Arbeitsgesundheitsmonitor zeigt: Die Arbeit macht noch immer viele Beschäftigte krank

AK-Logo-neu6 von 10 Personen mit Nacken- oder Kreuzschmerzen führen ihre körperlichen Probleme auf die Belastungen im Job zurück. Das zeigt der Arbeitsgesundheitsmonitor der AK Oberösterreich. „Daher ist es dringend nötig, den Gesundheitsschutz in den Betrieben zu stärken“, fordert AK-Präsident Dr. Johann Kalliauer. 

Frauen öfter betroffen
Verspannungen, gefolgt von Rückenschmerzen, Kopfweh, Erschöpfung und Schlafstörungen – das sind die Top 5 der Beschwerden der oberösterreichischen Arbeitnehmer/-innen. Frauen haben etwas häufiger körperliche Beschwerden als Männer, gerade von Kopfschmerzen und Schlafproblemen sind sie öfter betroffen.

4 von 5 Beschäftigten leiden unter Beschwerden
Erfreulich ist, dass in Oberösterreich der Anteil jener, die an 5 oder mehr Beschwerden gleichzeitig leiden, signifikant sinkt. So haben etwa „nur“ mehr 19 Prozent 7 oder mehr Beschwerden – 2012 waren es noch 37 Prozent. Im gleichen Zeitraum stieg der Anteil der Menschen ohne Beschwerden von 13 auf 19 Prozent. Im Umkehrschluss heißt das aber immer noch: 4 von 5 Beschäftigten in Oberösterreich haben gesundheitliche Beschwerden. 

Ganz klar ist der Zusammenhang zwischen Arbeit und Gesundheit, insbesondere im Industriebundesland Oberösterreich: 6 von 10 Personen mit Nacken- oder Kreuzschmerzen führen ihre körperlichen Probleme auf die Belastungen im Job zurück. Schmerzen in den Beinen erklären sich 48 Prozent als Resultat der Arbeitsbelastungen. Allerdings wissen die Beschäftigten sehr wohl zu differenzieren: So führt nur jede/-r Zehnte einen chronischen Husten auf die Arbeit zurück, nur jede/-r Siebte gibt dem Job Schuld an Verdauungsproblemen. 

Jede Branche mit typischen Belastungen
Kälte, Hitze, Staub, Heben von schweren Lasten sowie Gase, Chemikalien und Dämpfe – mit diesen Belastungen haben die Oberösterreicher mehr zu kämpfen als Beschäftigte im restlichen Österreich. So kommen etwa 39 Prozent mit Chemikalien, Gasen und Dämpfen in Kontakt – im Rest Österreichs sind es nur 22 Prozent. Kaum Unterschiede gibt es bei Bildschirmarbeit und dauernden Kundenkontakt. 

Signifikant höher als im Bundesdurchschnitt ist in Oberösterreich die Unfall- und Verletzungsgefahr: Bundesweit fühlen sich 39 Prozent davon zumindest wenig belastet, in Oberös-terreich sind es 57 Prozent. Dass das nicht nur ein subjektives Empfinden ist, zeigt die Statistik der Allgemeinen Unfallversicherungsanstalt (AUVA): 2014 gab es in Oberösterreich 32,9 Arbeitsunfälle pro 1.000 Versicherte, im Bundesdurchschnitt 29,9. 

Länger krank arbeiten?
Trotz steigender Belastungen und vieler Beschwerden müssen die Menschen immer länger arbeiten, bevor sie in Pension gehen können. „Viele erreichen aber das gesetzliche Pensionsalter nicht in einem aufrechten und aktiven Beschäftigungsverhältnis, weil die Arbeit sie zunehmend krank macht“, sagt AK-Präsident Dr. Johann Kalliauer. Die AK fordert daher dringend, den Gesundheitsschutz in allen Betrieben zu stärken, und findet dabei die Unterstützung ihrer Mitglieder: Etwa die Hälfte der Beschäftigten fordert mehr Gesundheitsförderung und geringere körperliche Belastungen, 42 Prozent eine Verkürzung der Arbeitszeit.  

Gesundheit schützen, Gefährder bestrafen
Gesundheitsschutz ist eine klare Führungsaufgabe und muss als solche eingefordert werden können – auch von den Kontrollbehörden wie etwa dem Arbeitsinspektorat, das mit mehr Personal und mehr Kompentenzen ausgestattet werden muss. „Wer die Gesundheit der Beschäftigten gefährdet, muss regelmäßig kontrolliert und auch spürbar bestraft werden“, fordert der AK-Präsident, der auch mehr Mitspracherechte von Betriebsräten/-innen und mehr Einbindung von Arbeitsmedizinern/-innen und Sicherheitsfachkräften sowie den verpflichtenden Einsatz von Arbeitspsychologen/-innen fordert.
(Information der AK OÖ., 02.08.2016)

Überlange Schließzeiten: Kinderbetreuung im Sommer bleibt ein Problem!

AK-Logo-neuNur noch wenige Tage bis zum Beginn der großen Ferien
Wie jedes Jahr melden sich auch heuer wieder viele Eltern bei der Arbeiterkammer, weil im Sommer geschlossene Kinderbetreuungs-Einrichtungen Mütter, Väter und letztlich auch die Kinder vor nahezu unlösbare Probleme stellen.


„Die Eltern haben in der Regel nur 25 Tage Urlaub, die Kinderbetreuungseinrichtungen in Oberösterreich sind aber im Schnitt fast 29 Tage geschlossen. Wie soll das gehen?“, fragt AK-Präsident Dr. Johann Kalliauer.
 

Mehr als ein Monat geschlossen
Nach wie vor machen viele Kinderbetreuungseinrichtungen während der Weihnachts-, Semester-, Oster- und Sommerferien dicht.
Die oberösterreichischen Horte zum Beispiel bleiben fast 33 Tage im Jahr geschlossen. Alle oberösterreichischen Kindertagesheime zusammen kommen im Schnitt auf 28,5 Schließtage – das sind um rund 7 Tage mehr als im bundesweiten Durchschnitt!
Für die Eltern machen diese sieben Tage einen großen Unterschied. „Wir hören immer wieder, dass Eltern ihren Urlaub nicht gemeinsam nehmen können, weil es sich einfach nicht ausgeht. Das ist sicher nicht im Sinne der Familien und damit letztendlich auch nicht im Sinne der Kinder“, sagt AK-Präsident Kalliauer. 
 

Flexible Arbeitszeiten, unpassende Öffnungszeiten
Probleme mit der Kinderbetreuung gibt’s allerdings nicht nur im Sommer. Ganz allgemein passen die Öffnungszeiten der Betreuungseinrichtungen nicht zu den immer flexibler werdenden Arbeitszeiten der Eltern.
Laut einer europaweiten Erhebung von Eurofund ist flexibles Arbeiten in Österreich längst Realität: Bei deutlich mehr als der Hälfte der Arbeitnehmer/-innen bleibt die Dauer der täglichen Arbeitszeit nicht gleich. Bei 29 Prozent ändern sich die Wochen-Arbeitszeiten. Und bei der Hälfte sind Arbeitsbeginn und Arbeitsende nicht fix. Zudem arbeitet fast ein Drittel der Beschäftigten mindestens einmal im Monat länger als 10 Stunden am Tag.
 

Die Öffnungszeiten der Kinderbetreuungseinrichtungen halten da aktuell nicht mit – jede dritte Einrichtung in Oberösterreich hat weniger als 7 Stunden pro Tag offen. Nur ein Viertel der Kindertagesheime in unserem Bundesland hat mehr als 9 Stunden geöffnet. Um die Versorgungslücken zu schließen, stellt der Bund für den Zeitraum 2014 bis 2017 im Rahmen einer sogenannten 15a-Vereinbarung rund 305 Millionen Euro für die Länder als Kofinanzierung zur Verfügung, wenn diese das Betreuungsangebot ausbauen. Dieses Geld wird aber vom Land Oberösterreich nur zögerlich abgeholt.  

Kinder würden davon profitieren
„Wir brauchen einen raschen Ausbau der Kinderbetreuungsplätze, die den Vereinbarkeitskriterien für Familie und Beruf entsprechen“, fordert Kalliauer. Zu diesen Kriterien gehöre auch, dass die Betreuungseinrichtung maximal 5 Wochen im Jahr geschlossen bleibt: „Da geht es um Betreuung, aber auch um Bildungschancen. Schließlich können Kinder auch im Sommer spielerisch gefördert werden.“ Für einen qualitätsvollen Ausbau der Kinderbetreuungseinrichtungen werde es jedenfalls auch mehr Personal brauchen, so Kalliauer.
(Information der AK OÖ., 29.06.2016) 

 

AK OÖ.: Pflege-Ausbildungsreform grundsätzlich positiv, aber Nachbesserungen erforderlich!

AK-Logo-neuDie aktuell beschlossene Novelle zum Gesundheits- und Krankenpflegegesetz, von der viele Beschäftigte in der Pflege betroffen sein werden, ist grundsätzlich positiv zu bewerten, aber es gibt nach Meinung der Arbeiterkammer Oberösterreich auch dringenden Nachbesserungsbedarf.

Das neue Gesetz soll unter anderem die Akademisierung der Pflegeausbildung (Bachelor) und damit eine enorme Aufwertung bringen, beinhaltet jedoch aber andererseits keinen Mindestpersonalschlüssel, kritisiert die AK.

Pflegeberufe bekommen endlich nötigen Stellenwert
Die Bedeutung der Pflegebranche wird auch in Zukunft weiter zunehmen und somit der Bedarf an ausgebildeten Fachkräften permanent steigen. Mit der Novelle zum Gesundheits- und Krankenpflegegesetz soll diplomiertes Pflegepersonal in Zukunft nicht mehr an Krankenpflegeschulen, sondern an Fachhochschulen ausgebildet werden.
AK-Präsident Dr. Johann Kalliauer begrüßt das: „Damit wird den Pflegeberufen endlich ein höherer Wert zugemessen, den sie schon lange verdient hätten.“

Hier ortet AK OÖ noch Mängel
Das neue Gesetz wird aber nicht nur die Ausbildung in der Pflege reformieren, sondern auch Auswirkungen auf die Arbeitsbedingungen vieler Beschäftigten haben. „Bei genauerer Betrachtung der Novelle“, so AK-Präsident Kalliauer „sehen die Arbeiterkammer, die zuständigen Betriebsräte und die betroffenen Beschäftigten mehrere Punkte kritisch.“ Die Mängel aus Sicht der Arbeiterkammer:

Im neuen Gesetz gibt es keine Regelung, wie die Mitarbeiter/-innen in der Praxis eingesetzt werden müssen. Deshalb sind Einsparungen beim Personal zu befürchten. Die AK fordert daher neuerlich einen verbindlichen bundesweiten Mindestpersonalschlüssel, um die derzeitige Qualität in der Pflege aufrecht zu erhalten.

Bisher bekamen Pflegeschülerinnen und -schüler während der Ausbildung ein Taschengeld. Für die künftigen Fachhochschul-Studenten/-innen ist dafür im Gesetzesentwurf keine Regelung vorgesehen. Nach Meinung der AK muss die Bezahlung von Pflichtpraktika im neuen Gesetz noch klar festgelegt werden.

Im Gesetzesentwurf findet sich kein Hinweis darauf, ob bereits erworbene Praxiserfahrung im neuen Ausbildungssystem angerechnet wird. Das ist nach AK-Ansicht unbedingt notwendig. Auch für bereits diplomiertes Personal muss es möglich sein, einfach zum Bachelor-Abschluss zu kommen.

Noch bis ins Jahr 2024 werden diplomierte Fachkräfte an den Krankenpflegeschulen nach dem jetzigen System ausgebildet. Das ist der AK zu lange – die Übergangsfrist sollte überdacht werden. Auf alle Fälle muss die künftige Wertigkeit des derzeitigen Diploms im neuen Gesetzesentwurf sichergestellt sein. Das ist nach dem Entwurf nicht der Fall.

Es wird eine zweijährige Ausbildung zur Pflegefachassistentin/zum Pflegefachassistenten eingeführt. Die Möglichkeit für die einjährige Ausbildung zur Pflegeassistentin/zum Pflegeassistent bleibt aber aufrecht. Die AK tritt dagegen auf, weil die Absolventen/-innen der kürzeren Ausbildung benachteiligt sind – sie verdienen weniger, haben keinen Berufsschutz und steigen beim Zugang zur Pension schlechter aus.

AK-Präsident Dr. Johann Kalliauer: „Auch wenn die Novelle bereits den Ministerrat passiert hat und demnächst im Parlament beschlossen werden sollte, werden wir auch weiterhin Verbesserungen für die Beschäftigten einfordern.“
(Information der AK OÖ., 14.06.2016)

AK OÖ.: Fußball-EM und Arbeitsrecht – es ist nicht alles erlaubt!

Euro 2016-2Die AK OÖ. warnt:
Trotz allgemeinen Fußballfiebers ist auch während der EM nicht alles erlaubt.
 

Am 10. Juni beginnt die Fußball-EM in Frankreich.

Bei aller Euphorie um das österreichische Team sollten Arbeitnehmer/-innen beachten, dass sie ihren Job riskieren, wenn sie etwa in der Arbeitszeit fernsehen oder Alkohol konsumieren.
„Am besten ist es, mit dem Arbeitgeber abzuklären, was geht und was nicht“, empfiehlt AK-Präsident Dr. Johann Kalliauer.

Darf ich fernschauen während der Arbeitszeit?
In den meisten Jobs ist Fernsehen am Arbeitsplatz nicht Bestandteil des Arbeitsvertrages und somit auch nicht erlaubt. Sollten etwa Kollegen/-innen gemeinsam Fußball schauen wollen, sollten sie das vorher jedenfalls mit der/dem Vorgesetzten abklären.
Ist Fernsehen während der Arbeitszeit hingegen generell gestattet oder unausweichlich, wie etwa in Lokalen oder Wettbüros, braucht keine zusätzliche Zustimmung eingeholt werden. Probleme entstehen hier nur dann, wenn die geforderte Arbeitsleistung wegen der Ablenkung durch das Fußballspiel nicht erbracht wird.
 

Erlaubt die Arbeitgeberin/der Arbeitgeber das Radiohören während der Arbeitszeit, dann dürfen natürlich auch während der EM-Spiele im Radio mitverfolgt werden. Dies allerdings mit der Einschränkung, dass die Arbeitsleistung darunter nicht leidet und andere Mitarbeiter/-innen oder Kunden/-innen nicht gestört werden. 

Arbeitsleistung muss erbracht werden 
Ist die Privatnutzung des Internets während der Arbeitszeit erlaubt, dürfen Arbeitnehmer/-innen die Spielergebnisse kurzfristig auch online abrufen. Das Verfolgen eines gesamten Spiels im Livestream wird aber problematisch sein, da bei einer Match-Mindestdauer von 90 Minuten die Arbeitsleistung kaum in vollem Umfang erbracht werden kann.  

Alkoholverbote gelten weiterhin
Keine Ausnahmen gegenüber generell geltenden Vereinbarungen gibt es bezüglich des Alkoholkonsums: Gibt es ein Alkoholverbot während der Arbeit, dann gilt dieses Verbot auch für die Zeit der Europameisterschaft und für gemeinsame Fußballnachmittage und -abende im Betrieb. 

Ob der Arbeitsplatz mit Flaggen geschmückt oder die Arbeit im Fußballdress angetreten werden darf, hängt vom Arbeitsplatz und der Tätigkeit ab. In Jobs mit Kundenverkehr, wo es um ein entsprechendes Erscheinungsbild geht, steht es der Arbeitgeberin/dem Arbeitgeber frei, Fan-Dressen oder ähnliche Utensilien zu verbieten. Aber auch hier gilt: Am besten mit der/dem Vorgesetzten klären, was geht und was nicht.  

Spielregeln auch abseits des Platzes beachten
Wer sich Urlaub nehmen will, um die Spiele der EM zu sehen, muss das mit der Arbeitgeberin/dem Arbeitgeber vereinbaren. Ein einseitiger Urlaubsantritt ist auch in Zeiten allgemeinen Fußballfiebers nicht zulässig. 

„Auch wenn die Euphorie groß sein wird, sollten die Beschäftigten achtsam sein und mit ihren Arbeitgebern Spielregeln vereinbaren“, empfiehlt AK-Präsident Dr. Johann Kalliauer.
(Information der AK OÖ., 09.06.2016)

Pflegebeschäftigte vor Gewalt schützen – neuer Online-Check der AK OÖ.!

Gewalt gegen PflegepersonalGewalt durch Patienten/-innen gegenüber dem Pflegepersonal war bislang ein Tabuthema. Und das, obwohl der Großteil der Beschäftigten in den Kranken- und Pflegeeinrichtungen regelmäßig mit Gewalt konfrontiert ist. Das belegen aktuelle Studien.

Tatort Patientenzimmer
Aggression und Gewalt finden sich in allen Bereichen der Pflege: in der Geriatrie, auf psychiatrischen Stationen, aber auch auf allen anderen Stationen – in der Aufnahme, in der Notfallambulanz, im Behindertenbereich und auch in der Mobilen Pflege.

Laut einer  Erhebung in einer oberösterreichischen Krankenanstalt geschehen allerdings mit Abstand die meisten Vorfälle auf den psychiatrischen Stationen. 77 Prozent der dort dokumentierten Vorfälle passierten direkt in den Patientenzimmern.

Gewalt hat viele Gesichter
Gewalt kommt in verschiedenen Formen vor: Schläge, sexuelle Belästigung, Beschimpfungen, Beleidigungen, Drohungen, Mobbing oder Diskriminierung. Die Folgen für die Opfer können fatal sein und reichen von Krankenständen oder Burn Out bis hin zum Berufsausstieg.

Sind auch Sie betroffen? Machen Sie unseren Online-Check!

Auslöser für aggressives Verhalten bei Patientinnen und Patienten gibt es viele: krankheitsbedingte Veränderungen im Gehirn, medikamentenbedingte Persönlichkeitsstörungen, Drogen und Alkohol, Angst, Hilflosigkeit, gefühlter Freiheitsentzug oder schlicht ungewohnte Umgebung.

 Verständnis ist okay, nicht aber das Erdulden von Aggressionen gegen die eigene Person!

Gewalt ist kein Berufsrisiko
Für die Arbeiterkammer ist klar:

  • Beschäftigte müssen vor Übergriffen geschützt werden – und zwar wirksam. Gewalt ist kein Berufsrisiko, das stillschweigend hingenommen werden muss.
  • Unser Ziel ist es daher, das Thema anzusprechen und alle Betroffenen dafür zu sensibilisieren: die Pflegekräfte, ihre Vorgesetzten, die Betriebsrätinnen und Betriebsräte, die Träger der Einrichtungen in denen sie arbeiten und auch die Patientinnen und Patienten.
  • Wir wollen die Unternehmen in die Pflicht nehmen: Sie sind es, die dafür sorgen müssen, dass ihre Beschäftigten vor jeglicher Art von Gewalt geschützt werden.
Rat und Hilfe

Schon jetzt stehen unsere Rechtsexpertinnen und -experten den Beschäftigten und Betriebsräten/-innen jederzeit gerne mit Rat und Tat zur Seite, wenn es um Gewalt gegen Pflegende geht.
(Information der AK OÖ., 01.06.2016)

Siehe auch hier:
Aggression und Gewalt gegen Pflegekräfte
Online-Check der AK OÖ.

 

Aggression und Gewalt gegen Pflegekräfte: AK OÖ. fordert wirksame Schutzmaßnahmen!

Gewalt gegen Pflegepersonal35.000 Männer und Frauen arbeiten in Oberösterreich in Pflegeberufen. Viele von ihnen sind regelmäßig mit Aggressionen von Patienten/-innen oder deren Angehörigen konfrontiert.

Die Folgen: Krankenstände, Burn Out, Berufsausstieg.AK-Präsident Kalliauer: „Gewalt ist kein Berufsrisiko, das stillschweigend hingenommen werden muss. Beschäftigte müssen vor Übergriffen geschützt werden.“

Er will die Arbeitgeber stärker in die Pflicht nehmen und fordert unter anderem eine verpflichtende Dokumentation von aggressiven Übergriffen unter Einbindung des Arbeitsinspektorats, den Einsatz von mehr Personal im Falle höherer Gefährdung sowie einen eigenen Schwerpunkt in der Ausbildung.

Einschüchterungen und Drohungen
Aggression ist für die Beschäftigten in den Krankenhäusern, den Alten- und Pflegeheimen, den Behinderteneinrichtungen und im Krankentransport leider ein großes Thema: Sie erleben verbale Gewalt, wie etwa Einschüchterungen, Spott oder Drohungen; körperliche Gewalt wie gekratzt, bespuckt, gebissen oder geschlagen werden bis hin zu sexuellen Übergriffen wie anzügliche Bemerkungen, unerwünschte Berührungen, exhibitionistische Handlungen.

Aggressionen allgegenwärtig
Dass Aggression und Gewalt gegen Pflegende allgegenwärtig ist, zeigen verschiedene Erhebungen. Im Rahmen einer Masterarbeit aus der Gesundheits- und Pflegewissenschaft wurden im Jahr 2013 in Graz 226 Krankenpflegeschülerinnen und –schüler befragt:
Mehr als 90 Prozent von ihnen berichteten, dass sie verbale Übergriffe erfahren mussten, 60 Prozent erzählten von körperlicher Gewalt. Und eine Studie des Zentrums für Qualität in der Pflege von 2010 zeigt auf, dass 63 Prozent der Beschäftigten in der stationären Pflege in den vergangenen zwölf Monaten Gewalt erlebt haben. 78 Prozent waren verbalen Attacken ausgeliefert.

Am meisten von Übergriffen betroffen sind Pflegekräfte (78 Prozent) , erst mit Abstand folgen Ärztinnen und Ärzte (19 Prozent) und Therapeuten/-innen (3 Prozent).
„Auslöser für aggressives Verhalten im Gesundheits- und Pflegebereich gibt es viele – die meisten Patientinnen und Patienten sind schlicht in Ausnahmesituationen. Dennoch darf Gewalt nicht zum Berufsrisiko gehören“, so AK-Präsident Dr. Johann Kalliauer, der in diesem Zusammenhang auch auf die gesetzlichen Regelungen – wie Fürsorgepflicht des Arbeitgebers, ArbeitnehmerInnenschutzgesetz und Gleichbehandlungsgesetz – hinweist. Kalliauer: „Pflegende müssen und dürfen sich nicht alles gefallen lassen.“

Tabus aufbrechen!
Bislang war aggressives Verhalten gegenüber Pflegekräften ein Tabuthema. „Damit muss endlich Schluss sein!“, so der AK-Präsident. „Es geht nicht nur darum, alle Betroffenen – die Pflegekräfte, ihre Vorgesetzten, die Betriebsräte und die Patientinnen und Patienten – für das Thema zu sensibilisieren, es müssen auch verstärkt die Arbeitgeber in die Pflicht genommen werden. Sie sind es, die dafür sorgen müssen, dass ihre Beschäftigten vor jeglicher Art von Übergriffen geschützt werden.“

Die AK fordert:

  • Aggression und Gewalt gegen Beschäftigte muss im Rahmen der verpflichtenden Arbeitsplatzevaluierung erhoben und schriftlich dokumentiert werden. Das Arbeitsinspektorat soll die Umsetzung entsprechender Maßnahmen zum Schutz der Beschäftigten dann überprüfen.
  • Das Thema Gewalt soll ein eigener Schwerpunkt in der Ausbildung von Pflegekräften werden. Die Fortbildungspflicht bei den Pflegekräften soll dazu genutzt werden, regelmäßig Kurse zu Gewaltprävention anzubieten.
  • Pflegekräfte müssen einen Rechtsanspruch auf Supervision bekommen.
  • Das jeweilige Gefährdungs- und Gewaltpotenzial muss auch beim Personalschlüssel Berücksichtigung finden. Wo erhöhte Aggression zu erwarten ist, muss es möglich sein, dass Beschäftigte ihre Tätigkeit zumindest zu zweit verrichten können.
  • Betriebe müssen verpflichtet werden, Mitarbeiter/-innen auch durch technische und bauliche Maßnahmen vor Übergriffen zu schützen (z.B. Notfall-Pieper mit Ortung).

Rat und Hilfe bekommen Beschäftigte und Betriebsräte in der AK OÖ. Alle Infos finden Sie unter ooe.arbeiterkammer.at/pflege.
(Information der AK OÖ., 30.05.2016)

2015: Die Krankenstandsdauer ist wieder gesunken!

Krank in die Arbeit

Die durchschnittliche Krankenstandsdauer bei den Erwerbstätigen ist 2015 wieder gesunken, die Zahl der Krankenstandstage pro Arbeitnehmer/-in bleibt konstant niedrig.

Aus den aktuellen Zahlen der Oberösterreichischen Gebietskrankenkasse wird klar ersichtlich, dass die Beschäftigten sehr sorgsam mit Krankmeldungen umgehen.

Das ständige Gerede von „Krankenstandsmissbrauch“ sei absurd, sagt AK-Präsident Dr. Johann Kalliauer: „Es ist eher zu befürchten, dass viele Menschen nach einer Krankheit zu rasch wieder arbeiten gehen und dadurch ihre Gesundheit gefährden.“

Krankenstände: nur mehr 8,9 Tage pro Jahr
Im Jahr 2014 dauerte ein durchschnittlicher Krankenstand noch 9,2 Kalendertage, 2015 waren es nur noch 8,9. Die durchschnittliche Zahl der Krankenstandstage pro Arbeitnehmer/-in betrug 2014 genau 12,6 Tage und dürfte 2015 – wegen einer Grippewelle – minimal angestiegen sein (die genaue Zahl wurde vom Hauptverband noch nicht freigegeben). Zum Vergleich: Im Jahr 1999 waren die oberösterreichischen Erwerbstätigen im Schnitt noch 15,7 Tage im Krankenstand.

Viele Gesunde, einige Schwerkranke
Auffallend ist die sehr unterschiedliche Verteilung der Krankenstände. Mehr als ein Drittel (rund 35 Prozent) der Beschäftigten geht das ganze Jahr nicht einen einzigen Tag in den Krankenstand. Auf der anderen Seite gibt es fünf Prozent schwer und chronisch Kranke, auf sie entfällt die Hälfte der Krankenstände.

Erschreckend ist die Entwicklung bei den Arbeitslosen, sie sind deutlich länger krank. Während ein Krankenstand bei den Beschäftigten 2015 im Schnitt 8,9 Tage dauerte, waren es bei den Arbeitslosen 16 Tage. Was einerseits darauf hinweist, dass krankheitsbedingt eingeschränkte Menschen schlechte Chancen auf dem Arbeitsmarkt haben, andererseits aber auch darauf, dass Arbeitslosigkeit, Existenzangst und Perspektivenlosigkeit krank machen.

Stress löst Krankenheiten der Psyche aus
Der Österreichische Arbeitsklima Index der Arbeiterkammer Oberösterreich zeigt, dass sich 64 Prozent der Arbeitnehmer/-innen im Job gestresst fühlen. Da erscheint es wenig verwunderlich, dass sich die Zahl der Krankenstände aufgrund psychischer Erkrankungen von 2005 (8.994 Krankenstände) bis 2015 (19.826 Krankenstände) mehr als verdoppelt hat. Krankenstände aufgrund psychischer Erkrankungen dauern besonders lang. Sie machen 2,5 Prozent der Fälle aus, bei den Krankenstandstagen haben sie jedoch einen Anteil von 10 Prozent.

„Diese langen Ausfallzeiten wären vielfach zu verhindern, wenn mehr auf die psychische Gesundheit der Beschäftigten im Betrieb geachtet würde“, sagt AK-Präsident Kalliauer. Übrigens ist nicht nur hoher Zeitdruck,  sondern auch fehlende Autonomie ein Krankmacher. Beschäftigte mit hohem Spielraum, was Arbeitsabläufe oder Arbeitstempo betrifft, sind mehreren Studien zufolge weniger oft krank.

Arbeitnehmer oft krank in der Arbeit
„Blaumachen“ ist jedenfalls nicht das Problem, im Gegenteil: Laut Arbeitsklima Index sind 34 Prozent der Arbeitnehmer/-innen in den letzten sechs Monaten krank zur Arbeit gegangen – aus Pflichtgefühl den Kolleginnen und Kollegen gegenüber, weil sie keine Vertretung haben, weil die Arbeit sonst liegen bleiben würde oder schlicht aus Angst um den Arbeitsplatz.

Besonders erschreckend: Durch arbeitsbedingte Krebserkrankungen sterben zehnmal mehr Menschen als durch Arbeitsunfälle. „Da müssen die Gesetze rasch an neue Erkenntnisse zu krebserregenden Substanzen angepasst werden“, fordert Kalliauer. Weitere Forderungen der AK sind unter anderem:

  • mehr Ressourcen für die Arbeitsinspektorate für effiziente Kontrollen und Beratungen
  • wirksame Strafen, wenn krankmachende Arbeitsbedingungen nicht abgestellt werden
  • die Evaluierung psychischer und physischer Belastungen ernst nehmen
  • mehr Mitbestimmungsmöglichkeiten für Betriebsräte/-innen bei Gesundheitsschutz und Personalbemessung
  • Kündigungsschutz im Krankenstand

(Information der AK OÖ., 19.04.2016)

 

Auch heuer gilt: Schenken Sie dem Finanzminister kein Geld!

Steuertipps

Die Arbeitnehmer/-innen werden steuerlich besonders kräftig zur Kasse gebeten. Deshalb sollten Sie sich zumindest die zu viel bezahlte Lohnsteuer zurückholen: Ein Steuerausgleich lohnt sich fast immer!

Das gilt unter anderem für all jene, die nicht das ganze Jahr über beschäftigt waren, wie etwa Wiedereinsteigerinnen oder Ferialarbeitnehmer/-innen. Geld retour gibt’s auch, wenn man Abschreibposten oder Absetzbeträge nutzen kann: Zum Beispiel, wenn man sich im Beruf weitergebildet hat, im Haus neue Fenster einbauen hat lassen oder aufgrund einer Krankheit Diät einhalten muss. (Mehr unter Geld vom Finanzamt“)

Pflicht- und Antragsveranlagung
Von Pflichtveranlagung“ spricht man, wenn Sie die Arbeitnehmerveranlagung durchführen müssen.
Beispiel: Wenn Sie während des Jahres gleichzeitig mehrere Bezüge erhalten haben. In allen Fällen der freiwilligen Arbeitnehmerveranlagung spricht man von „Antragsveranlagung“.

Keine Zeit verlieren, Antrag stellen!
Fünf Jahre haben Sie Zeit für den Steuerausgleich. Aber warum so lange warten? Stellen Sie den Antrag am besten gleich. Denn je früher Sie das machen, desto schneller erhalten Sie Ihr Geld zurück!

Wichtig:
Der Antrag auf Arbeitnehmerveranlagung kann innerhalb eines Monats mittels Berufung zurückgezogen werden, wenn das Ergebnis des Einkommensteuerbescheides negativ sein sollte. Voraussetzung dafür ist jedoch, dass es sich nicht um eine Pflichtveranlagung handelt! Ihre Steuererklärung können Sie auch übers Internet bei Finanz-Online machen.

Grundsätzlich ist für den Steuerausgleich (Arbeitnehmerveranlagung) das Formular L1 zu verwenden. Für sämtliche Absetzmöglichkeiten im Zusammenhang mit Kindern müssen die Formulare L1k als Beilage zur Arbeitnehmerveranlagung verwendet werden.

Was tun bei fehlendem Jahreslohnzettel?
Gelegentlich kommt es vor, dass die ANV wegen fehlender Jahreslohnzettel nicht durchgeführt werden kann. Grundsätzlich hat Ihr Arbeitgeber dem Finanzamt bis Ende Februar des Folgejahres einen Jahreslohnzettel zu übermitteln. Sollte der Arbeitgeber in der Zwischenzeit insolvent geworden sein, dann muss der zuständige Masseverwalter diesen Jahreslohnzettel ans Finanzamt übermitteln.

Kommt jedoch der Arbeitgeber oder Masseverwalter dieser Verpflichtung nicht nach, dann sollten Sie ihn zunächst an diese Aufgabe erinnern. Ist der Arbeitgeber weiterhin nicht bereit oder in der Lage den Jahreslohnzettel zu übermitteln oder ist Ihnen der Masseverwalter nicht bekannt, dann können Sie das Finanzamt schriftlich dazu auffordern, das dieses von Amts wegen den Jahreslohnzettel bei der säumigen Firma beschafft oder ihn selbst erstellt.
Es ist dabei aber hilfreich, wenn Sie der schriftlichen Aufforderung die monatlichen Lohnabrechnungen in Kopie beilegen. Wurde Ihnen ein Jahreslohnzettel ausgehändigt, dann sollten Sie diesen ebenfalls der Aufforderung beilegen.
(Information der AK OÖ.)

ASVG – Happy Birthday! – 60 Jahre sozialer Frieden in Österreich!

Sozialversicherung Logo

Der Sozialstaat Österreich feiert ein denkwürdiges Jubiläum: Vor 60 Jahren, am 9. September 1955, hat der Nationalrat das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz (ASVG) beschlossen. Für die Menschen in unserem Land bedeutet dieses Gesetzeswerk soziale Absicherung in allen Lebenslagen.

Jetzt geht es nicht nur darum, die ständigen Angriffe auf unseren Sozialstaat abzuwehren. Es geht vor allem darum, die soziale Absicherung der Menschen auszubauen und die Finanzierung auf neue, zeitgemäße Beine zu stellen,

sagt AK-Präsident Dr. Johann Kalliauer.

ASVG sichert sozialen Frieden
Die Sozialversicherung ist die wichtigste Einrichtung im System der sozialen Sicherheit. „Diese Errungenschaft hat uns 60 Jahre sozialen Frieden gebracht. Darauf können wir stolz sein“, so Kalliauer. Jetzt gelte es, gegen eine verfehlte Sparpolitik anzukämpfen und einem weiteren Leistungsabbau Einhalt zu gebieten: „Keine weiteren Verschlechterungen bei den Pensionen, keine Leistungskürzungen beim Arbeitslosengeld oder bei Kuren!“

Das ASVG beruht auf dem Prinzip der Solidarität. Die Versichertengemeinschaft, die grundlegend an die Erwerbstätigkeit anknüpft, bildet eine mächtige und finanziell potente Risikogemeinschaft. Die Pflichtversicherung ist Ausgangspunkt für die Einhebung der Sozialversicherungsbeiträge.
Schon der Bestand eines Arbeitsverhältnisses über der Geringfügigkeitsgrenze führt zur Pflichtversicherung. Nicht nur Beitragszahler/-innen, auch nahe Angehörige werden vom Versicherungsschutz erfasst, und das in der Regel ohne eigene Beiträge.
Der Leistungskatalog des ASVG ist klar und transparent gestaltet. Da es sich dabei um öffentlich-rechtliche Ansprüche handelt, können im Streitfall unabhängige Gerichte angerufen werden, wodurch ein hohes Maß an Rechtsschutz erzielt wird. Das Prinzip der Selbstverwaltung sichert eine unbürokratische und faire Vollziehung durch die Sozialversicherungsträger.

Schutz und Hilfe in vielen Lebenslagen
„Von der Wiege bis zur Bahre sind wir auf die Hilfe anderer angewiesen. Diesen sozialen Zusammenhalt reguliert das ASVG“, stellt AK-Präsident Kalliauer fest. Ob Krankheit, Unfall, Alter, Mutterschaft oder Invalidität – die Sozialversicherung schützt in allen Lebenslagen. Außerdem arbeitet die Selbstverwaltung der Sozialversicherungsträger sehr effizient. Bei der Pensionsversicherungsanstalt (PVA) zum Beispiel beträgt der Verwaltungsaufwand weniger als ein Prozent. Private Versicherungen dagegen arbeiten gewinnorientiert, sie haben hohe Werbekosten und müssen ihre Aktionäre und Gesellschafter bedienen. Diese Kosten tragen letztlich die Versicherten.

ASVG wird laufend modernisiert
Insgesamt sichern die Leistungen des ASVG den gesellschaftlichen Wohlstand und wirken armutsvermeidend. Die Beiträge richten sich jeweils nach der Leistungsfähigkeit der Versicherten. Durch jährliche Anpassungen und Aufwertungen wird die Inflation berücksichtigt und die Kaufkraft erhalten. Sichern die sozialversicherungsrechtlichen Geldleistungen die Lebenserhaltung nur unzureichend, dann wird aufgestockt – wie zum Beispiel bei der Ausgleichszulage oder dem Mindestbetrag beim Rehabilitationsgeld. Mittlerweile 84 Novellen belegen außerdem, dass das ASVG stets am Puls der Zeit bleibt.

Auch „das Kapital“ muss Beitrag leisten
Damit die Finanzierung des Sozialstaates auch in Zukunft gewährleistet ist, sind auch weiterhin ständige Anpassungen notwendig. Diese Anpassungen dürfen aber nicht immer auf Kosten der Versicherten gehen. Ein echtes Problem stellt die seit Jahrzehnten sinkende Lohnquote dar, während die Gewinnquote steigt. „Es ist höchste Zeit, dass das Kapital einen adäquaten Beitrag leistet“, sagt Kalliauer: „Wir brauchen eine Wertschöpfungsabgabe sowie Steuern auf Vermögen, Erbschaften und Finanztransaktionen.“

Das ASVG ist ein Meisterstück der österreichischen Gesetzgebung, in gewisser Weise das nach innen gerichtete Gegenstück zum ebenfalls 1955 errichteten Staatsvertrag. Es wahrt die Würde der Menschen, stellt Sicherheit und Gerechtigkeit her: „Das lassen wir uns nicht kaputt machen. Die Arbeiterkammer wird sich immer für den Erhalt und den Ausbau unseres Sozialsystems einsetzen“, so Kalliauer.
(Information der AK OÖ., 08.09.2015)

Rechtzeitig vor dem Sommer: Alles Wissenswerte zum Thema „Urlaub“

Urlaub 2014

Die Temperaturen steigen wieder, die Urlaubszeit naht – Grund genug, auf diesem Blog wieder einmal alles zum Thema „Urlaub“ zu veröffentlichen – vor allem interessant für neue Kolleginnen und Kollegen, aber auch für „alte Hasen“.

Unter anderem geht es um folgende Punkte:

  • Urlaubsanspruch
  • Urlaubsverjährung
  • Urlaubsberechnung / Anrechnungszeiten
  • Unterschied Urlaubsgeld / Urlaubsentgelt
  • Krank im Urlaub – Was tun?

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