Blitz-Info: Bildungskarenz und Bildungsteilzeit

Die Koalitionspartner:innen haben sich geeinigt, dass die Bildungskarenz ab 01.01.2026 unter Einbeziehung  der Sozialpartner reformiert werden soll. Das aktuelle Modell läuft damit aus. Wir haben für dich alle wichtigen Informationen zusammengefasst:

Ab 01.04.2025 („mit Ablauf des 31.3.2024“) wird das Weiterbildungsgeld bzw das Bildungsteilzeitgeld (§§ 26, 26a AlVG) als Fördermaßnahme des AMS abgeschafft.

Als Übergangsregelung gilt, dass Arbeitnehmer:innen, die bis Ende Februar 2025 mit dem Arbeitgeber eine Bildungskarenz (bzw. -teilzeit-)Vereinbarung getroffen haben, diese noch bis Ende Mai antreten und für die Dauer der Karenz bzw. Teilzeit Geldleistungen vom AMS beziehen können. Auch Arbeitnehmer:innen, deren Bildungskarenzen bzw. Bildungsteilzeitvereinbarungen bereits laufen, können Weiterbildungs- bzw. Bildungsteilzeitgeld bis zum Ende der Vereinbarungslaufzeit weiterbeziehen.

In arbeitsrechtlicher Hinsicht ändert sich übrigens nichts: Die Bestimmungen im Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz (AVRAG) über Bildungskarenz und Bildungsteilzeit bleiben bestehen, weiterhin können Arbeitnehmer:innen mit ihren Arbeitgebern also Bildungskarenz bzw. Bildungsteilzeit vereinbaren – allerdings ohne Weiterbildungsgeld bzw. Bildungsteilzeitgeld vom AMS zu erhalten.

Dass die Regelungen im AVRAG bestehen bleiben, macht aus mehreren Gründen Sinn: So garantiert die Vereinbarung einer Bildungskarenz bzw. Bildungsteilzeit einen Motivkündigungsschutz – Arbeitnehmer:innen dürfen also aufgrund der Inanspruchnahme der Bildungsmaßnahme nicht gekündigt werden – außerdem soll es ab 2026 eben eine Nachfolgeregelung zu den derzeit geltenden Bestimmungen geben. Diese wird von den Sozialpartnerorganisationen erarbeitet.

BRV Sandra Weirauch berichtet über die letzten AUVA-Schitage in Schladming

Liebe Kolleginnen und Kollegen!

Bei bestem Wetter und tollen Pistenbedingungen hat das 48. ZBR-Schirennen erstmals in Schladming stattgefunden. Wir waren heuer mit einer großen Mannschaft von insgesamt 69 Schifahrbegeisterten unterwegs und 54 davon waren am Start. Das ist ein neuer Rekord. Danke an dieser Stelle für euren Einsatz! Ihr seid SUPER!

Medaillen holten für Linz wie schon im Vorjahr Oberfichtner Andrea und Fuchs Maximilian. Beide erreichten in ihrer Altersklasse den sensationellen 2. Rang! Herzliche Gratulation nochmal an dieser Stelle!

Den 1. Platz in der Mannschaftswertung hat mit großem Vorsprung das Salzburger UKH geholt, gefolgt von UKH und RZ Meidling. Den starken 3. Platz sicherte sich die Landesstelle Linz! Bei insgesamt 329 Starter:innen war heute die Konkurrenz besonders stark und wir erreichten den 7. Mannschaftsrang.

Insgesamt war es eine sehr gelungene Veranstaltung. Mit 480 Teilnehmer:innen war das Fest diesmal besonders groß. Am Samstag fand in der Tenne im feierlichen Rahmen und bei sehr gutem Essen die Siegerehrung statt. Danach konnte noch bis in die Morgenstunden gefeiert und getanzt werden.

Bei strahlendem Sonnenschein und optimalen Pistenverhältnissen genossen wir am Sonntag einen herrlichen Schitag und ließen das Wochenende in vollen Zügen ausklingen.

Alle Ergebnisse zum Rennen findet ihr hier:
ZBR AUVA Skimeisterschaft 2025 – PDF

Fotos: https://photos.app.goo.gl/KVxGSWGY2BJ9KfsL8

Ich freue mich auf das nächste AUVA-Schirennen und hoffe wieder auf zahlreiche Teilnahme!

Eure BR-Vorsitzende Sandra Weirauch

Betriebsärztliche Aussendung: „Zeckenschutzimpfung 2025“

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen!

Auch heuer ist es aufgrund der zwischen Generaldirektion und Zentralbetriebsrat im Jahre 2002 getroffenen Vereinbarung möglich, Ihnen die „Zeckenschutzimpfung“ anzubieten.

Die Aufteilung der Impfkosten für Mitarbeiter ist wie folgt:
70 % AUVA, 15 % Betriebsrat, 15 % Mitarbeiter.

Für die Angestellten des UKH Linz wird der Selbstbehalt vom Betriebsrat übernommen.

Anmeldung:
Die Anmeldung ist per Mail bei Fr. Nora Palaoro (mailto: nora.palaoro@auva.at) bis spätestens 14. März 2025 durchzuführen. Nachbestellungen nach dem 14. März 2025 sind aus organisatorischen Gründen nicht möglich.

Für Angehörige kann der Impfstoff mitbestellt werden, es ist aber dafür der volle Preis von € 21,89 für Erwachsene und € 18,59 für Kinder (bis 16 Jahre) im BR-Sekretariat zu bezahlen. Die Impfung von Angehörigen wird aus rechtlichen Gründen nicht durchgeführt.

Impfschema:
Die Grundimmunisierung besteht aus:

  1. Teilimpfung
  2. Teilimpfung: 1-3 Monate nach der 1. Teilimpfung
  3. Teilimpfung: 5-12 Monate nach der 2. Teilimpfung
  1.   Auffrischung (Boosterimpfung): 3 Jahre nach der 3. Teilimpfung

Weitere Auffrischungsimpfungen: Alle 5 Jahre nach der Boosterimpfung. Ab dem 60. Lebensjahr verkürzt sich das Impfintervall auf 3 Jahre! Die Verabreichung/Abgabe des für MitarbeiterInnen kostenlosen Impfstoffes wird daher nur entsprechend den Intervallen des o.a. Impfschemas durchgeführt.

Freundliche Grüße
Dr. Heinz Schikola, Betriebsarzt

Sommer-Kinderbetreuung im Haus können wir auch 2025 anbieten!

Liebe Kolleginnen und Kollegen!
Laut Information des AUVA-Zentralbetriebsrats kann die Sommer-Kinderbetreuung im Haus auch heuer wieder stattfinden!

Somit gibt es auch dieses Jahr wieder Spiele, Spaß, sportliche Aktivitäten und Ausflüge für unsere Kleinen – mit pädagogisch geschulten Betreuerinnen der Kinderfreunde Linz!

Hier die Details:

  • Zeitraum: sechs Wochen, beginnend von Montag, 21. Juli 2025, bis Freitag, 29. August 2025
  • Montag bis Freitag in der Zeit von 6.30 Uhr bis 19.15 Uhr im Freizeitraum der AUVA-Landesstelle Linz
  • für Kinder von 3 bis 12 Jahren
  • Kosten von € 4,– pro Tag
  • Mittagessen im Speisesaal
  • Bring- und Holzeiten können individuell vereinbart werden
  • für jeweils fünf Kinder ist eine pädagogisch ausgebildete Betreuungsperson vorgesehen

Gib auch Du Deinem Kind die Chance, mit Gleichaltrigen zu spielen, kreativ zu basteln, Ausflüge zu unternehmen!

Anmeldung:
Die Anmeldung per Mail an das Betriebsrat-Sekretariat Katharina.Neubauer@auva.at ist ab sofort möglich, bis spätestens 12. Mai 2025, mit folgenden erforderlichen Informationen:

  • vollständiger Name des/r Kindes/r
  • Geburtsdatum des/r Kindes/r
  • Notfall-Telefonnummer(n) (Erreichbarkeit muss während der Betreuungszeit gewährleistet sein!!)
  • Gesundheitsdaten (Allergien, Vorerkrankungen, ev. Medikamente)
  • Einverständnis oder Verweigerung zu Bildaufnahmen
  • Weitere relevante Informationen (z.B. ob das Kind schwimmen kann)
  • Genaue Betreuungszeiträume – Tage und Uhrzeit 

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Karim Momani
Spiel Spaß Mobil, Ferienbetreuung, Ortsgruppen & Rote Falken
Österreichische Kinderfreunde, Region Linz-Stadt, Wiener Straße 131, 4020 Linz
Telefon: 0732-772632 -02

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