Für alle: Geschenksgutschein Cineplexx-Kinos oder Musiktheater Linz!

Liebe Kolleginnen und Kollegen!
Aufgrund der allgemeinen Corona-Situation seit gut einem Jahr und deshalb nicht möglich gewesenen Veranstaltungen haben wir einen finanziellen Spielraum und diesen wie folgt genützt:

Wir möchten – nach den Lebensmittelgutscheinen von Rewe – auch die Kultur unterstützen und können allen Mitarbeitern einen Geschenksgutschein im Wert von € 50,– anbieten, entweder einzulösen im Musiktheater Linz oder in den Cineplexx-Kinos (diese sind ab 18. Juni 2021 wieder offen).

Wer Interesse hat, möge sich also bei uns melden. Wir haben jede Menge der Gutscheine eingekauft – Kino etwas mehr als Musiktheater – und die Aktion läuft, solange der Vorrat reicht!

Informationen im Internet:
Musiktheater Linz
Cineplexx-Kinos

PS:
Übrigens, wer die Rewe-Lebensmittelgutscheine im Wert von € 200,– noch nicht abgeholt hat: Zeit dafür ist nur noch bis Ende Juni!!!

Wichtiger Hinweis: Änderung unserer Kaffee-Versorgung im UKH Linz!

Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen!
Seit vielen Jahren haben wir im Haus eine einheitliche Kaffeeversorgung, die von jedem Mitarbeiter und jeder Mitarbeiterin genützt werden kann.

Da die Kaffeemaschinen nun schon sehr alt und auf vielen Abteilungen schon reparaturbedürftig sind, haben sich die Verwaltungsleitung und der Betriebsrat gemeinsam entschlossen, die Kaffeeversorgung durch einen schrittweisen Ankauf neuer Maschinen der Fa. Wild Thing GmbH weiterhin sicherzustellen.

Mit dieser Umstellung ist es nötig, auch ein neues Zahlungssystem zu installieren. Um den Umstieg so unkompliziert wie möglich zu gestalten, werden wir das neue Zahlungssystem auch auf die noch bestehenden Kaffeemaschinen montieren lassen.

Dazu ist es zwingend nötig, die Kaffeekarten bis zur Umstellung zu entleeren und gegebenenfalls die restlichen Tage mit Münzen zu zahlen.

Die Umstellung wird in der Zeit vom 28. Juni bis 30. Juni 2021 erfolgen!

Folgendes Vorgehen:
Wir bitten Euch daher, bis Ende Juni Euer Kaffeekartenkontingent zu verbrauchen und die Karten entweder gesammelt in der Abteilung oder im Betriebsratsbüro abzugeben. Ab 01. Juli 2021 erfolgt die Ausgabe der neuen Schlüssel, die dann wieder direkt an den Kaffeemaschinen mit einem Guthaben aufgebucht werden können. Die Bezahlung mit Münzen wird auch weiterhin möglich sein.

Im Zuge der Umstellung und Vertragserneuerung mit der Fa. Wild Thing GmbH muss der Eigenbeitrag für eine Tasse Kaffee nach all den Jahren auch erhöht werden:
Der neue Kaffeepreis beträgt dann ab der Umstellung 15 Cent pro Tasse!

Wir hoffen, dass mit Umstellung und den neuen Maschinen die Kaffeeversorgung weiterhin zur Zufriedenheit der Belegschaft im UKH für die nächsten Jahre gesichert ist!

Schwedenbomben-Frischdienstverkauf AUVA/UKH Linz April 2021!

Es gibt wieder die Chance auf besondere Genuss-Momente! Fa. Niemetz freut sich, auch in Zeiten wie diesen für uns unterwegs zu sein und uns mit besonderen Genussmomenten verwöhnen zu können.

Die Abwicklung des Verkaufs erfolgt wie immer draußen in der frischen Luft im Bereich zwischen der AUVA-Landesstelle und dem UKH Linz, wird Covid-konform von geschulten Mitarbeitern durchgeführt, inklusive Bankomat-Terminal zur kontaktlosen Bezahlung.

Aktionen:
Daueraktion: 8 Heidi-Tafeln nach Wahl nur € 9,99
März/April-Aktion: 1x Schwedenbomben 20er, 12x Manja oder Swedy, 1x Grand’Or Almonds Pistacchio, 1x Florentine Dark, 1 x Florentine Milk, 1 x Genussriegel Noisette – statt € 18,53 nur um € 14,99!

Zuschuss des Angestellten-BR bei privat durchgeführten Antikörpertestungen!

Liebe Kolleginnen und Kollegen!
Hier im Haus werden (siehe letzte Mitarbeiter-Information) keine Antikörper-Tests für Mitarbeiter angeboten. Wir können allerdings für jene, die sich dafür interessieren und privat eine Antikörpertestung durchführen lassen, einen Zuschuss des Angestellten-Betriebsrates anbieten!

BRV Martina hat folgende Institutionen im Raum Linz eruieren können, die – jeweils nach vorheriger Anmeldung – Antikörpertestungen durchführen:

  • Medizinisches Labor Dr. Niedetzky, Europaplatz 7, Linz
  • Labor Dr. Hamwi, Wachreinergasse 8, Linz
  • Labor Leisch, Waltherstraße 5, Linz
  • Johannes Apotheke, Wagnerweg 2, Altenberg

Natürlich kann auch bei jedem anderen Labor oder Apotheke die Testung durchgeführt werden. Vom Angestellten-Betriebsrat gibt es einen Zuschuss von € 30,–, unter Vorlage der Rechnung. Einen Zuschuss gibt es für alle Tests im Jahr 2021, maximal zwei Tests pro Mitarbeiter.

Sommer-Kinderbetreuung auch 2021 wieder möglich!

Liebe Kolleginnen und Kollegen!
Die Sommer-Kinderbetreuung im Haus kann auch heuer wieder stattfinden!

Somit gibt es auch dieses Jahr wieder Spiele, Spaß, sportliche Aktivitäten und Ausflüge für unsere Kleinen – mit pädagogisch geschulten Betreuerinnen der Kinderfreunde Linz!

Hier die Details:

  • Zeitraum: fünf Wochen vom 02. August bis 03. September 2021
  • Montag bis Freitag in der Zeit von 6.30 Uhr bis 17.15 Uhr im Freizeitraum der AUVA-Landesstelle Linz
  • für Kinder von 3 bis 12 Jahren
  • Kosten von € 4,– pro Tag
  • Mittagessen im Speisesaal
  • Bring- und Holzeiten können individuell vereinbart werden
  • für jeweils fünf Kinder ist eine pädagogisch ausgebildete Betreuungsperson vorgesehen

Gib auch Du Deinem Kind die Chance, mit Gleichaltrigen zu spielen, kreativ zu basteln, Ausflüge zu unternehmen!

Die Anmeldung ist ab sofort möglich, bis spätestens Ende April, mit Angabe des Namens, Alter des Kindes und des voraussichtlichen Betreuungszeitraums.

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Daniela Kneidinger, BA
Spiel Spaß Mobil, Ferienbetreuung, Ortsgruppen & Rote Falken

Österreichische Kinderfreunde, Region Linz-Stadt
Wiener Straße 131, 4020 Linz
Telefon: +43 / 732 / 77 26 32 -22
Mobil: +43 / 699 / 16 886 322

Anrechnung von Vordienstzeiten – Zusatzinformation des Betriebsrats

Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen!
Viele von Euch haben in den letzten Tagen einen Brief von der AUVA erhalten mit der Aufforderung, bis Ende März einen Versicherungsdatenauszug, Lebenslauf und Dienstzettel ehemaliger Arbeitgeber an die HRM zu schicken.

Ich möchte Euch zum besseren Verständnis den Grund dafür kurz erläutern:
Der Zentralbetriebsrat hat die AUVA wegen unzureichender Berechnung von Vordienstzeiten geklagt und diese Klage auch gewonnen.

Die AUVA muss daher nun bei allen Angestellten, die der Dienstordnung A unterliegen (Verwaltung, Pflege, MTD, ROE, MAB,…) und vor dem 01.06.2017 in die AUVA eingetreten sind, die Vordienstzeiten neu berechnen.

Dabei müssen alle einschlägigen Vordienstzeiten bei anderen Arbeitgebern mitgerechnet werden. Bisher hat die AUVA nur Vordienstzeiten bis zu einem Gesamtausmaß von 5 Jahren berechnet.

Da bei vielen von Euch, die schon sehr lange in der AUVA sind, die Daten nicht elektronisch zur Verfügung stehen, bittet die AUVA nun alle, die zur Berechnung nötigen Informationen nochmals zu schicken.
Ich kann nur jedem raten, dies auch zu tun, auch jenen, die glauben, dass bei ihnen zum Zeitpunkt des Eintrittes schon alles angerechnet wurde!

Alle Ärztinnen und Ärzte sowie die Arbeiterinnen und Arbeiter haben diesen Brief mit der Aufforderung noch nicht erhalten. Dies liegt daran, dass die Klagen der verschiedenen Dienstordnungen aufgrund der laufenden Klage ruhend gestellt wurden. Aber auch hier wird es bald zu dieser Aufforderung kommen, also bitte um etwas Geduld.

Den Versicherungsdatenauszug kann man sich ganz leicht über www.sozialversicherung.at  herunterladen, wenn man über eine Handysignatur oder Bürgerkarte verfügt. Man kann aber auch anrufen und den Auszug anfordern, wird dann per Post zugeschickt.

Die Auszahlung der fehlenden Vordienstzeiten erfolgen dann ab dem Jahr 2013 (Zeitpunkt der Klage war 2016, davon ausgehend rückwirkend 3 Jahre). Die Berechnung wird zwar bis Ende des Jahres Zeit in Anspruch nehmen, dafür wird es dann sicher für viele von Euch ein zusätzliches Weihnachtsgeschenk geben.
BRV Martina Kronsteiner

Ergänzung 29.03.2021 – Antworten auf häufige Fragen:
Wenn von Kollegen keine Unterlagen eingereicht werden – wird die Anrechnung auch anhand der im Personalakt vorliegenden Unterlagen überprüft?
Für eine Bearbeitung hat eine Geltendmachung mit der Vorlage von Unterlagen zu erfolgen.

Da der Zeitraum für die Einreichung sehr knapp bemessen ist – wie ist mit Unterlagen umzugehen, wenn diese später eingereicht werden?
Auch nach dem 31.03.2021 einlangende Unterlagen werden bearbeitet werden.

Wenn kein Dienstgeber bei anzurechnenden Zeiten gegeben ist (Selbständigkeit) – wird dies auch angerechnet?
Die Anrechnung von selbständigen Zeiten erfolgt gemäß § 13 Abs.1 Z 2 lit. b DO.A – das heißt, wenn die Zeiten als Versicherungszeiten im Sinne der angegebenen Bestimmungen gelten und mindestens 6 Monateununterbrochen gedauert haben.

Wurde ich tatsächlich auch gefragt: Was ist mit pensionierten Kolleg*innen – wird denen auch etwas „nachbezahlt“?
Die Erstreckung des Urteils auch auf ausgeschiedene Mitarbeiter muss noch mit der Generaldirektion und dem Rechtsvertreter der AUVA geklärt werden.
(Info von Frau Mag. Ulrike Schmid, stv. Abt. Ltg Human Resource Management)

AUVA: Änderung der Berechnung der Belastungszulage ab 2021

Liebe Kolleginnen und Kollegen!
Die Generaldirektion der AUVA hat letzte Woche eine Nachricht an jene Beschäftigten in Auftrag gegeben, die eine Belastungszulage beziehen.
In diesem Mail wird darauf hingewiesen, dass die Berechnungsmethode, ob die Belastungszulage zusteht, rückwirkend mit 01. Jänner 2021 geändert wurde (Neu: jeweils monatliche Prüfung, ob Zulage zusteht).

Diese Änderung war nicht mit dem Zentralbetriebsrat abgesprochen und ist eine einseitige Interpretation der Dienstordnung, in der die Belastungszulage geregelt ist.

Laut §48 DO.A. steht eine Belastungszulage dann zu, wenn die Voraussetzungen (Nachtdienst und/oder Wochenenddienst) regelmäßig erfüllt werden. Als regelmäßig wird durchschnittlich einmal im Lohnverrechnungszeitraum definiert.

Bisher erstreckte sich der Beobachtungszeitraum immer über mehrere Monate und am Ende des Kalenderjahres wurde überprüft, ob die Voraussetzungen erfüllt wurden. So konnten auch längere Urlaube und Krankenstände kompensiert werden und Dienstverschiebungen lösten nicht gleich einen Entfall der Zulage aus.

Diese eigenmächtige Änderung des Beobachtungszeitraumes führt eindeutig zur Verschlechterung und es ist zu erwarten, dass in den nächsten Monaten viele diese Zulage teilweise verlieren.

Darum habe ich noch in der Vorwoche die Rechtsabteilung der GPA darüber informiert und um ein Rechtsgutachten gebeten. Sollten auch die Juristen der GPA der Meinung sein, dass diese Vorgehensweise nicht der Dienstordnung entspricht und die AUVA in den kommenden Gesprächen nicht wieder zu den ursprünglichen Regelungen zurückkehrt, werden wir wieder einmal das Gericht um eine Klärung bitten müssen.

In diesem Zusammenhang möchte ich darauf hinweisen, dass eine Klärung vor Gericht mit Unterstützung der Gewerkschaft nur dann möglich ist, wenn auch ausreichend Gewerkschaftsmitglieder davon betroffen sind. Daher möchte ich mich bei allen bedanken, die bereits Gewerkschaftsmitglied sind, und all jene, die es noch werden möchten, auffordern, sich bei mir oder einem anderen Betriebsratsmitglied zu melden!
BRV Martina Kronsteiner

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