MEGA-Ticket Linz AG für alle Mitarbeiter im Haus!

Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen!

Im Sinne der Nachhaltigkeit haben wir ein Linz AG-MEGA-Ticket angeschafft, das allen Mitarbeitenden – auch für private Zwecke – zur Verfügung steht.

Diese Karte wird im BR-Sekretariat verwaltet und kann zu den Öffnungszeiten (Montag bis Donnerstag, 8.00 bis 13.00 Uhr) ausgeborgt werden. Um eine rechtzeitige telefonische Voranmeldung (DW. 32684) oder eine Mail wird erbeten.

VORTEILE:
Freie Verkehrsmittelwahl: Für Fahrten innerhalb der Kernzone Linz gelten die Fahrkarten der LINZ AG LINIEN als Verbundfahrkarten und werden daher von allen Verkehrsunternehmen anerkannt.

Beliebig viele Fahrten mit dem MEGA-Ticket innerhalb der Kernzone Linz und kostenlose Benützung der Pöstlingbergbahn.

An Samstagen, Sonn- und Feiertagen gültig für 2 Erwachsene und bis zu 4 Kindern unter
15 Jahren und 1 Hund.

WICHTIGER HINWEIS:
Sollte das Ticket nicht zurück gegeben werden, ist das Mega-Ticket in Höhe von € 285,- zu ersetzen.

Endlich wird das Kilometergeld erhöht – dank ÖGB!

Was passiert mit dem „politischen Drittel“ der Kalten Progression? Der ÖGB stellt konkrete Forderungen, von denen Arbeitnehmer:innen profitieren

Schon die Abschaffung der Kalten Progression war ein Gewerkschaftserfolg. Jetzt wurden weitere ÖGB-Forderungen erfüllt, einiges fehlt aber weiterhin.

Mit der Abschaffung der Kalten Progression wurde 2023 eine langjährige ÖGB-Forderung endlich erfüllt – aber: Es blieb das sogenannte „politische Drittel“, dessen Verteilung lange offen war. Jetzt ist klar: Auch hier gibt es einen Gewerkschaftserfolg, einige Forderungen wurden erfüllt. Der Druck hat sich also (wieder einmal) gelohnt! Denn die sozial gerechte Rückverteilung vor allem an Arbeitnehmer:innen war von Anfang an ein wesentliches Anliegen des ÖGB. Denn dabei geht es allein 2024 um rund 650 Millionen Euro.

Kilometergeld wird endlich angehoben

Jetzt wird unter anderem das Kilometergeld einheitlich für Pkw, Motorräder und Fahrräder zwar nicht auf die vom ÖGB geforderten 60 Cent, aber immerhin auf 50 Cent pro Kilometer angehoben. Der Zuschuss für Familien mit geringem Einkommen steigt und auch die stärkere Anhebung der Tarifstufen und Absetzbeträge sind positiv. Ebenso die (leichte) Erhöhung der Tages- und Nächtigungsgelder. „Dass die Regierung hier auf ÖGB und AK gehört hat, ist erfreulich“, erklärt ÖGB-Ökonomin Miriam Fuhrmann, die aber auch daran erinnert, dass die Forderungen aufrecht bleiben, denn die Erhöhungen sind niedriger ausgefallen, als gefordert. 


Aber: Wichtige Freibeträge wie zum Beispiel die Werbungskostenpauschale, die seit 1988 unverändert ist, wurde nicht angehoben – eine große Chance wurde nicht genutzt. Und: Aufgrund weiterer Änderungen der Bundesregierung zahlen Selbstständige mit 55.000 Euro Betriebseinnahmen künftig de facto nur mehr 1.000 Euro Einkommenssteuer, während Arbeitnehmer:innen mit demselben Bruttogehalt 6.500 Euro Lohnsteuer zahlen müssen. „Was haben sich ÖVP und Grüne dabei gedacht, dass Selbstständige und Freie Dienstnehmer:innen teilweise gar keine Steuern mehr zahlen sollen?“, fragt Fuhrmann.

ÖGB und AK machen konkrete Vorschläge

Die Expertinnen und Experten des ÖGB haben schon zuvor klar benannt, wo Handlungsbedarf besteht und entsprechende Maßnahmen aufgezeigt. Unter anderem eben die Erhöhung des Kilometergeldes und noch einige Maßnahmen mehr. Die Bundesregierung hätte gut daran getan, sich intensiver mit den ÖGB-Forderungen auseinanderzusetzen.

Die Vorschläge

  • Erhöhung der Werbungskostenpauschale auf 300 Euro (aktuell 132 Euro)
  • Erhöhung des Kilometergelds auf 60 Cent pro Kilometer
  • Erhöhung Taggelder auf 55 Euro/ Nächtigungsgelder auf 31 Euro
  • Erhöhung des Veranlagungsfreibetrags von aktuell 730 Euro auf 1.600 Euro
  • Reduktion des Selbstbehalts bei außergewöhnlichen Belastungen
  • Valorisierung Homeoffice-Pauschale
  • Reform der Pendlerpauschale in Richtung einkommensunabhängigem Pendlerabsetzbetrag

25 Vorschläge von denen Arbeitnehmer:innen profitieren

FAMILIENBESTEUERUNG

1. Automatische Optimierung Familienbonus Plus

2. Automatische Beantragung des Kindermehrbetrags bei Alleinerzieher:innen und Alleinverdiener:innen

3. Automatische Berücksichtigung des Mehrkindzuschlags

4. Automatische Berücksichtigung des Freibetrages für erhöhte Familienbeihilfe

5. Hinweis auf Anspruch des Alleinverdiener:innen/Alleinerzieher:innenabsetzbetrags

WERBUNGSKOSTEN

6. Erhöhung der Werbungskostenpauschale von 132 auf 300 Euro

7. Automatische Meldung von Sozialversicherungsbeiträgen

8. Aufnahme der Betriebratsumlage in den Jahreslohnzettel

9. Übernahme Ergebnis Pendlerrechner

10. Vorschlag Adressen für Pendlerrechner

11. Erweiterung Pendlerrechner mit Monatsbetrachtungen

AUSSERGEWÖHNLICHE BELASTUNGEN 

12. Automatische Berücksichtigung von Behinderungen

13. Automatische Berücksichtigung des Pflegegeldes

14. Freibeträge bei Behinderung vereinfachen bzw. erhöhen

INTERNATIONAL 

15. Datenübermittlung aus dem Ausland im Steuerakt anzeigen

16. Einfachere Übernahme ausländischer Einkünfte

17. PVA-Meldung bei Auslandspensionen

18. Automatische Wechselkursermittlung

SONSTIGES 

19. Erhöhung des Veranlagungsfreibetrages

20. Möglichkeit, geringen Zuverdienst in die Arbeitnehmer:innenveranlagung aufzunehmen

21. Automatische Information an Steuerpflichtige bei Zuverdienst

22. Option zur monatlichen Vorauszahlung

23. Automatische Datenübernahme bei freien Dienstverhältnissen

24. Voraussichtliche Bearbeitungsdauer und Auszahlungszeitpunkt in FinanzOnline anzeigen

25. Reisekostenersätze ausweisen

(Information des ÖGB , 04.07.2024)

Save the date: Köstliches Eis im UKH Linz am Mi, 17. Juli 2024

Mittwoch, 17. Juli 2024,
vor dem Speisesaal UKH Linz, UG1, ca. 12.00 bis 14.00 Uhr

Liebe Kolleginnen und Kollegen!
Wir haben auch heuer ein Mittel gegen die Sommerhitze:

BRV Sandra Weirauch verwöhnt alle am Mittwoch, den 17. Juli 2024, mit einem Eiswagen im UKH Linz. Dieses Mal haben wir Bauernhofeis von Wolfmayr KG aus St. Martin im Mühlkreis mit sieben köstlichen Eissorten:

  • Weisse Schokolade mit Waffelbällchen
  • Tiramisu Kaffee Eis
  • Himbeer Sorbet mit Vanilleeis
  • Joghurt Heidelbeere
  • Stracciatella
  • Pistazie
  • Erdbeer Sorbet

Also einfach vorbeikommen! In Summe sollten sich ca. 360 Kugeln ausgehen, da wird sicherlich keiner zu kurz kommen!

Kultur auf Schloss Tillysburg: Ein OÖ Sommernachtstraum – mit Angehörigen – für Arbeiter und Angestellte

Donnerstag, 09. August 2024, 20.15 Uhr
Schloss Tillysburg bei St. Florian

Liebe Kolleginnen und Kollegen!
Auch heuer ist Schloss Tillysburg bei St. Florian Bühne für hochkarätiges Sommertheater.

Inhalt:
Shakespeares Welt-, Traum- und Liebeskomödie – versetzt nach Oberösterreich. Die jungen Liebenden aus Linz fliehen vor der väterlichen Gewalt in die Wälder um Sankt Florian, um sich schließlich in Steyr heimlich trauen zu lassen. Allerdings ist nur ein Paar glücklich verliebt. Die andern beiden würden diese Verbindung gerne lösen, aber im Traum dreht sich alles um.
Ein Amtsrat und seine Zukünftige werden zum Waldgeister-König und zur Elfenkönigin. Und ein oberösterreichischer Beamter, der Amtsdiener Zettel, wird zum liebestollen Esel…

Susanne F. Wolf ist eine geniale Dramaturgin und Bearbeiterin, die viele Stoffe der Weltliteratur in die Form des Altwiener-Lustspiels à la Nestroy gebracht hat.

Ein OÖ Sommernachtstraum

Anmeldung/Eigenbeitrag:
Wir haben 20 Karten zur Verfügung. Die Anmeldung dazu ist ab sofort im BR-Sekretariat (Katharina Neubauer, DW 32684, E-Mail: katharina.neubauer@auva.at) möglich, bis spätestens 19.7.2024.
Kein Eigenbeitrag für Mitarbeiter – die Kosten übernimmt der BR. Für diese Veranstaltung gibt’s auch eine Angehörigen-Karte um nur € 33,30.

 Anreise privat!

Internet:
Weitere Informationen siehe hier: Festspiele Schloss Tillysburg

Buch „Mühlviertel aktiv“ ab sofort bei uns erhältlich!

Der aktuelle Führer zu den schönsten Tages- und Halbtageswanderungen im Mühlviertel. Mit einem Überblick zu allen lohnenden Mehrtagestouren.

Das Granithochland mit seinem ganzen Zauber. Sagenumwoben und voller Mystik – das ist das Wanderparadies im Norden Oberösterreichs. Rund 700 Kilometer ist der Autor und Landschaftsfotograf Andreas Mühlleitner für dieses Tourenbuch in der Region zu Fuß unterwegs gewesen. Herausgekommen ist ein umfassendes und reich bebildertes Werk: Ein Wegweiser und eine wertvolle Orientierungshilfe für jeden, der die schönsten Plätze und lohnendsten Touren im Mühlviertel für sich entdecken möchte. Darüber hinaus ist es ein Bilder- und Lesebuch zum Schmökern und Träumen.

– kompakte Infos und Wegbeschreibungen
– detaillierte Übersichtskarten zu jeder Wanderung
– Varianten, Tipps und Einkehrempfehlungen

Ein Ansichtsexemplar liegt im BR-Sekretariat auf.
Buchbestellungen sind ab sofort im BR-Sekretariat möglich, bis spätestens 14.08.2024. Dann erfolgt die Sammelbestellung durch uns.
Die Mindestbestellung beträgt 20 Stück – Eigenbeitrag € 18,–. Der Originalpreis wäre € 27,–.

Wir sagen Stopp bei der Kürzung der Lohnnebenkosten!!

Keyvisual Lohnnebenkosten ÖGB

FINGER WEG VON DEN LOHNNEBENKOSTEN

Wer die Lohnnebenkosten senken möchte, setzt den Rotstift bei Sozialleistungen für Beschäftigte an. ÖGB-Präsident Katzian sagt: Nicht mit uns!

Lohn oder Gehalt bei Insolvenz? Pension? Krankenstand? Geld, wenn du arbeitslos geworden bist? Pflegeurlaub, weil dein Kind deine Hilfe braucht? Oder ganz grundsätzlich: Schutz vor Armut für mehr als eine Million Menschen? Hinter all dem stehen (auch oder vor allem) die Lohnnebenkosten. Eben jene Lohnnebenkosten, die du mit deiner Leistung und deiner Arbeit erwirtschaftest. Und darauf sollst du verzichten? Das wäre nicht nur für dich schlecht, sondern für uns alle. Denn unsere sozialen Sicherungsnetze verlassen sich drauf – und du arbeitest dafür. Eine Kürzung heißt also mehr Geld für die Arbeitgeber und weniger Leistungen für dich.

So setzen sich die Lohnnebenkosten zusammen. Wenn sie gekürzt werden, dann drohen überall massive Kürzungen der Leistungen.So setzen sich die Lohnnebenkosten zusammen. Wenn sie sinken, dann
drohen überall massive Kürzungen der Leistungen.

Immer wieder werden Sozialstaatsbeiträge trotzdem gekürzt. 262022 wurde zum Beispiel der Beitrag, den Unternehmen zum Insolvenzentgeltfonds zahlen, halbiert. Aus ihm bekommen ArbeitnehmerInnen im Konkursfall weiter ihr Gehalt, Lohn, Urlaubs- oder Weihnachtsgeld. Gäbe es den Fonds nicht, stünden sie mit leeren Händen da.

Eine Senkung der Lohnnebenkosten lehnen die Expertinnen und Experten der Volkswirtschaftlichen Abteilung des ÖGB daher klar ab. „Die Sozialversicherungsbeiträge dürfen nicht angetastet werden. Andere Lohnnebenkosten wie zum Beispiel der Familienlastenausgleichsfonds keinesfalls ohne ausreichende und vorab geklärte Gegenfinanzierung durch Beiträge von Unternehmen und Vermögenden“, hält ÖGB-Ökonomin Miriam Fuhrmann fest. Zumal klar sein muss: Mit höheren Löhnen und Gehältern hat das überhaupt nichts zu tun. Die Beschäftigten wären dabei völlig den Launen der Arbeitgeber ausgeliefert, die das kaum weitergeben werden.

Arbeitskosten sind dein Bruttolohn plus die LohnnebenkostenAuf dem Lohn- oder Gehaltszettel ist das Brutto- und Nettoeinkommen zu finden.
Die Lohnnebenkosten stehen dort nicht. Eine Kürzung hätte also überhaupt keinen Effekt auf die Einkommen der Arbeitnehmer:innen, sondern würde nur den Unternehmern noch mehr Geld in die Kassen spülen.

Neoliberale Märchen
Das sind aber nicht die ersten und nicht die einzigen Angriffe auf die Sozialstaatsbeiträge. Unternehmer und neoliberale Thinktanks holen regelmäßig zur Forderung nach einer Senkung der Lohnnebenkosten aus. Das Argument: Es schafft mehr Arbeitsplätze und die ArbeitnehmerInnen haben jeden Monat mehr Gehalt am Konto. Aber stimmt das? Nein. Eine Senkung der Lohnnebenkosten bringt natürlich mehr Geld – aber ausschließlich für die Arbeitgeber! Sie erhöhen die Gewinne der Unternehmen und senken gleichzeitig das Arbeitnehmerentgelt, zu dem die Sozialstaatsbeiträge und die Lohnsteuer zählen. Dem Staat steht weniger Geld zur Verfügung und das bedeutet meistens Leistungskürzungen. Vor einigen Jahren wurde z.B. die Anspruchsdauer auf die Familienbeihilfe gekürzt, in der Südsteiermark konnten aufgrund eines zu niedrigen Budgets die Schüler:innenbusse nicht mehr organisiert werden – und das ist nur ein Beispiel von vielen.  

Das hat ÖGB-Präsident Wolfgang Katzian kürzlich im Ö1-Morgenjournal erklärt. Hier ist der Beitrag zum Nachhören: Kürzung der Lohnnebenkosten: Gefahr für Weihnachtsgeld und Familienbeihilfe

Lohnnebenkosten sind nicht nur der Beitrag der Arbeitgeber zum Sozialstaat, sondern gelten auch die Wertschöpfung der Beschäftigten ab. So leisten sie ihren gerechten Beitrag.

ZEIT – DRUCK – MENSCHLICHKEIT?

Kampagne Zeit-Druck-Menschlichkeit

Mit einer Auftaktveranstaltung vor dem ÖGB-Haus in der Linzer Volksgartenstraße starteten die Gewerkschaften GPA, vida und younion ihre neue Kampagne „Zeit – Druck – Menschlichkeit, die wir euch gerne auch im Blog vorstellen wollen.

Unsere Forderungen

  • Arbeitszeitverkürzung auf 35 Wochenstunden bei vollem Lohn-/Gehaltsausgleich in einem absehbaren Zeitraum
  • Einführung eines verbindlichen, transparenten und bedarfsorientierten Personalbemessungsmodells (am besten österreichweit)
  • Konsequenzen bei Nichterfüllung der Personalschlüssel:
  • Einführung von Entlastungsmaßnahmen für Mitarbeiter:innen bei kurzfristigen Arbeiten unter Mindestpersonalberechnung
  • – sonst vorübergehende Kürzung von Angeboten
  • Bis zur Einführung einer bundesweiten Regelung Sofortmaßnahmen im Bundesland; Mitbestimmung und Kontrolle durch Personalvertretung und Betriebsrat.
  • Maßnahmen zur Verbesserung der Dienstplanstabilität
  • Bessere Abgeltung von Dienstplanabweichungen

– Darüber hinaus für den Langzeitbereich:

Deutliche Erhöhung des Pflegeschlüssels unter Berücksichtigung der veränderten Krankheitsbilder (Demenz, psychische Erkrankungen) und der Qualitätssicherung:

– keine Einbeziehung von Stützpersonal in den Pflegeschlüssel und Ausweitung von Fachpersonal

– verpflichtende Berücksichtigung von tatsächlichen Fehlzeiten

– schwangere Mitarbeiterinnen

– Invaliditätsgrad über 50 % berücksichtigen

– Praxisanleitung und Fortbildungszeiten aus Schlüssel herausrechnen

  • Erhöhung der Mindestnachtdienstbesetzungen
  • Tagesaktuelle Personalberechnungen
  • Verkürzte Durchrechnung des Pflegeschlüssels

Entlohnung im Rahmen der Ausbildung (Dienstverhältnis während der Ausbildung)

Aus- und Weiterbildung: Die notwendige Zeit für gesetzlich verpflichtende Weiterbildung als Arbeitszeit zur Verfügung stellen.

Ausweitung Anspruch Schwerarbeitspension

Ich unterstütze die Forderungen der Gewerkschaften! Hier der Link: Betreuung_Pflege_Gesundheit_OOE

UKH Salzburg: Krankenakten illegal eingesehen

Eine Krankenschwester, die im UKH arbeitet, wurde dort Anfang des Vorjahres auf ihr gesundheitliches Problem angesprochen – nachdem sie dort behandelt worden war. Sie schöpfte den Verdacht, dass der damalige Pflegedirektor ihre Krankenakte eingesehen haben könnte.

„Dieser Verdacht hat sich über den Datenschutzkoordinator bestätigt“, sagte der Betriebsratsvorsitzende des UKH, Hans-Peter Kreuzer. „Danach wurden die Daten aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter angeschaut, und da hat sich herausgestellt, dass es an die 20 Fälle gab, wo auch Einschau gehalten wurde. Und das ist ein klarer Verstoß gegen die Datenschutzverordnung“, sagte Kreuzer.

Rückverfolgung nur zeitlich begrenzt möglich
Vor zweieinhalb Jahren habe das Salzburger Unfallkrankenhaus ein neues digitales Patienteninformationssystem bekommen. Dieses System zeichne jeden Zugriff auf eine Patientenakte auf, sagte Kreuzer. Nur des neuen Systems wegen konnte überhaupt bestätigt werden, dass illegale Einsichten in die Krankenakten von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern genommen wurden.

Eine Rückverfolgung der Einsichten ist nur über die vergangenen zweieinhalb Jahre, also seit der Einführung des aktuellen Patienteninformationssystems möglich. Ob der damalige Pflegedirektor auch zuvor Einsicht in die Krankenakten seines Personals genommen hatte, sei deshalb nicht mehr nachvollziehbar. Er war fast 15 Jahre lang als Pflegedirektor im UKH tätig.

Ehemaliger Pflegedirektor kündigte im Vorjahr
Die Spitalsträgerin AUVA ging in einer schriftlichen Stellungnahme nicht auf die Frage ein, weshalb die Spitalsleitung den langjährigen Pflegedirektor nicht entlassen habe:

„(Wie von Ihnen erwähnt) hat der ehemalige Pflegedirektor des UKH Salzburg sein Dienstverhältnis im letzten Jahr durch Dienstnehmerkündigung beendet“, ließ die AUVA schriftlich ausrichten. Die von diesem vorgenommenen und „zu Recht kritisierten Einsichten“ in Akten von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern seien gemeinsam mit den Betroffenen „in enger Abstimmung mit dem Datenschutzbeauftragten der AUVA sowie der Rechtsabteilung behandelt“ worden. Die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen seien persönlich über ihre Rechte und Möglichkeiten aufgeklärt worden, keiner von ihnen habe sich in seinen Rechten beeinträchtigt gefühlt, so die AUVA.

Die Belegschaft des UKH habe die Kündigung gutgeheißen, sagte der Betriebsratsvorsitzende Kreuzer. „Eine Person, die den Datenschutz in dieser Dimension verletzt, ist für die Belegschaft nicht mehr tragbar, und ich denke, dass er das früher oder später auch selbst erkannt und dann auch selbst gekündigt hat“, sagte Kreuzer über den damaligen Pflegedirektor. Nach der Kündigung des Pflegedirektors vergangenen August hat das Spital seine Stellvertreterin als Nachfolgerin bestellt.
(Information gesehen auf ORF Salzburg, 10.06.2024)

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