Mitarbeiter-Information vom AUVA-Obmann, Hrn. DDr. Ofner

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter!
Um Sie, wie versprochen, über die Entwicklungen der aktuellen Situation unserer AUVA auf dem Laufenden zu halten, möchte ich Ihnen heute kurz berichten, dass Generaldirektor Dr. Helmut Köberl und ich vergangenen Freitag unseren ersten Besuch bei Bundesministerin Mag.a Beate Hartinger-Klein absolviert haben.

In einem gut einstündigen Gespräch haben wir der Frau Bundesministerin dargelegt, dass es für die AUVA nicht einfach sein wird, eine Beitragssenkung in der Höhe, wie sie im Regierungsprogramm festgeschrieben ist, kompensieren zu können. Wichtig dabei war es uns, zu erläutern, dass es Ziel der AUVA ist – und bleiben muss – Arbeitsunfälle zu vermeiden und den Unternehmerinnen und Unternehmern sowie Ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern Rechtssicherheit und beste Betreuung bei Arbeitsunfällen und deren Folgen angedeihen zu lassen – und den Menschen in Österreich weiterhin eine Unfallversorgung in Topqualität zu bieten.

Deshalb haben wir die Forderungen der neuen Regierung, unsere AUVA von den versicherungsfremden Leistungen, die sie seit Jahren zu leisten hat, vollständig zu entlasten, im Gespräch mit Bundesministerin Hartinger-Klein unterstrichen. Denn diese Entlastung ist Voraussetzung, um einen weiteren, erheblichen finanziellen Abgang abfedern, und uns auf unsere Kernkompetenzen konzentrieren zu können.

Nach einer gemeinsamen Bestandsaufnahme mit der Frau Bundesministerin haben wir vereinbart, auf Basis von Berechnungen und Lösungsvorschlägen, die die AUVA durchführt und erarbeitet, einen gemeinsamen Weg für eine positive Entwicklung unserer AUVA zu finden und bis Ende des Jahres erste finanzielle Erfolge zu erreichen. Diese Vorgehensweise entspricht auch den im Regierungsprogramm gestellten Forderungen. Die Forderungen lauten nicht, bis Ende des Jahres 500 Millionen Euro einzusparen.

Unseren bereits eingeschlagenen Reformweg, Strukturen noch straffer und effizienter zu gestalten, setzen wir fort, damit es für die Versicherten zu keinen Qualitätsverlusten in der Unfallversorgung kommt.

Der Herr Generaldirektor und ich konnten uns davon überzeugen, dass Bundesministerin Hartinger-Klein an einer Lösung im Sinne des Weiterbestandes der AUVA ebenso interessiert ist, wie wir und Sie, liebe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

Das Büro und die Selbstverwaltung der AUVA stehen dafür ein, dass bei allen strukturell notwendigen Veränderungen keine bestehenden Arbeitsverhältnisse gefährdet werden.

Ich bin überzeugt, dass wir mit viel Einsatz – und vor allem gemeinsam – ein gutes Ergebnis für eine erfolgreiche Zukunft der AUVA erreichen können.

Ich danke Ihnen allen für Ihr Vertrauen!
Ihr DDr. Anton Ofner

Mitarbeiter-Information von Hrn. Obmann-Stv. Birbamer

Geschätzte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, geschätzte Funktionärskolleginnen und -kollegen!
Vor wenigen Tagen hat sich der Obmann der AUVA, DDr. Ofner, in einem offenen Brief an die Unternehmerinnen und Unternehmer gewandt und ist dabei auf die im Regierungsprogramm enthaltenen Aussagen zur AUVA eingegangen.

Bekanntlich haben die Koalitionsparteien dort die Absicht festgehalten, den Beitrag zur Unfallversicherung von 1,3% auf 0,8% zu senken. Die AUVA wird aufgefordert, ein Konzept vorzulegen, wie diese Beitragssenkung möglich gemacht werde kann. Sollte ihr das nicht gelingen, wird ihr die Auflösung angedroht.

Ich kann mich als stellvertretender Vorstandsvorsitzender der AUVA vielen Aussagen von Obmann DDr. Ofner durchaus anschließen und sie sogar unterstreichen. Tatsächlich liefert die AUVA um einen konkurrenzlos günstigen Beitrag eine Haftpflichtversicherung für die Unternehmen und sichert diese gegen Schadenersatzforderungen verunfallter oder durch Berufskrankheiten geschädigter Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ab, die in schweren Fällen existenzbedrohend für die Betriebe sein können. Gerade für die klein- und mittelbetriebliche Struktur Österreichs ist dieser Schutz von großer Bedeutung.

Ebenso ist es richtig, dass die AUVA für Menschen, die durch Arbeitsunfälle oder Berufskrankheiten zu Schaden kommen, eine optimale Versorgung sicherstellt – von der Heilbehandlung und Rehabilitation mit allen geeigneten Mitteln über berufliche und soziale Rehabilitationsmaßnahmen bis hin zur finanziellen Entschädigung beibleibenden gesundheitlichen Beeinträchtigungen.

Den Ausführungen des AUVA Obmanns ist auch zuzustimmen, wenn er auf die Erfolge der AUVA Prävention hinweist, ohne die die Schadenszahlen mit Sicherheit höher wären als sie es heute sind – etwas, das man Jenen zu bedenken geben sollte, die vielleicht meinen, man solle für die Prävention künftig weniger ausgeben. Auch der Hinweis auf die Leistungen der Unfallkrankenhäuser – und ich möchte ergänzen auch der Rehabilitationszentren einschließlich unserer Spezialeinheit für Berufskrankheiten – ist gut und richtig.

Allerdings sollte nicht der Eindruck entstehen, eine Beitragssenkung im Ausmaß von 0,5% Punkten wäre durch das Ende von Querfinanzierungen zu Lasten der AUVA, sowie durch den Wegfall versicherungsfremder Leistungen relativ problemlos kompensierbar. Tatsächlich muss bewusst sein, dass dies für das österreichische Sozial- und Gesundheitssystem spürbare Konsequenzen haben wird, die ich kurz andeuten möchte. Read more

AUVA-Obmann: AUVA bleibt Garant für hochqualitative Unfallversorgung

AUVA treibt Strukturreform weiter voran – Beitragssenkung erfordert vollständige und sofortige finanzielle Entlastung bei „versicherungsfremden Leistungen“ – Weiterbestand der AUVA muss gesichert bleiben

„Die Regierungsverhandler sind zu dem Schluss gekommen, dass die AUVA mit ihrem speziellen Know-how als eigenständiger Träger eine unersetzbare Säule im österreichischen Sozialversicherungssystems darstellt“, sagt AUVA-Obmann Anton Ofner in Reaktion auf die heutige Präsentation des Programms der künftigen Regierung.

Ofner zeigt sich zufrieden, dass die zukünftige Regierung die Hinweise der AUVA ernst genommen hat und die versicherungsfremden Leistungen und Querfinanzierungen zu überprüfen und einzustellen sind.
Dass Unternehmen in Zukunft entlastet werden sollen, hält Ofner im Sinne einer Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit für legitim. „Eine Senkung des Unfallbeitrages in dieser Höhe würde an den Versicherten jedoch nicht spurlos vorübergehen. Will man die Unfallversorgung der Menschen nicht gefährden, ist es richtig, die AUVA bei der Finanzierung jener Leistungen, die nichts mit ihrem Auftrag zu tun haben, finanziell zu entlasten“, sagt Ofner.

„Die AUVA wird selbstverständlich ihren bereits eingeschlagenen Reformweg entschlossen weitergehen und Strukturen noch straffer und effizienter gestalten. Denn unser Ziel bleibt es, Arbeitsunfälle zu vermeiden, den Unternehmern und ihren Mitarbeitern Rechtssicherheit zu geben sowie die Qualität der Unfallversorgung für die Menschen weiter zu erhöhen“, so Ofner.

Sofortige finanzielle Entlastung bei Freizeitunfällen, Pauschalzahlung und Entgeltfortzahlung unerlässlich
Bereits 2014 war die AUVA mit einer Senkung des Beitragssatzes von 1,4 Prozent auf 1,3 Prozent konfrontiert, das entspricht einem Einnahmenentfall von 100 Millionen Euro jährlich. „Wir haben es aus eigener Kraft geschafft, das so abzufedern, dass die Menschen nichts davon gespürt haben“, betont Ofner und warnt gleichzeitig: „Wir brauchen eine vollständige und sofortige finanzielle Entlastung bei den versicherungsfremden Leistungen der AUVA.“

„Die AUVA trägt Kosten für das Gesundheitssystem, die mit der Finanzierung der beruflichen Unfallversicherung und -versorgung nichts zu tun haben“, so Ofner. So werden Leistungen der Krankenkassen, die nach Arbeitsunfällen erbracht werden, von der AUVA überproportional abgegolten. „Die AUVA leistet eine Pauschalzahlung von über 200 Millionen Euro, das sind etwa 150 Millionen zu viel“, betont Ofner. Zudem erhält die AUVA viel zu wenig Mittel für die Behandlung von Freizeitunfällen in ihren UKH. Die Krankenkassen erstatten der AUVA derzeit lediglich ein Viertel der tatsächlichen Kosten für eine Unfallbehandlung.
Eine weitere versicherungsfremde Leistung ist der Zuschuss zur Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, für die die AUVA zusätzlich 47 Mio Euro im Jahr aufwenden muss.

„Die AUVA trägt große Verantwortung ihren rund 4,9 Millionen Versicherten gegenüber. Die Prävention und nahtlose Behandlung von Arbeitsunfällen – von der Akutbetreuung über die Reha bis zu einer möglichen Unfallrente – ist nur mit der Erhaltung der Unfallversicherung als eigene Sparte gewährleistet“, sagt AUVA-Obmann Anton Ofner.

AUVA ist Spitzenleister in der unfallchirurgischen Versorgung in Österreich
Die AUVA gibt seit Jahren die Standards in der unfallchirurgischen Versorgung vor. Als innovativer Träger betreibt sie beispielsweise mit dem Traumazentrum Wien das größte Traumazentrum Europas. Weiters hat sich die AUVA Partner wie die Landeskliniken Kärnten und Salzburg ins Boot geholt.
„Gemeinsam mit unseren Partnern haben wir alle notwendigen Spezialisten jederzeit verfügbar. Diese neue Form der kooperativen Unfallchirurgie ermöglicht es, die Behandlung der Patienten auf ein noch höheres Niveau zu heben. Verletzte bekommen schnellstmöglich Hilfe und immer bessere Möglichkeiten, wieder ganz gesund zu werden. Gleichzeitig entstehen mit diesen Kooperationen durch zahlreiche Synergieeffekte wirtschaftliche Vorteile“, so Ofner.

Fast 370.000 Patienten jährlich
„Die AUVA ist ein enorm erfahrener und innovativer Betreiber von Unfallkrankenhäusern und Rehazentren“, so Ofner. Etwa 370.000 Patienten österreichweit verlassen sich Jahr für Jahr auf ihre Unfallkrankenhäuser. Mehr als die Hälfte aller Unfallpatienten wird im Raum Wien und Graz sowie in der Stadt Salzburg von den Unfallkrankenhäusern der AUVA versorgt. Im Raum Linz und Klagenfurt sind es fast zwei Drittel.

AUVA-Prinzip „Alles aus einer Hand“ sichert beste Versorgung
Die AUVA bietet Präventionsmaßnahmen, Akutversorgung, Rehabilitation und Rentenleistungen aus einer Hand. Die starke Verzahnung dieser vier Säulen und damit die enge Zusammenarbeit der Ärzte und Experten der AUVA ist notwendig für die guten Erfolge bei der Versorgung unserer Versicherten. „Das einzigartige System der AUVA funktioniert nur durch den engen Austausch der Erkenntnisse aus den einzelnen Bereichen. Deshalb ist es so wichtig, dieses System beizubehalten“, so Ofner.

Warum AUVA-Unfallbeitrag?
Der AUVA-Unfallbeitrag ist ein seit langem bewährtes Modell, das Arbeitgeber und Arbeitnehmer gleichermaßen absichert.
Mit der Bezahlung dieses Beitrages durch den Arbeitgeber werden sämtliche Leistungen im Falle eines Arbeitsunfalles durch die AUVA abgedeckt: Von der medizinischen Versorgung über die Rehabilitation bis zur Rentenzahlung. Bei Arbeitsunfällen übernimmt die AUVA die Haftung.

Präventionsmaßnahmen der AUVA tragen Früchte
Die AUVA ist bewährter Partner für Arbeitgeber und Arbeitnehmer in allen Fragen der Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz. Die Präventionsmaßnahmen haben maßgeblich dazu beigetragen, die Anzahl der Arbeitsunfälle seit 1990 fast zu halbieren. Dies verringert nicht nur menschliches Leid, sondern hilft auch den Unternehmen und der Volkswirtschaft, Kosten zu reduzieren.
(APA, 16.12.2017)

Zum Nachlesen: AUVA-intern August 2017

Liebe Kolleginnen und Kollegen!

Zum jederzeitigen Nachlesen haben wir wieder mal die aktuelle Ausgabe von AUVA-intern auch hier abgespeichert.

In dieser Ausgabe geht es vor allem um den aktuellen Stand der diversen Kooperationen in den AUVA-Einrichtungen.

Neben weiteren Neuigkeiten aus allen Häusern findet sich auch ein Porträt des neuen Vorsitzenden des AUVA-Zentralbetriebsrates, Erik Lenz.

Hier ist der entsprechende Link (ist nur innerhalb der AUVA aufrufbar):

AUVA-intern August 2017

Resolution: Unfallversorgung in Wien muss gesichert bleiben!

Für Ärztekammerpräsident Thomas Szekeres ist die Sperre des Schockraums im Unfallkrankenhaus Lorenz Böhler von Samstag- bis Dienstagfrüh „eindeutig der falsche Weg“.

Es dürfe nicht sein, dass den Ärztinnen und Ärzten im „Flaggschiff der Unfallchirurgie in Wien“ die Behandlung von schwer verletzten Patienten unter Androhung von disziplinarrechtlichen Konsequenzen verboten werde, kritisiert Szekeres, der der Belegschaft seine „volle Unterstützung“ zusichert.

„Aus meiner Sicht mangelt es hier ganz eindeutig an der Kommunikation zwischen der AUVA, dem Betreiber des UKH Lorenz Böhler, dem Wiener Krankenanstaltenverbund und der Stadt Wien.“

Was es brauche, sei ein vernünftiges Gesamtspitalskonzept für Wien. Bisherige Konzepte müssten neu verhandelt werden. Szekeres warnt: „Wenn nicht rasch gegengesteuert wird, kommt es unweigerlich zu einer schlechteren unfallchirurgischen Versorgung der stetig wachsenden Wiener Bevölkerung.“

Noch drastischer drückt es Heinz Brenner, Unfallchirurg am UKH Lorenz Böhler und Fachgruppenobmann der Ärztekammer für Wien aus. Für ihn „brennt bereits der Hut“. Es werde in ein perfekt funktionierendes System eingegriffen und dieses heruntergefahren.

Pro Jahr werden im UKH Lorenz Böhler 70.000 Patienten betreut. Brenner stellt sich die Frage, wohin diese dann zukünftig ausweichen sollen: „Laut einer Statistik der AUVA ist das UKH Lorenz Böhler das effizienteste Spital in Wien. Warum soll genau hier eingespart werden“, ist Brenner empört. Die AUVA solle „nicht schrittweise das Spital ausbluten lassen, sondern lieber ihre Pläne auf den Tisch legen“.

Resolution einstimmig beschlossen
Ihren Unmut über die Zustände und die weiteren Pläne der AUVA hat heute, Dienstag, auch die Belegschaft des Spitals bei einer soeben beendeten Betriebsversammlung ausgedrückt. Dabei wurde einer Resolution mit folgenden Wortlaut einstimmig beschlossen:

„Die Mitarbeiter fordern, so wie bisher eine uneingeschränkte Versorgung unserer Patienten auf höchstem Niveau durchführen zu dürfen.

Folgende Voraussetzungen sind dafür erforderlich:
• Aufrechterhaltung ausreichender Dienstmannschaften in allen Berufsgruppen, um eine Vollversorgung gewährleisten zu können.
• Ausreichende Bettenkapazitäten auf der Intensivstation Level II mit einer anästhesiologischen 24-Stunden-Versorgung.
• Ausreichende radiologische Versorgung vor Ort mit mindestens vier Fachärzten laut Dienstpostenplan.
• Durchführung dringend notwendiger Instandhaltungsarbeiten am Hubschrauberlandeplatz zur Aufrechterhaltung der Betriebsbewilligung über den 31. Dezember 2017 hinaus.
• Rücknahme des Behandlungsverbots schwer verletzter Patienten im Schockraum.
• Definitivstellung des ärztlichen Leiters zur Gewährleistung der zugesicherten Gleichbehandlung in einem eventuell zukünftigen Traumazentrum.
• Aufrechterhaltung der eigenständigen Organisationsstruktur, Dienstplangestaltung und der medizinischen Selbstständigkeit.“
(APA, 30.05.2017)

AUVA-Führung: „Ohne AUVA geht es nicht!“

Zur Information und zum jederzeitigen Nachlesen die heutige Presseaussendung der AUVA-Führung:

Österreich braucht die AUVA. Nur durch das gebündelte Know-How der AUVA gibt es eine Unfallversorgung in höchster Qualität.

„Wir haben eine große Verantwortung unseren Patientinnen und Patienten gegenüber. Höchste Qualität in der Unfallversorgung muss gewährleistet sein und bleiben. Nur das spezielle Know-How der AUVA stellt dies sicher. Daher ist die Erhaltung der Unfallversicherung als eigenständige Versicherungssparte für die Allgemeinheit von größter Bedeutung“, sagte Anton Ofner, Obmann der AUVA, heute im Rahmen einer Pressekonferenz.

Die AUVA ist in Österreich der einzige Sozialversicherungsträger, in dem das gesamte Fachwissen, das mit Unfall und Trauma zu tun hat, gebündelt ist. Dieses erstreckt sich von Unfallvermeidung, über Heilbehandlung von Verletzungen, Rehabilitation und Wiedereingliederung in die Arbeitswelt, bis hin zur finanziellen Abgeltung.

„Gäbe es die Unfallversicherung nicht mehr, müsste damit gerechnet werden, dass diese Kompetenz zu Lasten der Patientinnen und Patienten verloren geht und die Qualität der Versorgung massiv sinken würde“, sagte Ofner. „Auch die Zukunft der Unfallkrankenhäuser wäre damit ungewiss. Eine flächendeckende Unfallversorgung wäre massiv gefährdet“, so Ofner.

Kostenreduktion ohne Qualitätsverlust
„Mit der Beitragssenkung von 1,4 Prozent auf 1,3 Prozent der Beitragsgrundlage haben wir die Lohnnebenkosten für die Beitragszahler um rund 100 Millionen Euro gesenkt. Flächendeckende Maßnahmen zur Kostenreduktion waren notwendig, um den Einnahmensentfall ohne Qualitätsverlust um über die Hälfte zu reduzieren“, sagte Helmut Köberl, Generaldirektor der AUVA, im Rahmen der Pressekonferenz.

Im Jahr 2016 stiegen die Aufwendungen lediglich um 2,5 Prozent, die Erträge im Vergleich zum Jahr 2015 sind ebenfalls um 2,5 Prozent gestiegen. Die höchsten Ausgaben entfallen mit rund 508 Millionen Euro auf den Bereich der Rentenleistungen. Als weitere große Positionen können mit 453 Millionen Euro die Kosten für die Unfallheilbehandlung, mit 95 Millionen Euro die Ausgaben für die Rehabilitation sowie mit 78 Millionen Euro die Ausgaben für die Prävention genannt werden.

Hervorragende Ergebnisse der Patientenbefragung
Die Ärztinnen und Ärzte der AUVA haben in den Fächern Unfallchirurgie, Intensivmedizin und Anästhesie eine spezielle Ausbildung und mit ca. 58.000 operativen Eingriffen und 365.000 Versorgungen jährlich besonders viel Erfahrung und Expertise. Die Versorgung von Schwerstverletzten, wie Patientinnen und Patienten mit schweren Schädel-Hirnverletzungen oder Querschnittslähmung, ist eine Kernkompetenz der AUVA.

„Eine aktuelle Patientenbefragung belegt eine äußerst hohe Patientenzufriedenheit von 98 Prozent in unseren Unfallkrankenhäusern. Dies und die ebenso hohen  Weiterempfehlungsraten bestätigen die Kompetenz und das außergewöhnliche Engagement der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in unseren Unfallkrankenhäusern“, sagte Köberl.

Neu: Das Geschichtsportal der AUVA ist online!

AUVA-Logo 1Seit kurzem ist geschichtsportal.auva.at online:
Die neue Website informiert über die geschichtliche Entwicklung der gesetzlichen Unfallversicherung in Österreich.

Mehr als 125 Jahre sind vergangen, seit das Gesetz über die Arbeiter-Unfallversicherung 1887 beschlossen wurde und 1889 in Kraft getreten ist. Das 125-jährige Bestehen der AUVA war der Anlass, ein Geschichtsportal einzurichten, das die Entwicklung des größten gesetzlichen Unfallversicherungsträgers Österreichs von den Anfängen bis heute präsentiert.

Die gesetzliche Unfallversicherung wurde als Antwort auf brennende Fragen des ausgehenden 19. Jahrhunderts errichtet. Die Zeit um 1890 war geprägt vom industriellen Fortschritt einerseits, aber andererseits auch von schweren sozialen Krisen. Die Arbeiterunfallversicherung war ein wichtiges Element, um die teilweise schwierige Situation der Arbeiterschaft zu verbessern und den sozialen Frieden zu sichern.

Und wenn sie sich von ihren Anfängen als reine Rentenversicherung für den relativ kleinen Kreis der besonders Gefährdeten zu einer tragenden Säule des österreichischen Sozialsystems entwickelt hat, so geschah dies in den äußerst krisenhaften Zeiten der Auflösung der Monarchie und zweier Weltkriege, ebenso wie in den Jahren des Wiederaufbaus, des Wirtschaftswunders, rasanter technologischer Fortschritte und gesellschaftlicher Umbrüche.

geschichtsportal.auva.at ermöglicht mit einer Foto-Timeline eine Zeitreise durch verschiedene Epochen: Das Geschichtsportal schildert die Entwicklung der AUVA im Zusammenhang mit wichtigen historischen Ereignissen in Österreich und in der ganzen Welt.

Doch das ist erst der Anfang. Vorgesehen ist eine ständige Erweiterung des Geschichtsportals durch Beiträge und Hintergrundinformationen zu Themen der sozialen Sicherheit, Gesundheit und Arbeit sowie der Unfallverhütung im Wandel der Zeit.

Weblink: http://geschichtsportal.auva.at/

 

AUVA-Unfallspitäler sind die Nummer 1!

AUVA-Logo 1Die Wiener Krankenhäuser der AUVA liegen in einer aktuellen Umfrage unter Patientinnen und Patienten an der Spitze.

Die Spitäler der Allgemeinen Unfallversicherungsanstalt (AUVA) genießen bei den Patientinnen und Patienten höchstes Vertrauen, wie jetzt eine neue Studie bestätigt. Das Marktforschungsinstitut Peter Hajek Public Opinion Strategies hat im Auftrag der Wiener Ordensspitäler 588 Personen zu ihrem Vertrauen in die Krankenhäuser der Bundeshauptstadt befragt.

Das Ergebnis:
Mit einer Benotung von 2,2 nach der Schulnotenskala schnitten die Unfallkrankenhäuser der AUVA – das UKH Meidling und das UKH Lorenz Böhler – am besten ab. Die Führungsposition der AUVA im Bereich der Unfallchirurgie wurde somit bestätigt.

Die AUVA-Unfallkrankenhäuser Meidling und Lorenz Böhler sind aus der medizinischen Versorgung der Stadt Wien nicht wegzudenken: rund 150.000 Patienten nehmen jedes Jahr die ambulanten und stationären Dienste der zwei Spezialkliniken für Unfallheilbehandlung in Anspruch. 15 Prozent davon sind Verletzte durch einen Arbeitsunfall. Die rund 300 Betten beider Häuser sind stets gut ausgebucht: Pro Jahr werden rund 14.000 Patienten stationär aufgenommen.

Sieht man sich die Unfallkrankenhäuser der AUVA genauer an, liegen die Gründe für die Top-Platzierung auf der Hand. Die Unfallheilbehandlung und damit das Betreiben von Spitälern gehören zu den Kernaufgaben der AUVA. In den insgesamt sieben AUVA-Unfallkrankenhäusern behandeln 2.500 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter jährlich 300.000 Verletzte.

Beste Ausbildung, die Versorgung nach neuesten medizinischen Erkenntnissen und modernstes medizinisch-technisches Equipment ermöglichen die schnelle und kompetente Behandlung dieser Menge an Patientinnen und Patienten. Die hochspezialisierten Ärzte- und Pflegeteams sowie das effizient arbeitende Verwaltungspersonal stellen so täglich sicher, dass Verletzte nach Arbeits- und Freizeitunfällen möglichst rasch wieder ihren gewohnten Tätigkeiten nachgehen können.

Sowohl in der ambulanten als auch in der stationären Behandlung mit insgesamt 918 Betten stellen die Beschäftigten die Patientinnen und Patienten in den Mittelpunkt. Diese Leistungen wurden von den Befragten der Studie auch dementsprechend belohnt: Die Patientinnen und Patienten sprechen den Unfallkrankenhäusern der AUVA das höchste Vertrauen aus.
(APA, 11.11.2014)

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