Schutzimpfung gegen FSME (Frühsommer-Meningoenzephalitis)
Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Mitarbeiter:innen!
Auch heuer ist es aufgrund der zwischen Generaldirektion und Zentralbetriebsrat im Jahre 2002 getroffenen Vereinbarung möglich, Ihnen die „Zeckenschutzimpfung“ anzubieten.
Die Aufteilung der Impfkosten für Mitarbeiter:innen ist wie folgt: 70 % AUVA, 15% Betriebsrat, 15 % Mitarbeiter:innen. Für die Mitarbeiter:innen des UKH Linz wird der Selbstbehalt vom Betriebsrat übernommen.
Anmeldung:
Die Anmeldung ist bei Frau Nora Palaoro (Tel.: 05 9393-32103 oder mailto: nora.palaoro@auva.at) bis spätestens 14.02.2024 durchzuführen. Nachbestellungen nach dem 14.02.2024 sind aus organisatorischen Gründen nicht möglich.
Für Angehörige kann der Impfstoff mitbestellt werden, es ist aber dafür der volle Preis von € 21,89 für Erwachsene und € 18,59 für Kinder (bis 16 Jahre) bei Martina Kronsteiner zu bezahlen. Die Impfung von Angehörigen wird aus rechtlichen Gründen nicht durchgeführt.
Impfschema:
Die Grundimmunisierung besteht aus:
- Teilimpfung
- Teilimpfung: 4 bis 8 Wochen nach der 1. Teilimpfung
- Teilimpfung: 9 bis 12 Monate nach der 1. Teilimpfung
- Auffrischung (Boosterimpfung): 3 Jahre nach der 3. Teilimpfung
Weitere Auffrischungsimpfungen: Alle 5 Jahre nach der Boosterimpfung. Ab dem 60. Lebensjahr verkürzt sich das Impfintervall auf 3 Jahre! Sollten Impfintervalle überzogen bzw. Impfungen versäumt worden sein, können diese nachgeholt werden. Bitte um Rücksprache im Einzelfall.
Die Verabreichung/Abgabe des für MitarbeiterInnen kostenlosen Impfstoffes wird daher nur entsprechend den Intervallen des o.a. Impfschemas durchgeführt.
Freundliche Grüße, Dr. Heinz Schikola (Betriebsarzt)