Umziehzeit im Spital: AK Tirol unterstützt Betriebsrat

Die Arbeiterkammer (AK) Tirol unterstützt den Betriebsrat der tirol kliniken im Streit um die Umkleidezeiten. Die werden seit gut einem Jahr nicht mehr als Arbeitszeit gewertet, was Betriebsrat und AK mittels Feststellungsklage ändern wollen.

Seit gut einem Jahr fällt das Anziehen der Arbeitskleidung in den tirol kliniken in der Früh nicht mehr in die Arbeitszeit. Dem vorangegangen war ein Urteil des OGH. Demnach zählte das An- und Ausziehen der Dienstkleidung von medizinischem und Pflegepersonal in Spitälern als Arbeitszeit. Der Belegschaft wurde darauf rückwirkend Zeit gutgeschrieben. Dann gab es aber eine Dienstanweisung der tirol kliniken, wonach frische Arbeitskleidung zuhause angezogen werden kann.

Die stellvertretende Betriebsratsvorsitzende, Birgit Seidl, vermisst Gesprächsbereitschaft seitens der tirol kliniken, was die Umkleidezeiten betrifft: „Warum das so ist wird seitens der Klinikführung weder ausreichend begründet, noch gibt es eine Bereitschaft für Gespräche – so kann man nicht mit Beschäftigten umgehen“, empörte sich Seidl.

Wunsch nach Klarheit
Da man Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern erlaubt habe, den Weg nach Hause und in die Arbeit nach eigenem Wunsch entweder in getragener oder auch in gereinigter Dienstkleidung vorzunehmen, seien die Umkleidezeiten nicht mehr bezahlt worden.

„Dass man sich aber – auch verschärft durch die Corona-Pandemie – nicht mehr so sicher fühlt, zeigt die Tatsache, dass ab 1. Juli dieses Jahres die Dienstkleiderordnung geändert wurde. Jetzt darf man nicht mehr mit getragener Dienstkleidung das Haus verlassen. Ein klareres Eingeständnis, dass hier falsch gehandelt wurde, gibt es eigentlich nicht“, so AK Präsident Zangerl.

Die Arbeiterkammer und der Betriebsrat wollen nun mittels einer Feststellungklage Klarheit. Von Seiten der tirol kliniken heißt es, dass die wenigen Minuten für das Umziehen bei 5.000 Mitarbeitern jährlich rund vier Millionen Euro kosten.
(Informationen gesehen auf ORF Tirol, 04.11.2020)

Alle Jahre wieder: Weihnachts-Gutscheine für alle Angestellten im UKH Linz!

Liebe Kolleginnen und Kollegen!
Die große gemeinsame UKH-Weihnachtsfeier fällt heuer zwar aus, jedoch nicht die traditionelle Gutschein-Aktion. Auch heuer werden wir daher zu Weihnachten wieder Gutscheine schenken! Und nachdem die Auswahl der Geschäfte vom Vorjahr großen Anklang gefunden hat, belassen wir die Aktion wie gehabt.

Somit stehen wieder folgende Gutscheine zur Auswahl:

  • Spar
    (einlösbar in allen Geschäften Spar, Eurospar, Interspar, Hervis)
  • Thalia
    (auch online einlösbar bei Thalia.at)
  • Plus City
    (einlösbar in allen Geschäften der Plus-City in Pasching)
  • Linzer City
    (einlösbar in allen Linzer Innenstadtgeschäften)

Gutscheine jeweils im Wert von € 100,– (Teilzeit entsprechend aliquot).
Wir gehen mal davon aus, dass da für jeden etwas dabei ist. Daher bitte auswählen und in die Listen, die wir in den nächsten Tagen auf den einzelnen Abteilungen auflegen werden, eintragen. Die ausgefüllten Listen bitte bis Freitag, den 20. November 2020, beim BR abgeben!

Schwedenbomben-Frischdienstverkauf AUVA/UKH Linz Oktober 2020!

Fa. Niemetz freut sich, wieder für uns unterwegs zu sein und uns mit süßen Angeboten verwöhnen zu können!

Aktion im Oktober:
1 x Niemetz Schwedenbomben 20er, 1 x Heidi Hazelnut, 2 x Heidi Creme D’or Riegel, 3 x Heidi Florentine = unsere attraktive Tafelaktion = 8 Heidi-Tafeln um nur € 9,99.

Das Ganze findet wie immer draußen im Eingangsbereich zwischen AUVA-Landesstelle und Unfallkrankenhaus Linz statt!

Es werden alle relevanten Sicherheits- und Hygienevorschriften eingehalten! Ab sofort ist auch Bankomat-Zahlung möglich.

Step-Workout-Stunden im Haus: Wir starten am Mo., 02. November 2020!

Step-Workout

Liebe Kolleginnen und Kollegen!
Wir starten wieder mit unseren Step-Workout-Stunden – coronabedingt mit geringfügigen Änderungen:

Die Zeit ändert sich geringfügig: Montag nachmittags von 15.30 bis 16.30 Uhr. Start ist am Montag, den 02. November 2020!

Neu ist der Ort: Freizeitraum der AUVA-Landesstelle Linz. Dort ist ausreichend Platz vorhanden. Selbstverständlich werden alle Hygienerichtlinien, Abstandsregelungen, etc. eingehalten, Desinfektionsmittel sind vor Ort.
Neue Stepper sind vor Ort!

Stundeninhalt:
In dieser Stunde beginnen wir mit einem kurzen Warmup, haben Spaß bei einer einfachen Step-Choreographie und machen weiter mit einem abwechslungsreichen und kräftigenden Bodyworkout.

So trainieren wir unsere Ausdauer und Koordination und bauen dazu noch ein paar kleine Muskelkraftwerke auf. Die passende Musik ist natürlich mit dabei. Mit einem kurzweiligen Stretchingteil lassen wir die Stunde ausklingen.

Wer?
Alle, die Spaß und Freude an Bewegung haben – Aerobic-Erfahrung ist nicht notwendig! Einfach hinkommen, mitmachen, Spaß haben!

Ich freue mich auf Dein Kommen!
Sandra Weirauch
Für ev. Rückfragen: Tel. 42644

Step-Workout Stunden AUVA/UKH Linz: Wir starten in Kürze!

Step-Workout

Liebe Kolleginnen und Kollegen!
Der Herbst ist ins Land gezogen und wir starten daher demnächst wieder mit unseren Step-Workout-Stunden – coronabedingt mit geringfügigen Änderungen:

Die Zeit bleibt gleich: Montag nachmittags von 15.15 bis 16.15 Uhr. Neu ist der Ort: Freizeitraum der AUVA-Landesstelle Linz. Dort ist ausreichend Platz vorhanden. Selbstverständlich werden alle Hygienerichtlinien, Abstandsregelungen, etc. eingehalten, Desinfektionsmittel sind vor Ort.

Wir haben neue Stepper gekauft. Sobald diese eingetroffen sind, kann es losgehen. Vermutlicher Start wird am Montag, den 12. Oktober 2020, sein – genaue Info folgt noch.

Stundeninhalt:
In dieser Stunde beginnen wir mit einem kurzen Warmup, haben Spaß bei einer einfachen Step-Choreographie und machen weiter mit einem abwechslungsreichen und kräftigenden Bodyworkout.
So trainieren wir unsere Ausdauer und Koordination und bauen dazu noch ein paar kleine Muskelkraftwerke auf. Die passende Musik ist natürlich mit dabei. Mit einem kurzweiligen Stretchingteil lassen wir die Stunde ausklingen.

Wer?
Alle, die Spaß und Freude an Bewegung haben – Aerobic-Erfahrung ist nicht notwendig! Einfach hinkommen, mitmachen, Spaß haben!

Ich freue mich auf Dein Kommen!
Sandra Weirauch
Für ev. Rückfragen: Tel. 42644

Sozialfonds-Anträge 2020: Aus- und Weiterbildung + Kinderunterbringung!

Sozialfonds-Anträge – es ist wieder so weit!
Auch heuer können Sozialfonds-Anträge bezüglich Zuschüsse zu den Themen “Aus- und Weiterbildung” sowie “Kinderunterbringung” gestellt werden.

Sämtliche Informationen, Richtlinien, Erläuterungen und die notwendigen Formulare zum Ausfüllen und Ausdrucken haben wir im Betriebsrats-Ordner auf dem J-Laufwerk zusammengefasst – Pfad siehe hier:

Wichtig: Bitte nur die neuen (= geänderten) Formulare für 2020 verwenden – eventuell noch vorhandene alte Formulare bitte entsorgen.

Wichtig:
Es müssen auch für Aus- und Weiterbildungen, die heuer nach Ende der Antragstellung stattfinden, jetzt schon die Anträge gestellt werden. Noch nicht vorhandene Teilnahmebestätigungen, etc. müssen dann nach Ende der Veranstaltung nachgereicht werden.

Ende der Antragstellung:
Das Ende der Antragstellung ist heuer Freitag, der 04. Dezember 2020!  Es ist also genug Zeit vorhanden. Termin bitte vormerken, zu spät eingelangte Anträge können wir nämlich nicht nachschicken!

Erklärung zur Gehaltsabrechnung „Epidemie-Entgelt lfd. Auszahlung“

Liebe Kolleginnen und Kollegen!
Hier erfolgt eine Erklärung, die der Zentralbetriebsrat zur letzten Lohn-, Gehaltsabrechnung bezüglich „Epidemie-Entgelt lfd. Auszahlung“ erhalten hat:

Lieber ZBR!
Im Auftrag von Frau Mag. Montesquieu darf ich Ihnen folgende Information weiterleiten.

„Die Abgeltung mit der Lohnart „3577 Epid.Entgelt lfd.Ausz.“, die in der jetzigen Lohn-/Gehaltsabrechnung für den Zeitraum Mitte März bis Ende Mai ausbezahlt wurde, betrifft Personen, die im Zusammenhang mit Covid19 von einem ursprünglich geplanten Dienst abwesend waren.

Es wurden die jeweiligen Tage separat für die Monate März, April und Mai ermittelt. Es handelt sich um ein Schnittentgelt – so wie bei Krankheit -> es werden Dienstbezüge unter Zugrundelegung eines Durchschnittes auf Basis der verrichteten Dienste des vorangegangen Kalenderjahres herangezogen. Dieser Durchschnitt ist für jede/n Mitarbeiter*in individuell und nicht vergleichbar. Genauso wie der ausgewiesene Betrag ist auch die Anzahl der ermittelten Tage unter den Mitarbeiter*innen nicht vergleichbar, da die Dienstplanung bei jeder Person individuell und unterschiedlich ist. 

Leider musste für diese einmalige Abgeltung dieselbe Lohnart „3577 Epid.Entgelt lfd.Ausz.“ verwendet werden, die eigentlich ursprünglich nur für Absonderungen wegen Covid19 bei ausgestellten Bescheid (= Absenz AEG im GraphDi) herangezogen wird. Das könnte eventuell zu Missverständnissen führen.“
Petra Fleischhacker, Projektassistentin Human Resource Management

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