkommen steigt und auch die stärkere Anhebung der Tarifstufen und Absetzbeträge sind positiv. Ebenso die (leichte) Erhöhung der Tages- und Nächtigungsgelder. „Dass die Regierung hier auf ÖGB und AK gehört hat, ist erfreulich“, erklärt ÖGB-Ökonomin Miriam Fuhrmann, die aber auch daran erinnert, dass die Forderungen aufrecht bleiben, denn die Erhöhungen sind niedriger ausgefallen, als gefordert. 


Aber: Wichtige Freibeträge wie zum Beispiel die Werbungskostenpauschale, die seit 1988 unverändert ist, wurde nicht angehoben – eine große Chance wurde nicht genutzt. Und: Aufgrund weiterer Änderungen der Bundesregierung zahlen Selbstständige mit 55.000 Euro Betriebseinnahmen künftig de facto nur mehr 1.000 Euro Einkommenssteuer, während Arbeitnehmer:innen mit demselben Bruttogehalt 6.500 Euro Lohnsteuer zahlen müssen. „Was haben sich ÖVP und Grüne dabei gedacht, dass Selbstständige und Freie Dienstnehmer:innen teilweise gar keine Steuern mehr zahlen sollen?“, fragt Fuhrmann.

ÖGB und AK machen konkrete Vorschläge

Die Expertinnen und Experten des ÖGB haben schon zuvor klar benannt, wo Handlungsbedarf besteht und entsprechende Maßnahmen aufgezeigt. Unter anderem eben die Erhöhung des Kilometergeldes und noch einige Maßnahmen mehr. Die Bundesregierung hätte gut daran getan, sich intensiver mit den ÖGB-Forderungen auseinanderzusetzen.

Die Vorschläge

  • Erhöhung der Werbungskostenpauschale auf 300 Euro (aktuell 132 Euro)
  • Erhöhung des Kilometergelds auf 60 Cent pro Kilometer
  • Erhöhung Taggelder auf 55 Euro/ Nächtigungsgelder auf 31 Euro
  • Erhöhung des Veranlagungsfreibetrags von aktuell 730 Euro auf 1.600 Euro
  • Reduktion des Selbstbehalts bei außergewöhnlichen Belastungen
  • Valorisierung Homeoffice-Pauschale
  • Reform der Pendlerpauschale in Richtung einkommensunabhängigem Pendlerabsetzbetrag

25 Vorschläge von denen Arbeitnehmer:innen profitieren

FAMILIENBESTEUERUNG

1. Automatische Optimierung Familienbonus Plus

2. Automatische Beantragung des Kindermehrbetrags bei Alleinerzieher:innen und Alleinverdiener:innen

3. Automatische Berücksichtigung des Mehrkindzuschlags

4. Automatische Berücksichtigung des Freibetrages für erhöhte Familienbeihilfe

5. Hinweis auf Anspruch des Alleinverdiener:innen/Alleinerzieher:innenabsetzbetrags

WERBUNGSKOSTEN

6. Erhöhung der Werbungskostenpauschale von 132 auf 300 Euro

7. Automatische Meldung von Sozialversicherungsbeiträgen

8. Aufnahme der Betriebratsumlage in den Jahreslohnzettel

9. Übernahme Ergebnis Pendlerrechner

10. Vorschlag Adressen für Pendlerrechner

11. Erweiterung Pendlerrechner mit Monatsbetrachtungen

AUSSERGEWÖHNLICHE BELASTUNGEN 

12. Automatische Berücksichtigung von Behinderungen

13. Automatische Berücksichtigung des Pflegegeldes

14. Freibeträge bei Behinderung vereinfachen bzw. erhöhen

INTERNATIONAL 

15. Datenübermittlung aus dem Ausland im Steuerakt anzeigen

16. Einfachere Übernahme ausländischer Einkünfte

17. PVA-Meldung bei Auslandspensionen

18. Automatische Wechselkursermittlung

SONSTIGES 

19. Erhöhung des Veranlagungsfreibetrages

20. Möglichkeit, geringen Zuverdienst in die Arbeitnehmer:innenveranlagung aufzunehmen

21. Automatische Information an Steuerpflichtige bei Zuverdienst

22. Option zur monatlichen Vorauszahlung

23. Automatische Datenübernahme bei freien Dienstverhältnissen

24. Voraussichtliche Bearbeitungsdauer und Auszahlungszeitpunkt in FinanzOnline anzeigen

25. Reisekostenersätze ausweisen

(Information des ÖGB , 04.07.2024)

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