Sehr geehrte Damen und Herren, liebe MitarbeiterInnen!
Auch in Zeiten der Corona Pandemie sollte auf andere wesentliche Maßnahmen der Gesundheitsvorsorge nicht verzichtet werden, darunter fällt auch die „Zeckenschutzimpfung“.
Zu beachten ist ein unbedingt einzuhaltender Abstand zu allen derzeit zugelassenen Covid-Impfungen (jeweils zu den Teilimpfungen) von zwei Wochen. Ein Abwarten des Abschlusses (beide Teilimpfungen) einer Covid Grundimmunisierung ist nicht notwendig. Ansonsten bestehen keine Einschränkungen. Die Impfintervalle der FSME-Impfung sollten jedenfalls eingehalten werden.
Auch heuer ist es aufgrund der zwischen Generaldirektion und Zentralbetriebsrat im Jahre 2002 getroffenen Vereinbarung möglich, Ihnen die „Zeckenschutzimpfung“ anzubieten. Die Aufteilung der Impfkosten für MitarbeiterInnen ist wie folgt: 70 % AUVA, 15% Betriebsrat, 15 % MitarbeiterInnen. Für die MitarbeiterInnen des UKH Linz wird der Selbstbehalt vom Betriebsrat übernommen.
Anmeldung:
Die Anmeldung ist bei Frau Sonja Pernsteiner (Tel.: 05 9393-32715 oder per e-mail: sonja.pernsteiner@auva.at) bis spätestens 10.03.2021 durchzuführen. Nachbestellungen nach dem 10.03.2021 sind aus organisatorischen Gründen nicht möglich.
Für Angehörige kann der Impfstoff mitbestellt werden, es ist aber dafür der volle Preis von € 21,89 für Erwachsene und € 18,59 für Kinder (bis 16 Jahre) bei Martina Kronsteiner zu bezahlen. Die Impfung von Angehörigen wird aus rechtlichen Gründen nicht durchgeführt.
Impfschema:
Die Grundimmunisierung besteht aus:
- Teilimpfung
- Teilimpfung: 4 bis 8 Wochen nach der 1. Teilimpfung
- Teilimpfung: 9 bis 12 Monate nach der 1. Teilimpfung
- Auffrischung (Boosterimpfung): 3 Jahre nach der 3. Teilimpfung
Weitere Auffrischungsimpfungen: Alle 5 Jahre nach der Boosterimpfung. Ab dem 60. Lebensjahr verkürzt sich das Impfintervall auf 3 Jahre! Die Verabreichung/Abgabe des für MitarbeiterInnen kostenlosen Impfstoffes wird daher nur entsprechend den Intervallen des o.a. Impfschemas durchgeführt.
Freundliche Grüße, Dr. Heinz Schikola (Betriebsarzt)
Lorenz-Böhler-Spital: Schließung vom Tisch
Lange Zeit war die Zukunft des Lorenz-Böhler-Spitals ungewiss. Auch die Schließung des renommierten Unfallkrankenhauses in Wien-Brigittenau stand im Raum. Doch das ist jetzt vom Tisch. Die Allgemeine Unfallversicherungsanstalt (AUVA) will das Spital weiterführen.
Es gab Protestaktionen vor dem Spital, mit Unterschriftenlisten wurde gegen eine Schließung demonstriert. Nun ist die Rettung des Lorenz-Böhler-Spitals – bzw. des Traumazentrums Wien – Standort Lorenz Böhler, wie es inzwischen offiziell heißt – offenbar geglückt. Der Standort sei gesichert, bestätigte der Ärztliche Direktor der AUVA, Roland Frank, gegenüber Radio Wien. Das sei Ende des Vorjahres beschlossen worden.
Stillgelegter Schockraum wieder in Betrieb
Schwerstverletzte werden von der AUVA schon länger nur im Unfallkrankenhaus Meidling (Traumazentrum Wien – Standort Meidling) behandelt. Weil dort nun bis zum Sommer der Landeplatz für die Rettungshubschrauber umgebaut werden muss, wird ab Februar an einem Tag pro Woche wieder das Lorenz-Böhler-Spital angeflogen. Der mittlerweile stillgelegte Schockraum dort wird vorübergehend reanimiert.
Zuletzt war geplant, das Lorenz-Böhler-Spital in ein Ambulanzzentrum umzuwandeln. Zudem war die Rede davon, dass enger mit der Klinik Donaustadt zusammengearbeitet werden sollte. Ein alleinstehendes Unfallspital sei kein zeitgemäßes Modell mehr, hieß es. Überlegt wurde, den Spitalsbetrieb komplett in die Klinik Donaustadt zu verlegen bzw. dort zuzubauen – mehr dazu in UKH Lorenz Böhler bald ohne Schockraum.
(Information gesehen auf orf.at, 21.01.2021)