Resolution der AUVA-Generalversammlung vom 16. April 2018

Für den Erhalt und die Weiterentwicklung der sozialen Unfallversicherung! Für eine starke AUVA!

Die Arbeitswelten des 21. Jahrhunderts stellen höchste Anforderungen an alle Menschen, die am Erwerbsleben teilhaben. Diese können nur dann erfüllt werden, wenn auch die zentralen Fragen der Gesundheit und Sicherheit im Arbeitsumfeld berücksichtigt werden.

Wie vermeiden wir Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten?
Wie helfen wir jenen, die trotz aller Bemühungen bei der Arbeit verunfallen oder unter einer Berufskrankheit leiden?
Wie stellen wir sicher, dass die Folgen für die Betroffenen ebenso bewältigbar sind wie für die Unternehmen und den Staat?

Die Antworten darauf finden sich in der sozialen Unfallversicherung. Die täglichen Leistungen werden für über fünf Millionen Menschen durch die AUVA erbracht. Wir treten daher dezidiert für die Erhaltung und Weiterentwicklung einer qualitätsvollen, integrierten und daher auch effizienten Unfallversicherung ein. Mit dieser Resolution protestieren wir – über Partei- und Berufsgrenzen hinweg – gegen alle Aktivitäten, die die laufenden Bemühungen zur Weiterentwicklung der AUVA erschweren oder sogar verunmöglichen.

Integrierte Leistungserbringung als Schlüssel zum Erfolg
Die AUVA ist ein sozialpolitisches Erfolgsmodell, um das Österreich international beneidet wird. Sie erbringt ihre Leistungen in integrierter und inhaltlich abgestimmter Form: von der Unfallprävention über die Unfallheilbehandlung und Rehabilitation bis hin zur finanziellen Entschädigung der verunfallten Menschen. Dieses Konzept ermöglicht höchste Qualität bei gleichzeitiger Optimierung der Kostenstrukturen. Die optimale Weiterentwicklung dieser Themenfelder kann nur dann gewährleistet werden, wenn sie innerhalb einer Organisation ganzheitlich betrachtet wird.

Verlässlichkeit und höchste Qualität: Die Unfallkrankenhäuser und Rehaeinrichtungen
Über fünf Millionen Menschen und 320.000 Unternehmen vertrauen der AUVA. Pro Jahr können sich rund 370.000 Patientinnen und Patienten auf eine exzellente Versorgung in einer der Krankenanstalten der AUVA verlassen. Die Unfallkrankenhäuser der AUVA sind aus der österreichischen Gesundheitsversorgung nicht wegzudenken. Mehr als die Hälfte aller Verunfallten in den Ballungszentren werden in den Unfallkrankenhäusern der AUVA medizinisch versorgt. Darüber hinaus stellen die hervorragenden Rehabilitationseinrichtungen den nahtlosen Übergang von der Unfallheilbehandlung in die Rehabilitation und damit auch den bestmöglichen Rehabilitationserfolg sicher. Unter dem Dach der AUVA werden medizinische Spitzenleistungen erbracht. Denn die Häuser der AUVA haben den gesetzlichen Auftrag, Menschen mit allen geeigneten und verfügbaren Mitteln medizinisch zu behandeln. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der AUVA sehen diese Vorgabe als ihre tägliche Handlungsmaxime.

Die wertvollste Leistung: Sicherheit
In den mehr als 130 Jahren ihres Bestehens konnte die AUVA die Zahl der Arbeitsunfälle drastisch reduzieren – allein seit 1990 um etwa die Hälfte. Sie steigert kontinuierlich die Qualität in Unfallheilbehandlung und Rehabilitation. Sie bietet ein soziales Netz nach Arbeitsunfällen, zahlt Renten und Umschulungen. Sie entlastet die Unternehmen von ihrer Haftung bei Arbeitsunfällen, vermeidet gerichtliche Auseinandersetzungen und trägt damit zum sozialen Frieden in den Betrieben bei.

Die AUVA schafft Sicherheit. Lassen wir uns diese Sicherheit nicht nehmen!

Auch hier zum Nachlesen: Mitteilung des AUVA-Obmanns – Was tun wir derzeit?

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter!
Ich war in den vergangenen Wochen bereits in einigen Häusern sowie Landesstellen der AUVA unterwegs und werde meine Tour auch noch fortsetzen. Heute möchte ich Ihnen einen kurzen Zwischenbericht dazu geben.

Mir ist es wichtig, Sie aus erster Hand darüber zu informieren, wie wir mit den Plänen zur AUVA im Regierungsprogramm umgehen. Ich verstehe, dass sich manche unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter deswegen Sorgen machen, insbesondere was ihren Arbeitsplatz betrifft. Ich kann Ihnen an dieser Stelle versichern: Wir arbeiten intensiv an einer guten Lösung für die AUVA.

Was tun wir derzeit?
Die Führung der AUVA hat sich zur Aufgabe gemacht, bis zum Junivorstand ein akkordiertes Konzept zu den Vorgaben im Regierungsprogramm vorzulegen. Bis dahin führen Herr Generaldirektor Dr. Köberl und ich regelmäßig Gespräche mit Frau Bundesministerin Mag. Hartinger-Klein. Ziel ist es, eine weitere Senkung der Lohnnebenkosten um ein Zehntel-Prozent (von 1,3 auf 1,2 Prozent) per 1. Jänner 2019 zu erzielen. Dies ist ein wichtiger erster Schritt, denn im Regierungsprogramm werden „erste Erfolge bis Ende des Jahres“ gefordert.

Des Weiteren haben wir uns zum Ziel gesetzt, bis zum Ende der Gesetzesperiode die so genannten versicherungsfremden Leistungen aus der Finanzgebarung der AUVA zu entfernen. Damit können wir eine Senkung des Unfallbeitrags auf 0,8 Prozent gegenfinanzieren.

Zusätzlich zu den Gesprächen mit der Ministerin halte ich laufend Kontakt zu Interessensvertreterinnen und -vertretern der Wirtschaft sowie zu den Mitgliedern der Landesregierungen. Auf meinen Vorschlag hin wurde unter dem Dach des Hauptverbandes eine Arbeitsgruppe eingerichtet, in der alle Sozialversicherungsträger ein Gesamtpaket für eine Reform schnüren. Nur wenn alle einzelnen Komponenten des Gesamten miteinander kommunizieren, kann ein System funktionieren. Read more

Pressegespräch mit IV: AUVA kann aus eigener Kraft nur 100 Mio einsparen

Georg Kapsch, Industriellenvereinigung

Die AUVA muss laut Regierungsprogramm bis Ende des Jahres ein Konzept zur Einsparung von 500 Millionen vorlegen, sonst droht ihr die Auflösung. Aus eigener Kraft schafft sie allerdings nur 100 Mio., sagte Obmann Anton Ofner am Donnerstag in einem Pressegespräch mit dem Präsidenten der Industriellenvereinigung, Georg Kapsch.

Nachdem der Unfallversicherungsbeitrag für die Unternehmer schon 2014 von 1,4 Prozent auf 1,3 Prozent gesenkt wurde, will Ofner mit 1. Jänner 2019 noch um einen weiteren Zehntel-Prozentpunkt auf 1,2 hinuntergehen, was ohne Freisetzungen von Mitarbeitern und ohne Bettenabbau möglich sei. Dies entspreche etwa 100 Mio. Euro, sagte er.

Die Hälfte des Betrags schaffe man aufgrund der guten Konjunkturlage einnahmenseitig. Der Rest soll durch Konsolidierungsschritte hereingebracht werden, etwa durch die teilweise Verlegung isolierter Reha-Zentren – für Ofner ein „Relikt aus der Vergangenheit“ – direkt zu den Unfallkrankenhäusern.

Enthalten sein soll dies in einem Konzept, das Mitte des Jahres fertig und mit Gesundheits- und Sozialministerin Beate Hartinger-Klein (FPÖ) akkordiert sein soll. Im Juni könnte der Beschluss im AUVA-Vorstand fallen, die Beitragssenkung soll dann mit Jahresbeginn 2019 in Kraft treten.

Allerdings verlangt die Regierung eine Beitragssenkung auf 0,8 und nicht nur auf 1,2 Prozent. „Das kann man nicht aus dem Betrieb heraus einsparen“, betonte Ofner einmal mehr: „Um in diese Größenordnung zu kommen, müssen systemfremde Leistungen entfernt werden.“

An den Kragen gehen soll es aus seiner und Kapsch‘ Sicht etwa dem im Paragraf 319a ASVG geregelten sogenannten Pauschbetrag, den die AUVA an Fondsspitäler für dort behandelte Unfallpatienten an den Hauptverband der Sozialversicherungsträger abführen muss. Dieser wurde zuletzt von 205 auf 209 Mio. Euro jährlich erhöht. Die AUVA will stattdessen auf eine transparente Einzelfallabrechnung umstellen. Dann wären nämlich nur rund 50 Mio. Euro zu zahlen, man würde sich also eine Überzahlung von 150 bis 160 Mio. Euro sparen.

DDr. Ofner, Obmann AUVA

Weitere 40 bis 50 Mio. Euro wären zu holen, wenn die AUVA nicht mehr für Entgeltfortzahlungen im Krankheitsfall aufkommen müsste, und 160 Mio. würde es bringen, wenn die Versicherung mehr für die Behandlung von Freizeitunfällen in ihren Krankenhäusern bekäme. Statt 850 bis 1.000 Euro pro Tag bekomme die AUVA hier nämlich nur 240 bis 250 Euro ersetzt. „Wenn wir das zusammenrechnen, dann kommen wir schon in die Größenordnung der geforderten Senkung der Arbeitgeberbeiträge“, sagte der AUVA-Obmann.

Kapsch betonte, die AUVA könne Vorbild für Reformmöglichkeiten im gesamten Sozial-versicherungsbereich sein. Er sprach sich auch dafür aus, dass es zu einer Entflechtung zwischen den politischen Zielsetzungen und der operativen Führung der Träger kommen müsse. Die geplante Reduktion auf nur noch fünf Sozialversicherungsträger begrüßte er. Dies solle schnell umgesetzt werden, und zwar ohne Rücksichtnahme auf die „Befindlichkeit“ einzelner Landeshauptleute.

Dass die AUVA mit der Auflösungsdrohung unter Druck gesetzt wird, wertete er als ungerecht, aber nur, weil es in anderen Bereich des Systems nicht geschehen sei. „Wenn Sie keine Konsequenz an die Wand malen, geschieht in den meisten Fällen nichts“, sagte der IV-Präsident.

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